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Books
Category:
Books and Librarianship , Natural sciences, Agriculture, Domestic economy
Year:
1901
¬Das¬ Jagdbuch Kaiser Maximilians I.
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Page 35 of 235
Author: Maximilian <Römisch-Deutsches Reich, Kaiser, I.> ; Baillie-Grohman, William A. [Hrsg.] ; Mayr, Michael [Hrsg.] / in Verb. mit W. A. Baillie-Grohman hrsg. von Michael Mayr
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XXXII, 191 S. : Ill.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Maximilian <Römisch-Deutsches Reich, Kaiser, I.> ; s.Jagd ; f.Quelle
Location mark: III 109.943
Intern ID: 272714
Forstmeister eingesetzt worden war, wurde am 28. De zember dieses Jahres auch das Mandat vom 26. Juni 3523 erneuert. Erzherzog Ferdinand II., der Sohn und Nachfolger seines königlichen Vaters als selbständiger Landesfürst von Tirol eiferte Maximilian nach. Auch seine Iagdlust kannte keine Grenzen und veranlasste ihn schon bei seinem Regierungsantritt, ähnlich wie in Bezug auf die Fischerei, die landesfürsiliche Iagdhoheit zu betonen und keine anders Iagdgerechtsame bestehen zu lassen. Zunächst

könne. Ferdinand behandelte die Wilddiebe auch als ehrlose Leute. Er gieng des halb so strenge gegen sie vor, weil die meisten „nit aus not, sondern aus frevel" wilderten°). Ähnlich wie nach dem Tode Maximilians I. nahm auch, als Ferdinand am 24;. Jänner f5ff5 die Augen geschloffen hatte, die Vertilgung des Wildes einen außerordentlichen Umfang an. Gegen die Wut der Bauern nützte auch eine im Sinne der Nachgiebigkeit gehaltene Ver ordnung der Regierung vom 28. Februar

, welcher zwei Mal tvildxret geschaffen hatte. c) vgl. über Ferdinands Iagdlust die übersichtliche Skizze bei I. Hirn, Erzherzog Ferdinand ll. von Tirol, ll, 485—4)3. In feinem Grimme wollte Ferdinand den Wilddieben im Wiederholungsfälle sogar die Augen aurstechen laßen. Die Regierung sprach sich aber entschieden gegen ein- solch- „tyrannische Strafe" aus, weil das einstens wohl in einem oder zweien Fürstenthümern, aber hierzulande niemals gebräuchlich gewesen sei und großen Unwillen Hervorrufen

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