1 items found
Sort by:
Relevance
Relevance
Publication year ascending
Publication year descending
Title A - Z
Title Z - A
Books
Category:
Law, Politics
Year:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/75617/75617_199_object_4352677.png
Page 199 of 386
Author: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Place: Wien [u.a.]
Publisher: Tempsky
Physical description: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Location mark: II A-19.074
Intern ID: 75617
Aneli in Beziehung auf die Gerichtsverfassung behielt Böhmen seine selbständige Stellung. 1 ) Auch in dieser Periode war das Landau cht der privilegierte Ge richtshof für die Mitglieder des Herren- und Ritterstandes, wie für die Geistlichen als Beisitzer landtäfiicher Güter. Das „groß ere Land recht', dessen Beisitzer der Oberstburggraf, Oberstlandkämmerer und Oberstland richter und 12 vom Könige ernannte Mitglieder des Herren-, 8 des Ritter standes (seit Ferdinand II. 16 Herren und 10 Ritter

recht mit 6 adeligen Beisitzern (seit 1627 auch Prager Bürgern) gehörten Streitigkeiten des Adels über Schuld verschreibungen ohne Hypothek. Das Ho flehen recht entschied unter dem Präsidium des Hoflehenrichters in Lehensachen. Seit Ferdinand II. theilte es sich in einen böhmischen und einen deutschen Senat. 1011 machten sich diese Bestrebungen geltend. Die Mährev setzten in der That durch, dass die Einmischung der böhmischen Kanzlei in die Verwaltung und Justiz- pfiege ihres Landes »verboten

1