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Title A - Z
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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 429 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
geltend machte. 1576 erschien eine lf. Ver- ordnung gegen akatholische Lehrer, wonach jeder Lehrer zum Zeichen seiner Rechtgläubigkeit ein genau formuliertes Glaubensbekenntnis abzu- legen und jeder neu zu bestellende sich einem Religionsexamen zu unter- > ziehen hatte. Die Brix.ner. Synode von K 1570—forderte Beaufsichtigung der Schule durch die Geistlichkeit allein, wogegen Eh. Ferdinand eine '] lf. Schnlhoheit in Anspruch nahm. Der Klerus war den deutschen j Schulen nicht hold, weil sie als Feld

Be- Hörde als Lehrmittel gebraucht werden. Mindestens viermal im Jahre *) In Hall war für die Besoldung des lateinischen Schulmeisters im pfarr- lichen Urbar ein jährlicher Ausgabehosten von 85 Mark vorgesehen, desgleichen hatte der Pfarrer jährlich 4 M. zu 12 Fuder Brennholz fiir die lateinische Schule zu steuern (Straganz 386). Nicht selten wurden den lateinischen Schulmeistern die Renten erledigter Stiftplätze und kirchlicher Stiftungen zugewiesen. **) In Hall begegnet eine deutsche Schule seit

oder sich deshalb an die Regierung in Innsbruck zu wenden. Bei Bestellung eines Lehrers soll man auf seine Eigenschaften und sein Religionsbekenntnis wohl achten. Seine Strafgewalt wird auf ein vernünftiges Maß eingeschränkt ititi) die Erfüllung seiner Amtspflichten genauer Kontrolle unterworfen. Durch diese Ordnung wurde die Schule zu einem öffentlichen Institut erhoben, für dessen Gedeihen Staat und Kirche als gleich interessierte Faktoren eintraten. 1588 verlangte die Regierung eine Vermehrung der Schulen

noch nicht, weshalb die Zahl der keine Schule besuchenden Kinder die der schulbesuchenden mehrfach überwog. *) ^Erst die allgemeine Schul- ordnung der Kaiserin..Maria Theresia vomì'Dez. 1774 sicherte die-- ÄlAMin^Schülbildung durch die Vorschrift einer mit dem sechsten Lebensjahre beginnenden mehrjährigen Schulpflicht, welche durch das Studienhofkommissionsdekret vom 20. Okt. 1781 zum Schulzwang ver- schärft wurde.**) Snjjjtssik erscheint ein magister (maestro) der Grammatik zuerst im Jahrel^à neben

ihm ein repetitor an der öffentlichen städtischen Lateinschule'; letzterem oblag der Vorbereitungsunterricht für die Anfänger. Sie erhielten ein Jahrgeljalt***) von der'Gemeinde, von der sie angestellt wurden, und ein nach der Unterrichtsstufe bemessenes Schulgeld von den Schülern. 1462 werden daneben niedere Schulmeister für Knaben und ein Meisternder deutscheu ^Schule (maistro de la schola todesca) erwähnt, 1488 auch eine magistra puellarum. Diese Schulmeister erteilten Ele- mentarunterricht im Lesen

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Year:
1894
Handels- und Gewerbekammer <Bozen>: Statistischer Bericht der Handels- und Gewerbe-Kammer in Bozen an das k. k. hohe Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten : für das Jahr 1890 beziehungsweise für das Quinquennium 1886 - 1890
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Page 441 of 446
Place: Bozen
Publisher: Eberle
Physical description: X, 519 S.
Language: Deutsch
Location mark: III 8.643/1890
Intern ID: 138525
werbeschule in Innsbruck, die mit dieser Anstalt verbundene Fachschule für Holzschnitzerei und Tischlerei in Hall, die Handels-Akademie in Innsbruck, die k. k. allgemeine Handwerkerschule in Imst und die gewerblichen Fort bildungsschulen in Schwaz und Kufstein. Diese letzteren zwei Schulen wurden in der Berichtsperiode errichtet, während die Eröffnung der Handwerker schule in Imst in das Jahr 1885 fällt und die zwei erstgenannten Lehranstalten bereits seit mehr als einem Decennium erfolgreich

wie diese. Mit derselben war eine Fortbildungsschule für Handlungslehrlinge und bis zum Schuljahre 1889/90 ein kaufmännischer Curs für Mädchen verbunden. In die erstere fänden als Schüler in der Regel nur Lehrlinge eines Mitgliedes des Innsbrucker Handels-Gremiums Aufnahme, welch’ letztere ver pflichtet sind, ihre Lehrlinge zum Besuche derselben anzuhalten und ihnen die hiezu erforderliche Zeit einzuräumen. Die Fortbildungsschule für Mädchen wurde, da diese Schule in ihrer damaligen Organisation ihrem Zwecke nicht entsprach, mit Schluss

des Schuljahres 1888/89 aufgelassen und im Schul jahre 1890/91 reorganisirt als Handelscurs für Mädchen wieder eröffnet. Zur Erhaltung der Schule wurden folgende Subventionen gewährt: vom Staate 3000 fl. für die Akademie und 400 fl. für die Fortbildungsschule und den Mädchencurs, seitens des Landes 800 fl., der Innsbrucker Sparkasse 3000 fl., der Handels- und Gewerbekammer in Innsbruck 1000 fl. und des Handels-Gremiums 500 fl. Die Schullokalitäten, Beheizung, Beleuchtung und Bedienung stellte

die Stadtgemeinde Innsbruck bei. Ausserdem standen der Schule zur Verfügung ein Fond aus den Stiftungen des M. Kapferer und des M. Löwe, wodurch derselben ein jährliches Einkommen von 900 fl. zuge führt wurde. Ueber den Stand des Lehrpersonales, sowie über die Frequenz an beiden Anstalten geben die folgenden zwei Tabellen Aufschluss.

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Year:
1894
Handels- und Gewerbekammer <Bozen>: Statistischer Bericht der Handels- und Gewerbe-Kammer in Bozen an das k. k. hohe Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten : für das Jahr 1890 beziehungsweise für das Quinquennium 1886 - 1890
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Page 443 of 446
Place: Bozen
Publisher: Eberle
Physical description: X, 519 S.
Language: Deutsch
Location mark: III 8.643/1890
Intern ID: 138525
Die im Jahre 1885 gegründete k. k. allgemeine Handwerker schule in Imst wird vollständig aus Staatsmitteln erhalten. Dieselbe ist als eine zweiklassige Schule organisirt und hat die Aufgabe, jener Jugend, welche sich einem gewerblichen Berufe zuwenden will, eine diesem Berufe entsprechende Vorbildung zu vermitteln. Sie bezweckt somit keineswegs die Lehrzeit überflüssig zu machen, sondern die Zöglinge nur für den Ge werbestand vorzubereiten und demselben tüchtige, vorgebildete Lehrlinge

zu zuführen. Dieses Ziel wird in der Weise angestrebt, dass die Knaben, welche mit dem vollendeten 12. Lebensjahre in die Handwerkerschule eintreten, in den theoretischen Gegenständen und im Zeichnen einen gewissen abge schlossenen Unterricht und jene Grundlage erhalten, welche heute bei jedem tüchtigen Gewerbsmanne für die Ausübung seines Berufes vorausgesetzt werden muss. Hiebei tritt unter Festhaltung des allgemeinen Charakters der Schule das gewerbliche Moment stets in den Vordergrund, so dass

als Tagescurs, der während der Monate Dezember, Jänner und Februar stattfmdet und aus zwei Abtheilungen besteht, ferner der offene Zeichensaal für Gesellen und Meister, endlich die gewerbliche Fortbildungs schule für die Lehrlinge und Gehilfen der Gewerbetreibenden des Ortes. An Stipendien wurde der Anstalt zürn ersten Male im Jahre 1889 seitens des Gerichtsbezirkes Silz der Betrag von 60 fl. (2 Stipendien à 30 fl.) 34

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