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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Page 171 of 386
Author: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Place: Wien [u.a.]
Publisher: Tempsky
Physical description: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Location mark: II A-19.074
Intern ID: 75617
Fährten der böhmische Aufstand und der daraus hervorgehende drei ßig j ä h r i g e K r i e g zur Erwerbung des Herzogthums Jägerndorf, so hatten sie andererseits viel bedeutendere Verluste zur Folge. Um die Unter stützung des Kurfürsten .Johann Georg von Sachsen gegen die Aufstän dischen zu erlangen, musste IL Ferdinand II. demselben 1620 das Ver sprechen geben, dass er ihm bis zum. Ersatz der Kriegskosten die beiden Lausitzen verpfänden werde. Der Kurfürst berechnete die Kosten auf 5,153.982

Theresia, Gemahlin Ludwigs XIV. von Frankreich, bei ihrer Vermählung ausdrücklich auf ihr Erbrecht verzichten müssen, die jüngere, Margareta Theresia, die Gemahlin K. Leopolds I., nur eine Tochter, Maria Antonia, hinterlassen, welche von ihrem Gatten, dem Kurfürsten Max Emanuel von Baiern, einen Sohn Josef Ferdinand gehabt hatte, aber wie dieser selbst (1699) noch vor dem spanischen Könige gestorben war. Das Erb recht gieng daher auf die Nachkommen der Schwestern Philipps IV., des Vaters Karls

II., zurück, von welchen die ältere, Anna Maria, mit dem Könige Ludwig XIII. von Frankreich, die jüngere Maria Anna mit dem Kaiser Ferdinand III. vermählt gewesen war. Auch von diesen hatte die ältere aut ihre Thronrechte verzichtet, wahrend sie der jüngeren, der Mutter K. Leopolds I., ausdrücklich vorbehalten worden waren. Dieser w r äre also der berechtigte ErbedesspanischenBeiches gewesen, und er hatte zum Herrn desselben seinen zweiten Sohn Karl bestimmt Aber Ludwig XI\. erklärte die Verzichtleistung

seiner Gemahlin aus verschiedenen Gründen für ungiltig und setzte es durch, dass der todkranke Karl IL am 3. October 1700 ein Testament unterzeichnete, Xach Harter, Ferdinand IL, 8, 552.

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