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Title A - Z
Title Z - A
Books
Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 567 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
mit dem Vorbehalt, daß Inhaber und Untertanen derselben in Steuern und Raisen dem Grafen von Tirol auch in Zukunft verpflichtet bleiben sollten (s. oben S. 630). Mit der Stadt Rovereto und den dazu gehörigen Dorfgemeinden ließ sich K. Ferdinand nachträglich wieder belehnen, dieses Gebiet blieb mit Tirol unmittelbar vereinigt; dies hinderte jedoch nicht, daß auch die Roveretaner noch längere Zeit fede Steuerleiftung verweigerten. Um die welschen Consinen wegen ihrer beharrlichen Steuerverweigerung zu bestrafen

nicht weiter in Anspruch genommen werden würde, sahen sich die Stände auf dem Landtag zu Bozen im März 1541 genötigt, 20.000 fl. zur Wiedergewinnung Ungarns und 1500 Fnßknechtsolde auf 6 Monate zu bewilligend) Der Jnnsbrucker Landtag im November 1541 wählte Abgesandte zum Ausschußlandtage aller Habsburgischen Königreiche und Länder mit Ausnahme Ungarns in Prag, der für die Bedeckung gemeinsamer Erfordernisse Vorsorgen sollte. Die Tiroler Aus- schlisse bewilligten dort eine 3jährige Türkenhilfe von 2400 Knecht „samt

48 kr. oder 4 Pfund Berner. Der Monatsübersold für S Fähnlein betrug daher 1920 sl., der Monatsnormalsold §18 - 1127 - für die Jahre 1542—1544 betrug in Summa: 119.448 fl*) Trotz der großen Steuerrückstände bewilligte der Landtag zu Innsbruck im Juni 1543 eine neue Türkenhilse von 1200 Knechten auf drei Monate.**) Im März 1544 kam der Steuerrevisious-Landtag in Bozen zustande. Zur Ausgleichung der Anschläge innerhalb der beiden Ständegruppen wurde das Mittel des „Kompromisses' oder Steuerausgleiches gewählt

, indem Prälaten und Adel auf 8, Städte und Gerichte auf 12 Schieds- manner (4 Landleute, wovon 2 ans der Regierung, je 1 von den Städten Innsbruck, Hall, Meran und Bozen, und 4 von den Gerichten) „coir-- promittirten', deren Entscheidungen als absolut bindend anzuerkennen sich die Stände verpflichteten. Diese sog. Steuercompromissarien erscheinen als ständische Organe wie die Ausschüsse, indem sie von Zeit zu Zeit vom Landtage im Amte bestätigt oder ergänzt wurden, sie sollten dafür sorgen, daß die Ordnung

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 401 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
Gcrichtsversassnng. Das peinliche Gericht sollte aus dem Richter und zwölf Geschworenen bestehen, deren Bestellung in der Regel dem ls. Pfleger, bezw. dem Gerichtsherrn oder seinem Amtmann zustand. In den Städten Meran, Hall und Sterzing sollte hingegen der Richter, der „pan und acht' hat, sechs aus dem Rat und sechs aus dem zugehörigen Land-- gericht, die Stadt Innsbruck vier, das Landgericht Sonnenburg, zu dem sie gehörte, acht Geschworene unter Mitwirkung des Landgerichtes er- Wichten.***) Nur aus wichtigen

auch in solchen Fällen bei verschlossener Tür gefällt werden. Liegen swsejgizaigea. oder ynnziclit gegen eine Person vor, so darf sie der Richter verhaften lassen, unmittelbar, oder durch Ersuchsschreiben an das^ Niedergericht, welches die Verdächtigten an das zuständige Malestzgericht ausliefern mußte. Leugnet der Beschuldigte, so kann nur mit Stimmenmehrheit des Rates der Stadt oder der- Geschworenen, des Gerichtes gegen ihn aus frag und inarter ( Folta ) erkannt werden. Dieselbe findet statt in Gegenwart

, Die Quellen der Bambergeiisis, 1879, @.75—102. Wahlberg, Die maximilianischen Halsgerichtsordnungen, 1859. Wopfner, Die Lage Tirols, 180 f. Eine gekürzte Kopie der Tiroler Malefizordnung ist die gleich- falls von Maximilian der österr, Stadt Rcidvlfszell 1506 verliehene Malefizvriwung, über welche Rnoff in den Freibnrger Abhandlungen aus dem Gebiete des öffent- lichen Rechtes, LI. Heft, eingehend gehandelt hat.

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