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Title A - Z
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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 497 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
, dem jede Post uneröffnet eingehändigt werden mußte und ohne dessen Signatur keine Post abgefertigt werden durfte. Die Verwaltung des obersten Post meisteramtes in Innsbruck versahen die Nachkommen des oben erwähnten Gabriel von Taxis. Durch die Verwaltungsteilung der österreichischen Erb- lande nach dem Tode Ks. Ferdinands I. (25. Juli 1564) unter die Söhne desselben, K. Maximilian II., Eh. Ferdinand und Eh. Karl, wurden die Postmeister zu Innsbruck und Graz unabhängig vom ksl. obersten Hof- postmeisteramte

. Die Augsburger Kaufherren verfügten über zuverlässigeren und schnelleren internationalen Nachrichtendienst als die Regierung. Ferdinand II. selbst bediente sich der „Augsburgerboten' zum brieflichen V erkehr mit Rom und Venedig.***) Die durch Tirol führende *) Vgl. die oben, S. 377, A. in angefühlten Aufsätze von Graf Taxis und Kofel. **) Wortlaut derselben im: AKOGF. XXII, 148f. ***) Schon Karl V. hatte sich in den Jahren 1523—.1525 einer Reihe an gesehener Handelshäuser bedient, die gegen entsprechendes

Entgelt den Kaiser in der Beförderung seiner Korrespondenzen in den durch den Krieg bedrohten Ländern unterstützten (Bauer a.a.O., 445s.). — 987 — § 18 Postverbindung nach Italien bekam 1584 Konkurrenz, als Eh. Karl den Postverkehr zwischen Graz und Venedig,eröffnen ließ.*) 1596 wurde das „oberste Postmeisteramt in Steyr' dem Joh. Bapt. von Paar, der es schon bisher verwaltet hatte, erblich verliehen. Als Lamoral von Taxis zum Generalpostmeister im Deutschen Reiche ernannt wurde, legte

von Ks. Rudolf II. dem Lorenzo Taxis-Bordogna 1596 auf Lebenszeit verschrieben, 1683 von Ks. Leo- pold I. dem Peter Paul T.-B. als in männlicher Linie nach dem Rechte der Erstgeburt erbliches Lehen übertragen. Die Lehensinhaber hießen sich „obriste Postmeister an der Etsch'. 1645 wurde dem Hofmedikus Cosimo de Cosmis das Postamt zu Rovereit (Rovereto) zu einem Fidei- kommiß für die männlichen Nachkommen verliehep. Nach dem Erlöschen der Cosmi 1739 verkaufte es Ks. Karl VI. dem Matthias Cresseri

von Preitenstein, von dem es mit Genehmigung der Kaiserin Maria Theresia Peter Modest von Fedrigotti 1753 erkaufte. Die Einnahmen der Post- lehensinhaber bestanden im Ertrag des Postgefälles, insbesondere des vom Landesfürsten niedrig bestimmten Briefgeldes, und warfen erst, als das Verkehrsleben nach dem Dreißigjährigen Kriege neuen Aufschwung nahm, steigende Betriebsüberschüsse a.b. Kaiser Karl VI. verfügte 1722 die Ablösung der Nutzungen des Postlehens des Grafen Karl Josef von Paar zur Vermehrung

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 268 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
Einsetzung des Patriarchen und seines Kvadjutors sür ungültig erklärte. Da aber mit solchen Behauptungen nichts zu erreichen war, begnügte er sich schließlich mit der Bitte, der Papst möge sür den österreichischen Anteil der Diözese Aquileja einen vom Patriarchen unabhängigen Dele- goten mit voller bischöflicher potestas iurisdictionis et ordinis bestellen. Auch diesmal überwog der Einfluß der Republik Venedig den des Kaisers am päpstlichen Hofe, uud der Erfolg war wieder gleich Null.*') Auch Kaiser Karl

.***) Doch vermochte auch Karl VI. in keinem dieser Punkte durchzudringen, der Papst und der Patriarch ernannten vielmehr nach wie vor nur venezianische Untertanen zu Canonici.'^) Erst der Kaiserin Maria Theresia gelang es, das Kapitel zur Gleichstellung der beiden Vikare zu zwingen, worauf sie die strafweise verhängte Seque- stration der Einkünfte des Kapitels, soweit sie aus dem österreichischen Gebiete flössen, nach beinahe elfjähriger Dauer aitfljob.ff) Maria Theresia vermehrte überdies die Zahl

nur dann zustimmen zu können, wenn demselben so beschränkte Befugnisse zuerkannt würden, daß daneben die Reservat- rechte des Patriarchen aufrecht erhalten blieben. Unbeirrt hicvon ernannte der Papst 27. Juni 1750 den Grafen Karl von Attems zum aposto- lischen Vikar und Bischof von Pergamum i. p. i. mit der obenerwähnten Vollgewalt; Amtssitz des Vikars war Görz. In seinem Proteste hiegegen ging der venezianische Senat so weit, die beiden päpstlichen Breven von 1749 und 1750 für ungerecht und daher null

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Year:
1894
¬Die¬ Fonde, Anstalten und Geschäfte der Tiroler Landschaft
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Page 13 of 617
Author: Zimmeter-Treuherz, Franz ¬von¬ / geschichtlich und sachgemäß dargestellt von Franz v. Zimmeter-Treuherz
Place: Innsbruck
Publisher: Verl. der Tiroler Landschaft
Physical description: IV, 610 S.
Language: Deutsch
Notations: Literaturverz. S. [609] - 610. - In Fraktur
Subject heading: g.Tirol;s.Fonds;z.Geschichte ; <br>g.Tirol;s.Anstalt;z.Geschichte
Location mark: III 64.754
Intern ID: 555596
sich ein deutlicher Verfall des Ständewesens und ein Wachsthum des Absolutismus; besonders ans dem Landtage von 1640. Vorher Landtag von 1633. Erzherzog Leopold V. 1<3|9—1652 (bis 1625 bloß Gubernator, dann Landes- fürst). Erzherzog Ferdinand Karl {652—\f>6\ (bis 1646 unter Vormundschaft der Mutter Erzherzogin Claudia als Re- gcntin). Tirol war in einem traurigen Zustande, die 1635 im Lande gelegenen kaiserlichen Regi menter hatten furchtbar gehaust und überdies die Pest mitgebracht. Weiterer Landtag 1643

des Landesfürsten eine Entfremdung zwischen ihm und dem Lande zur Folge; dazu der fortschreitend absolutistisch-bu rea ukra tische Zug der Zeit, der von einer Regierung zur anderen — Karl VI., Maria Theresia, Josef II. — immer schärfer hervortrat. Während sich von der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts an in Europa der Übergang vom mittelalterlichen Fendalstaate gititi modernen Rechtsstaate vollzieht, gieng in Österreich all dies langsamer vor sich; die Sonderrechte der Länder und der landstündischen

Verfassungen blieben aufrecht, und nur durch die pragmatische Sanction unter Karl VI. gelangte zum ersiemnale die Idee der Zusammengehörigkeit der Länder zum Ausdrucke. Österreich blieb noch bis zu Maria Theresia ein Gemengsel von einzelnen Staaten. In Betreff Tirols ergab sich eine Änderung nur durch die Residenz der Landesfürsten zu Wien, was eine häufige Sendung von Ständc-Deputationen nach dorthin und Verbrauch von Landesgeldern außerhalb Tirols zur Folge hatte.

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