Herzog Rudolfs, thut am 25. August 1381 auf Tirol kund, dass die Bürger von Bozen vor ihm erschienen und geklagt hätten, dass großer Nachtheil und Irrung - für sie daraus entspringe, weil in ihrer Stadt kein gesetzter Rath wäre, darum habe er ihnen vergönnt, Hinsüro einen gesetzten Rath zu haben auf folgende Weise: am 12. Tage nach Weihnachten sollen die Angehörigen der 3 Gerichte Grieß, Wangergasse und des Stiftes Trient (also der Altstadt Bozen) zusammenkommen und 9 ehr-, bare Männer
, die man dazu verständig hält, je 3 aus jedem Gerichte, zum Rathe auf ein Jahr wählen. Die Erwählten sollen des Land es für sten und des Stiftes Trient Ehre und Nutzen 'fördern und die Angelegenheiten der Stadt ordnen. Auch die alten Gesetze dürfen sie umändern nach ihrer Einsicht und Treue, wie sie es für des Landes fürsten Ehre und der Stadt Nutzen dienlich erachten, Armen und Reichen Recht gewähren, jedoch unter der Bedingung, dass wenn sie dergleichen wichtige die Stadt angehende Sachen berathen
wollen,, sie die 3 Richter zu Bozen, nämlich von Grieß, Wanger- gericht und bischöflichem Stadtgericht, an den Rath fordern. Im Falle, dass in irgend einem Jahre die Bürger am bestimmten Wahltage zur Wahl gar nicht zusammenkämen oder keine Wahl vornähmen, so sollen die 9 abtretenden Rathsglieder die Bollmacht haben, die neuen Rathsglieder zu erkiesen.