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Title A - Z
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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Page 164 of 386
Author: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Place: Wien [u.a.]
Publisher: Tempsky
Physical description: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Location mark: II A-19.074
Intern ID: 75617
da unterdessen diese Stadt in die Gewalt Zapolyas fiel, in Pressburg, und zwar erst im December zusammen. Um die Zahl seiner Anhänger zu vermehren, hatte Ferdinand ver sprochen, die Ungarn bei ihren Freiheiten und Gesetzen zu lassen, die goldene Bulle Andreas' II. zu beobachten, Ausländer nicht in den un garischen Rath aufzunehmen und ihnen keine Amter und^ kirchlichen Würden zu verleihen. Trotzdem fwurde der Reichstag [wenig besucht, weil der größte Theil des Reiches in der Gewalt Zapolyas

gegen die Türken zu schützen und die ver lorenen Grenzfestungen zurückzuerobern. Nachdem hierauf .der Reichstag von Stuhlweißenburg, weil er nicht vom Palatin einberufen worden, mit allen seinen Beschlüssen für ungesetzlich erklärt worden war, wurde Ferdinand am 17. December einstimmig zum Könige gewählt. Diesem Beschlüsse trat am 1. Jänner 1527 auch der Landtag von Croatien bei. der aber auch auf die früheren Verträge mit Öster reich Gewicht legte. Dagegen wählte der Landtag von Slavonien, worunter man damals

die Gomitate Agram, Kreuz und Warasdin ver stand, am 8. Jänner Zapolya zum Könige, indem er sich namentlich auf den Reicbstagsbeschlnss von 1505 berief, Ferdinand I. besaß anfangs von Ungarn nur die Städte Pressburg, Altenburg und Ödenburg, während Zapolya Herr des Reiches war. Aber dieser begieng den Fehler, am 14. April einen zweimonatlichen Waffen stillstand zu schließen, der dem Könige Ferdinand Zeit ließ, mit Sub - sidien Böhmens und der Erblande und mit 100.000 Ducaten, die ihm sein Bruder K, Karl

V. sendete, ein kleines aber tüchtiges Heer zu sam meln, mit welchem er am 31. Juli die ungarische Grenze überschritt. Da Zapolya zur Abwehr seines Gegners gar nichts gethan hatte, so drang Ferdinand fast ohne Widerstand bis Ofen vor, wo er am 23. August seinen Einzug hielt. Nachdem Zapolya am 27. September vom Grafen Niklas Salm bei Tokaj geschlagen und zur Flucht nach Sieben bürgen gezwungen worden war, fanden sich auf dem von Ferdinand nach Ofen ausgeschriebenen Reichstage auch die hervorragendsten

Anhänger Zapolyas ein. Am 7. October wurde Ferdinand von 'demselben als König anerkannt und am 3. November in Stuhlweißenburg gekrönt Auch di.e Stände Slavoniens und eine Versammlung der drei Nationen

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Category:
Law, Politics
Year:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Page 185 of 386
Author: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Place: Wien [u.a.]
Publisher: Tempsky
Physical description: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Location mark: II A-19.074
Intern ID: 75617
Auch Matthias hinterließ keine Kinder, und da seine ebenfalls kinder losen Brüder, Max der Deutschmeister und Albrecht. Regent der spanischen Niederlande, auf ihre Ansprüche verzichteten, so wurde sein Vetter Erz herzog Ferdinand von dersteirisehen L i n i e m seinem Nachfolger bestimmt. Wie es in Böhmen gelang, so suchte man im März 1618 auch in Ungarn seine Anerkennung auf Grund des Erbrechtes durch zusetzen. 1 ) Auch diesmal sprach der Kaiser in der Proposition an den Reichstag den Wunsch

aus, dass Ferdinand, den er an Sohnes statt an genommen, als König „ausgerufen, anerkannt und gekrönt werden möge'. Aber nur die Bischöfe und ein Theil der weltlichen Magnaten waren dazu bereit. Der niedere Adel war, wie jetzt die meisten Ungarn, vom Wahlrechte der Stände überzeugt. Das Unterhaus verlangte sogar vom Kaiser vor der Wahl die Ausstellung eines Diploms, welches den Ständen ein „unbeschränktes und freies Wahlrecht' zusichern 2 ) und nach der Er hebung Ferdinands in die Reichstagsartikel

aufgenommen werden sollte. Auch die Mitglieder des Oberhauses erhoben gegen diese Forderung keine wesentlichen Einwendungen. Nicht einmal auf den Vorschlages ließ sich das Unterhaus ein, dass der Kaiser das „von Alters hergebrachte' Wahl recht der Stände anerkennen, diese aber die Erklärung abgeben sollten, dass sie nicht beabsichtigten, vom Hause Österreich, abzugehen. Man einigte sich endlich über eine Formel, dass Ferdinand von den Ständen „naeh ihrer alten Gewohnheit und immer beobachteten Freiheit

' ein stimmig zum Könige gewählt worden sei, wobei die Ungarn das Haupt gewicht auf das Wort „wählen', die kaiserlichen öommissäre aber darauf legten, dass die Wahl nach der „alten Gewohnheit' vorgenommen worden sei, welche für ein Erbrecht des regierenden Hauses spreche. Darauf wurde Ferdinand IL am 16. Mai als König proclamiert, Ferdinand III., (1625) sein ältester Sohn Ferdinand IV. (1647) und nach dessen Tode sein zweiter Leopold I. (1655) wurden, wie sie selbst in ihren Gesetzen aussprachen

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Category:
Law, Politics
Year:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Page 169 of 386
Author: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Place: Wien [u.a.]
Publisher: Tempsky
Physical description: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Location mark: II A-19.074
Intern ID: 75617
zu verhüten, am 15. October 1548 dem Könige Ferdinand unterwarf. Da gegen gieng W ü r t e m b erg. welches diesem von Karl Y. im Brüsseler Yertrage überlassen worden war, 1534 wieder an den Herzog Ulrich ver loren, und im Frieden von Kaaden (29. Juni) verzichtete Ferdinand I. ani dieses Land unter der Bedingung, dass es österreichisches Afterlehen bleibe. Ii. Rudolf II. gab dann am 24. Jänner 1599 gegen 400.000 Gulden auch die Lehenshoheit, auf, und es wurde nur für den Fall des Aussterbens

des Mannesstammes dem Hause Habsburg die Nachfolge vorbehalten. Unter Ferdinand 1. kam auch der größere Theil Schlesiens in den unmittelbaren Besitz der Krone. 1548 erwarb dieser das 1472 an Sachsen verkaufte Herzogthum Sagan vom Kurfürsten Moriz gegen eine ander weitige Entschädigung. Die Fiirstenthümer Oppeln und R a t i b o r, welche 1532 durch den Tod des letzten Herzogs erledigt wurden, Helen an den König, Der Markgraf Georg von Brandenburg - Ansbach, welcher auf Grund früherer Verträge darauf Ansprüche

seiner Theilnahme am Aufstande der Böhmen in die Acht erklärt wurde, zog K. Ferdinand II. 1622 Jägerndorf ein, belehnte aber damit den Fürsten Karl von Liechtenstein, welchem er schon 1614 das Herzogthum Troppau als Mannslehen verliehen, hatte. Doch erhielt dieser nicht mehr alle landesfürstlichen Rechte, und unter seinen Nachkommen wurden diese immer mehr beschränkt, 3 ) Uber diese schlesischen Fürstentümer und die dabei in Betracht kommen den Rechtsfragen siehe meine „Geschichte Österreichs', 4, 204

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Category:
Law, Politics
Year:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Page 165 of 386
Author: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Place: Wien [u.a.]
Publisher: Tempsky
Physical description: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Location mark: II A-19.074
Intern ID: 75617
Siebenbürgens (Ungarn, Székler und Sachsen) erkannten jetzt Ferdinand als König au. Zapolya wurde nach einer neuen Niederlage bei Szenen unweit Kaschau (20. März 1528) zur Flucht nach Polen gezwungen. 2. Die Kämpfe um Ungarn und Siebenbürgen (1528—1739). War durch die Vereinigung Böhmens und Ungarns mit den deutsch- österreicliischen Ländern die heutige Monarchie in ihrer äußeren Gestalt geschaffen, so hatte das Haus Habsburg um den Besitz des ungarischen Reiches einen mehr

und polnischen Söldnern wieder in Ungarn eingebrochen war und einen Theil dieses Landes und Siebenbürgens in seine Gewalt gebracht hatte. Die Hauptstadt Ofen wurde von den Türken erobert, Johann Zapolya von ihnen als König eingesetzt. Zwar misslang die Belagerung Wiens, aber der größte Theil Ungarns wie Siebenbürgens blieb in Zapolyas Händen, Nach mehrjährigen Kämpfen wurde am 24. Februar 1538 zwischen Ferdinand I. und Zapolya der Friede von 6 roß war dein geschlossen, wornach dieser Siebenbürgen

und. den von ihm behaupteten größeren Theil Ungarns mit dem Königstitel behalten, nach, seinem Tode aber das ganze Reich an den König Ferdinand fallen sollte. Als aber Zapolya am 21. Juli 1540 starb, setzten seine Witwe Isabella von Polen und seine Räthe, wie er selbst gewünscht, es durch, dass sein zwei Wochen alter Sohn Johann Sigismund von den meisten seiner Anhänger zum Könige ausgerufen wurde, und dass auch der Sultan diesem seine Unterstützung zusagte. Als im Jahre 1541 ein österreichi sches Heer Ofen belagerte

, entsetzten die Türken diese Stadt. Aber Suleiman II. nahm dann diese wie die ganze Mitte des Reiches selbst in Besitz und überließ der Königin Isabella und ihrem Sohne nur noch Siebenbürgen und das Land jenseits der Th eiß, und zwar nur als türkisches Sandschakat mit der Verpflichtung, einen jährlichen Tribut von 10.000 Ducaten zu zahlen. Die folgenden Kriege brachten dem Könige Ferdinand neue Ver luste. Als am 19. Juni 1547 ein Waffenstillstand auf fünf Jahre abgeschlossen wurde, waren das östliche

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Category:
History
Year:
1901
¬Die¬ politischen Beziehungen Deutschtirols zum italienischen Landestheile : eine geschichtlich-staatsrechtliche Studie
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Page 33 of 85
Author: Mayr, Michael / von M. Mayr
Place: Innsbruck
Publisher: Marianische Vereinsbuchdr.
Physical description: 82 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Tirol ; z.Geschichte
Location mark: I 266.491
Intern ID: 491673
Hauptleuten Eurer königlichen Majestät und derselben -Kachkommen dermassen verschriben und sun st in anderweg zugetan, daß sie durch keinen Bischof daselbs nicht args M vermueten haben; so kan auch kein Bischof daselbs zu. der weltlichen Posseß komen, dann allein mit Zuegeben und Bewilligung der Herren zu Oesterreich als Grafen zu 'Tnol.' Da Maximilian I., Karl V. und Ferdinand I. als deutsche Herrscher im Bischof von Trient mehr den deutschen Reichsfürsten als den ihrer kleinen Grafschaft

Tirol unterthanen Herrn von Trient sahen, war es all- Mählich doch gelungen, wenigstens das Bewusstsein des Abhängigkeitsverhältnisses einigermaßen zurückzudrängen. nun Tirol in der Person des Erzherzogs Ferdinand II. wieder einen eigenen Landesfursten erhielt, betrachtete es dieser als seine erste und Hauptaufgabe, die etwas ge lockerten staatsrechtlichen Beziehungen zu Trient zu revidieren und das Stift dem tirolischen Landesverbände womög- Ach noch enger einzufügen. Ferdinand begann

Beginn der habsburgischen Herrschaft in Tirol mit Vor gebe die tirolische Intervention gegen den Bischof anrief und im Grafen von Tirol ihren Landesherrn sah, wendete Uch im Jahre 1567 klagend an Ferdinand. Durch eine wrmende Demonstration unterstützte die tirolisch gesinnte ') Der Geschichtsforscher Ehr. W. Putsch musste ihn hiebe i unterstützen.

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Page 180 of 386
Author: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Place: Wien [u.a.]
Publisher: Tempsky
Physical description: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Location mark: II A-19.074
Intern ID: 75617
Ferdinand 1. die österreichischen Lande 1564 wiederum unter seine drei Söhne getheilt wurden und dementsprechend auch besondere Verwaltungs einrichtungen in den einzelnen Herrschaftsgebieten von neuem in's Leben traten. Auf Seite der Stände mussten übrigens jene Bestrebungen auf eine entschiedene Opposition stoßen, weil dadurch die Sonderverfassung der einzelnen Länder beseitigt und damit zugleich deren bevorrechtete Stellung im einzelnen verloren gieng. So macht sich seit dem Tode Ferdinand

I. (| 1564), wenn auch, die einzelnen Länder von den neuen Landesherrn anfangs noch neue Gesetze erhielten, alsbald ein Rückgang oder mindestens Stillstand in der landesfürstliehen Gesetzgebung bemerkbar und erst die Vereinigung der österreichischen Länder in der Hand Ferdinand IL hat sie wiederum zu neuer Betätigung erwachen lassen. Verschiedene politische Verhältnisse wirkten dazu mit. War das 16. Jahrhundert der steigenden Machtentfaltung der Stände günstig, umso mehr als auch die religiösen

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