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Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 550 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
Jahre später auf Nah- rungsmittel ein, doch galt sie an den drei Zollstätten der Brennerlinie, zu Bozen, Passeier und am Lueg. Eh. Rudolf IV. hat 1363, Oktober 16, Jnnsbruckern ewige Abgabenfreiheit an den tirolischen Zöllen für allen in ihre Stadt geführten und daselbst verzehrten Wein zugesichert. Hall genoß kraft seines Stadtrechtes von 1303 und des Privilegs Eh. Rudolss vom 27. Okt. 1363 dieselben Vorrechte wie Innsbruck und überdies Zollsreiheit an allen herzoglich österreichischen Mauten

- 1092 — § 18 dazuschießen sollte, zur Verstärkung der Stadtbefestigungen verwendet werde. Herzog Rudolf TV. verlieh der Stadt 1364 diese'Zölle bis auf Widerruf zu unentgeltlicher Nutzung, die Herzoge Mbrecht III. und Leopold III. 1372, Dezember 27, auf ewige Zeiten, die Stadt Innsbruck erhielt damals die kleinen Zölle zu Innsbruck und Hall. Herzog Stefan III. von Bayern bewilligte 25. Sept. 1396 der Stadt Rattenberg ein Drittel des herzoglichen Ungeltes^) das die Ungelter zu Nutzen des Herzogs

in der Stadt und im Landgericht Rattenberg zu Wasser und zu Lande von Landleuten und Gästen einhoben, mit der Auflage, die Erträgnisse an' den Stcidtwerken zu verbauen. Hierauf folgte die Einräumung eines eigenen Zollrechtes. 29. Sept. 1415 verlieh Herzog Ludwig VII. der Gebartete derselben Stadt das Recht, von allem durch Herrschaft, Gericht und. Stadt zu Masser und zu Lande, diesseits oder jenseits des Inns durchgehenden trockenen Kaufmannsgutes vom Saum 1 Kreuzer zu er- heben, gegen die Verpflichtung

solche Freiungen gewährt. Den Herren, Rittern und Knechten des Landes Tirol wurden Zollfreiungen für ein bestimmtes Quantum an Waren, besonders an Wein, als „rechtes Lehen' verliehen. Im Fürstentum Trient wurde bereits 1286 durch ein gericht- liches Weistum die Zollfreiheit des heimischen Lehenadels, der gentiles vasalli, festgestellt. Auch einzelne Bürger erhielten lf. Zollprivilegien *) Nach Kogler identisch mit Zoll. **) Kogler, Recht und Verfassung der Stadt Raitenberg, S. 81 f. ***) Vgl. die Liste

, war die eingesessene Bevölkerung zollfrei in bezug auf alle Güter, die der einzelne zum unmittelbaren Eigenverbrauch erzeugte oder käuflich an sich brachte. Dagegen sind Waren, die des kauf- männischen Gewinnes halber geführt werden, zollpflichtig, auch wenn sie sonst Privilegierten gehörten. Innsbruck besaß nach dem Stadtrecht von 1239 Zollfreiheit an fast allen Zollstätten der Grasen von Andechs und des Bischofs von Brixen, in Klausen und Bozen Zollermäßigung. K. Heinrich schränkte die Zollbefreiung beinahe 100

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Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 111 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
abgeschafft nnd mit dem Amte des „Spitlmeisters' vereinigt, welcher zur Beanfsichtigung der Bettler etliche Personen verordnen sollte. Gesunde nnd arbeitsfähige Bettler und Bettlerinnen, welche nicht arbeiten wollten, sollten nach derselben Stadtordnung an den Pranger gestellt, mit Ruthen gezüchtigt und ihnen die Stadt verboten werden.-sf) Die Baupolizei des Rates stand noch zum guten Theil im Dienste der Rechtspflege; sie versolgte hauptsächlich den Schutz des privaten Haus- eigentums

es wenigstens.in Wien schon lauter Steinhäuser, die meisten wareu aber mit feuergefährlichen. Schindeln, nur wenige mit Ziegeln gedeckt. Die älteste Feuerordnung des Rates der Stadt Wien datirt von Ì454.***) Durch dieselbe wurde jeder Hausbesitzer der Stadt und Vorstädte verpflichtet, in den Höfen und unter den Dächern Bottiche voll Wassers und „Krücken zum Ausstoßen' desselben, d. i. große Handspritzen, zu halten, auch die Rauchfänge fleißig kehren zu lassen. Beim Ausbruch eines Feuers hatten sich sogleich

. Wer von ihnen Wasser zur Brandstätte brachte, wurde belohnt. Die größte Belohnung aber erhielt, wer einen Brandstifter auf handhafter That ergriff und der Stadt überlieferte. Die Leitung der Löscharbeiten oblag den Stadt- kämmerern. Endlich hatte der Rat nach der Fenerordnung Beschauer aller Feuerstätten uud Rauchsänge zu bestellen. Da.trotz solcher Borsichtsmaß- regeln die Brände der baulichen Verhältnisse wegen nicht ausblieben, erließ Eh. Ferdinand nach einer besonders verheerenden Feuersbrunst

1526 an den Rat der Stadt Wien den Befehl, in Gemeinschaft mit dem n. ö. Kanzler *) Quellen z. G. d. St. Wien I, N. 551, 682—684, 689, 690; II, N. 1635, 2164. Uhlirz im Jahrbuch XVI, N. 1S802, 12835,12963, 12979 n. a. Für die technische Leitung des städtischen Bauwesens war im 15. Jahrh. ein Stadt- kmumeister in Wien angestellt. **) Tomaschek II, N> CXXXIL ***) Tomaschek II, N. CUV. und CLVII. Auf Befehl K. Ferdinands und seiner Statthalter und Regenten der nö. Lande wurde die Feuerordnung 1534

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Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 551 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
für jene der identischen Grafschaft Bozen abschlössen. Diesem zufolge sollen die Ministerialen, Freien und Knechte des h. Jngenuin, die südlich des Wibtwaldes, d. i. des Brennerwaldes und westlich des Jswaldes (im Pustertal) wohnen, im Gebiete von der Eveysbrücke (Avisobrücke) bis zur Nordgrenze des Bistums Trient, also in der Grafschaft Bozen, zu Bozen oder sonstwo dem Bischöfe von Trient keinen Zoll zu zahlen haben von allen Waren, die innerhalb der genannten Grenzen abgesetzt werden; diejenigen Waren, die darüber

hinaus verkaust werden, zahlen für jeden Saum dem Bischof von Trient zu Bozen 1 Augs- burger Pfennig. Dieselbe Zollfreiheit genießen die Angehörigen des Bis- §18 ' - 1095 - tu ms Brixen jenseits der besagten Grenzen (nördlich des Brenners, östlich des Jswaldes), falls sie mit ihren Waren die Grenzen des Bistums nicht überschreiten. Ebenso zahlen Bewohner der Pfarre Bozen von den Waren, die sie von den Bewohnern des Bistums Brixen innerhalb der erwähnten Grenzen erhandeln, dem Bischof von Brixen

keinen Zoll, wohl aber von jenen Waren, die sie daselbst von auswärtigen Kaufleuten erstehen oder die sie selbst von auswärts durch das Gebiet von Brixen nach Bozen durchführen, nur an der Mautstätte zu Klausen 4 Augsburger Pfennige von der Mark als ermäßigten Zoll. Die Waren, die die Bozener den Brixern verkaufen, zahlen dem Brixner Bischof keinen Zoll, von denen aber, die sie Fremden verkaufen und durch das brixnerische Gebiet hindurch- führen, zahlen sie zu Klausen als Zoll von einem Saum Wein 1 Augs

- burger Pfennig, von einem Saum Pech, Ol oder Honig 2 Pfennige, von anderen Waren 1 Pfennig. Aber nicht bloß betreffs der Transitzölle wird gegenseitig gleiche Behandlung statuiert, sondern noch hinzugefügt, daß Bozner und Brixner auch auf den Jahrmärkten in Bozen und in: Ge- biete des Bistums Brixen gleich behandelt werden sollen, was sich wohl auf die gegenseitige Höhe der Marktzölle bezieht. Die Tendenz dieses Vertrages geht einerseits dahin, daß die Güter, die den Bedürfnissen der Angehörigen

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Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 205 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
, gleichviel ob frei oder unfrei, Wirt- schastlich selbständig, nahmen an, Marktverkehr teil, unterstanden dem Markt- oder Stadtrichter und mußten die den „Kaufleuten' obliegenden^ öffentlichen Abgaben entrichten. Dasselbe galt vonjenenunfreienBauern (servi ossati), die ihren Herren zu gewerblichen Leistungen verpflichtet waren und in der Hoffnung, ihre Geschicklichkeit in der Stadt besser verwerten zu können, mit Erlaubnis ihres Herrn unter Beibehaltung der Zins- Pflicht zum Handwerk in der Stadt

auf Bitten deS betreffenden Handwerkes, welches eineu öfters bereits vom Stadrat genehmigten***) Entwurf überreichte, in landesf. Städten durch deu Herzog, in der Stadt Lack durch den Bischof von Freising; im 16. Jahrh. wurden Ordnungen für Laibacher Handwerke durch Bürgermeister, Richter und Rat dieser Stadt, solche für die Handwerke anderer Städte durch dm „Vitzdomb in Krain' erlassenl'); im 17. Jahrh. wurde die vom Handwerk entworfene, vom Stadtrat und Vizedom genehmigte Ordnung vom Landesfürsten

6cftätigt.ft) Schon bei Er richtung von Handwerkszechen wurde denselben das Recht des Zech- oder Zunftzwanges erteilt, kraft dessen jeder, der das betreffende Handwerk in der Stadt oder deren Burgfrieden fürder offen oder heimlich aus- üben wolle, zum Eintritt in die Zeche genötigt werden konnte. fff) Die von K. Friedrich III. den Kürschnern zu Laibach 1455 verliehene Zech- ordnung wandte sich auch gegen die fremden Händler (Gäste) und verbot ihnen, zu Laibach Felle*^) ohne Vermittlung geschworener

. Iti) AHK. II, GO. MHVK. XIV, 77—79. MMVK. X, 123; IX, 192. _ Daher verfolgen die Zechorduungen besonders die Gänhandwerker (Storcr,Stimpler,Pfnschcr), die nicht mit der Stadt leiden und billiger produzieren als die städtischen Hand- werker. Mit einem Störer durfte kein Meister, Geselle oder Bub Gemeinschaft haben, weder essen noch trinken (AHK. II, 63, 66, 58, 70; MMVK. X, 123; IX, 188, 192; XI, IG). . *+) Ausgenommen wnrde nur das Fell des Büches, d. i. der Haselmaus, wohl deshalb

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Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 431 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
der einzelnen Zünfte zugezogen.'ff) Dem Drängen der Landstände nachgebend, verweigerte jedoch schon Eh. Siegmund einzelnen Hand werken die Bestätigung ihrer a utonomen Sa tzungen, weil sie Zünfte machten und Ordnungen mit Strafbestimmungen ffs-) festsetzten, wodurch dem Landesfürsten Bann und Buße entzogen wurden. Auf dem Bozner Landtag des Jahres 1500 einigten sich K- Maximilian und die tiro- *) Die Fleischbänke in Bozen und Meran waren vom Landesfürsten als erbliche ZinsMen verliehen, die Jahreszinse

. +) Straganz, Hall I, 334. -HO Kogler, Stadtrechtsquellen von Kitzbühel, 58 und 86. -j-j-j-) Das Wcistum der Stadt Bruneck aus dem Ende des 15. Jahrh. »er- bietet den Bruderschaften die Ausübung des Strasrechtes ohne Wissen des Richters (T.W.IV, 487. Straganz 338). Die Landesordnung von 1526, SB. I, T. 5 SR. 2, und die von 1532 bzw. 1573, B. VI, T. 28, sprechen den Grundsatz aus' daß die Bescheltung der Ehre eines Meisters dessen Entsetzung von der Meister- schast erst dann zur Folge

, wenn er *) Eine kirchliche Bruderschaft, nach den zu Patronen erkorenen Heiligen ' v ,; genannt, wurde von Mitgliedern eines oder mehrerer Handwerke gebildet, mit-^<^ ^ unter wurden auch Nichthandwerker zugelassen (Straganz a.a.O., 334. S?- >v y meoner, Bozen 229, 242, 256. Rosati a.a.O., 291). , ^ ,« **) 1509 bestätigte er die Zunftsatzungen der Steinmetze und Maurer m (y Tirol, 1512 jene der Weber zu Bozen. Vgl. Wopsner, Die Lage Tirols 140f., 208s. ***') Nur diese waren wohl ursprünglich Vorstände der Bruder,chast

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Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 266 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
Blutsverwandten, zur andern der Kirche, welcher der Verstorbene vorgestanden, zufallen falle.'***) Das Patriarchat Aquileja (1509 : —1751). Errichtung des Erzbistums Görz. Im Vertrage der Republik Venedig mit dem Patriarchen Lodovico III. Scarampì Mezzorota von Aquileja von 1445 hatte sich erstere. eine gewisse Oberhoheit über die letzterem belassenen Herrschasten (Stadt Aquileja und. Ortschaften S. Vito und S. Daniele) vorbehalten, so z. 58. die Verleihung der Lehen und das Recht, von den Bewohnern der drei

Herrschaften des Patriarchen Kriegsdienste zu fordern.^) 1509 war die Stadt Aquileja, der ehemalige Sitz der Patriarchenff), *) Ein ursprünglich den Herren von Duino, dann .Wneit von Walser, seit 1472 Kaiser Friedrich III. .gehöriger Marktflecken, wo um Johannis (24. Juni) ein großer Jahrmarkt stattfand, auf welchem hauptsächlich mit Pferden gehandelt wurde. Die Triestiner, welche die Konkurrenz von S. Giovanni di Duino als Einfuhrhafens nicht dulden wollten, überfielen diesen Marktslecken und zerstörten

? 8 17. — 523 — durch die kaiserlichen Truppen besetzt worden. Obwohl dem Wormser Präliminarfrieden von 1521 zufolge die Rechte des Patriarchates un- verletzt bleiben sollten'^) und im Trienter Schiedspruch von 1535 die Rückgabe der Stadt Aquileja samt Distrikt an das letztere in Aussicht genommen war'*), gelangte doch diese Bestimmung ebensowenig wie andere Punkte des Schiedspruches zur Ausführung. Österreichiscberfeits hielt man daran fest, daß infolge der im Wormser Präliminarfrieden geschehenen

Verzichtleistung der Republik Venedig auf die Reservatrechte über die Stadt Aquileja letztere auf Kaifer Karl V. und von diesem durch Zession auf Erzherzog Ferdinand übergangen feien.***) Erfolglos waren daher die stets erneuten Beschwerden, welche die Patriarchen an König Ferdinand betreffs der Übergriffe seiner Beamten richteten. Nachdem die Republik Venedig 1542 Marano durch Verrat an sich gebracht hatte, steigerte sich die Verbitterung K. Ferdinands und seiner Beamten gegen die Patriarchen

die kanonikalen Rechte (votum decisivum im Kapitel und stallmn in choro) verweigerten;, als sie auf Andringen Kaiser Maximilians II. und Erz- Herzog Karls als Landesfürsten ihnen 1574 diese Rechte zuerkannten, annullierte der Patriarch Giovanni Grimani diesen Beschlnß des nur im heißen Sommer der Malaria wegen diese Stadt. Im 15. und 16. Jahrh. residierten die Patriarchen meist zu Venedig, erst der Patriarch Francesco Barbaro (1593—1616) verlegte seine Residenz wieder nach Udine (De Renaldis 389

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Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 564 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
von jeder Feuerstatt 1 fl. zahlen sollten.f) Im April 1499, als ein Rachezug der Graubündnerff) tur einen Einsall der Tiroler in das Bündnerland befürchtet wurde, enwotm^die Bürgermeister und Räte von Meran und Bozen ohne Wissen mnd Erlaubnis der Regierung die Städte und Gerichte von Trient bis Rauders zu einem Landtag nach Meran, welcher Ausgebote an Prälaten und Adel erließ, daß jeder feine Anzahl Knechte, noch um ein Drittel erhöht, nach Glures sende. In dem hierauf folgenden unheilvollen Kriege'kämpften

Trient verpflichtete sich zu 200 Mann, zu deren Aufbringung anch der Trienter Klerus mit einer Steuer von 4 fl. pro Monat und Knecht herangezogen wurde.*f) Der Landtag zu Sterzing im Oktober desselben Jahres bewilligte 5000 Mann, wobei das Plus von 1000 Mann auf obige Quoten zu gleichen Teilen geschlagen wurde. Eine neue Ver- teilung der 5000 Knechte fand auf dem Landtage zu Bozen im Januar 1508 statt. Hier versprachen die Stände zum Römerzuge ■ 1000 Mann drei Monate lang zu besolden, für den Fall

4000 Knechten. Zuni Kontingent der 5000 Mann sollten die oberen Stände 1600 Mann, die Städte nnd Ge- richte 2400 Mann, Pustertal und die drei Unterinntaler Herrschaften Kufstein, Rattenberg und Kitzbühel je 500 Mann stellen. Auf einem aber- maligen Landtage zu Bozen im Mai desselben Jahres wurden den neu- erworbenen Gebieten von den 500 Knechten je 150 abgenommen. Mit den Geistlichen und Adeligen dieser Gebiete) die sich bisher zu keiner Beitragsleistung herbeigelassen

hatten, sollte durch das Regiment*) ver- handelt werden. Der Landtag zu Bozen im Januar 1509 nahm den drei genannten Herrschaften von 'den'500 Knechten sogar 200 ab. Die Hoch stifte Brixen und Trient ließen sich erst nach längeren Unterhandlungen dazu herbei, sich dauernd zur Stellung eines bestimmten Kontingentes zu verpflichten, wogegen Maximilian als Kaiser und Landesfürst von Tirol für sich und seine Nachkommen die Verpflichtung übernahm, die beiden Stifte für die Zukunft von allen Reichsanlagen zu entheben bzw

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 301 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
— 592 — §' ì8i; ) '2 i i'. j 128.1 ^S chloß Tirol) ver kaufte Graf Berchtold von Eschenloch Lem> Grafen Meinhard seinen Anteil >am Schlosse Hartenberg, dasselbe tat 1284 Wai S, Bozen) Berchtolds Vetter, Graf Heinrich von'Eschen- loch.*) 3. Inni 1286, Innsbruck, verkaufte derselbe Graf Berchtold- mit Zustimmung seines Bruders des Grafen Heinrich und feines Vetters' des Grafen Heinrich von Neiffen die Grafschaft Hartenberg samt allem- Zubehör» wie er selbe bisher von dem Markgrafen Heinrich

als Ersatz für erlittenen Schaden und die Kosten der Ver- teidigung von Stadt nnd Bistum.*ff) Um dieselbe Zeit brachten die Grafen auch die Feste Porgine. sPerfen) in Valfugana in ihre Gewalt und übergaben fie ihrem getreuen Anhänger Adelpret von Metz.**ff) 1271 belehnte Bischof Egno Meinhard mit dem Schlosse S. Peter zu Metz (OTntejä, Mezzolornbardo),***!!) und mit dem Dosso di S. Lucia bei *) Durig, a.a.O. .**) a.a.O., 113. Ladurner in: AGAKT. II, 257, 261—270. ***) 8 ab um'et, a.a.O., II, 259

. , f) Durig, a.a.O. ff) ®uriß, a.a.O., 112f. Ladurner in: ZFTV., III. 16. S., S. 71. Tille, Bäuerliche Wirtschaftsverfafsung des VinschgaueZ, 220. tff) 'S u r t fl, a. a. O., 115. *t) Egger in: PStGJ. 1884, S. 25. **t) Durig, a. a. O., 77. ***t) Egger, Geschichte Tirols, I, 300. . *tt) Durig, a. a. O., 76. König Rudolfs Schiedspruch von 1276 ver- langte von Meinhard, daß er jedem Anspruch auf das Schloß' Malconsil in der Stadt Trient zu Gunsten des Bischofs entsage (Egg er in: PStGJ. 1884

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Category:
History
Year:
1894
Wappenbuch der Städte und Märkte der gefürsteten Grafschaft Tirol
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Page 85 of 140
Author: Rickelt, Karl [Ill.] ; Fischnaler, Konrad / [nach den Quellen gezeichnet von Karl Rickelt. Nach ihrer geschichtl. Entwicklung von Conrad Fischnaler]
Place: Innsbruck
Publisher: Verl. des Museum Ferdinandeum
Physical description: XIII, 149 S. : zahlr. Ill.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Tirol ; s.Stadtwappen ; <br />g.Tirol ; s.Marktflecken ; s.Wappen
Location mark: III 103.395 ; III A-7.830
Intern ID: 95706
in der pfandverfchreibung Aönig Ludwigs von ^3^9, Mai Mrd „cLhitzpuhel' ohne nähere Be zeichnung, ob Stadt oder Markt, aufgeführt. Der neue Pfandherr, Herzog Heinrich, verlieh seinen Bürgern zu Aitzbühel ^32 Freitag nach Mathäustag, alle Rechte, kleine und große, welche die Stadt Landshut besaß, auf solange als er den Ort inne hättet) Bei der neuerlichen Theilung der baierischen Lande zwischen den Söhnen des Herzogs Rudolf und dem Kaiser Ludwig, ^S2Y, August fiel u. a. an den letztern: dkutstsm, durck unà stst

, lìànbsrcll, durch unci msrc, Lkiàxuksl, à 5 ts t. Dies ist die erste urkundliche Erwähnung der Stadt Aitzbühel. Von 1.333 an ist auch der „Rath'6) des Ortes gemeldet, was eine geordnete innere Verwaltung des Gemeinwesens voraussetzt. Eine ') Vordermayr, Aitzbühel, — Aus demselben Zahre nach dem weißen Smitag' soll noch eine andere wichtige Privilegiums-Verleihung für Kitz- bühel, der Gastimg und des Marktwesens halben stammen u. zw. von „Hainraich von Wolfrach, Herzog und Vitzthum von Bayern

.' Der Anonymus im Tir. Boten bringt diese Urkunde für das Jahr ^227. Derartige Privilegiumsverlei- Hungen rvaren gewöhnlich nicht Sache der Vicedomini. Mir war es auch nicht möglich im Zeiträume von 522?—42?? ein anderes Lebenszeichen von diesem interessanten Herzog Heinrich von Volfrach aufzutreiben. Es liegt daher die vermuthung nahe, dass wir hier eine Erfindung des Schreibers des „Memori- buchs von Aitzbühel' vor uns haben. Dasselbe dürfte der Fall sein mit der „Erhebung AiMhels zur Stadt durch Ludwig

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 125 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
auch die benach barte Burg nicht mehr allen Bewohnern derselben Zuflucht gewahren, wes- halb der Landes- und Stadtherr den Marktort durch Verteidigungsanlagen (Gräben und Holzzäune, später Mauern) befestigen ließ. So erwarben die erwähnten Gemeinden jene wesentlichen Vorrechte, wodurch sich die Stadt vom Dorfe unterschied, sie bildeten nunmehr eigene Gerichts- und Ver- waltungsbezirke. Später erlangten noch Gmunden und Vecklabruck den Charakter ls. Städte. Auf ähnliche Weife erwuchsen Gemeinden

., indem der Landesfürst Dörfer durch Verleihung eines Wochen- oder auch Jahrmarktes und Errichtung ein Marktgerichtes zu Märkien erhob,**) Organe der städtischen Selbstverwaltung. Schon 1128 war den Bürgern von Wels eine gewisse Selbstverwaltung eingeräumt: es stand ihnen z.B. das Recht der Wahl des Brückenmeisters zu,'welcher behufs Entscheidung schwieriger Fälle den iudex civitatis und vier cives meliores (angesehene, behauste Bürger) beizuziehen hatte. ***) Es gab also damals *) Kopa!, Geschichte der Stadt

Eferding im 34. Berichte über das Museum F.-C., S. 31. **) Winter, Urkundliche Beiträge 16, 46; Kanzler, Geschichte des Marktes Ischl 104f., Strnlidt, Pmerbach 420. Lichnowsky - Birk ?, N. 3935. Pritz, Geschichte des Landes o. d. E. 17, 723 N. 503. Scheibelberger, Ge schichte von Vecklamarkt 144. — Grein wurde 1491 von K. Friedrich III. zur Stadt erhoben, wird aber 1626 wieder zu den nnterthänigen Märkten gezählt (Zeitschrist des Ferdmandeums für Tirol und Vorarlberg, 38. Heft, S. 107). ***) 116

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 318 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
- Herzogs Sigmund von Osterreich und ihre Beziehungen zur Schweiz 1487 Ins 1493. Innsbruck 1910. 8 13. — 629 - Stadt, Amt und Landgericht Lienz, zu Tirol geschlagen und dieses dadurch im Osten abgerundet.*) „Die Angliedernng an Tirol erfolgte hauptsächlich zur Verstärkung der militärischen Stellung Tirols, das Maximilian zur Hauptbasis seiner Unternehmungen gegen Italien be° stimmt hatte.'**) Allerdings sah sich Maximilian genötigt, noch im selben Jahre dem Bischöfe Melchior von Brixen die Schlösser

und Gerichte Michelsburg, Schöneck und Uttenheim um 24.000 fl. sowie Schloß und Gericht Heunsels um 30.000 sl. und im folgenden Jahre dem Michael Freiherrn von Wolkenstein Schloß Bruck, Stadt, Amt und Landgericht Lienz um 22.000 fl. unter Vorbehalt des Wiederkaufsrechtes zu ver- kaufen.***) Auch nach Nordosten hin wurde Tirol damals vergrößert. Nach dem Tode des söhnelosen Herzogs Georg von Bayern-Landshut (1. De- zember 1S0g) hätten seine Lande an die nächsten Schwertmagen, die Herzoge Albrecht

in der Herrschaft Kitzbühel abtreten — Gebiete, die seit vier bis fünf Jahrzehnten durch Bergwerke sehr einträglich geworden waren. Später forderte Maximilian, da seine Kriegskosten die ihm zugesagte Summe von 150.000 fl. überstiegen hätten, noch Herrschaft, Stadt, Schloß und Landgericht Kitzbühel, wo damals zwanzig Bergwerke in Betrieb standen. 8. Feber 1506 wurde von den Münchner Herzogen die Abtretung auch dieses Gebietes benrkundet.f) Der neunjährige Krieg Kaiser Maximilians gegen die Republik Venedig wurde

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Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 411 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
■ — 814 — § IB Trienter Adels warm noch im Ik. Jahrh. üblich/) Wer auch ohne Zuziehung der Kurie entschied der Bischof Rechtsstreite, besonders Kriminal- klagen gegen Adelige.^) Da jedoch der größte Teil des alten Trienter Adels auch in Lehensabhängigkeit vom Tiroler Landesfürsten stand, pflegte ihn der letztere zum Hosrecht in Bozen und zu den Tiroler Landlagen zu laden, wogegen die Trienter Bischöfe protestierten. Unter/ Kaiser Maximilian I. scheint hierüber auf einem Landtage

nach Bozen nicht einberufen werden sollten, aber ihre in der Grafschaft Tirol liegenden Renten, Häuser und Güter mit dem tirvlischen Adel versteuern müßten. Diejenigen hingegen,, die adelige Ansitze oder Schlösser in der Grasschaft Tirol besäßen und im Stift Trient wohnen, sollten zu Land- tagen unì> Hofrechten einberufen 5) sowie mit Steuern und Reisen dem Tiroler Landessürsten, aber auch dem Trienter Bischof mit ihrem im Snst Trient liegenden Besitz gehorsam und gewärtig sein. Tie alten adeligen

, im Stift Trient ansässigen Geschlechter endlich, die nicht erst zu Kaiser Maximilians Zeiten Adelsprivilegien eilangt haben, soMen dem Landessürsten von Tirol, dem Hosgericht zu Bozen und dem Landes- Hauptmann mit Jurisdiktion, Reisen und Steuern unterworfen fein.'j-j-) Seine Hauser und Höfe galten als cxemt von der Gerichtsbarkeit der bischöflichen Gerichte, als Freihöfe (curias i'rancae) und genossen das Asylrecht (s.unten©. 8l6).|ff) Da jedoch Bischof Bernhard sich neuerlich darüber beschwerte

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Books
Category:
Geography, Travel guides
Year:
1894
¬Die¬ Centralalpen östlich vom Brenner und die südlichen Kalkalpen.- (¬Die¬ Erschließung der Ostalpen ; Bd. 3)
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Page 402 of 693
Author: Richter, Eduard [Red.] ; Deutscher und Österreichischer Alpenverein / unter Red. von E. Richter hrsg. vom Deutschen und Oesterreichischen Alpenverein
Place: Berlin
Publisher: Verl. des Dt. und Österr. Alpenvereins
Physical description: VIII, 658 S. : Ill., Kt.
Language: Deutsch
Notations: Xerokopie;
Location mark: III 107.931/3
Intern ID: 200255
1 Rosengarten und Marmolaia Gruppe. 381 Bud Ratzes schon seit dem Jahrei 1715, wo der Arzt AntonAbmayr in Bozen auf seine Eisen- und Schwefelquellen aufmerksam machte, vielfachen Besuch er hielt, wurde die Rosengartenkette selbst von Gemsjiigern kaum betreten. Die Geologen, die wie Leopold von Buch und Ferdinand von Richthofen sich mit dem Studium der Gruppe beschäftigt hatten, begnügten sich mit der Durchwan derung der Thaler, so dass <fir die ersten touristischen Nachrichten über die Kette

, und das die Reisenden bei einer Tags zuvor vorgenommenen Recognoscirung entdeckt hatten. Das Band, das von Nord nach Süd hinaufführt, wurde bis zu einem Kamm verfolgt, der in weniger als einer Stunde auf den Grat und von dort zum Gipfel führte. Der Abstieg geschah auf dem gleichen Wege. Die erste Wiederholung der Besteigung an der Ostseite erfolgte im Sommer 1876 durch .liigerlieutenant von Isser. 11 ) Im September desselben Jahres folgten dann A. Wach tier und E. Nieglutsch aus Bozen mit Giorgio und Giovanni Ber

, 353 Ii', und M. A. V. 187C, 229 ff. *) Dieso Miithcilung, wie viele andere für meine Arbeit überaus werthvolle Nachrichten verdanke ich Herrn J. Santner aus Bozen, dem besten Kenner der Rosengarten Gruppe, dem ich nicht unterlassen kann, auch an dieser Stelle meinen besten Dank ftir seine freundliche Bemühung-abzustatten. j

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