Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Author:
Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Place:
Wien [u.a.]
Publisher:
Tempsky
Physical description:
372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Language:
Deutsch
Subject heading:
g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Location mark:
II A-19.074
Intern ID:
75617
Auch Matthias hinterließ keine Kinder, und da seine ebenfalls kinder losen Brüder, Max der Deutschmeister und Albrecht. Regent der spanischen Niederlande, auf ihre Ansprüche verzichteten, so wurde sein Vetter Erz herzog Ferdinand von dersteirisehen L i n i e m seinem Nachfolger bestimmt. Wie es in Böhmen gelang, so suchte man im März 1618 auch in Ungarn seine Anerkennung auf Grund des Erbrechtes durch zusetzen. 1 ) Auch diesmal sprach der Kaiser in der Proposition an den Reichstag den Wunsch
aus, dass Ferdinand, den er an Sohnes statt an genommen, als König „ausgerufen, anerkannt und gekrönt werden möge'. Aber nur die Bischöfe und ein Theil der weltlichen Magnaten waren dazu bereit. Der niedere Adel war, wie jetzt die meisten Ungarn, vom Wahlrechte der Stände überzeugt. Das Unterhaus verlangte sogar vom Kaiser vor der Wahl die Ausstellung eines Diploms, welches den Ständen ein „unbeschränktes und freies Wahlrecht' zusichern 2 ) und nach der Er hebung Ferdinands in die Reichstagsartikel
aufgenommen werden sollte. Auch die Mitglieder des Oberhauses erhoben gegen diese Forderung keine wesentlichen Einwendungen. Nicht einmal auf den Vorschlages ließ sich das Unterhaus ein, dass der Kaiser das „von Alters hergebrachte' Wahl recht der Stände anerkennen, diese aber die Erklärung abgeben sollten, dass sie nicht beabsichtigten, vom Hause Österreich, abzugehen. Man einigte sich endlich über eine Formel, dass Ferdinand von den Ständen „naeh ihrer alten Gewohnheit und immer beobachteten Freiheit
' ein stimmig zum Könige gewählt worden sei, wobei die Ungarn das Haupt gewicht auf das Wort „wählen', die kaiserlichen öommissäre aber darauf legten, dass die Wahl nach der „alten Gewohnheit' vorgenommen worden sei, welche für ein Erbrecht des regierenden Hauses spreche. Darauf wurde Ferdinand IL am 16. Mai als König proclamiert, Ferdinand III., (1625) sein ältester Sohn Ferdinand IV. (1647) und nach dessen Tode sein zweiter Leopold I. (1655) wurden, wie sie selbst in ihren Gesetzen aussprachen