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History
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1888
Burggrafenamt und Etschland ; 1.- (¬Die¬ tirolischen Weisthümer ; T. 4, Hälfte 1).- (Österreichische Weisthümer ; Bd. 5)
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Page 237 of 283
Author: Zingerle, Ignaz Vinzenz [Hrsg.] / im Auftr. der Kaiserl. Akad. der Wiss. hrsg. von Ignaz V. Zingerle ...
Place: Wien
Publisher: Braumüller
Physical description: 560 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Weistum;f.Quelle
Location mark: II 7.798/5,1
Intern ID: 95148
468 Bruneck 2. Item, es sol der richter alle Tier quatember elich lading beruefen lassen und recht besitzen darnach in vierzehen tagen, ob iemand zu klagen Werkes; so soll erst Albert von Enna (132S—1336) das Schloss Bruneck ausgebaut, durch Mauern mit der Stadt verbunden und diese mit einem Graben umgeben haben (ibid. 153). Aber mit dem Beginne des Stadtbaues fingen auch die Streitigkeiten ■ mit den Grafen von Görz in dieser Gegend an, die nach dem Erwerbe der Graf schaft Pusterthal

zu Bruneck anfangs nicht, da diese mit den an die Gorzer verliehenen Grafenrechten verbunden war; erst durch das Privilegium vorn 13. August 1371 erhielt er auch den Blutbann zu Bruneck und sein Richter daselbst die Gewalt, die Verbrecher nicht blos zu ergreifen und abzuurtheüen, sondern auch die Todesstrafe an ihnen zu vollziehen (Sinnacher 5, 104. 461 ff.). Dieses Privileg bestätigte dann Kaiser Friedrich III. (Brhmer Archiv Lade 97, 1 A). Nun blieb allerdings die volle Gerichtsbarkeit dei• Bischöfe

4, 407), nachdem lange schon die frühere Haupterwerbsquelle, das Strassengewerbe, in Verfall gerathen war. Die Verwaltung des Gerichtsbezirkes der Stadt Bruneck war ähnlich der von Brixen und Klausen organisirt und hat dieselben Veränderungen im Laufe der Jahrhunderte erlitten, nur dass neben dem Hauptmanne und Richter hier noch ein sehr bedeutender Amtmann bestand. Das Amt eine.? Hauptmannes oder Burg grafen, wie er in älterer Zeit heisst, wurde von den Bischöfen stets einem, Mitgliede

einer hervorragenden Adelsfamilie Tirols anvertraut, wie den Herren von Trautson, Gufidaun, Wolkenstein, Welsperg, Spaur u. A., und aU dann nur mehr Haupt- mannschoftsvenvaltei* bestellt wurden, nahmen sie die Bischöfe in der Regel aus dem PusterthaVsehen Adel, aus den Familien Gall, Soll, Merl, Attlmayr, Wenzl, Klobsberg u. A. (Briccner Archiv Laden 96—101). Der Hauptmann Hess sich zu Bruneck nur in seltenen Fällen von einem Unterhauptmanne vertreten. Dem Haupt manne untergeordnet waren der Richter

und der Amtmann. Ersterer gehörte bis in die Mitte des 16. Jahrhunderts stets• dem Bürgerstande an und war offenbar auf die niedere Gerichtsbarkeit beschränkt, während des Blutbannes der Haupt mann selbst waltet,e. Als aber die Hauptleute dieses immer seltener thaten, ver drängten gelehrte Richter bald die bürgerlichen, und gegen die Mitte des 17. Jahr hunderts wurden hier wie in Klausen, beide Aemter, Hauptmannschafts- und Richter amt, cumulirt und dem HauptmamischaftsverwaUer übertragen, der dann stets

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Category:
History
Year:
1888
Burggrafenamt, Etschland, Eisacktal und Pustertal. - T. 2.- (¬Die¬ tirolischen Weisthümer ; T. 4, H. 2).- (Österreichische Weisthümer ; Bd. 5)
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Page 510 of 536
Author: Zingerle, Ignaz Vinzenz [Hrsg.] / im Auftr. der Kaiserl. Akad. der Wiss. hrsg. von Ignaz V. Zingerle ...
Place: Wien
Publisher: Braumüller
Physical description: 560 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Weistum;f.Quelle
Location mark: II 7.798/5,2
Intern ID: 95149
haben die Bischöfe Fassa nie wieder versetzt, jedenfalls nicht mehr nach^dem Jahre 1443 (Brixner Archiv Lade 73, Uebersichtslibell). Die Bischöfe Hessen fortan diesen Bezirk durch ihre Pßeger, Hauptleute und Richter daselbst verwalten bis zur Säcularisation des Stiftes. Eben erst landesfürstliches Gericht geworden, xourde es von der bairischen Regierung im Jahre 1806' dem, Landgerichte Klausen, im Jahre 1808 dem Landgerichte Oavalese zugetheilt (Kgl. bair. Reg.-Bl. 1806, S. 456; 1808 S. 1502. Tirol

, Gesetzsamml. 1817, S. 235. L.-G.-Bl. 1850, S. 49). In frühester Zeit hatte das Gericht Fassa weder einen Pßeger oder Haupt mann noch Richter, in Penfallen unter 5 Pf. Br. richtete der bischöfliche Meier daselbst, der auch die Maleßcanteti gefänglich einzuziehen und an den bischöflichen Hof zu überliefern hatte. Alle wichtigeì'e Dinge entschieden die Bischöfe, die in der Regel zweimal im Jahre über Vols und den dahinter gelegenen Pass ins Thal ritten oder ihre Anwälte (Commissäre) schickten (siehe

die Gerichtsordnung). Dies geschah vorzüglich zum Zwecke der Abhaltung der Ehehafttiidinge oder Baustiße, deren eine in den Frühling, die andere in den Herbst fiel. Als abei' die Bewohner und damit auch die Streitigkeiten derselben unter einander und mit den Nachbarn sich mehrten, bestellten die Bischöfe, anfangs im Einvernehmen mit den Gerichtsleuten, eigene Richter im Thale, als deren erster ein gewisser Georg Preyser (1443) ge nannt wird, den die Fassade anfangs nicht annehmen wollten (Brixner Archiv Lade

73, 8 0). Acht Jahre hernach bekleidete Hans Mühlherger das Richteramt, während dessen Amtsverwaltung obiges Statut (1451) entstanden ist. Da jedoch in Evas nicht blos die Gerichtsbarkeit, sondavi auch ein reiches Urbar zu verwalten war, so setzten die Bischöfe in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts ausser dem Richter noch einen Amtmann oder Pfleger ein, der jedoch in der Regel nicht im Thale ivohnte, s<mdei*n nur zeitweise in dasselbe kam, namentlich zu den beiden

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Category:
History
Year:
1888
Burggrafenamt und Etschland ; 1.- (¬Die¬ tirolischen Weisthümer ; T. 4, Hälfte 1).- (Österreichische Weisthümer ; Bd. 5)
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Page 96 of 283
Author: Zingerle, Ignaz Vinzenz [Hrsg.] / im Auftr. der Kaiserl. Akad. der Wiss. hrsg. von Ignaz V. Zingerle ...
Place: Wien
Publisher: Braumüller
Physical description: 560 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Weistum;f.Quelle
Location mark: II 7.798/5,1
Intern ID: 95148
ober Nals; unter den vier Edelsitzen befand sich auch einer, Namens Siebeneich. Der Bestand dieses Gerichtsbezirkes lässt sich erst für den Anfang des 14. Jahrhunderts mit Sicherheit nachweisen, doch wird schon in der ersten Hälfte des 13. öfters eine pertinentia novae domus erwähnt, wie 1236 (Zibock 4. 118 7 m Ferd. Bibl. V. f 1). Vielleicht schon Albert III. von Tirol, jedenfalls aber Meinhard IL hat ihn geschaffen und hier einen eigenen Richter bestellt, während in früherer Zeit die Grafen

II. mit den Bischöfen von Trient, ward aber jedenfalls die obere Burg, wenn nicht auch die Befestigungen an der Klause zerstört und jene wurde erst nach einem Menschenalter von dem damaligen Richter zu Neuhaus Christan aus Serentin wieder hergestellt. Dem ebengenannten Richter, dem ersten, dessen Name sich erhalten, überliess nun König Heinrich die Feste Neuhaus als Pfand-Burglehen und später bekam er auch die Gerichtsbarkeit. Nach dem Tode Heinrichs verpfändeten Margaretha und ihr Gemahl Neuhaus zuerst an Heinrich

von Annenberg, dann an Engelmar von ViUanders um 400 Mk. B. (Burglechner 2, 1305) und schliesslich an den ehemaligen Richter Gebhard von Chamer, die Herzoge Albrecht und Leopold (1366) an Rudolf von Ems, von dem es mit ihrer Einwilligung Konrad von Freundsberg ablöste (ib. 2, 900. 942. Huber Vereinigung Reg. Nim, 437. 452). Dieser gab es dem Joachim vonVilanders zu Pfand und schon im Jahre darauf (1372) er scheint Oswald Mülser von Clamm im Besitze von Neuhaus (Tirol. Arch, Reg. Nr. 1018). Herzog Leopold

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Category:
History
Year:
1888
Burggrafenamt und Etschland ; 1.- (¬Die¬ tirolischen Weisthümer ; T. 4, Hälfte 1).- (Österreichische Weisthümer ; Bd. 5)
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Page 83 of 283
Author: Zingerle, Ignaz Vinzenz [Hrsg.] / im Auftr. der Kaiserl. Akad. der Wiss. hrsg. von Ignaz V. Zingerle ...
Place: Wien
Publisher: Braumüller
Physical description: 560 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Weistum;f.Quelle
Location mark: II 7.798/5,1
Intern ID: 95148
um das Jahr 1082 oder wenigstens nicht viel später vor (Der deutsche Antheil 768). Der bald darauf gestorbene Graf Albrecht, sein Schwiegersohn Meinhard 7., dann Meinhard II. und dessen ältere Söhne Hessen das Thal durch von ihnen be stellte Richter und Frohste verwalten; König Heinrich hingegen verpfändete zuerst (1311) dem Konrad von Auf enstein, seinem Marschall in Käi-nten, das Gericht Ulten um 5000 Mark Berner und später (1332) überliess er es seinem natürlichen Sohne Heinrich, der den Namen des Ende

und seiner blühenden Viehzucht berühmt; es stellte bei der Musterung 60 Mann (M. Süticus v. Wolkenstein Chronik 14. Buch 136 Macht. im Ferdinandeum). Die Grafen von Eppan und Ulten und Heinrich Graf von Eschenloh hatten, auch die hohe Gerichtsbarkeit im Thale; in der Folge mus&te jedoch der Richter in und wie der in Passeir die Verbrecher ins Landgericht Meran abliefern ,* in Ulten war blos mehr ein Schubgei'icht (Sammler 1, 259). Nachdem das Gericht unter baierischer Hej'rschoft zuerst dem Landgerichte Meran

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Category:
History
Year:
1888
Burggrafenamt und Etschland ; 1.- (¬Die¬ tirolischen Weisthümer ; T. 4, Hälfte 1).- (Österreichische Weisthümer ; Bd. 5)
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Page 266 of 283
Author: Zingerle, Ignaz Vinzenz [Hrsg.] / im Auftr. der Kaiserl. Akad. der Wiss. hrsg. von Ignaz V. Zingerle ...
Place: Wien
Publisher: Braumüller
Physical description: 560 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Weistum;f.Quelle
Location mark: II 7.798/5,1
Intern ID: 95148
an, so jedenfalls bald} der liom Bischöfe für Innichen bestimmte Richter behielt nur den kleinen Be zirk der spatem Hofmark Innichen, der das übrige Gebiet in zwei natürlich sich scheidende Hälften theil/,e s So entstanden die beiden Gerichte oder Landgerichte Wein berg und Sillian. Aber die Welsberger Uess Graf Albert auch nicht aufkommen, sie muasten Welsberg von ihm zu Lehen tragen, verloren die, wie es scheint, früher be sessene Burg Heunfels ganz und sahen sich selbst genothigt, aus dem Bezirke Sillian

, wo sie früher bedeutenden Besitz hatten, nach und nach vollständig zu weichen. In dem Geriehte Welsberg durften sie zwar durch das ganze 14. Jahrhundert die Ge richtsbarkeit üben, aber nur als Amtleute und im 15. Jahrhunderte wurden sie auch hierin durch Richter und Pfleger aus Adelsfamilien mindern Ranges ersetzt (Zahn, Codex Austro-FHsing. 1, Nr. 393. Bibl. tirol. D.n. 481—486 an vielen Stellen u. n.699). Nach dem Erlöschen der Grafen von Görz ernannte Kaiser Max I. zuerst Dietrich Heufler, dann Sigmund

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Category:
History
Year:
1888
Burggrafenamt und Etschland ; 1.- (¬Die¬ tirolischen Weisthümer ; T. 4, Hälfte 1).- (Österreichische Weisthümer ; Bd. 5)
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Page 260 of 283
Author: Zingerle, Ignaz Vinzenz [Hrsg.] / im Auftr. der Kaiserl. Akad. der Wiss. hrsg. von Ignaz V. Zingerle ...
Place: Wien
Publisher: Braumüller
Physical description: 560 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Weistum;f.Quelle
Location mark: II 7.798/5,1
Intern ID: 95148
, nach des Chronisten Wolken stein Angahe, im Anfange des.17. Jahrhunderts gemein, nur nennt er es rauher und gebirgiger, daher Äcker- und Wiesland nicht mehr so ertragreich. Die Richter zu Altrasen besassen nicht blos die volle Gerichtsbarkeit über den Gerichtsbezirk, mit Ausnahme der dem Amtgerichte Bruneck untergebenen Behausungen, also auch über die zu diesen brixnerischen Behausungen gehörigen Guter, sondern auch über die neun welsbergischen Freüasaerihofe, von ' denen fünf im Landgerichte St. Michaels- hurg

des ihnen im Frieden vom Jahre 1240 ge machten Versprechens (ibid. 4, 333) nicht erfolgt war. Die Grafen von Gorz gaben aber Schloss und Gericht Rasen nicht zu Lehen, sondern -verwalteten sie durch Beamte, die zuerst Burggrafen und dann Pfleger Messen. Diese besorgten in älterer Zeit die Gerichtsbarkeit selbst, später aber führten sie nur die Ober aufsicht über die besonders bestellten Richter, bis gegen Ende des Mittelalters wieder Pflege- imd Richteramt vereint wurden (Neusiifter Ürkdbch. Nrn. 485. 523. 606. 617

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Category:
History
Year:
1888
Burggrafenamt, Etschland, Eisacktal und Pustertal. - T. 2.- (¬Die¬ tirolischen Weisthümer ; T. 4, H. 2).- (Österreichische Weisthümer ; Bd. 5)
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Page 123 of 536
Author: Zingerle, Ignaz Vinzenz [Hrsg.] / im Auftr. der Kaiserl. Akad. der Wiss. hrsg. von Ignaz V. Zingerle ...
Place: Wien
Publisher: Braumüller
Physical description: 560 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Weistum;f.Quelle
Location mark: II 7.798/5,2
Intern ID: 95149
. 1, 42—45. ibid. Schatzarchiv Nr. 1888. ibid. Pestarchiv XXVI. 390), und. bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts stieg er durch weitere sehr erhebliche Zuschläge bis fast auf das Siebenfache; es war aber auch der Ertrag dieser Herrschaft ein sehr bedeutender (ibid. Pestarchiv XXVI. 390. ibid. Cod. 194, 19 f.). Die Wolkensteiner bestellten zur Verwaltung der Herrschaft Liens ,Anwälte', die die Aufsicht über die einzelnen Amtleute: Pfleger, Richter, Waldmeister, ZoUner u, A. führten; nur der Bergrichter

war ihnen nickt untergeordnet (Bibl. tirol. D. n. 912, 59 ff.). Das Verhältnis« zu dem, salzburgischen Gerichten Windisch-Matrei und Lengberg ordnete König Ferdinand I. im Jahre 15S3 durch einen Vertrag, wornach die Grenzen genau bestimmt, sur Ver waltung der Bergwerke die wechselweise Einsetzung gemeinsamer Richter ausgemacht, Zeit, Ort und Art der Ueberlieferung der salzburgischen Malejicanten normirt und im Uebrigen dem Stifte volle Selbständigkeit ■ belassen wurde (ibid. 912, 1 ff. Statth,- Arcliiv

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