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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 567 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
mit dem Vorbehalt, daß Inhaber und Untertanen derselben in Steuern und Raisen dem Grafen von Tirol auch in Zukunft verpflichtet bleiben sollten (s. oben S. 630). Mit der Stadt Rovereto und den dazu gehörigen Dorfgemeinden ließ sich K. Ferdinand nachträglich wieder belehnen, dieses Gebiet blieb mit Tirol unmittelbar vereinigt; dies hinderte jedoch nicht, daß auch die Roveretaner noch längere Zeit fede Steuerleiftung verweigerten. Um die welschen Consinen wegen ihrer beharrlichen Steuerverweigerung zu bestrafen

nicht weiter in Anspruch genommen werden würde, sahen sich die Stände auf dem Landtag zu Bozen im März 1541 genötigt, 20.000 fl. zur Wiedergewinnung Ungarns und 1500 Fnßknechtsolde auf 6 Monate zu bewilligend) Der Jnnsbrucker Landtag im November 1541 wählte Abgesandte zum Ausschußlandtage aller Habsburgischen Königreiche und Länder mit Ausnahme Ungarns in Prag, der für die Bedeckung gemeinsamer Erfordernisse Vorsorgen sollte. Die Tiroler Aus- schlisse bewilligten dort eine 3jährige Türkenhilfe von 2400 Knecht „samt

48 kr. oder 4 Pfund Berner. Der Monatsübersold für S Fähnlein betrug daher 1920 sl., der Monatsnormalsold §18 - 1127 - für die Jahre 1542—1544 betrug in Summa: 119.448 fl*) Trotz der großen Steuerrückstände bewilligte der Landtag zu Innsbruck im Juni 1543 eine neue Türkenhilse von 1200 Knechten auf drei Monate.**) Im März 1544 kam der Steuerrevisious-Landtag in Bozen zustande. Zur Ausgleichung der Anschläge innerhalb der beiden Ständegruppen wurde das Mittel des „Kompromisses' oder Steuerausgleiches gewählt

, indem Prälaten und Adel auf 8, Städte und Gerichte auf 12 Schieds- manner (4 Landleute, wovon 2 ans der Regierung, je 1 von den Städten Innsbruck, Hall, Meran und Bozen, und 4 von den Gerichten) „coir-- promittirten', deren Entscheidungen als absolut bindend anzuerkennen sich die Stände verpflichteten. Diese sog. Steuercompromissarien erscheinen als ständische Organe wie die Ausschüsse, indem sie von Zeit zu Zeit vom Landtage im Amte bestätigt oder ergänzt wurden, sie sollten dafür sorgen, daß die Ordnung

1
Books
Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 423 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
, und wenn auch dies nichts nützen sollte, sie mit Gefängnis bei Wasser und Brot zu bestrasen; auch die Kuppler und Kupplerinnen und alle, die den Vorgenannten Herberge und linterschlupf gewähren, sollen ernstlich gestraft werden. ^ Polizeiverwaltung im Fürstentum Trient. Sicherheits- Polizei. Verbote des Tragens gefàMiHer Waffen enthalten die Cles- schen Statuten Stat. civ. Trid., I. III, c. 14, übereinstimmend mit den alten Stat. Robor., c. 118 : Wer bei Tage in der Stadt Waffen mit sich sührt, zahlt 5 Pfd. B. Strafe

, des Nachts 10 Pfd. Wer ein Feuergewehr ge- * laden mit Pulver und Kugel, trägt, zahlt am Tage 10 fl. ih.,*) Nachts das Doppelte, und wird überdies einmal gefoltert. Wer eine solche Waffe verborgen trägt, zahlt 25 fl.. Nachts 50 fl., und erleidet Verlust der rechten Hand.**) Im Interesse der Einzelficherheit wird in List. civ. Trid., II, 66, verfügt, daß jeder Ochsenknecht in der Stadt und den Dörfern des Distriktes von Trient vor dem Wagen und dem Gespann zu gehen und die Hand an die Deichsel zu halten

hat, damit weder Per- sonen noch Sachen geschädigt werden. Der Zuwiderhandelnde zahlt *) 1 sl. rh. = 5 Psd. B. **) Vgl. auch Stat, nova com. Ripae c. 60, welche das Bogenschießen in der Stadt verbieten. — Über Verbote des Tragens mörderischer verborgener Waffen mit Ausnahme der Seitengewehre, aber mit Einschluß des Steinwurses vgl. die in T. SS. V, 1179 unter: „verbotene Waffe' angeführten Stellen, ferner Stolz, im Schiern II, 139 und Straganz 363. Der Zuwiderhandelnde wird mit Geld- strafe und Verlust

, ebenso Bischof Ludwig 1587. Letzterer hatte bereits 1582 im Einvernehmen mit den Konsuln von Trient an den Toren der Stadt Wächter angestellt, welche die Banditen am Betreten der Stadt hindern sollten, und allen sindaci und regolani des Hochstistes verboten, den Aufenthalt von Ban- diten in ihren Ortschaften zu gestatten, so 1587, Nov. 17, beauftragte Eh. Ferdinand die Hauptleute von Trient und Rovereto, den Landes- profoßen Hans Stöckler wegen ungenügender Dienstleistung samt Knechten zu entlassen

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Category:
History
Year:
1894
Wappenbuch der Städte und Märkte der gefürsteten Grafschaft Tirol
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Page 50 of 140
Author: Rickelt, Karl [Ill.] ; Fischnaler, Konrad / [nach den Quellen gezeichnet von Karl Rickelt. Nach ihrer geschichtl. Entwicklung von Conrad Fischnaler]
Place: Innsbruck
Publisher: Verl. des Museum Ferdinandeum
Physical description: XIII, 149 S. : zahlr. Ill.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Tirol ; s.Stadtwappen ; <br />g.Tirol ; s.Marktflecken ; s.Wappen
Location mark: III 103.395 ; III A-7.830
Intern ID: 95706
die Halbfigur eines segnenden Bischofs, gekennzeichnet durch die Mitra und den Arummstab (St. Vigilius) unter einem von zwei gedrehten Säulen getragenen Baldachin. Die von zwei Perlenschnuren eingefasste Randumschrift, in gothischen Majuskeln, lautet: -j-. L: L0NI- LVR.QI: Ein Abdruck von diesem T^par hieng an der vorerwähnten Vertragsurkunde der Bürger von Bozen mit dem deutschen Orden aus dem Jahre Unser Siegel, das mit dem späteren Wappen-Siegel der Stadt keinerlei Aehnlichkeit besitzt, war daher

. Com. f. A. ic. 18? l, p. I.XII. -I Zösmair, Geschichte des Arlberg. 2S. Rechensch.-Bericht des vorarlb. Museumsvereines, zz. Das einzige mir be?annte Exemplar, in rothem Wachs, beendet sich in der Pfaundler'schen Siegelsammlung des Ferdinandeums. «) Der Altmeister der tirolischen Heraldik Hugo R. v. Goldegg berichtet darüber in seinem Aussatz „Ueber Siegel und Wappen der Stadt Bozen' (S. A. a. d. Bozner Zeitung, ^862, Nr. 3), doch war es ihm leider in Folge des un genügenden Siegelabdruckes

Es findet sich als Siegelbild verwendet in dem „s(iZillum). Des . rats . lantgerichts . stat . gerichts . ze. Pötzen', das an einem Aaufbrief von ^36, Juni 23, hängt. Das aus dem Ende des XIV- Jh. stammende Bruderschaftsbuch von St. Christoph am Arl- berg zeigt es tingiert. Das Wappen des Marktes Bozen ist unbekannt, wohl aber das Figuren-Siegel desselben. Es zeigt auf einer von drei gleichen Thoren durchbrochenen und mit zwei seitlich aufgesetzten Rund- thürmen versehenen Zinnenmauer

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Books
Category:
History
Year:
1894
Wappenbuch der Städte und Märkte der gefürsteten Grafschaft Tirol
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Page 71 of 140
Author: Rickelt, Karl [Ill.] ; Fischnaler, Konrad / [nach den Quellen gezeichnet von Karl Rickelt. Nach ihrer geschichtl. Entwicklung von Conrad Fischnaler]
Place: Innsbruck
Publisher: Verl. des Museum Ferdinandeum
Physical description: XIII, 149 S. : zahlr. Ill.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Tirol ; s.Stadtwappen ; <br />g.Tirol ; s.Marktflecken ; s.Wappen
Location mark: III 103.395 ; III A-7.830
Intern ID: 95706
die Engadeiner die Orte Vintschgaus. Zu Glurns hatten sie 8 Tonnen Schießpulver gefunden, wovon sie sechs zur Zerstörung der Stadt verwendeten.^) Die Ringmauern und Thurms müssen dabei auf das Gröblichste devastiert worden sein, denn in den Iahren ^508—55^0 hatte Meister Christoph Lurag (von Lurago bei Como) über ^065 Bergklafter daran aufzuführen und durch neuen Bau die Stadt zu befestigen.^) Glurns besaß damals noch keinen Stadtgraben. Erst ^528 berichtet der Baumeister Jörg Aölderer an die Regierung, dass

von dem Graben gegen die Thurburger - Seite hin „^03 Werchklafter ausgehoben' und weil nicht vermauert, zum Theil eingefallen seien. Der Landeshauptmann Leonhard von Völs meldet im selben Jahre, dass die Bürger zwar seiner Zeit den Grund für die Ringmauern ohne Entgelt abgelassen hätten, für den Graben jedoch entschädigt werden sollten. Aeußerlich machte daher Glurns, dessen Mauern noch heute erhalten sind, erst am Beginne des XVI. Jh. den Eindruck einer nach mittelalterlicher Anschauung gut bewehrten Stadt

. Die Ver- ') Spsi-Zss, I^ex. ZeoZr. vip. 1196. 2) Ladurner, Vögte v. Matsch. Ferdin.-Zeitschr. 50s. — Ver Verfasser des sehr schätzbaren Aufsatzes: „Umrisse u. Beiträge zu einer Vrtsgeschichte von Glurns' (Tir. Bote ;öZ5, 20-5 u. f.) gibt an, Glurns erscheine lsoq als Stadt, ja bei Eichhorn heiße es „schon im Jahre oppiäum'. Die Übersetzung von opxiàm mit Stadt ist aber nicht gerechtfertigt, und wie meine im Text angeführten Stellen darthun, wird Glurns ;2öö u. ;zo9 noch als villa oder vicus bezeichnet

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Books
Category:
History
Year:
1894
Herzog Friedrichs Flucht von Constanz nach Tirol
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Page 26 of 37
Author: Zösmair, Josef / Josef Zösmair
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: 36 S.
Language: Deutsch
Notations: Aus: Programm des k.k. Staats-Gymnasiums in Innsbruck ; 45
Subject heading: p.Friedrich <Österreich, Herzog, IV.> ; <br>g.Tirol;z.Geschichte 1415-1418
Location mark: II 102.380
Intern ID: 199528
), Bartlmä von Gufidaun, Christoph Fuchs, Franz von Greifenstein, die Städte Meran, Bozen, Innsbruck und Hall, das Landgericht Sonnenburg im Innthal, Trient und der Eath zu Hall. Unter diesen Siegeln sollen sich alle übrigen eid lich verbünden, das im Brief Enthaltene anzuerkennen. Der von Brixen sei Hauptmann über alle seine Städte, Gerichte und Thäler. Ausser ihm sind vier Hauptleute erwählt, und zwar der Landeshauptmann (Peter von Spaur) zur Versorgung der Gerichte Honsberg und Eppan abwärts, Ulrich

von Starkenberg für die von Eppan und Bozen das Etschthal beiderseits aufwärts bis Finstermünz, Hans von Freundsberg von Finstermünz das Innthal abwärts bis zur Holzbrücke über die Ziller (damals tirolische Grenze gegen Baiern), und bis zu der zwischen Ober- und Unter-Au (ob der heutigen Franzensfeste), und Michel von Trostburg von der letztgenannten Holzbrücke bis gegen Feigenstein (bei Kardaun an der Eisak oberhalb Bozen). Dem Landeshauptmann werden als Räthe beigegeben: Christoph Fuchs und Franz

und einer für die „Chamrem' (Kammern? Landgemeinden?) auszustellen. 46 ) Gesiegelt wurde diese Vertragsurkunde, welche offenbar einseitig nur zu Gunsten des Herzogs Ernst und der Adelspartei abgefasst ist, bloss vom Bischof, dem Freundsberger, dem Starkenberger, Wolkensteiner, Gufi- dauner und der Stadt Meran. Von Herzog Friedrich verlangte man also einfach, dass er sich im Handel mit seinem Bruder der Entscheidung obiger Fünfzehn fügen solle. Derselbe wollte aber mit jenem allein verhandeln, da der König sie beide

6
Books
Category:
History
Year:
1894
Wappenbuch der Städte und Märkte der gefürsteten Grafschaft Tirol
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Page 102 of 140
Author: Rickelt, Karl [Ill.] ; Fischnaler, Konrad / [nach den Quellen gezeichnet von Karl Rickelt. Nach ihrer geschichtl. Entwicklung von Conrad Fischnaler]
Place: Innsbruck
Publisher: Verl. des Museum Ferdinandeum
Physical description: XIII, 149 S. : zahlr. Ill.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Tirol ; s.Stadtwappen ; <br />g.Tirol ; s.Marktflecken ; s.Wappen
Location mark: III 103.395 ; III A-7.830
Intern ID: 95706
an das Stamm- schloss, sowie die Residenz der Landesfürsten in der Stadt, der Be stand der Münzstätte daselbst u. a. die Ursache, dass Meran als Landeshauptstadt betrachtet und noch von Aaiser Maxi milian so genannt wurde. Das Stadt-Wappen von Meran ist aus dem Ende des XIV. Jh. bekannt, b) Es zeigt auf einer von drei gleichen Thoren durchbrochenen Zinnenmauer den Tiroler Adler im silbernen Felde -— ein interes santes Pendant zur Bildfigur im Siegel des Marktes Bozen. Wie dort der hl. Vigilius

- U4 Rath regelmäßig functioniert haben. Denn als ^^2 Richter und Rath der Stadt vor Herzog Friedrich erschienen, um die Raths ordnung bestätigen zu lassen, berufen sie sich auf die Concedierung derselben durch den Markgrafen Ludwig, wobei sich überdies heraus stellt, dass zwischen „ den Reten und der Gemahn auflervff und irrfal' stattgefunden haben, l) Die Beschlüsse der Rathsmänner hinsichtlich der gemeindepolizei lichen Anordnungen unterlagen, wie aus dem Schreiben des Herzogs Sigmund

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 391 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
von ihnen versammelt werden bei anßerordent-- lichen Auflagen, Erwerbs- oder Beräußernngsgeschäften der Stadt und Darlehensausnahmen, wenn es sich um mehr als fünszig fl. handelte. Beiden Consigli präsidierte der Prätor, der Sindaco anziano hatte die Verhandlungsgegenstände vorzutragen; jeder Consigliere konnte Anträge stellen, der Cancelliere hatte die Beschlüsse im Protokoll zu registrieren. Zur allgemeinen Bürgerverfammlung (generale assemblea), welcher die Wahl des Prätors, der Sindaci und Consiglieri, sowie

ab intra) besaßen und älter als zwanzig Jahre waren. Die Wählbarkeit zu den städtischen Ehrenstellen erlangten . sie erst mit fünfundzwanzig Jahren. Ein beschränktes Bürgerrecht (citta dinanza ab extra) besaßen die Bewohner des distretto. Die bloßen abitanti (incoli) erwarben durch Erlag einer Taxe nur das Aufenthalts- recht in der Stadt und dem Distrikt.*) Eovereto (von roburetnm Eichenwald), deutsch Rofereit, gehörte zur Grafschaft Lizzaua, mit welcher Bischof Egno den Leonhard von Caftelbarco 1272

war ein Jahr, erstreckt wurde sie bis zu höchstens >vier Jahren. Dem Provveditore untergeordnet war der Podestà von Rovereto und der Rat der sapientes (savi). Dem Podestà wurde 1459 auch die Kriminalgerichtsbarkeit über die vier Bika- riate Ala, Avi», Brentonico und Mori übertragen, der sie in den Schlössern Aviv und Brentonico auszuüben hatte. Im Kriege Kaiser . Maximilians l. gegen Venedig sah sich Rovereto zur Unterwerfung unter den Kaiser (Ende Mai 1509) genötigt, der die der Stadt von der Republick

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 411 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
■ — 814 — § IB Trienter Adels warm noch im Ik. Jahrh. üblich/) Wer auch ohne Zuziehung der Kurie entschied der Bischof Rechtsstreite, besonders Kriminal- klagen gegen Adelige.^) Da jedoch der größte Teil des alten Trienter Adels auch in Lehensabhängigkeit vom Tiroler Landesfürsten stand, pflegte ihn der letztere zum Hosrecht in Bozen und zu den Tiroler Landlagen zu laden, wogegen die Trienter Bischöfe protestierten. Unter/ Kaiser Maximilian I. scheint hierüber auf einem Landtage

nach Bozen nicht einberufen werden sollten, aber ihre in der Grafschaft Tirol liegenden Renten, Häuser und Güter mit dem tirvlischen Adel versteuern müßten. Diejenigen hingegen,, die adelige Ansitze oder Schlösser in der Grasschaft Tirol besäßen und im Stift Trient wohnen, sollten zu Land- tagen unì> Hofrechten einberufen 5) sowie mit Steuern und Reisen dem Tiroler Landessürsten, aber auch dem Trienter Bischof mit ihrem im Snst Trient liegenden Besitz gehorsam und gewärtig sein. Tie alten adeligen

, im Stift Trient ansässigen Geschlechter endlich, die nicht erst zu Kaiser Maximilians Zeiten Adelsprivilegien eilangt haben, soMen dem Landessürsten von Tirol, dem Hosgericht zu Bozen und dem Landes- Hauptmann mit Jurisdiktion, Reisen und Steuern unterworfen fein.'j-j-) Seine Hauser und Höfe galten als cxemt von der Gerichtsbarkeit der bischöflichen Gerichte, als Freihöfe (curias i'rancae) und genossen das Asylrecht (s.unten©. 8l6).|ff) Da jedoch Bischof Bernhard sich neuerlich darüber beschwerte

9
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Category:
History
Year:
1894
Wappenbuch der Städte und Märkte der gefürsteten Grafschaft Tirol
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Page 118 of 140
Author: Rickelt, Karl [Ill.] ; Fischnaler, Konrad / [nach den Quellen gezeichnet von Karl Rickelt. Nach ihrer geschichtl. Entwicklung von Conrad Fischnaler]
Place: Innsbruck
Publisher: Verl. des Museum Ferdinandeum
Physical description: XIII, 149 S. : zahlr. Ill.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Tirol ; s.Stadtwappen ; <br />g.Tirol ; s.Marktflecken ; s.Wappen
Location mark: III 103.395 ; III A-7.830
Intern ID: 95706
und in ununterbrochener Reihenfolge residierten solche Beamte in Rovereto bis zur Erwerbung des Lagerthales durch Raiser Maximilian ^509. Auch die österreichischen Herrscher vernachlässigten Rovereto nicht. Bereits ließ Maximilian I. durch seinen Werkmeister Christoph de Lurago das Schloss befestigen 2) und dieser Fürst war es auch, welcher Rovereto zum erstenmal Stadt nannte^), ihre Privilegisn confirmierte und den Bürgern Linfluss auf die Wahl des Magistrates gestattete.^) Eine förmliche Erhebung zur Stadt

ist nicht erfolgt, doch wurde Rovereto seit Beginn des XVI. Jh. stets als solche bezeichnet und erblühte durch die großartige Ent wicklung der Seidenindustrie im XVH. und XVIII. Jh. zur ersten Industriestadt Tirols, s) Rovereto oder Rooeredo^), deutsch Rofereit, hat ein redendes Wappen. Der Name soll nämlich an einen in der Gegend be standenen Eichen-Wald, oder wie Burglechner berichtet, an einen vormals in der Mitte der Stadt befindlichen Eichbaum (lat. K.c>dur) anknüpfen.^') Es ist seit Beginn des XVII

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