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Title A - Z
Title Z - A
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Category:
History
Year:
1888
Burggrafenamt, Etschland, Eisacktal und Pustertal. - T. 2.- (¬Die¬ tirolischen Weisthümer ; T. 4, H. 2).- (Österreichische Weisthümer ; Bd. 5)
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Page 510 of 536
Author: Zingerle, Ignaz Vinzenz [Hrsg.] / im Auftr. der Kaiserl. Akad. der Wiss. hrsg. von Ignaz V. Zingerle ...
Place: Wien
Publisher: Braumüller
Physical description: 560 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Weistum;f.Quelle
Location mark: II 7.798/5,2
Intern ID: 95149
haben die Bischöfe Fassa nie wieder versetzt, jedenfalls nicht mehr nach^dem Jahre 1443 (Brixner Archiv Lade 73, Uebersichtslibell). Die Bischöfe Hessen fortan diesen Bezirk durch ihre Pßeger, Hauptleute und Richter daselbst verwalten bis zur Säcularisation des Stiftes. Eben erst landesfürstliches Gericht geworden, xourde es von der bairischen Regierung im Jahre 1806' dem, Landgerichte Klausen, im Jahre 1808 dem Landgerichte Oavalese zugetheilt (Kgl. bair. Reg.-Bl. 1806, S. 456; 1808 S. 1502. Tirol

, Gesetzsamml. 1817, S. 235. L.-G.-Bl. 1850, S. 49). In frühester Zeit hatte das Gericht Fassa weder einen Pßeger oder Haupt mann noch Richter, in Penfallen unter 5 Pf. Br. richtete der bischöfliche Meier daselbst, der auch die Maleßcanteti gefänglich einzuziehen und an den bischöflichen Hof zu überliefern hatte. Alle wichtigeì'e Dinge entschieden die Bischöfe, die in der Regel zweimal im Jahre über Vols und den dahinter gelegenen Pass ins Thal ritten oder ihre Anwälte (Commissäre) schickten (siehe

die Gerichtsordnung). Dies geschah vorzüglich zum Zwecke der Abhaltung der Ehehafttiidinge oder Baustiße, deren eine in den Frühling, die andere in den Herbst fiel. Als abei' die Bewohner und damit auch die Streitigkeiten derselben unter einander und mit den Nachbarn sich mehrten, bestellten die Bischöfe, anfangs im Einvernehmen mit den Gerichtsleuten, eigene Richter im Thale, als deren erster ein gewisser Georg Preyser (1443) ge nannt wird, den die Fassade anfangs nicht annehmen wollten (Brixner Archiv Lade

73, 8 0). Acht Jahre hernach bekleidete Hans Mühlherger das Richteramt, während dessen Amtsverwaltung obiges Statut (1451) entstanden ist. Da jedoch in Evas nicht blos die Gerichtsbarkeit, sondavi auch ein reiches Urbar zu verwalten war, so setzten die Bischöfe in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts ausser dem Richter noch einen Amtmann oder Pfleger ein, der jedoch in der Regel nicht im Thale ivohnte, s<mdei*n nur zeitweise in dasselbe kam, namentlich zu den beiden

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Books
Category:
History
Year:
1888
Burggrafenamt, Etschland, Eisacktal und Pustertal. - T. 2.- (¬Die¬ tirolischen Weisthümer ; T. 4, H. 2).- (Österreichische Weisthümer ; Bd. 5)
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Page 57 of 536
Author: Zingerle, Ignaz Vinzenz [Hrsg.] / im Auftr. der Kaiserl. Akad. der Wiss. hrsg. von Ignaz V. Zingerle ...
Place: Wien
Publisher: Braumüller
Physical description: 560 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Weistum;f.Quelle
Location mark: II 7.798/5,2
Intern ID: 95149
Genüsse seiner Rechte; die Wolkensteiner zogen die letzen Consequenzen dieses Vertrages und erhoben auf Grund dessen noch weitere An sprüche,, wie auf Mühlzinse 11. A.; ja sie machten dem Gerichte .Anras den Titel einer Herrschaft und dem Richter den Titel eines Pflegers streitig; auch schoben sie die Grenze ihrer Hoheitsrechte bis zum Margarethenbache vor. Ein Compromiss vom Jahre 1585, ein Vertrag vom Jahre 1589, worin das Stift neuerdings Opfer brachte, kamen nicht zur Geltung, und nun wurde

die Bischöfe von Brixen die Herrschaft Anras immer durch eigene Richter oder Pfleger verwalten, die ihren Sitz in dem Schlosse oder Herrschaftshause zu Anras hatten. Sie waren meist aus den bekannten Adelsfamilien der Mor, Winklhofer, Kirchmayr, Yphofer, Linder u. A., der erste mir namentlich bekannte (1471) hiess Wolfgang Fiechtl (Brixner Archiv Rep. 3, 1963 ff). Selbstverständlich hatte das Gericht auch seinen eigenen Gerichtsschreiber und seinen Gerichtsboten, .ausserdem hatte jedoch der Richter

noch in den entlegenem Gerichten Tilliach und. Bannberg seinen Anwalt oder Verweser. Als Pfleger besorgten die Richter von Anras ausser der Gericht.'- barkeit auch noch die Verwaltung aller Gefälle der zahlreichen bischöflichen Meier- h:òfe ùnd Baugüter, welche in das Amt von Anras gereicht werden mussten. Neben dem Stifte Brixen hatte nur das Kloster Neustift erhebliche Besitzungen in der Herrschaft Anras, welche es zum grossem Theile jedenfalls schon im 12. und 13. Jahr hundert erwarb (Neustifter Urkbch. Nrn

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