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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 268 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
Einsetzung des Patriarchen und seines Kvadjutors sür ungültig erklärte. Da aber mit solchen Behauptungen nichts zu erreichen war, begnügte er sich schließlich mit der Bitte, der Papst möge sür den österreichischen Anteil der Diözese Aquileja einen vom Patriarchen unabhängigen Dele- goten mit voller bischöflicher potestas iurisdictionis et ordinis bestellen. Auch diesmal überwog der Einfluß der Republik Venedig den des Kaisers am päpstlichen Hofe, uud der Erfolg war wieder gleich Null.*') Auch Kaiser Karl

.***) Doch vermochte auch Karl VI. in keinem dieser Punkte durchzudringen, der Papst und der Patriarch ernannten vielmehr nach wie vor nur venezianische Untertanen zu Canonici.'^) Erst der Kaiserin Maria Theresia gelang es, das Kapitel zur Gleichstellung der beiden Vikare zu zwingen, worauf sie die strafweise verhängte Seque- stration der Einkünfte des Kapitels, soweit sie aus dem österreichischen Gebiete flössen, nach beinahe elfjähriger Dauer aitfljob.ff) Maria Theresia vermehrte überdies die Zahl

nur dann zustimmen zu können, wenn demselben so beschränkte Befugnisse zuerkannt würden, daß daneben die Reservat- rechte des Patriarchen aufrecht erhalten blieben. Unbeirrt hicvon ernannte der Papst 27. Juni 1750 den Grafen Karl von Attems zum aposto- lischen Vikar und Bischof von Pergamum i. p. i. mit der obenerwähnten Vollgewalt; Amtssitz des Vikars war Görz. In seinem Proteste hiegegen ging der venezianische Senat so weit, die beiden päpstlichen Breven von 1749 und 1750 für ungerecht und daher null

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