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Title A - Z
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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 445 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
, seiner Kirche und Stadt, verlieh K- Friedrich I. im Privileg, dà- tiert Augsburg, 16. Sept. 1179, ein allgemeines Marktrecht (habendi fori facultatem loco et tempore civitati congruo), so daß ihm die Ausführung im besonderen überlassen blieb.***) Der Bischof von Trient stellte schon 1197 eine Geleitszusicherung sür den Markt 3. Ilario bei Rovereto aus,f) war also wohl Hiezn durch ein uns nicht erhaltenes k. Privileg legitimiert. In den gräflichen Befugnissen der Grasen 5'von *) Dal

einzugreifen. Die handelspolitischen Normen, die sich vom 14. bis Iii. Jahrh. herausbildeten, seien im folgenden zusammen- gefaßt. Marktpolizei. In der Regel muß aller Warenhandel der Stadt und ihres Landgerichts- (Jnrisdiktions-) Bezirkes wegen Notwendigkeit der Vereinigung von Angebot nnd Nachfrage an bestimmten: Orte uud zu feststehender Zeit auf den städtischen Märkten (Wochen- und Jahr- markten) vor sich gehen, hier konzentriert werden (Marktzwang), weil der Handel als öffentliche Angelegenheit

betrachtet wird.**) Die ältesten nnd meistbesuchten Jahrmärkte Tirols waren die von Bozen und Mer an, welche Orte schou durch ihre Lage in einem alten Weinbangebiete vor anderen begünstigt waren. Die elfteren werden 1203, die letzteren 1237 , zum erstenmal urkundlich erwähnt. Die Meraner Märkte wurden' zu Pfingsten und Martini (11. Nov.), die Bozner zu Mittfasteu (in der Woche vou Oculi bis Laetare***) sowie am Tage des H. Genesius (25. Aug.) abgehalten. Dieser zweite Termin ist 1488* ans den S. Gilgen

- *) Im Wcistnm vom 7. Febr. 1208 wurde das mit dem Marktrecht zu- sammenhängende Recht der Regelung von Maß und Gewicht und die Gerichts- barieit hierüber in und außer dem Markte Bozen als altes Recht des Grafen von Tirol anerkannt (Schwind und Dopsch, S. 38, N. 22), ebenso im Weis- tum vom 24. Juli 1234 (Hormayr, Beytrage N. XCIII, S. 205), wo der Graf den Bürgern van Bozen gebiete!, sich der alten Bozner und nicht der Trientcr Elle zu bedienen, ebenso der alten Hohlmaße und Gewichte. Vgl. auch das Weistum

vom 4. Mai 1293, ebenda N. CU, S. 357. **) Eine Bereinigung von Angebot und Nachfrage aus noch engerem Räume, vielleicht auch Schutz der Lebensmittel vor Verderben, bezweckte wohl die Verord- nung Bischos Egno's von Trient, vom 27. Nov. 1264, in der er die Einlage rung'von Getreide, .Hülsenfrüchten uud Salz, die aus einem genau bestimmten Umkreis der Stadt kommen, zum Verkaufe iin Lagerhaus der Kommune (campa comunis) anbefahl bei Strafe des Verlustes der Sache und Zahlung von 25 Pfd. Vcron. Denare

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Books
Year:
1894
¬Die¬ Fonde, Anstalten und Geschäfte der Tiroler Landschaft
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Page 283 of 617
Author: Zimmeter-Treuherz, Franz ¬von¬ / geschichtlich und sachgemäß dargestellt von Franz v. Zimmeter-Treuherz
Place: Innsbruck
Publisher: Verl. der Tiroler Landschaft
Physical description: IV, 610 S.
Language: Deutsch
Notations: Literaturverz. S. [609] - 610. - In Fraktur
Subject heading: g.Tirol;s.Fonds;z.Geschichte ; <br>g.Tirol;s.Anstalt;z.Geschichte
Location mark: III 64.754
Intern ID: 555596
durch die ganze Nacht im Saale und endlich auch für Messen, was zusammen 1843 fl. 26 kr. kostete. In diesem Jahre wurde auch das erstemal ein Inventar angelegt. Aus demselben erhellt, dass unter Dach in der Rüstkammer viele Hunderte von Flinten, Bajonetten, Schwertern u. s. w., alles ohne Wert in Aufbewahrung lagen; ebenso auch die vom landschaftlichen Syndicus v. Egger (gest. 1749) der Landschaft vermachte Bibliothek. Wir machen nun einen kurzen Abstecher nach Bozen zur dort resi dierenden südlichen

Activität. Es beschloss nämlich unterm 23. Aug. 1797 der Congress, auch in Bozen ein landschaftliches Haus zu kaufen, Mangels eines Quartieres für den Landes- Hauptmanuschafts-Verwalter, und wegen der Ungemächlichkeit bei Zusammentritt der südlichen Activitätsvocalen in einem fremden Hause, Vermissung einer Kanzlei und eines Aufbewahrungsortes für die Acten und Gewehre. Daraus geht hervor, dass das von Kaiser Ferdinand I. im Jahre 1563 den Ständen geschenkte Haus in Bozen nicht mehr bestand. Der Probst

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