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Title A - Z
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Books
Category:
Geography, Travel guides
Year:
1901
Bozen-Gries und Umgebung
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Page 27 of 60
Author: Bergau, K. ¬von¬ / verf. von K. v. Bergau. Hrsg. von den Hotels Greif und Bristol
Place: Bozen
Publisher: Vomm.-Verl. der Buchhg. Tyrolia
Physical description: 49 S. : Ill., Kt.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Gries <Bozen> ; f.Führer ; <br />g.Bozen ; f.Führer ; <br />g.Bozen <Region> ; f.Führer
Location mark: II A-27.129
Intern ID: 328367
eines ausserordentlichen Zuspruches. Auf seiner Rückreise von Wien besuchte Papst Pius VI. die Stadt (1782), vom Besuche bei Kaiser Josef IL, den er — erfolglos — zur Rücknahme seiner kirchlichen Reformen be wegen wollte, zurückkehrend. Bozen und Umgebung sollten ebenfalls diese Reformen des grossen Kaisers verspüren. Es folgten nacheinander die Auf hebungen des Dominicanerklosters (jetzt Kaserne), des Nonnen klosters Rottenbuch, der Tertiarschwestern u. a. m. Am 23, März des Jahres 1797 sehen wir, nachdem Tirol

abermals der französischen Invasion ausgeliefert war, die feind lichen Truppen in die Stadt Bozen einmarschieren und neuer dings das blutige Kriegsspiel sich entwickeln, in welchem der berühmte Tag von Spinges ein Ruhmesblatt der tirolischen Vaterlandsvertheidigung bildet. Das Vorspiel zu den Ereignissen von 1809! Nur kurz war die Ruhe, deren sich Bozen nach der noch im April 1797 durch Laudon erfolgten Vertreibung des Feindes erfreuen konnte, und in diese Zeit fällt (1804) die Erbauung des städtischen

Theaters. Aber schon waren die Feinde abermals im Anmärsche und am 16. November 1805 hatte Bozen wieder französische Garnison. Und nun beginnt jene grosse Heldenzeit, wo sich das kleine Land in erfolgreichen blutigen Kämpfen um seine Freiheit und sein Volksthum wehrte Die Geschichte der Kämpfe von 1809 ist so sehr Gemeingut aller gebildeten Kreise geworden, dass es nur Eulen nach Athen tragen hiesse, wollte ich mich eingehender darüber ver- *) Altes tirolisches Hohlmass 78 Liter.

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Page 70 of 386
Author: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Place: Wien [u.a.]
Publisher: Tempsky
Physical description: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Location mark: II A-19.074
Intern ID: 75617
der Herzog soll die Witwe oder die Tochter eines Bürgers nicht zu einer bestimmten Heirat nöthigen. Endlich wurde bestimmt, dass fremde Kauf leute mit ihren Waren sich nicht länger als zwei Monate in Wien auf halten und sie nur an Bürger sollten verkaufen, Kaufleute aus Schwaben, Begensburg und Passau dieselben auch nicht nach Ungarn sollten führen dürfen, sodass Wien der Stapelplatz für den ganzen Donauhandel wurde. Es waren übrigens nicht alle Bewohner einer Stadt vollberechtigte „Bürger

', Es gab neben diesen auch ..Inwohner' (incolae), welche bleibend in der Stadt wohnten und an den Lasten derselben theilnahmen, ohne aber das Bürgerrecht zu erlangen, und „Gäste' (lioqnt.es), welche sich nur vorübergehend dort aufhielten. Ein Privileg, das K. Friedrich II. nach der Absetzung des Herzogs Friedrich im April 1237 der Stadt Wien gab, welche er zugleich zur Reichsstadt machte, hat dieser nach seiner Wiedergewinnung des Landes nicht anerkannt. Dagegen bestätigte er den Wienern 1244 das Stadt

recht von 1221 mit. einigen Erweiterungen und Abänderungen, wobei namentlich die Gfottesurtheile beseitigt und durch, den Eid oder Zeugen beweis ersetzt wurden. Fast wörtlich dasselbe Privileg erhielt gleichzeitig die Stadt Hain- burg. Auch die (Wiener-) Neustadt, die Leopold V. kurz vor seinem Tode (1194) „nach Berathung mit seinen Dienstmannen' gegründet hatte, i indem er zugleich den Markt von Neunkirchen dorthin übertrug, erhielt 1239 vom H. Friedrich IT. verschiedene Vorrechte

, z. B. Abschaffung des Ehezwanges, Zollfreiheit der Bürger in allen Gebieten des Herzogs und einen Jahrmarkt, der drei Wochen dauern sollte. Ottokar IL der die Städte Marchegg und Bruck an der Mur neu gründete, verlieh mehreren Ortschaften Österreichs und Steiermarks Stadt rechtsprivilegien. und in der Zeit der Habsburger häuften sich diese immer mehr. In Steiermark seh einen Graz und Judenburg von den letzten •Babenbergern Bechte erhalten zu haben, welche sie in die Beihe der Städte stellten. 1 ) Besonders

und 109. 2 ) Vgl. mit Tom a s eh e k a. a. 0. I, XXIX il'. K, Weil}, Geschichte der Stadt Wien (2. Aufl.), 1, 332 11'. und H. Sehnst- o r a. a. 0. 8. 293 fi'. i

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Page 239 of 386
Author: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Place: Wien [u.a.]
Publisher: Tempsky
Physical description: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Location mark: II A-19.074
Intern ID: 75617
aus ..fürstlicher Machtvollkommenheit' mehrere Artikel der früheren Stadt rechte aufhebt, andere „erläutert'. Namentlich behielt er sich das Recht vor, zu prüfen, ob die von den 200 „Genannten' jährlich, für die Stelle des Bürgermeisters oder zu (18) Rathsherren Gewählten tauglieh und würdig seien, und dieselben eventuell durch tauglichere zu ersetzen. Ferdinand I. schaffte 1522 die „Genannten' ganz ab und gab der Stadt am 12. März 1526 ein neues Stadtrecht. Fortan sollte das Stadtregiment

Einfluss, in dem sie aus den jährlich von den 100 für diese Stelle Gewählten den Tauglichsten ernannte. Die zwölf vom äußeren Rathe Gewählten (der Stadtrath) führen die eigentliche Verwaltung mit Einschluss der Polizei, der Bewachung der Stadt, der Vor mundschaften, haben aber in wichtigen Fragen auch den äußeren Rath beizuziehen. An den Verhandlungen des Stadtrathes nimmt auch ein vom Landesfürsten ernannter und besoldeter Anwalt theil, der für die Aus führung der landesfürstlichen Verordnungen

zu sorgen und auf die Ab stellung der dem Interesse des Landesfürsten nachtheiligen Beschlüsse zu dringen hat. Der Stadtrichter, welcher mit den vom Landesfürsten er nannten zwölf Rüthen das Stadtgericht bildet, das in Schuld- und. Criminal- sachen zu unheilen hat, wird vom Landesfürsten nach Belieben ernannt. Dieses Stadt-recht ist bis auf K. Josef IL in Wirksamkeit geblieben und sind nur wenige Abänderungen getroffen worden, indem der Kaiser im Jahre 1554 genehmigte, dass das Stadtrichteramt

. Jener wurde gewählt, musste aber von der Landesregierung bestätigt werden. Der Stadtrichter wurde an manchen Orten unmittelbar von der Regierung 'in Tomasehek, Geschichts-Quellen der Stadt Wien, 1, LXYIII ff. Weiss, Geschichte der Stadt Wien (2. Auflage), 2, 3G4 ff. Für andere Städte fehlt es noch an genügenden Vorarbeiten.

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Page 69 of 386
Author: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Place: Wien [u.a.]
Publisher: Tempsky
Physical description: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Location mark: II A-19.074
Intern ID: 75617
Das älteste Sta dt recht in diesem Sinne scheint Wien in der ersten Zeit Leopolds VI. (1198?) erhalten zu haben, nachdem dieses schon seit der Zeit H. Heinrichs IL, der hier seine gewöhnliehe Residenz aufschlug, (seit 1155) regelmäßig als Stadt (civitas) bezeichnet worden war. Dieses Recht ist in seiner ursprünglichen Gestalt verloren, wurde aber einerseits bei der Abfassung des Stadtrechtes für Enns vom Jahre 1212 benutzt, andererseits 1221 einem erweiterten Stadt rechte von Wien 1 ) zugrunde

, weil sie einen Amtseid leisten mussfcen, auch consult* genannt), die unabhängig vom Richter über den Marktverkehr und über alles, was zur Ehre und zum Nutzen der Stadt gereicht, nach bestem Wissen und Gewissen Beschlüsse fassen. Aus diesen hat sich der spätere Stadtrath entwickelt. Nach dem Wiener Stadtrechte sollen 300 der verlässlichsten und weisesten Bürger ausgewählt und verzeichnet und wenigstens zwei von diesen „Genannten' als Zeugen bei Ver änderungen von Gütern im Werte von mehr als 3 Pfund und bei schwie

wie jedem, der in dasselbe flieht. Gewaltsames Eindringen in ein Haus wird mit hohen Geldbußen oder dem Abhauen der Hand bestraft. Jeder Bürger darf zum. Schutze des Landes Pferd und Waffen haben. Auch hat jeder das Recht, in Ermanglung von Weib und Kindern über seine Güter frei zu verfügen. Der Ehezwang ist ebenfalls aufgehoben; ') Dieses wie die folgenden Privilegien für Wien bei Toraasclielt, 3.1 echte nnd Freiheiten der Stadt Wien, 1, f) (f., mit wertvoller Einleitung über die geschicht liche Entwicklung des Stadtrechtes

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Books
Category:
History
Year:
1901
¬Die¬ politischen Beziehungen Deutschtirols zum italienischen Landestheile : eine geschichtlich-staatsrechtliche Studie
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Page 37 of 85
Author: Mayr, Michael / von M. Mayr
Place: Innsbruck
Publisher: Marianische Vereinsbuchdr.
Physical description: 82 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Tirol ; z.Geschichte
Location mark: I 266.491
Intern ID: 491673
And einem Beitrage zur landesfürstlichen Hofhaltung Zu entschlüpfen. Gegen die widerspenstigen Steuerweigerer: Re Grafen an den wälschen Constrien, damals auch die Städte Trient und Roveredo, besonders aber gegen die . Bischöfe muss man mil Execution vorgehen, schreibt Bieuner, sonst droht ein Totalniedergang'. Die Stadt Trient will ihre Steuerquote gegen den Landtagsbeschluss «nach eigenem Humor' leisten. Das darf man nicht bulden, auch wenn es in Wirklichkeit auf Eines hinaus- àse

, weil damit der Anfang zur Trennung è es „La n dsch a ft sc o rp us' gema cht würde.H Jahre 1641 beschwerte sich der Bischof von Trient . àrrnM beim Regensburger Reichstags u. a. auch «ruber, dass sich Erzherzogin Claudia (selbst eine Italienerin, welche einen vorwiegend italienischen Hofstaat - w Innsbruck hatte) die.Gerichtsbarkeit über alle Deutsch- sprechenden im Stifte und in der Stadt Trient anmaße, die Schlosshauptleute einsetze und besonders beeidige, Werbungen veranstalte, Steuerschätzungen vornehme, Zölle

kaiserlichen Verweis er- Wien, weil er sich in Streitigkeiten zwischen Bischof und Stadt Trient nicht an den Reichstag, sondern an den Landessürsten von Tirol M wenden habe. 3*

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Books
Category:
Fiction
Year:
1901
¬Der¬ Deutschthümler : eine Erzählung aus dem Tiroler Volksleben
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Page 110 of 317
Author: Praxmarer, Josef / [Josef Praxmarer]
Place: Bozen
Publisher: Auer
Physical description: 315 S.. - 2. durchgesehene Aufl.
Language: Deutsch
Notations: Nebeneintragung: ¬Der¬ Deutschtümler
Location mark: 258
Intern ID: 73540
108 Zn Tirol und Uadetzkys Lager Oesterreich. erwiderte der Wirt, das wird wohl nicht sein! Manche schone Scene aus dem Aufenthalt des Kaisers in Tirol zu jener Zeit wäre anzuführen, doch wir würden zu weitläufig werden; und nicht so „durchgekaiserte' Seeleu, wie wir find, vielleicht langweilen. Eines Tages erwachte die Kaiserstadt Wien; schon wieder dachte man daran, was man dein Monarchen heut etwa abzwicken und abnergelu könnte, doch da merkte man erst, dass die Stadt und Burg

jetzt kaiserlos sei. Bon einer Flucht hatte Memand eine Ahnung. Das war denn doch zu arg, sie die gehätschelten Schoßkinder der Habs burger, solle» ihren Kaiser aus der Burg der Ahnen ver trieben, die Wiege des Kaiserthums zu seinem Grabe gemacht haben! Welch' ein Brand ina l vor ganz Europa! Wie ein Blitz lief die Kunde durch die Stadt. Und da graute es denn doch so manchem Altwiener vor dein Ab grunde, auf dein er stand und er blickte nach dem Stephans thurm, der als Prediger einer langen ruhmvollen Ver

gangenheit ernst warnend über die Residenzstadt hinaus blickte - mau Zog zur Burg, doch die weiten leeren Räume hüteten nur noch ein paar zurückgelassene alte Diener, die betrübten und kummervollen Antlitzes von den Fenstern auf die sich ansammelnde Menge hinabschauten. Lange konnte man nicht erfahreil, wohin der Hof sich geflüchtet habe, endlich wurde es bekannt und da wurde von dem Sicherheits- oder llnsicherheits-Ausschuss der Stadt eine Deputation an das Hoflager in Innsbruck abgesendet

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Books
Category:
Geography, Travel guides
Year:
1901
Chronik von Terlan : Studie
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Page 118 of 221
Author: Atz, Karl / von Karl Atz
Place: Bozen
Publisher: Auer
Physical description: 214 S. : Ill.. - Illustr. Separatausg. aus dem Tiroler Volksblatt
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur. - Auf dem Umschlag mit dem Erscheinungsjahr 1902
Subject heading: g.Terlan ; s.Heimatkunde
Location mark: I 184.882
Intern ID: 493684
Weiser, Dr. der Theologie und Philosophie, ebenfalls aus Bozen gebürtig, in die Seelsorge ein. Wohl kein Laie kann es sich vorstellen, wie viel es einem Seelsorger, der seine Pflicht erfüllen will, immerhin kostet, in seinem Amte nach allen Seiten die nothwendige Sorge Zu haben und die nothwendig gebotenen Schritte Zu ihm, handelt es sich auch nur um ge wöhnliche Dinge. Hier aber in Terlan galt es noch immer selbst außerordentliche Fragen praktisch zu lösen. Die erste Aufgabe war in der Pfarr

- . kirche die Restaurierung der unter der Tünche ent deckten vielen Wandgemälde ernstlich Zu beginnen und Zu vollenden. Die uöthigen Mittel aufzu bringen entschloss sich der neue Herr Curat sogar eine Reise bis Wien zu unternehmen, obgleich eine zwei malige Sammlung in der Gemeinde überreich aus gefallen war. Innerhalb Zweier Sommer schmückten die Wände und die Gewölbe wieder die altehr würdigen Bilder, hergestellt durch I o h a n Hintn e r aus Gsieß, wohnhaft in Bozen. Die Seitenaltare (Mensen

) in Tischform auf Säulchen mit Retablen Md das stillose Hauptportal in widriger Form Zum ganzen Gebäude baute Steinmetz Perlot aus Bozen nach aufgefundenem „alten Profil', ver mauert in der alten Mensa des Hochaltars, im ss

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Books
Category:
Medicine
Year:
1901
Zur 25jährigen Docenten- und 20jährigen Professor-Jubelfeier Hofrath Professor C. Nicoladoni's in Graz am 15. Mai 1901 : Festrede
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Page 9 of 33
Author: Payr, Erwin ; Nicoladoni, Carl [Photograph] / gehalten von Erwin Payr
Place: Wien [u.a.]
Publisher: Braumüller
Physical description: 14, XII S. : Ill.
Language: Deutsch
Notations: Im Anh.: Carl Nicoladoni. Ein Nekrolog / von Erwin Payr
Subject heading: p.Nicoladoni, Karl
Location mark: II A-3.446
Intern ID: 153663
ersetzte Ihrem für Naturschönheiten so empfänglichen Gemüthe die herrliche Lage der Stadt und ihre Umgebung, die Sie gar bald lieb gewannen und als Ihre neue Heimat auch in kurzer Zeit näher kennen lernten. Doch nicht allein dem didaktischen, technischen und socialen Ausoaue Ihres Faches war Ihre Zeit gewidmet, Sie fanden reichlich Gelegenheit, eine so erfolgreich in Wien begonnene wissen schaftliche und literarische Thätigkeit im reichsten Masse fortzusetzen, und verdankt eine Reihe

zu ihrer Ausbildung dienende Aerzte u. s. f. Auch hier, so wie einst in Innsbruck, mit der be geisterten Liebe zum Fache sich voll und ganz dem Berufe widmend, ein weites Arbeitsfeld vor sich, haben Sie sich völlig in die hiesigen Verhältnisse eingelebt und sich auch hier eine neue und schöne Heimat gegründet. In der reizend schön gelegenen, so unendlich sympathischen Stadt Graz mit ihren sich schon einer Grossstadt nähernden, von Ihnen hochgeschätzten künstlerischen Genüssen wurden Sie umso schneller heimisch

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Page 284 of 386
Author: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Place: Wien [u.a.]
Publisher: Tempsky
Physical description: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Location mark: II A-19.074
Intern ID: 75617
, der die Verwaltung der Comitate zu überwachen hatte. Für die Ausübung der Polizeigewalt wurden in allen größeren Städten nach dem Muster von Wien Polizei directi one n eingerichtet; die dem Gubernium untergeordnet waren. Der Geist des absoluten Staates machte sieh auch bei der Re organisierung der Stadt- und Gemeinde-Verfassungen geltend. In allen größeren landesfürstlichen Städten wurde ein Magistrat eingerichtet, der aus einem Bürgermeister (in Wien und Prag auch zwei Vice- bürgermeistern) und einer Anzahl

erhielten, so waren sie nicht so sehr Vertreter der Bürgerschaft als landesfürstlielie Beamte. 1 A Kur den Städten und Gemeinden, die einen solchen Magistrat besaßen, oder einen ähnlich qualificierten „Syndicus' anstellen konnten, wurde ferner die Ausübung der Civilgerichtsbarkeit und der Polizeiverwaltung, sowie meist auch die Einhebung der directen Steuern belassen. Verlor damit eine große Anzahl von (kleineren) Stadt- oder Markt- wie die Dorfgemeinden zumeist ihre alten Beeilte

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Page 68 of 386
Author: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Place: Wien [u.a.]
Publisher: Tempsky
Physical description: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Location mark: II A-19.074
Intern ID: 75617
war dazu günstiger als Wien, weil es an der Grenze des industriellen Westens und des an Natur- producten reichen Ostens und an der Verkehrsstraße zwischen Venedig und dem Norden gelegen war. Wurden einem solchen Orte vom Könige oder Landesfürsten ein oder mehrere Jahrmärkte verliehen, so wurde er auch als „Markt' (forum) bezeichnet und erwuchs manchmal zu einer Stadt, deren Bewohner oder „Bürger' (cives, Imrgenses) } welche sich meist schon durch die Art ihres Erwerbes (Handel und Gewerbe von den Bauern

unterschieden, trotz ihrer Hörigkeit für ihren Besitz ein ge schützteres Eigenthumsrecht erhielten. Das Charakteristische einer Stadt im späteren Mittelalter liegt aber hauptsächlich darin, dass die Einwohner von der Gewalt des Eichters über die Umgegend, des Grafen oder Landrichters, ganz oder wenigstens für Oivilstreitigkeiten und leichtere Criminalfälle, befreit und für sie ein eigener Richter ernannt wurde. Dadurch ward es auch möglich, be sondere, ihren eigenthümlichen Verhältnissen und Interessen

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