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Title A - Z
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Category:
Law, Politics
Year:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Page 185 of 386
Author: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Place: Wien [u.a.]
Publisher: Tempsky
Physical description: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Location mark: II A-19.074
Intern ID: 75617
Auch Matthias hinterließ keine Kinder, und da seine ebenfalls kinder losen Brüder, Max der Deutschmeister und Albrecht. Regent der spanischen Niederlande, auf ihre Ansprüche verzichteten, so wurde sein Vetter Erz herzog Ferdinand von dersteirisehen L i n i e m seinem Nachfolger bestimmt. Wie es in Böhmen gelang, so suchte man im März 1618 auch in Ungarn seine Anerkennung auf Grund des Erbrechtes durch zusetzen. 1 ) Auch diesmal sprach der Kaiser in der Proposition an den Reichstag den Wunsch

aus, dass Ferdinand, den er an Sohnes statt an genommen, als König „ausgerufen, anerkannt und gekrönt werden möge'. Aber nur die Bischöfe und ein Theil der weltlichen Magnaten waren dazu bereit. Der niedere Adel war, wie jetzt die meisten Ungarn, vom Wahlrechte der Stände überzeugt. Das Unterhaus verlangte sogar vom Kaiser vor der Wahl die Ausstellung eines Diploms, welches den Ständen ein „unbeschränktes und freies Wahlrecht' zusichern 2 ) und nach der Er hebung Ferdinands in die Reichstagsartikel

aufgenommen werden sollte. Auch die Mitglieder des Oberhauses erhoben gegen diese Forderung keine wesentlichen Einwendungen. Nicht einmal auf den Vorschlages ließ sich das Unterhaus ein, dass der Kaiser das „von Alters hergebrachte' Wahl recht der Stände anerkennen, diese aber die Erklärung abgeben sollten, dass sie nicht beabsichtigten, vom Hause Österreich, abzugehen. Man einigte sich endlich über eine Formel, dass Ferdinand von den Ständen „naeh ihrer alten Gewohnheit und immer beobachteten Freiheit

' ein stimmig zum Könige gewählt worden sei, wobei die Ungarn das Haupt gewicht auf das Wort „wählen', die kaiserlichen öommissäre aber darauf legten, dass die Wahl nach der „alten Gewohnheit' vorgenommen worden sei, welche für ein Erbrecht des regierenden Hauses spreche. Darauf wurde Ferdinand IL am 16. Mai als König proclamiert, Ferdinand III., (1625) sein ältester Sohn Ferdinand IV. (1647) und nach dessen Tode sein zweiter Leopold I. (1655) wurden, wie sie selbst in ihren Gesetzen aussprachen

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Category:
Law, Politics
Year:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Page 186 of 386
Author: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Place: Wien [u.a.]
Publisher: Tempsky
Physical description: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Location mark: II A-19.074
Intern ID: 75617
Ir- «'> io * ja diese für den Fäll des Erlöschens der deutschen Linie auch auf die spanische Linie des Hauses Habsburg ausgedehnt. Wenn aber der Mannes stamm ganz ausstürbe, sollte die alte Gewohnheit und das Recht der Stände in Beziehung auf die Wahl wieder in Kraft treten. 2. Die Erbfolge im Königreiche Böhmen. 1 ) Auch die böhmische Krone hatte Ferdinand 1. 1526 nur durch Wahl erlangt und dies in einem eigenen Reverse anerkannt. Als aber 1545 die (1541) verbrannte böhmische Landtafel

erneuert und die Landes privilegien wieder zusammengestellt werden sollten, ließ Ferdinand nur noch die Erklärung einschalten, dass Böhmen vermöge der Urkunden Karls IV. von 1348 und Wladislaws von 1510 an seine Gemahlin Anna als die Schwester des Königs Ludwigs gefallen und diese von den Ständen „als wahre Erbin und Königin' anerkannt worden sei. Die feindselige Haltung, welche die böhmischen Stände während des schmal- kaldischen Krieges gegen den König einnahmen, gaben diesem 1547 Anlass

', Als dieser die Stände 1617 berief, um den Erzherzog Ferdinand von Steiermark zum Könige „anzunehmen, auszurufen und zu krönen', suchte zwar die Opposition es durchzusetzen, dass derselbe nicht „ange nommen', sondern „gewählt' würde. Aber schließlich stimmten nur zwei Herren (Thum und Colonna von Fels) gegen die Annahme. Die Absetzung Ferdinands II. durch, die böhmischen Stände und die Wahl Friedrichs von der Pfalz (26. August 1619) waren revolutionäre Acte und führten nach der Niederwerfung des böhmischen

Aufstandes zu einer vollständigen Reaction. In der „verne wer ten Landesord nung' von 1627 erklärte K. Ferdinand IL, dass nach der richtig ver standenen goldenen Bulle von 1348 und dem Majestätsbriefe von 1510 den Ständen nur dann ein Wahlrecht gebüre, wenn vom königlichen Ge schlechte eine „Manns- oder Weibsperson' nicht mehr vorhanden wäre, und dass alle, von welchen seine Erbgerechtigkeit angefochten würde, „ipso facto in das Laster und die Strafe der beleidigten Majestät und Näheres

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Category:
Law, Politics
Year:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Page 210 of 386
Author: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Place: Wien [u.a.]
Publisher: Tempsky
Physical description: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Location mark: II A-19.074
Intern ID: 75617
vorhanden ist. Er bestand unter ihm und seinen nächsten Nachfolgern nur aus drei bis fünf der vornehmsten Würdenträger, dem Obersthof meister, dem Kanzler mid andern hohen Hof- und Staatsbeamten, und zwar zum größten Theile Deutschen. 1 ) Unter Ferdinand IL ist die Zahl der Mitglieder sehr bedeutend ge stiegen, so dass sie 1633 wenigstens 11, anfangs 1637 sogar 15 betrug, unter denen sich die Vorstände aller obersten Ämter- und Provinzial- behörden befanden, 2 B Dieselbe Zahl finden

auswärtiger Gesandten oder Agenten kamen an den Präsidenten der betreffenden Commission. 5 ) 1 ) Die geheimen Räthe unter Ferdinand I. siehe in meiner „Geschichte Öster reichs', 4, 231 f., Unter K. Maximilian II. und K. Matthias war die Zahl derselben nicht größer. S. „Relationen der Botschafter Venedigs', herausgegeben von Fi e dl er in „Font. rer. Austr. Dipl.', 30, 337 und 26, 19. a ) Vom 20. August 1633 haben wir im Protokoll über die Verhandlungen des geheimen Rathes wegen Abschlusses eines Friedens

unter Vermittlung Dänemarks (bei Hall wich, Wallensteins Ende, 1, 515 f.), worin neben des Kaisers Söhnen Ferdinand III. und Leopold IL hohe Würdenträger angeführt sind. Im „Status particularis regiminis Ferdinandi II.' p. 94 sq. und 141 sq. vom. Anfang 1637 sind zu den früheren, von denen 2 weggefallen sind, 6 neue gekommen ; darunter erscheint auch zum erstenmale ein Ungar, der Hofkanzler Bischof Lippay. s h Siehe die „Relationen der Botschafter Venedigs' von 163S und 1654 „Archiv' 26, 187, 400 sq. 4 ) 1670

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Category:
Law, Politics
Year:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Page 227 of 386
Author: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Place: Wien [u.a.]
Publisher: Tempsky
Physical description: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Location mark: II A-19.074
Intern ID: 75617
Übung für sich und ihre Glaubensgenossen durchzusetzen. Schon 1564 wollten die Stände von Innerösterreich dem Erzherzoge Karl die Huldigung verweigern, wenn ihnen nicht die freie Beligionsübung bewilligt würde. Doch sind sie mit ihrer Forderung nicht durchgedrungen. Denselben Ver such. aber mit dem gleichen Misserfolge, machten die Stände von Steiermark 1-596, als Karls Sohn Ferdinand die Eegierung antrat. Das Zerwürfnis des Erzherzogs Matthias mit seinem Bruder, Kaiser Budolf II. machte

zu Gunsten seines Vetters Ferdinand II. ver zichtete. wiederholten sich die Vorfälle von 1608. Doch entschieden dies mal die Waffen gegen die Protestanten und mit ihrer Niederlage erlitt auch die Macht der Stände einen Stoß, von dem sie sich nie mehr erholen konnte. Die Prälaten, die katholischen Herren und Kitter und die bereits rekatholisierten Städte hatten übrigens den protestantischen Adeligen gegen über schon 1608 bezüglich der Huldigung den Standpunkt vertreten, dass Österreich ein Erbland

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Category:
Law, Politics
Year:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Page 188 of 386
Author: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Place: Wien [u.a.]
Publisher: Tempsky
Physical description: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Location mark: II A-19.074
Intern ID: 75617
Die Anschauungen der übrigen Glieder des Hauses bezüglich der Ver erbung der erledigten Gebiete giengen auseinander, indem K. Rudolf II. behauptete, dass sie ihm als dem Ältesten allein gehörten, während seine Brüder und die Witwe Karls von Steiermark, Maria von Baiern, als Vor- müuderin ihres Sohnes Ferdinand den Verfügungen der Hausordnung von 1554 entsprechend den gleichen Anspruch aller Erzherzoge verfochten. Die Vertreter der steirischen Linie verlangten eine Theilung dieser Länder

IL, allen Ansprüchen auf Ungarn Böhmen und das Erzherzogthum Österreich entsagten, wogegen dieser jedem von ihnen aus den Einkünften des letzten Landes jährlich 25.000 und für den Verzicht auf die beiden Königreiche „aus seinem eigenen Säckel' jährlich 20.000 Gulden zu zahlen versprach. 3 ) Da keiner von ihnen Kinder hinterließ, so wurden nach dem Tode des Kaisers Matthias (20 1 .März 1619) alle österreichischen Königreiche und Länder in den Händen ihres Vetters Ferdinand II. von der steirischen Linie vereinigt

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Category:
Law, Politics
Year:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Page 243 of 386
Author: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Place: Wien [u.a.]
Publisher: Tempsky
Physical description: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Location mark: II A-19.074
Intern ID: 75617
zu, während er bezüglich der Städte nur versprach, die Bürger in ihrem Gewissen nicht zu beschweren. 1 h Während die Protestanten überall die ihnen gesetzten Schranken hinauszurücken suchten, namentlich auch in den landesfürstlichen Städten und Märkten Priester anstellten, machten sich bei den Landesfürsten ent gegengesetzte Tendenzen geltend. Erzherzog Ferdinand von Tirol wies aus seinen Ländern viele der übrigens nicht zahlreichen Protestanten aus. In Inn er Österrei eh begann Erzherzog Karl bereits (seit 1580

) unter dem Einflüsse der Jesuiten gegen die Protestanten, und zwar zu nächst gegen die Städte und Märkte einzuschreiten. In seine Zeit (t 1590) fallen auch, bereits die ersten gewaltsamen Bekehriingsversuche, sowohl die Ausweisungen von Bürgern als die Bestellung von Reformations-Com- missionen zur Rekatholisierung dieser Länder. 2 ) Erzherzog Ferdinand von Steiermark, Karls Sohn, wies 1598 zuerst aus den Städten, dann auch aus den Herrschaften des Adels die protestantischen Geistlichen und Lehrer aus und zwang

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