¬Die¬ bäuerliche Wirtschafts-Verfassung des Vintschgaues vornehmlich in der zweiten Hälfte des Mittelalters
Bei der Hauptwirtschaftsversammlung in jedem Frühjahr wird bestimmt, ob und wo im pannwald Holz geschlagen werden soll 53 ) und dann im Wald seihst durch das Los 54 ) jedem sein Teil angewiesen. Dabei ist vor allem das im Winter umgefallene Holz zu verteilen und das triftige möglichst zu schonen 55 ). Die Ver teilung wird zunächst durch Bezeichnung der dem einzelnen zu fallenden Stämme geschehen sein 5G ), wobei auch sofort auf Stämme, die sich zum Brückenbau besonders eignen, Rücksicht
genommen wird 57 ). In Eirs werden 1775 die Erlstangen gemein sam gehackt, gleiche Haiifen hergestellt und diese dann verteilt 58 ). Wer innerhalb 4 Wochen sein Holz nicht wegführt, dem ist es zu Gunsten des Dorfmeisters und Saltners veiioreo, Anderwärts gelten dafür andere Fristen 5ft ). In Planai! soll das. was über winter verliget, der Gemeinde verfallen sein, in Brad und Agums kann nach diesem jeder andere den Stamm nehmen. Das einmal gefällte Holz ist, soweit es nicht zu lange un- abgeholt liegt
, in volles Privateigentum übergegangen. Nach der Schi ander ser Landsprache 60 ) ist, wer ainem sein holz hin fuert ab der ladstat ckomm umb 50 É. dieselbe Busse wie für den, der den andern in seinem Hause mit bewaffneter Hand an greift. Das Yerfügungsrecht der Gesamtheit aller vollberech tigten Wirtschaftsgenossen über die Almende ist ein theoretisch unbeschränktes. Sie haben gewalt die mult ze legen hoch oder nider nach dez dorfmaisters rat 6 1 ) oder solliche multen über kurz oder lang zu mindern
oder zu mehren nach rath einer er- samen gemein 62 ). In Schiuderne ist der unter wait von dem 6S ) IV, 42,2. S4) ni, 202,23, III, 145,23. III, 65,30, III, 184, U. ße ) III. 253,40. Be ) III, 166,11 (1400) toer ainem sein holz-märch aus siecht und sein märch darauf siecht t der ist chomm umb oö U, Die hohe Strafe lässt auf eine junge Bestimmung schliessen. •' 17 ) III, 166 nr. 43. r>8 ) III, 184,10. *») III, 145,25, 8 Tage vgl. III, 133,43. III, 202,27, III, 253,28. B0 ) III, 166 (1400). Auf diesen Fall