52 items found
Sort by:
Relevance
Relevance
Publication year ascending
Publication year descending
Title A - Z
Title Z - A
Books
Category:
Arts, Archeology , Literature
Year:
1894
Vigil Raber, der Maler und Dichter
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/VRM/VRM_5_object_3975140.png
Page 5 of 12
Author: Fischnaler, Konrad / von Conrad Fischnaler
Place: Innsbruck
Physical description: [12] Bl.
Language: Deutsch
Notations: Aus: Tiroler Bote ; 1894. - In Fraktur
Subject heading: p.Raber, Vigil
Location mark: III 108.697
Intern ID: 199333
malte er im Auftrage des Kirchprob stes von Bozen >le Sammelbüchsen für die Wirtshäuser, die letzte, mir bekannte Bestellung seiner Gönner in der schönen Stadt an der Talfer. III. Auscnthaltin Sterzing. Arbeiten als Maler. Zu Beginn des XVI. Jahrh. erfreuten sich die Stadt Sterzing und ihre Nachbarortc besonderen Wohlstandes. In den Thälern herrschte reicher Bergsegen. Er hatte viele Familien zur Ansicdlung in der Stadt verlockt, Scharen von Knappen herbeigezogen und Handel und Verkehr

da selbst mitgewirkt habe. Ini Jahre 1518 dürste er has Spiel wohl nur nach Cava le se, einem jetzt ganz verwälschten Marktflecken geliehen haben. Der Aufenthalt Räbers in Triènt dauerte jeden- falls nur wenige Monate, da er vor Frohnleichnam 1514 bereits wieder zu Bozen „den wurm pesserte', - ^ auch für das Jahr ' 1516 ist sein Verweilen daselbst bezeugt durch die handschriftliche Notiz im Spiel: '. „Äiii vnzucht recht,' das er am 5. December genannten -Jahres zu Bozen vollendete. Die Bozncr Kirchprobst-Rechnung

von 1517 kam mir nicht zu Gesicht; zu Sterzing ist seine Anwesen heit für dieses Jahr nicht nachzuweisen und im fol genden gab er dem „Hannß Gaißmair' daselbst „gwalt umb all sein sachn zu handln cinnchmcn und auß- geben.' (^uasimoäo gra-tia 1518/2) — Grund genug um zu schließen, dass er in der Fremde . weilte. 1519 und 1520 hielt er sich, wie früher angeführt, in Bozen auf, vermutlich auch noch 1521. Das Spiel: ,I^iàs <Ig RLsnri'öeiiioiKZ Zorài' ist von 1520 datiert, doch fehlt die Ortsangabe. 1522

der Kirchprobst Matheus Flamm im Austrage des Bürgermeisters die ansehnliche Summe von 52 Mark 1 Pf. B. für „Gylig Räber maller,' 1525 der Stadt-Baumeister Leonhart Messing 69 Pf. B. 6 kr. für den „räuber maller' und ebenderselbe in der gleichen Rechnung 110 Pf. B. „dem räuber maller' mit der nähern Angabe, „das er den predigstuel hat ausgemalt und vergnlt, für golt und als.' Erfahren wir aus diesen knappen Aufzeichnungen auch nicht viel, so doch das eine, dass Vigil Raber von Stadt- und KirchM'Vorstehung

nicht mehr aus dem Auge. Es gab für ihn Jahr um Jahr nicht nur von privater Seite, Bruderschaften:c,, sondern auch von der Stadt zahlreiche Aufträge und lohnenden Erwerb. Vielfach erheben sich diese Arbeiten freilich nicht über das Ni veau der Leistungen eines Fassmalers jeder andern Kleinstadt. Es wäre aber ein Jrrthum anzunehmen, dass er nur Unbedeutendes zu schaffen vermochte, da die erhaltenen Notizen viele untergeordnete Arbeiten zur Kenntnis bringen. Dies war das Los fast aller Maler

1
Books
Category:
Arts, Archeology , Literature
Year:
1894
Vigil Raber, der Maler und Dichter
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/VRM/VRM_1_object_3975133.png
Page 1 of 12
Author: Fischnaler, Konrad / von Conrad Fischnaler
Place: Innsbruck
Physical description: [12] Bl.
Language: Deutsch
Notations: Aus: Tiroler Bote ; 1894. - In Fraktur
Subject heading: p.Raber, Vigil
Location mark: III 108.697
Intern ID: 199333
Vigil Naber, der.Maler und Dichter. I./Ai >staunuüng.' Jugendzeit. - .Die ì. ^àvià ^ N ab e r (Räber, Mwer, Räuber,, Räuber) /el'scheint bereits in der zweiten Hälfte des. XV. Jnhrh. zu àerzing als altangesessen. Heute ist jedoch der G.eschlechtSname in Stadt und àgmd »ver schollt, Die Naber Mäßen, urkündlith im Jahre 1466. ein Haus, in der/Neustadt, mit .welchem die Bäckerei-,' Gerechtsame verknüpft^ war. Ein/Schenkungsd>ief vom, Jahre 1483 bezeichnet seine Lage genau:, „Jakob Pelth,' bürgcr

zü^àterzing und seine /eliche Hausfraw' ver- nidchen der Pfarrkirche daselbst '7/Pfund B. von der. Behausung „in der mdern, Stat' .gelegen, „stoßt, oben daran ,Aichl RaberS/ behaüsung, unten Eberhard àufmànns behausung, vor bis gemain straß durch die stadt, hinden HanS/Jöchls garten,,^) und an das Hösel die gemain gaff, als man gen S. Peters (Kirchen) geet.' ^) . Michael Räbers Haus ist ' demnach das sHniale/' ' Mistöckige Wöhngebäude des 'àidirniachers Joseph Mair (Nr. 84), 'Unweit des Stadtthurmes

in, steigt Vaterstadt, doch war' ihr Einfluss aus,ihn jedenfalls kein. nachhaltiger, wie die formlosen lateini schen Notizen auf und in seinen «Schriften darthun. Auch in der Malerei kann er die erste Anleitung inSterzing selbst genossen haben, da die Werkstatt des Mathias Stöberl, eines dauernd ansässigen Malers und ge-, schätzten Künstlers, seit, Beginn des XVI.-Jahrh.. dort- selbst erweislich ist. . - . ^ ^ ! II. Wanderjahre.. Aufenthalt zu Bozen. ! Die frühesten Nachrichten über seine Thätigleit

auf der Wanderschaft finden sich als knappe Eintragungen weist an den Deckeln > seiner -Spielabschriften, doch be sagen sie nur, wo oder-wann er ein Stück abschrieb, vder.von wem er es erhielt., i ,Die -älteste Angabe -, dieser Art„ in. - zRex wortis' bezeugt uns >Vigil-Rabers Aufenthalt in der blühcndm Und -wohlleblgen Handelsstadt Bozen > im Herbste 1510, sowie/ seine Bekanntschaft oder , Verbindung ìnit ,Aàsstro Nolitore',, unter welchem Namen sich Silvester Äüller, der.Maler, > verbirgt

. ; In den Rechnungsbüchern-dieser Stadt erschein in dm fahren 1500—1525 nicht weniger als ein Dutzend Maler uàDildhauer mit Nanien angeführt, die für längere Zeit daselbst haushielten. Dies - hängt mit den seit dem Jahre 1483 fast ununterbrochenen Arbeiten für den Vau und die Ausschmückung der Pfarrkirche, sowie der Ergänzung deS 1499 ausgebrannten Thurmes zu sammen. Es liegt-daher die Vermuthung nahe, dass Vigil Raber ! .. ebenfalls, hier Beschäftigung suchte und fand. ' -Robert.. Bischer Weistin seiner verdienstvollen

2
Books
Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/OeRRG/OeRRG_432_object_4001413.png
Page 432 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
des Bürger-àr^venigstens JMohnerrechtes, **) Das Bürgerrecht konnte frlìbm^bur ckl. Erlitmna. später nurdurch ausdrückliche^Aufnahme in den Bürgerverband erlangt werden. Der unangefprochene Aufenthalt in der Stadt durch Jahr und Tag, verbunden mit Erfüllung der Bürger- Pflichten, hatte Erwerb des Bürgerrechtes zur Folge. Der nenaufzu- nehmende Bürger mußte schwören, daß er niemands „Eigenmann oder versprochener Diener' sei, mit Ausnahme des Landesfürsten (Grasen von Tirol, von Görz, Bischofs von Brixen

), und daß er letzterem und der Stadt treu und gehorsam sein, Voerde.***) Nicht angesessene (ledige) Hand- *) Schon Eh. Siegmund hatte in einem Mandat von c. 1477 auf Be schwerde der Sattler zu Hall und Sterzing die Störarbeit der unzünftigen Wander- Handwerker verboten (Wopsner, Lage Tirols 141). Der Ordnung H. Ludwigs des Reichen für Kitzbühel vom 29. Dez. 1473 zufolge sollten in der Bannmeile um Kitzbühel leine Handwerker geduldet werden, nur von S. Johann gegen Kitz- bühel hinauf waren sie innerhalb einer halben

unterstehen sollen. In dem von Kaiser Maximilian 1510 bestätigten Spruch des Hauptmanns von Rattenberg wird noch hinzugefügt, daß diese Handwerker keine Arbeit aus der Stadt annehmen und ihre Erzeugnisse auf den Wochenmarkt nach Rattenberg zum Verkauf bringen sollen. Die städtischen Handwerker blieben in- sosern bevorzugt, als sie auch in das Gericht hinaus arbeiten durften. In einem durch den Hauptmann von Rattenberg zwischen der Stadt und den Landgerichts- leuten vermittelten Vertrags von 1521 wurde

die Zahl der in den Ortschaften innerhalb der Bannmeile. zulässigen Handwerker festgesetzt; dieselben sollten mit der Stadt Rattenberg mitleiden. Dieser Vertrag wurde durch K. Ferdinand I. 1529 bestätigt. Vgl. Kogler, Recht und Verfassung der Stadt Rattenberg im Mittelalter (Schriftenreihe zur bayerischen Landesgefchichte, hg. von der Kommission für bayerische Landesgeschichte, Band 1, S. 72s.j. **) T. W. IV, 470, 480, 500, 598, 605. ***) T.W.IV. 351, 386, 421, 481, 499. Kogler a.a.O., S. 23. In Lienz

Verlassen der Stadt das Geleite zu geben 386), in Bruneck 10 Pfd. B., später 26 Psd., ein Bürgersohn gab nur ein Viertel Malvasier (a. a. O., 480, 500), ein bloßer Inwohner kaufte sich später mit 13 Pfd. ein. In Kitzbühel betrug die Ausnahmstaxe 5 Pfd. Pfg., wurde aber fpäter individuell abgestuft. In Brixen mußte der Neubürger süns Jahre in der Stadt bleiben. In Lienz hatte derselbe später dem Richter und den Bürgern auch noch ein Mahl zu geben und sich binnen Jahresfrist zu verheiraten (a. a. O., 598

3
Books
Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/OeRRG/OeRRG_111_object_4001092.png
Page 111 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
abgeschafft nnd mit dem Amte des „Spitlmeisters' vereinigt, welcher zur Beanfsichtigung der Bettler etliche Personen verordnen sollte. Gesunde nnd arbeitsfähige Bettler und Bettlerinnen, welche nicht arbeiten wollten, sollten nach derselben Stadtordnung an den Pranger gestellt, mit Ruthen gezüchtigt und ihnen die Stadt verboten werden.-sf) Die Baupolizei des Rates stand noch zum guten Theil im Dienste der Rechtspflege; sie versolgte hauptsächlich den Schutz des privaten Haus- eigentums

es wenigstens.in Wien schon lauter Steinhäuser, die meisten wareu aber mit feuergefährlichen. Schindeln, nur wenige mit Ziegeln gedeckt. Die älteste Feuerordnung des Rates der Stadt Wien datirt von Ì454.***) Durch dieselbe wurde jeder Hausbesitzer der Stadt und Vorstädte verpflichtet, in den Höfen und unter den Dächern Bottiche voll Wassers und „Krücken zum Ausstoßen' desselben, d. i. große Handspritzen, zu halten, auch die Rauchfänge fleißig kehren zu lassen. Beim Ausbruch eines Feuers hatten sich sogleich

. Wer von ihnen Wasser zur Brandstätte brachte, wurde belohnt. Die größte Belohnung aber erhielt, wer einen Brandstifter auf handhafter That ergriff und der Stadt überlieferte. Die Leitung der Löscharbeiten oblag den Stadt- kämmerern. Endlich hatte der Rat nach der Fenerordnung Beschauer aller Feuerstätten uud Rauchsänge zu bestellen. Da.trotz solcher Borsichtsmaß- regeln die Brände der baulichen Verhältnisse wegen nicht ausblieben, erließ Eh. Ferdinand nach einer besonders verheerenden Feuersbrunst

1526 an den Rat der Stadt Wien den Befehl, in Gemeinschaft mit dem n. ö. Kanzler *) Quellen z. G. d. St. Wien I, N. 551, 682—684, 689, 690; II, N. 1635, 2164. Uhlirz im Jahrbuch XVI, N. 1S802, 12835,12963, 12979 n. a. Für die technische Leitung des städtischen Bauwesens war im 15. Jahrh. ein Stadt- kmumeister in Wien angestellt. **) Tomaschek II, N> CXXXIL ***) Tomaschek II, N. CUV. und CLVII. Auf Befehl K. Ferdinands und seiner Statthalter und Regenten der nö. Lande wurde die Feuerordnung 1534

4
Books
Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/OeRRG/OeRRG_205_object_4001186.png
Page 205 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
, gleichviel ob frei oder unfrei, Wirt- schastlich selbständig, nahmen an, Marktverkehr teil, unterstanden dem Markt- oder Stadtrichter und mußten die den „Kaufleuten' obliegenden^ öffentlichen Abgaben entrichten. Dasselbe galt vonjenenunfreienBauern (servi ossati), die ihren Herren zu gewerblichen Leistungen verpflichtet waren und in der Hoffnung, ihre Geschicklichkeit in der Stadt besser verwerten zu können, mit Erlaubnis ihres Herrn unter Beibehaltung der Zins- Pflicht zum Handwerk in der Stadt

auf Bitten deS betreffenden Handwerkes, welches eineu öfters bereits vom Stadrat genehmigten***) Entwurf überreichte, in landesf. Städten durch deu Herzog, in der Stadt Lack durch den Bischof von Freising; im 16. Jahrh. wurden Ordnungen für Laibacher Handwerke durch Bürgermeister, Richter und Rat dieser Stadt, solche für die Handwerke anderer Städte durch dm „Vitzdomb in Krain' erlassenl'); im 17. Jahrh. wurde die vom Handwerk entworfene, vom Stadtrat und Vizedom genehmigte Ordnung vom Landesfürsten

6cftätigt.ft) Schon bei Er richtung von Handwerkszechen wurde denselben das Recht des Zech- oder Zunftzwanges erteilt, kraft dessen jeder, der das betreffende Handwerk in der Stadt oder deren Burgfrieden fürder offen oder heimlich aus- üben wolle, zum Eintritt in die Zeche genötigt werden konnte. fff) Die von K. Friedrich III. den Kürschnern zu Laibach 1455 verliehene Zech- ordnung wandte sich auch gegen die fremden Händler (Gäste) und verbot ihnen, zu Laibach Felle*^) ohne Vermittlung geschworener

. Iti) AHK. II, GO. MHVK. XIV, 77—79. MMVK. X, 123; IX, 192. _ Daher verfolgen die Zechorduungen besonders die Gänhandwerker (Storcr,Stimpler,Pfnschcr), die nicht mit der Stadt leiden und billiger produzieren als die städtischen Hand- werker. Mit einem Störer durfte kein Meister, Geselle oder Bub Gemeinschaft haben, weder essen noch trinken (AHK. II, 63, 66, 58, 70; MMVK. X, 123; IX, 188, 192; XI, IG). . *+) Ausgenommen wnrde nur das Fell des Büches, d. i. der Haselmaus, wohl deshalb

5
Books
Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/OeRRG/OeRRG_112_object_4001093.png
Page 112 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
— 214 — §. li. gegen die feuergefährlichen „hölzernen' (d. i. Schindel--) Dächer einzu- ichreiten.*) Auch die Anfänge einer Straßenpolizei finden sich in den öfter- reichischen Städten, besonders in Wien, seit dem 14. und 15. Jahrh. Sic äußerte sich in der Sorge für Verbesserung, besonders Pflasterung der Straßen. Die Stadt Wien hielt zu diesem Zwecke einen besoldeten „Über- leger', d.i.Pflastermeister, während die kleineren Städte erst im 16.Jahrh. ihre Straßen zu pflastern begannen. Der Rat

Arme und Kranke, einheimische sowohl als fremde (an der Brücke vor dem Kärntnerthor diesseits des Wienflusses), dessen Vorstand***) städtischer Beamter war. Hieher gehört ferner die Anstellung von Stadt- ärzten in den einzelnen Städten. In Wien, wo sämmtliche Mitglieder der medizinischen Fakultät zur ärztlichen Praxis berechtigt waren, wurde den- selben, wenn sie für ihre Krankenbesuche zu viel forderten, mit Anstellung besonderer Stadtärzte gedroht. Zu den gesundheitspolizeiliche» Maß« regeln

, aller Gastereien und öffentlichen Ver- gnügungeu erließ.**) Ferner suchte die städtische Sittenpolizei die weib- liche Ehre nach Kräften zu schützen. Die Sittlichkeit des Mittelalters stand im allgemeinen auf sehr niedriger Stufe: öffentliche Dirnen wurden nicht nur anstandslos geduldet, sondern auch zu den Festen der Stadt zugezogen, so z. B. zum „Parchentlaufen' (Wettlaufen um ein als Preis ausgesetztes Stück Barchent), welches bei Gelegenheit der Jahrmärkte stattzufinden pflegte. Geschlechtliche

Ausschweifungen waren so verbreitet, daß öffentliche Frauenhäuser als eine zum Schutz der ehrbaren Frauen und Jungfrauen notwendige Einrichtung galten. Von den beiden Frauenhäusern in Wien, welche herzogliche Lehen waren, erwarb die Stadt eines durch Kauf und verpachtete dasselbe an einen „Fraucuwirt'. Den polizeilichen Schutz über die Insassen des Frauenhauses übte der von der Stadt hiezu eingesetzte Richter aus, welcher auch alle Streitigkeiten der Insasse» unter einander zu schlichten

hatte. Die Hausordnung handhabte der Frauenwirt und die. Frauenwirtin. Für die Verpflegung zahlten die „freien Töchterl' oder „gemeinen Frauen' wöchentlich einen Beitrag.***) Schließlich ist noch der Förderung des Unterrichts durch den Stadtrat Erwähnung zu thuu. Die ersten Schulen in Österreich entstanden in den Klöstern und bezweckten nur die Erziehung des Klerus. Nach dein Privileg K. Friedrichs 17. von 1237 für Wien gab es dort bereits eine von der Stadt unterhaltene Schule bei der Pfarrkirche St. Stephau

6
Books
Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/OeRRG/OeRRG_431_object_4001412.png
Page 431 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
der einzelnen Zünfte zugezogen.'ff) Dem Drängen der Landstände nachgebend, verweigerte jedoch schon Eh. Siegmund einzelnen Hand werken die Bestätigung ihrer a utonomen Sa tzungen, weil sie Zünfte machten und Ordnungen mit Strafbestimmungen ffs-) festsetzten, wodurch dem Landesfürsten Bann und Buße entzogen wurden. Auf dem Bozner Landtag des Jahres 1500 einigten sich K- Maximilian und die tiro- *) Die Fleischbänke in Bozen und Meran waren vom Landesfürsten als erbliche ZinsMen verliehen, die Jahreszinse

. +) Straganz, Hall I, 334. -HO Kogler, Stadtrechtsquellen von Kitzbühel, 58 und 86. -j-j-j-) Das Wcistum der Stadt Bruneck aus dem Ende des 15. Jahrh. »er- bietet den Bruderschaften die Ausübung des Strasrechtes ohne Wissen des Richters (T.W.IV, 487. Straganz 338). Die Landesordnung von 1526, SB. I, T. 5 SR. 2, und die von 1532 bzw. 1573, B. VI, T. 28, sprechen den Grundsatz aus' daß die Bescheltung der Ehre eines Meisters dessen Entsetzung von der Meister- schast erst dann zur Folge

, wenn er *) Eine kirchliche Bruderschaft, nach den zu Patronen erkorenen Heiligen ' v ,; genannt, wurde von Mitgliedern eines oder mehrerer Handwerke gebildet, mit-^<^ ^ unter wurden auch Nichthandwerker zugelassen (Straganz a.a.O., 334. S?- >v y meoner, Bozen 229, 242, 256. Rosati a.a.O., 291). , ^ ,« **) 1509 bestätigte er die Zunftsatzungen der Steinmetze und Maurer m (y Tirol, 1512 jene der Weber zu Bozen. Vgl. Wopsner, Die Lage Tirols 140f., 208s. ***') Nur diese waren wohl ursprünglich Vorstände der Bruder,chast

7
Books
Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/OeRRG/OeRRG_109_object_4001090.png
Page 109 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
zu werden pflegten. Damit jedes Mit- glied einer Zeche genügende Beschäftigung und Bezahlung finde, wurde die Stadt fammt Burgfrieden und oft noch überdies der weitere Umkreis auf die Entfernung einer bis drei Meilen hin als ausschließliches Absatzgebiet den Zechen gesichert (sog. Bannmeilenrecht), wodurch fast jede gewerbliche Konkur- renz der ländlichen Bevölkerung, selbst die Niederlassung von Dorfhandwerkern in der Stadt ausgeschlossen ward.***) Der Handwerkerordnung K, Ferdi- nands l. von 1527 zufolge

, in zunehmendem Maße erschwerten Aufnahmebedingungen, die den Eintritt in die Zeche Mittellosen mehr und mehr unmöglich machten, die Bevorzugung der Meisterssöhne, welche das Meisterrecht erbtenff); und der Meisterstöchter, welche es ihrem Gatten zubrachten, mitunter auch die Festsetzung einer geschlossenen Zahl von Mitgliedern der Zeche, ferner die Beschau der von fremden Handwerkern in die Stadt gebrachten Pro- dnkte.-sff) Da die Fremden die Art der Wiener Produkte nicht kannten, so *) Fontes

r. A. II, 7, 216 f. Blätter f. Lk. NÖ. XXI, 4!!6, 483. **) Tomaschek II, N. CUI. ***) Quellen z. ©. d. St. Wien II, N. 1282. ©ne Ausnahme machen in Wien die sog. Giin-, d. h. Land-Fleischhacker, deren Verkaufsstätte am Graben war (Fontes r. A. II, 7, 215); diese nicht zünftigen Fleischhacker waren in Orten an der Grenze des Wiener Stadtgebietes angesiedelt und versorgten Wien mit Fleisch, was der Rat gestattete, um die Bewohner der Stadt nichts dem Ringe selbstsüchtiger zünftiger Meister preiszugeben. Vgl

8
Books
Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/OeRRG/OeRRG_181_object_4001162.png
Page 181 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
und Dopsch, Urkunde N. 201- Statt Furtretter soll es hier wohl heißen Fnrtiiter. it) Mayr, Der Generallandtag zu Ausburg a. a. O. 90. ttt) Vgl. oben S. 204. Quellen zur Geschichte der Stadt Wien II, I, 586 (unter: Venedig). H. Albrecht III. gestattete zwar 1380 auch die Straße über den Karst für den Venedig-Handel zu benutzen, aber keineswegs allen Kauslenten, sondern nur denen Wiens'sowie derjenigen Städte und Märkte, durch welche diese Straße ging; auch war daran die Bedingung geknüpft

) Die Nachrichten über Hanbtverkerzechen oder Zünfte in Kärnten reichen bis in die erste Hälfte des 13. Jahrh. zurück. Erzbischos Eber- hard II. von Salzburg bestätigte die Bruderschaft der Lederer (Gerber) und Schuster zu Friesach, welche deren Vorfahren zur Ehre Jesu Christi gestiftet hatten, uud verlieh ihr den Zunftzwang, d. i. das Recht, nicht bloß Friesacher, sondern auch Fremde, welche dieses Handwerk in der Stadt oder ihren Vorstädten ausüben wollten, zum Eintritt in ihre Bruderschaft zu zwingen

. Als Einkaufsgebühr sollte der Fremde dem von der Zeche gewählten Meister ein halbes Pfund Pfennige, dem Vizedom 40, dem Stadtrichter 24 und dem Mautner 12 Pfennige entrichten. Ein Friesacher hatte nur die Hälfte dieser Zahlungen zu leisten, ü) Der Bestand von Handwerkerzechen in anderen größeren Städten Kärntens (Villachiii), S. Veit) ist erst für das 14., bezw. 15. Jahrh. bezeugt. K. Friedrich III. verließ Verordnungen für die Lebensmittel- gewerbe der Stadt S. Veit. 1435 bestimmte er, daß die Fleischerzeche

, welcher wahrscheinlich macht, daß dieser Zunftbrief ins Jahr 1235 gehört. ttt) Hermann, Handbuch 1,44* Ghon, Geschichte der Stadt Willach, 116f. 57. Werunsky, Österr. Reichs- und Rcchtsgcschichte. 23

9
Books
Category:
History
Year:
1894
Wappenbuch der Städte und Märkte der gefürsteten Grafschaft Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/95706/95706_71_object_4471784.png
Page 71 of 140
Author: Rickelt, Karl [Ill.] ; Fischnaler, Konrad / [nach den Quellen gezeichnet von Karl Rickelt. Nach ihrer geschichtl. Entwicklung von Conrad Fischnaler]
Place: Innsbruck
Publisher: Verl. des Museum Ferdinandeum
Physical description: XIII, 149 S. : zahlr. Ill.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Tirol ; s.Stadtwappen ; <br />g.Tirol ; s.Marktflecken ; s.Wappen
Location mark: III 103.395 ; III A-7.830
Intern ID: 95706
die Engadeiner die Orte Vintschgaus. Zu Glurns hatten sie 8 Tonnen Schießpulver gefunden, wovon sie sechs zur Zerstörung der Stadt verwendeten.^) Die Ringmauern und Thurms müssen dabei auf das Gröblichste devastiert worden sein, denn in den Iahren ^508—55^0 hatte Meister Christoph Lurag (von Lurago bei Como) über ^065 Bergklafter daran aufzuführen und durch neuen Bau die Stadt zu befestigen.^) Glurns besaß damals noch keinen Stadtgraben. Erst ^528 berichtet der Baumeister Jörg Aölderer an die Regierung, dass

von dem Graben gegen die Thurburger - Seite hin „^03 Werchklafter ausgehoben' und weil nicht vermauert, zum Theil eingefallen seien. Der Landeshauptmann Leonhard von Völs meldet im selben Jahre, dass die Bürger zwar seiner Zeit den Grund für die Ringmauern ohne Entgelt abgelassen hätten, für den Graben jedoch entschädigt werden sollten. Aeußerlich machte daher Glurns, dessen Mauern noch heute erhalten sind, erst am Beginne des XVI. Jh. den Eindruck einer nach mittelalterlicher Anschauung gut bewehrten Stadt

. Die Ver- ') Spsi-Zss, I^ex. ZeoZr. vip. 1196. 2) Ladurner, Vögte v. Matsch. Ferdin.-Zeitschr. 50s. — Ver Verfasser des sehr schätzbaren Aufsatzes: „Umrisse u. Beiträge zu einer Vrtsgeschichte von Glurns' (Tir. Bote ;öZ5, 20-5 u. f.) gibt an, Glurns erscheine lsoq als Stadt, ja bei Eichhorn heiße es „schon im Jahre oppiäum'. Die Übersetzung von opxiàm mit Stadt ist aber nicht gerechtfertigt, und wie meine im Text angeführten Stellen darthun, wird Glurns ;2öö u. ;zo9 noch als villa oder vicus bezeichnet

10
Books
Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/OeRRG/OeRRG_523_object_4001504.png
Page 523 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
, im Fürstentum Trient und in Oberitalien kursiert hatten, verbreiteten sich die Meinhard- zwainziger infolge des lebhaften Verkehrs oberdeutscher Kaufleute auf den Märkten zu Bozen und Meran auch nach Norden in die benachbarten bayerisch-schwäbischen Gebiete, wo sie von dem auf der Hauptseite besind- lichen Doppelkreuze die Bezeichnung „Kreuzer' erhielten.**) Wie der Bischof von Trient feine Münze an eine offene Handels- gefellschast, zu welcher der Münzmeister als Haupt der Teilhaber ge- hörte, verpfändet

der Münzwechsel zu Bozen abgesondert der Flo- rentiner Gesellschaft des Lappus de Amydeis auf drei Jahre überlassen. Wohl deshalb wurde der Münzpacht bei Abschluß des einjährigen Vertrages mit Chunlin und dessen Gesellschaftern im Jahre 1320 auf 200 M. B. herabgesetzt. Die Teilnehmer der nächsten Münzpachtungen bis 1340, deren *) Luschin in: NZ. N. F. XII, 135 f., 155 f.; XIII, 47. **) In Tirol begegnet chreutzer zuerst in der Urkunde Markgras Ludwigs von 1353, im Miinzpachtungsvertrag H. Leopolds

K. Heinrichs er- sichtlich wird.**) In Tirol hatten die Kansleute zur Versorgung der Meraner Münze vor Ausfuhr bestimmter Südtiroler Waren eine gewisse Menge Silber, ungemünzt oder in fremder Prägung, zu einem Zwangskurse einzu- wechseln. Diese Maßregel wurde ursprünglich zu Bozen, später auch an *) Luschin in: NZ. N. F. XII, 141 f.; XIII, 48. **) Luschin in: NZ. N. F. XII, 144 f.; XIII, 47 f. WerunSIy, Österr. Reichs- und Rcchtsgeschlchte. kg

12