¬Die¬ Traditionsbücher des Hochstifts Brixen : vom zehnten bis in das vierzehnte Jahrhundert.- (Acta Tirolensia ; Bd. 1)
XXYIII EINLEITUNG. mit B. Abraham von Freising (n. 13—15) geschehen ad s. Ingenuinum, das heisst speciell an die Kirche in Brixen, die überhaupt schon von früher als Repräsentantin der bischöf lichen Kirche angesehen wurde. Sonach können diese Stücke wie vor 994 so auch vor 993, also weit genug gefasst in die Zeit von c. 985—993 eingereiht werden. So sind auch die im Cod. A schon als n. 4 und 5 vorkommenden Stücke ebenso wie Cod. n. 8 und 9, die ad s. Ingenuinam und auch ad s. Cassianum
et Ingenuinum erfolgen, als n. 10 und 11, die erstem als n. 20 und 21 gegen die Zeit von 990 und vor 993 gesetzt, n. 20 und 21 wegen der ausdrücklichen Betonung der Kirche s. Ingenuins als Bischofssitz (dei casa s. Ingenuuini cui (Alb.) provisor preerat) und der Vereinigung der beiden Patrone unmittelbar vor die Stücke von 993. Aber zu dieser Einreihung der letztgenannten Stücke sowie der andern, welche nicht jenen Anhaltspnnct durch die Stiftspatrone bieten, muss noch ein anderes Moment heran gezogen
werden, das auch für die zahlreicheren nach der Verlegung des Bischofssitzes fallenden Traditionen von Wichtigkeit ist, nämlich die Kirchenvögte. In n. 6 von 982— 987, n. 7 von 985—989 und n. 22 von 993 erscheint als Vogt der Kirche Rodani, wie auch ausserdem in einer grossen Reihe von Stücken, die ihrer Stellung im Codex nach theils zwischen jene genannten fallen, theils sich an n. 22 von 993 anschliessen, Rodani ist Vogt für alle Besitzungen Brixens, er war es sichtlich von Anfang der Regierung Alhnins und blieb es über das Jahr
aultritt, sonst jedoch bei Besitzerwerbungen des Bistums im Pusterthal und inAschau im Isengau genannt wird (n. 43,44,52,56), der andere, Engildio, auch einmal *) Der advocatus Dnring in n. 10 und 39 ist Albuins persönlicher Yogt, nur in n. 11 ist er ausnahmsweise auch als Vertreter 4er hischiiäichen Kirche thatig; als Albuins Yogt erscheint dann noch in n. 29—31 ein Meginhard. In n. 12, 42, 60 und 61 kommt ein Yogt des Domcapitels, Wago, vor, ein Beweis, dass der Besitz der bischöflichen Mensa