Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
der Herzog soll die Witwe oder die Tochter eines Bürgers nicht zu einer bestimmten Heirat nöthigen. Endlich wurde bestimmt, dass fremde Kauf leute mit ihren Waren sich nicht länger als zwei Monate in Wien auf halten und sie nur an Bürger sollten verkaufen, Kaufleute aus Schwaben, Begensburg und Passau dieselben auch nicht nach Ungarn sollten führen dürfen, sodass Wien der Stapelplatz für den ganzen Donauhandel wurde. Es waren übrigens nicht alle Bewohner einer Stadt vollberechtigte „Bürger
', Es gab neben diesen auch ..Inwohner' (incolae), welche bleibend in der Stadt wohnten und an den Lasten derselben theilnahmen, ohne aber das Bürgerrecht zu erlangen, und „Gäste' (lioqnt.es), welche sich nur vorübergehend dort aufhielten. Ein Privileg, das K. Friedrich II. nach der Absetzung des Herzogs Friedrich im April 1237 der Stadt Wien gab, welche er zugleich zur Reichsstadt machte, hat dieser nach seiner Wiedergewinnung des Landes nicht anerkannt. Dagegen bestätigte er den Wienern 1244 das Stadt
recht von 1221 mit. einigen Erweiterungen und Abänderungen, wobei namentlich die Gfottesurtheile beseitigt und durch, den Eid oder Zeugen beweis ersetzt wurden. Fast wörtlich dasselbe Privileg erhielt gleichzeitig die Stadt Hain- burg. Auch die (Wiener-) Neustadt, die Leopold V. kurz vor seinem Tode (1194) „nach Berathung mit seinen Dienstmannen' gegründet hatte, i indem er zugleich den Markt von Neunkirchen dorthin übertrug, erhielt 1239 vom H. Friedrich IT. verschiedene Vorrechte
, z. B. Abschaffung des Ehezwanges, Zollfreiheit der Bürger in allen Gebieten des Herzogs und einen Jahrmarkt, der drei Wochen dauern sollte. Ottokar IL der die Städte Marchegg und Bruck an der Mur neu gründete, verlieh mehreren Ortschaften Österreichs und Steiermarks Stadt rechtsprivilegien. und in der Zeit der Habsburger häuften sich diese immer mehr. In Steiermark seh einen Graz und Judenburg von den letzten •Babenbergern Bechte erhalten zu haben, welche sie in die Beihe der Städte stellten. 1 ) Besonders
und 109. 2 ) Vgl. mit Tom a s eh e k a. a. 0. I, XXIX il'. K, Weil}, Geschichte der Stadt Wien (2. Aufl.), 1, 332 11'. und H. Sehnst- o r a. a. 0. 8. 293 fi'. i