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Title A - Z
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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 357 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
... stützte sich auf den Bürger- und Bauernstand. Während im deutschen Osten der Gutsherr die ihrer- Herkunft nach öffentlich-rechtliche Nieder-- gerichtsbarkeit an sich gebracht hatte, ist in Tirol der Grund herr nur in ' der Wnderzahl. der^Fälle und auch hier nur für einen Teil seiner Be-> sihungen zugleich Gerichtsherr. Bei Streitigkeiten zwischen Grundherrn- und Baumann ist das Landgericht kompetent, nur unter dessen Mitwirkung. darf der Herr das Baugut einziehen. Während viele Bauern im Osten

Eigen war. relativ am stärksten vertreten im Jnntal, während im mittleren und südlichen Tirol dasselbe - viel mehr zurückgedrängt erscheint. A Was das bäuerliche Besitzrecht betrifft, so läßt sich ersehen, daß die Erbleihe oder das Erbbaurecht die vor- herrschende Besitzform ist. Der ganze, im Kataster verzeichnete grund- herrliche Besitz ist zu diesem Besitzrecht ausgetan. Formen der Zeitpacht kommen nicht erheblich in. Betracht, da grundherrlicher Besitz, der auf . Zeit verpachtet wurde

- für das kommende Jahr anerkannt worden. Schriftliche Fixierung des - . Leiheverhältnisses war bei der kurzen Dauer desselben nicht nötig und , nicht üblich. Die Eintragung ins Urbar, wofür die erwähnte Gebühr eritrichtet wurde, genügte. Das Fehlen einer Verleihungsurkunde wurde als Kennzeichen der Freistiftleihe aufgefaßt, (zum Unterschied vom Erbbau- .. rechts Erfüllte der Freistifter die Zinspflicht nicht, so konnte er im , 1 ' *) Wopfner in FMGTV. IV, 330 f. hat, um einen Einblick in ,S>ie Grund

nicht.hinsichtlich ihres Umfanges bestimmt erscheinen, so wurde nur' eine Zusammenstellung auf Grund der Aiizahl der im Verbände eines geschlossenen - Bauerngutes ! vereinigten Liegenschaften einerseits und der Parzellen anderseits, die v > : als-.„walzende' Grundstücke in' keinem festen Gutsverbande sich befanden, versucht... Von allen in den Gemeinden Ampatz, Trens,- Jnnerpens und Theis erwähnten . - LiegenfchnDkvNiplexen waren 85 Prozent, von den Parzellen 71 Prozent im Durch- - ... -schnitt grundherrlich

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 576 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
kam es zum Abschluß von Verträgen, kraft welcher sich dieselben zur Lei- stung von herabgesetzten Landsteuerkontingenten verpachteten. Andere welsche Steuerrenitenten verharrten in ihrer Widersetzlichkeit. Im Jahre 1740 erließ K. Karl VI. eine neue Steuerbereitungsordnung, derzufolge die Katastrierung auf Grund von schriftlichen Fassionen erfolgen follie. Die Einschätzung sollte durch beeidete Taxatoren vorgenommen werden, sie hat sich nach dem Ertrage zu richten, indem derselbe bei Grundstücken

nach dem Fuße eines 5°/ 0 , bei Häusern nach dem Fuße eines 7°/« Inter- esse zu Kapital berechnet wird. Häuser, die von den Straßen weit entfernt stehen, müssen auf ',/« des Wertes der Häuser an den Straßen, in Märkten und Städten geschätzt werden. Aus Grund der Schätzung sind die Objekte in drei Klassen einzuteilen. Ein Gulden an ordentlichem Ertrag ist bei der 1. Klasse zu 3» fl., bei der 2. Klasse zu 25 fl. und bei der 3. Klasse zu 22 fl. Kapital zu veranschlagen

waren, bedrohte sie mit scharfer Exekution, woraufsie sich endlich zur Steuerzahlung herbeiließen. Die im Rektifikationspatent von 1746 geplante Reform kam jedoch nicht zur Ausführung, ebenfo die durch die Patente von 1771 und 1772 angestrebte Schaffung eines Ertragskatasiers. Dagegen kam die Neukatastrieruna auf Grund der Patente vom 6. Aua. 1774 un d 26. Mto 1777 z u stande. Die Trennung in einen Dominika!- und Rustikalkata ster bestand fort. Letzterer patte aber alle Lie genschaf ten oh ne Unterschied

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 23 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
waren. Die unterste Stufe nahmen ein die nicht mit Grund und Boden ausgestatteten, auf den Höfen und Fronfeldern der Grundherren ungemcfsene Dienste leistenden Eigenleute (' mancipia infra enrtem morantia), welche einem Herrn mit ihrer Per- fon zu Eigen gehörten, eigenen Vermögens nicht fähig waren, zu jeder Art niederer Dienstleistung gebraucht wurden, und ihren Unterhalt am Hofe des Leibherrn erhielten. Beendigt wurde die Leibeigenschaft durch Schenkung an ein geistliches Stift mit der Verpflichtung zur Zahlung

deutschen Bevölkerung auf. Die freien Coloni und die behausten Eigenleute näherten sich einander in der Folgezeit mehr und mehr und verschmolzen bis zu einem gewissen Grade zu einer Gruppe a bbanàcr Hofbauern, sog. „Holden ' („Grund- holden, Erbholden'), wodurch zwar die Lage der Eigenleute wesentlich gebessert, aber auch manche Merkmale der Unfreiheit auf die ihrer Her- kunft nach freien Leute übertragen wurden. Die Holden besaßen seit etwa dem Ende des 12. Jahrhunderts erbliche Nutzung an ihren Gütern

und Frondienste seit dem 13. Jahrhundert in Geld abgelöst; solche Geldzinse heißen „Pfenningdienst, Pfenninggnlt' und sind zu unterscheiden von den grund- herrlichen Geldsteuern, welche ursprünglich nur bei außerordentlichen An- lässen erhoben wurden, später aber mitunter die Natur einer ständigen, jährlichen Abgabe annahmen. Die Rechtsfähigkeit der Holden war ans den Bereich der Grundherr- schaft oder gar des grundherrlichen Hofes, zu dem sie gehörten, beschränkt. Deshalb bedurften Veräußerung, Verpfändung

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Category:
Technology, Mathematics, Statistics
Year:
1894
Enquête zur Berathung eines Lokaleisenbahn-Programms für Tirol abgehalten zu Bozen am 23. April 1894 = Inchiesta per lo studio d'un programma di ferrovie locali in Tirolo tenuta in Bolzano il 23 aprile 1894
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Page 27 of 45
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: 41 S.
Language: Deutsch; Italienisch
Notations: Text dt. u. ital.- In Fraktur.- Xerokopie
Subject heading: g.Tirol;s.Eisenbahnnetz;s.Eisenbahnbau;f.Kongress;g.Bozen <1894>
Location mark: D II 113.639 ; II 113.639
Intern ID: 148458
ist diesbezüglich sehr begünstigt. Es er freut sich seit so vielen Jahren außer der Brenner- bahn der wichtigen Linie durchs Pusterthal, der Linie durchs Ober- und Unterinnthal, der Strecke Wvrgl-Saalselden und feit einiger Zeit auch der Bozen-Meranerbahn. Der Grund dieser Verschiedenheit liegt viel leicht in der geographischen Lage; wir, fährt der Redner fort, sind an der äußersten Grenze des Reiches und die äußersten Theile sind immer kalt. Erwärmen wir sie, damit dort das wirthschaft- liche Leben

nicht stille steht, indem wir heute ein stimmig unser Project genehmigen, ohne zu ver suchen, es durch ein anderes, noch in der Lust schwebendes zu verzögern, das sich beim ersten Anblick als ein in vielfacher Hinsicht sehr schwie riges erweist. ^ Die Bemerkungen, die auf Grund des Studiums der Landkarte gemacht worden sind, haben einen ganz untergeordneten Werth, indeni wir uns in einem Lande besinden, das durch die mannig faltigsten Terrainverhältnisse auf. kurzer Entfer nung oft unberechenbare

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Books
Year:
1894
¬Die¬ Fonde, Anstalten und Geschäfte der Tiroler Landschaft
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Page 312 of 617
Author: Zimmeter-Treuherz, Franz ¬von¬ / geschichtlich und sachgemäß dargestellt von Franz v. Zimmeter-Treuherz
Place: Innsbruck
Publisher: Verl. der Tiroler Landschaft
Physical description: IV, 610 S.
Language: Deutsch
Notations: Literaturverz. S. [609] - 610. - In Fraktur
Subject heading: g.Tirol;s.Fonds;z.Geschichte ; <br>g.Tirol;s.Anstalt;z.Geschichte
Location mark: III 64.754
Intern ID: 555596
50 Jahren zu erstrecken hatte, nicht von der Landschaft, sondern ausschließlich nur von der Regiernng selbst ausgegangen und bestimmt worden ist. Es unterlag daher auch keiner Schwierigkeit, im Laufe des Jahres 1853 auf Grund der erwähnten a. h. Entschließung die Summe von 424.961 fl 47 kr. C.-M. aus dem Getteideaufschlagsfonde u. zw. aus feinem Stammcapitale und feinen laufenden Einnahmen zu entnehmen, und selbe zur Deckung der rückständigen Renten der Landesdrittel-Schuld zu verwenden. Fest geregelt

wurde das Verhältnis des Getreideaufschlagfondes zum Grund entlastungsgeichäste aber erst durch die a. h. Entschließung vom 22, Mai 1854 (Minist, d. Innern 7. Juni 1854 Z. 12819 und Statth.-Nvte vom 12. Juni Z. 712). Dieselbe ist wichtigen Inhaltes und lautet: 6. 0. B. dass drr im Tiro! bestehende Getreide., sog. Approvisionicrungsaufschlag in dem bisherigen Ausmaße zeitweilig noch fortbestche, und als vorzügliches Bedeckungsmittel zur Tilgung der Grundentlaftungs-Landesschuld in Tirol

9
Books
Year:
1894
¬Die¬ Fonde, Anstalten und Geschäfte der Tiroler Landschaft
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Page 453 of 617
Author: Zimmeter-Treuherz, Franz ¬von¬ / geschichtlich und sachgemäß dargestellt von Franz v. Zimmeter-Treuherz
Place: Innsbruck
Publisher: Verl. der Tiroler Landschaft
Physical description: IV, 610 S.
Language: Deutsch
Notations: Literaturverz. S. [609] - 610. - In Fraktur
Subject heading: g.Tirol;s.Fonds;z.Geschichte ; <br>g.Tirol;s.Anstalt;z.Geschichte
Location mark: III 64.754
Intern ID: 555596
->*! 447 ä*- Es entstand so von 1803 bis 1605 das Project des k. k. Geniemajors. Nowak, des eigentlichen Vaters der Etschregulierung, umfassend die Regulierung des Stromes von Meran bis Besenello und zwar nach den 2 richtigen Grund sätzen: dass die Regulierung als ein untheilbares und ganzes Unternehmen aufgefasst und durchgeführt werden müsse, und zweitens, dass am untersten Theile des Planes beginnend nach aufwärts weiter gearbeitet werde. Weitere Grundzüge des Planes waren die Abkürzung

aber leider nach einer verfehlten Auffassung.' Sie wurde schon auf Grund des Hosdecretes vom 3. October 1822 kreisämter weise getheilt und den Behörden zur einzelnen Ausführung übergeben, ver schiedene Anschauungen und der Widerspruch der Interessenten vereitelten die nothwendige Einheit, einzelne Strecken wurden ohne die geringste Berücksich tigung des Gesammt-Längenprofiles des Flusses zur nicht geringen Erhöhung der allgemeinen Gefahr ganz willkürlich in Angriff genommen, die Arbeiten mussten

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Books
Year:
1894
¬Die¬ Fonde, Anstalten und Geschäfte der Tiroler Landschaft
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Page 343 of 617
Author: Zimmeter-Treuherz, Franz ¬von¬ / geschichtlich und sachgemäß dargestellt von Franz v. Zimmeter-Treuherz
Place: Innsbruck
Publisher: Verl. der Tiroler Landschaft
Physical description: IV, 610 S.
Language: Deutsch
Notations: Literaturverz. S. [609] - 610. - In Fraktur
Subject heading: g.Tirol;s.Fonds;z.Geschichte ; <br>g.Tirol;s.Anstalt;z.Geschichte
Location mark: III 64.754
Intern ID: 555596
erreicht worden sein, und diese dem ganzen Lande zugute kommenden Vortheile beziffern sich jährlich auf Hundert tausende von Gulden. Ohne Rede ist somit durch die Schaffung des Lagerhausgeschäftes die frühere Hemmung und Gebundenheit im Handel mit Getreide entfallen, der Getreideaufschlag äußert diese Wirkung nicht mehr. Damit ist aber auch der erste und wichtigste Grund, aus dem die Auf hebung des Getreideaufschlages abzuleiten gewesen wäre, in Wegfall gekommen. Aus der jährlich zunehmenden Höhe

des Ausschlages in ihren Denkschriften sich erheblicher Übertreibungen des Sachver haltes zu ihrem Zwecke bedienten, so müssen wir freilich auch anerkennen, dass damals die Lage nicht so wie heute stand, und zu jener Zeit diese Abgabe that sächlich einen Hemmschuh für den Getreidehaudel mit allen seinen Folgen ge bildet hat. Unsere Landesabgabe wurde aber als der alleinige Grund für die Ver armung des Landes, für den Niedergang der tirolischen Landwirtschaft, der tirolischen Gewerbe, des Anwachsens

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