Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
— 52 — §.5. haltend, belehnt werden solle. Einen ferneren, auf die Belehnung des Herzogs bezüglichen Artikel in einem andern falschen Privileg, nämlich K. Friedrichs H. vom Juni 1245, demzufolge die Herzoge von Österreich gleich den Kurfürsten für die Belehnung mit ihren Reichslehen keinerlei Gebühren zu zahlen haben, verwarf Karl mit der Motivirung, daß dadurch die Rechte der Reichsunterbeamten auf die Belehnungsgebühren beeiuträch- tigt würden. Beanstandet ward auch der Satz des falschen
Karl IV. jenen ganzen, nicht blos Rechte des Reichs, sondern auch Rechte Dritter ver- letzenden Artikel unbedingt verwarf. Einen ähnlichen Zweck verfolgte die Bestimmung des gefälschten Privilegs K. Heinrichs VII. vom 24. August 1226: „Wenn Jemand, der vom Reiche oder geistlichen Fürsten lehnbare Provinzen oder Güter besitzt, diese den Herzogen von Österreich und Steier vermachen, schenken, verpfänden oder verkaufen.würde, darf ihn weder der König noch sonst Jemand daran hindern.' In eiligen Fällen
braucht jenem Privileg zufolge die zur Veräußerung der Lehen nötige Einwilligung des betreffenden Lehensherrn, des Königs oder der geistlichen Fürsten, nicht vorher eingeholt zu werden. Dadurch sollte es dem Herzog von Öfter- reich ermöglicht werden, alle ihm noch nicht gehörenden, in Österreich und Steier befindlichen Reichslehen sowie die Lehen der Bistümer Salzburg, Passau, Freising, Bamberg und Regensburg baldigst inastine Hände zu bekommen. Hiezu machte Karl IV. den Vorbehalt: „Diejenigen
irgendwie abändern', hängte Karl IV. die Klausel an: „wenn diese Anordnungen den löblichen Gewohnheiten und Gesetzen des h. Reichs nicht zuwiderlaufen und den Rechten Anderer keinen Schaden bringen.' Was endlich die äußeren Ehrenrechte betrifft, so verwarf Karl IV. die Stelle des gefälschten Privilegs von 1228, wo dem Herzog von Österreich das Recht verliehen wird, eine Krone ähnlich der des Römischen Königs auf dem Herzogshute zu tragen, sowie er auch Herzog Rudolf IV. im Vertrage von Eßlingen (5. Sep