haben, denn der Wirt ist nicht der Gast; Simroek überträgt: Der Wirt wohnt an der Strasse, der beste allerwärts, der je ein Haus besessen. 2) Seemüller verweist noch auf verwandte Stellen der Gudrun 210, 4 und des spätem lühischen Grautoff (Lübecker Ohren. 2, 406), in denen „ze huse brin gen“ in der ganz sichern Bedeutung von Heiraten gebraucht wird. Zu diesen Begriffen vgl, die Erörterungen Pickers in Mitth. d. Instituts 4, 5 ff. — Freilich war Elisabeth sicherlich noch nicht mannbar, denn sie war um 1262 geboren
Nibelungenliedes *), denen man nock Parcival 143, 24 hinzufügen kann. Aber diese Palle haben alle eine ausdrückliche Bezeichnung des Be sitzers des Hauses, in das der Gast kommt: koment si mir ze kuse und ähnlich. Wenn es in der sachs, Weltchronik Messe: da quam im sines sones wip ze hus, dann hätten wir allerdings den Sinn: sie be suchte ihn, nämlich ihren Schwiegervater König Rudolf, So wie die Wendung aber da steht, darf sie nach Seemüllers Meinung überhaupt nur auf den Begriff Heiraten