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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 261 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
und Wechsel'; erst nach Ablauf dieser Frist sollten sie bei etwaigem Gewinnüberschuß jene Abgaben in die landesfürstliche Kammer reichen.f) Die GeWerken der älteren „vereinigten Gesellschaft' dagegen wurden 1524 von Erzherzog Ferdinand zur Verantwortung vor. die Räte der niederösterreichischen Kammer zu Wien geladen, weil sie den dem Landes- fiirsten gehörigen Bach Jdriza zum Waschen der Erze gebraucht und den Wechsel nicht gereicht hatten. Es kam ein gütlicher Ausgleich zustande: die Gewerken zahlten

dem Erzherzog eine Pauschalsumme von 20.000 fl. rhein. und verpflichteten sich, demselben hiefür den 10. Zentner geschiedenen Erzes als Fron sowie von allem gewonnenen Quecksilber und Zinnober den Zentner oder 4. Pfennig als Wechsel zu entrichten.ff) Mit 1524 begannen die monopolischen Handelsverträge, welche die Gewcrken in Jdria betreffs ihres Quecksilbers und Zinnobers mit Augs- burger Großkaufleuten, den Brüdern Ambrosius und Hans Hochstetter und deren Mitverwandten (besonders Hans Baumgartner

Quecksilber Wiener Gewichtes*) sür 30 und ein Zentner Zinnober für 35 fl.**) Durch die Zustimmung Erzherzog Ferdinands wurde der Vertrag perfekt. Es wurden in vier Jahren zirka 15.000 Zentner Queck- silber und Zinnober geliefert; da der vorhandene Borrat 4062 Zentner betrug, so mußten jährlich 2700—2800 Z. (ungefähr 2400 Z. Queck silber und 400 Z. Zinnober) neu gewonnen werden.***) Die Einkünfte des Landesfürsten aus Fron und Wechsel betrugen von 1525—1535 jährlich nicht ganz 10.000, 1540—1559 nicht ganz

, a. a. Ò. HI/1, 252) und den von 156g an Hang und Langenauer in Augsburg. Der letztere Verkauf betraf 5000 Zentner Quecksilber, welche auf fünf Jahre verteilt zu liefern waren. Danach stellt sich die jährliche Produktion auf uur 1000 Zentner (Hitzinger, a. a. O. 24f.). ì) Huber, Studien über die finanziellen Verhältnisse Österreichs unter Ferdinand I. in: MJÖGF. V. Ergänzungsband, 193 f- Infolge des bereits einigermaßen merkbaren Verfalles des Bergwerkes fetzte der König 23. Juli 1539 den Wechsel aus den achten

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 544 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
. Das steuerfreie Noten- kontingent wird von 400 auf 600 Mill, erhöht und die Gewinnbeteiligung der beiden Staaten dahin abgeändert, daß die Dividendengrenze von 6°/« weg- fällt, aber nach Überschreitung der Dividende von 7°/„ der Anteil der beiden Staaten auf drei Viertel des Restes steigt. Die Bank wird verpflichtet, „mit allen Mitteln dafür zu sorgen, daß der im Kurse der ausländischen Wechsel .zum Ausdruck gelangende Wert ihrer Noten entsprechend der Parität des gesetzlichen Münzfußes der Kronenwährung

dauernd gesichert bleibt'. In der Tat hatte die Bank seit 1892 allmählich die Beherrschung des Devisenmarktes, die zur Aufrechterhaltung der Goldparität erforderlich war, erreicht. Im Durchschnitt stiegen die fremden Devisen nicht mehr als V2°/o über die Parität. Ende November 1913 belief sich der Notenumlauf der Bank auf 3.239,940.000 K, der Goldschatz derselben auf 1.228,979.000 X, die in Gold zahlbaren Wechsel aus 60,000.000 X, die Silbermünzen auf 253,475.000 1!. Als 1914 der Weltkrieg ausbrach

, war man dem rechtlichen Übergang zur Barzahlung wieder nahe, der Krieg machte diesem Plan ein Ende. Durch ksl. Verordnung vom 4. Äug. 1914 wurde eine Reihe von Artikeln des Bankstatutes außer Kraft gesetzt. Die Darlehen an die Regierungen wurden in drei verschiedenen Formen erteilt: 1. Lombarddarlehen (Darlehen gegen Handpfand) gegen Hinterlegung neugeschaffener Goldfchuldver- fchreibungen beider Staatshälften, insgesamt 2807-5 Mill. K. 2. Darlehen gegen Wechsel (eskontierte Wechsel, Warrants und Effekten), insgesamt

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