Oberinntal und Vinstgau ; Abt. 2.- (Topographisch-historisch-statistische Beschreibung der Diöcese Brixen ; Bd. 4)
liebender Gemüther bis auf 3000 fl. gemehrt. und es tonnte daher hoffentlich jetzt dieses Venesizium ordentlich eingerichtet und stabi- liert werden. Zu dem Ende hatten sie, die Gemeinde- und Kirch- spielsleute zu Landeck, ein Stiftprojekt über dieses Kooperatur-Bene- fizium zu P.ipier gebracht und ihrem Schreiben beigelegt mit. der weitern Bitte« Sc. Hochfürstl. Gnaden möge dasselbe gnädigst rati- Deren. Darauf erwiederte im Austrage des Fürstbischofs das geist- liche Offizium zu Brixen d.d
. 21. Mai 17! 2. daß man geneigt sei. ermeldetes Projekt àetontà ordinaria zu konfirmieren mit Aus- nähme des Punktes, wo in demselben von dem Jus praesentandi, dos die Gemeinde beanspruche, die Rede sei, indem es die allge meine Observanz dieser Diözese mit sich bringe, daß die Koopera- to rem allezeit vom Hochwstn. Ordinarius dekretiert werden und M nutum amoyibiles seien, um so mehr, da der Fond zu dieser Stif- rung nicht eigentlich von der supplizierenden Gemeinde, sondern von einzelnen Gnttdätern
zusammengebracht worden sei. Doch wolle man aus besondern Rücksichten bei dieser Stiftung der Gemeinde ge- statten, bei jedesmaliger Veränderung dieses Benefiziums einen taug- lichen Priester vorschlagen zu dürfen, welcher dann ceteris paribus vor Andern werde berücksichtigt werden, immer aber dennoch ad nu tum amovibilis bleibe. Mit dieser Klause! wurde dann auch der <S£-U|t» brief (d.d. 24. April 1712) über die Errichtung der Frühmeß-Kooperatur zu Landeck unterm 18. Aug. 1712 vom Ordinariate genehmigt
. — Als nun i. I. 1726 durch die Beförderung des bisherigen Frühmessers Joh. Land er er zum Kuraten von Landeck dieses Benefizium zum ersten Male vakant geworden War, schlug die Gemeinde den Coopera- tor von Zams Michael Thür für dasselbe vor; das Ordinariat jedoch ernannte den. Priester Jos. Zimmermann. Dieser verließ Landeck wieder nach zwei Iahren, und jetzt wurde der obgenannte Michael Thür, der indessen Frühmesser in Kappl geworden war, als Koo- yerator nach Laudeck dekretiert. Dieses Mal aber weigerte
sich die Gemeinde, ihn anzunehmen, und berief sich auf ihr vermeintliches Präsentationsrecht, worauf Thür wieder auf jein Benefizium nach Kappl zmückgieng. Das Ordinariat ließ der Gemeinde durch das Dekanalamt melden, sie solle die Worte des Stistbriefes „ceteris paribus' sich besser „ausdeuten', erlaubte ihr jedoch durch Vermitt- lung des Dekans von Imst, einen andern Priester für ihr Benesì- zum vorschlagen zu dürfen, nachdem die Gemeinde schriftlich (praes,