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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 274 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
— 538 — § 18. sodann des Privilegs Kaiser Karls IV. von 1371 Oktober 4, in welchem dem Bischof von Brixen und dessen Richter zu Bruneck der Blutbann verliehen wurde (gedruckt in: Böhmer, Acta imperii selects, p. 586). Freiheitsbriefe der Bischöfe von Brixen für ihre Stadt Bruneck finden sich unter den von Ottenthal verfaßten Urkundenregesten des Stadt- archives, in: Archivberichte aus Tirol III, 195—216. Ein Weistum über das städtische Gewohnheitsrecht angeblich von 1460 s. in: Tirolische

Weistümer IV, 467—487. Bischof Georg II. erließ um 1480 eine Stadtvrdnung für Bruneck, ebenda S. 488—503. Die bischöflich Brixenfche Stadt Klausen betreffend befinden sich unter den in Archiv-Berichte aus Tirol I, 75—77 von Ottenthal verzeichneten Urkunden auch ein Rechtbrief des Bischofs Ulrich II. von Brixen von 1429 (N. 193) und ein Wochenmarktsprivileg Kaiser Frie- drichs III. von 1489 (N. 195). Das 1485 aufgezeichnete städtische Gewohnheitsrecht ist gedruckt in: Tirolische Weistümer IV, 348f

. Zu Beginn des 14. Jahrh., jedenfalls vor 1307, wurde durch den landesfürstlichen Nat des Bistums Trient mit Benützung älterer Rechts- j Aufzeichnungen und Gesetze eine Statutcnkompilation für Stadt und : Bistum Trient, die sogenannten alten Statuten, in lateinischer Sprache verfaßt, die von den Bischöfen zwar nicht förmlich approbiert wurde, aber doch durch Gewohnheit Rechtskraft erhielt. Neue Statuten erließ ! Bischof Nikolaus 10. Juni 1340;*) dieselben benützen Statuten der Stadt^Bicenza und stellen

dell' antico statuto di Trento, in: Tridentum IL § 18. — 539 — ganzen satzgetreue deutsche Übersetzung der Trienter Statuten aus dem Ende des 14. oder Anfange des 15. Jahrh. hat Tomafchek im AKÖGO. XXVI, 32 s. herausgegeben, der sie irrigerweise für den Originaltext hielt, während fie nur eine Privatarbeit sein kann. Eine Neuredaktion der Trienter Statuten, deren Originaltext in einer Handschrift des Inns- brucker Statthaltereiarchivs vorliegt, wurde 1425 von den Konsuln der Stadt Trient

Klassen und der deutschen Handwerker gegen die in der Stadt herrschenden Geschlechter ein Ende zu bereiten. Es würden deshalb elf neue Kapitel in die Alexandrinischen Statuten ein- geschoben und Zusätze einzelnen Kapiteln dieser Statuten angefügt. Obgleich es der Bischof nicht gewagt hatte, die Zusammensetzung' und Wahl des Kollegs der Konsuln den Wünschen der Deutschen gemäß zu ändern, versagten doch die Konsuln und herrschenden Geschlechterbürger der neuen Statutenredaktion lange die Anerkennung

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 390 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
— 772 — § 18 Seit dem Verzicht des Podestà.Sodegher de Tito 1255 ,bis gegen die Mitte des 15. Jahrh. gab es - in Trient k einen P odestà. Seitdem Präsentierten die Konsuln jföei. oder mehrere Doloren' der Rechte, die, geboren außerhalb^?er Diözese Trient, keinerlei Verwandschaftsbande in der Stadt besaßen, dem Bischvs, der ans ihnen einen zum Podestà statt wie sürher zum Vikar ernannte. Ms solcher war er Richter erster Instanz- in allen Kriminalsachen und den meisten Zivilsachen; täglich

sich in der Stadt Trient ansässig machen will, soll durch drei Jahre von allen Real- und-Personalsteuern der Kommune befreit fein, nur muß er dem Bischof Treue schwören und ■ cautio iura- toria dafür leisten, daß er durch weitere drei Jahre hier wohnhaft bleiben werde. Das Bürgerrecht erlangte er' dann, wenn er binnen einem Jahre ein Haus oder andere Liegenschaften im Distrikt (Gerichtsbezirk) von Trient im Werte von hundert Dukaten erwarb. Die Niederlassung Ripa. (Biva, deutsch Reis) bestand schon

S. 630). Bischof Bernhard von Trient hatte in seiner Bestätigung der Statuten und Privilegien Rivas vom 5. Juli .1522 das Recht der Stadt an- erkannt, für das Amt des Podestà vier Doktoren der Rechte zu vrä- sentieren, aus welchen der Bischof einen zu ernennen habe. Die Amts« dauer betrug zwei Jahre. Der Podest», auch Prätor oder Rektor genannt, handhabte nicht nur fast die gesamte Gerichtsbarkeit in Riva und Ledro,^) sondern es stand ihm nach dem Liber I. der Statuta liova (s. oben S. 539

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