Burggrafenamt, Etschland, Eisacktal und Pustertal. - T. 2.- (¬Die¬ tirolischen Weisthümer ; T. 4, H. 2).- (Österreichische Weisthümer ; Bd. 5)
haben die Bischöfe Fassa nie wieder versetzt, jedenfalls nicht mehr nach^dem Jahre 1443 (Brixner Archiv Lade 73, Uebersichtslibell). Die Bischöfe Hessen fortan diesen Bezirk durch ihre Pßeger, Hauptleute und Richter daselbst verwalten bis zur Säcularisation des Stiftes. Eben erst landesfürstliches Gericht geworden, xourde es von der bairischen Regierung im Jahre 1806' dem, Landgerichte Klausen, im Jahre 1808 dem Landgerichte Oavalese zugetheilt (Kgl. bair. Reg.-Bl. 1806, S. 456; 1808 S. 1502. Tirol
, Gesetzsamml. 1817, S. 235. L.-G.-Bl. 1850, S. 49). In frühester Zeit hatte das Gericht Fassa weder einen Pßeger oder Haupt mann noch Richter, in Penfallen unter 5 Pf. Br. richtete der bischöfliche Meier daselbst, der auch die Maleßcanteti gefänglich einzuziehen und an den bischöflichen Hof zu überliefern hatte. Alle wichtigeì'e Dinge entschieden die Bischöfe, die in der Regel zweimal im Jahre über Vols und den dahinter gelegenen Pass ins Thal ritten oder ihre Anwälte (Commissäre) schickten (siehe
die Gerichtsordnung). Dies geschah vorzüglich zum Zwecke der Abhaltung der Ehehafttiidinge oder Baustiße, deren eine in den Frühling, die andere in den Herbst fiel. Als abei' die Bewohner und damit auch die Streitigkeiten derselben unter einander und mit den Nachbarn sich mehrten, bestellten die Bischöfe, anfangs im Einvernehmen mit den Gerichtsleuten, eigene Richter im Thale, als deren erster ein gewisser Georg Preyser (1443) ge nannt wird, den die Fassade anfangs nicht annehmen wollten (Brixner Archiv Lade
73, 8 0). Acht Jahre hernach bekleidete Hans Mühlherger das Richteramt, während dessen Amtsverwaltung obiges Statut (1451) entstanden ist. Da jedoch in Evas nicht blos die Gerichtsbarkeit, sondavi auch ein reiches Urbar zu verwalten war, so setzten die Bischöfe in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts ausser dem Richter noch einen Amtmann oder Pfleger ein, der jedoch in der Regel nicht im Thale ivohnte, s<mdei*n nur zeitweise in dasselbe kam, namentlich zu den beiden