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1885
¬Die¬ Blütezeit der Landstände Tirols : von dem Tode des Herzogs Friedrich mit der leeren Tasche 1439 bis zum Tode Kaisers Maximilian I. 1549.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 2, T. 2)
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Page 23 of 547
Author: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: VII, 539 S.
Language: Deutsch
Location mark: D II 8.654/2,2 ; II 8.654/2,2
Intern ID: 105363
17 — Auf der andern Seite übernahm Herzog Friedrich durch seine Zustim mung zu den in der Verschreibung enthaltenen Bedingungen feierlich die Verpflichtung, alles, was er angenommen, auch treu einzuhalten und zu erfüllen. Am Tage nach der Annahme der Verschreibung durch Herzog Friedrich, 29. Juli, ritt ein Ausschuss von Rathen und Landherren auf das Schloss Taur zum Herzoge Sigmund, und setzten den weit über sein Alter entwickelten und verständigen jungen Fürsten 1 ) von Allem, was in Hall

vorgegangen, in Kenntniss. Sie Hessen ihn die Ver schreibung anhören, und eröffneten ihm, dass er nun mit Leib und Gut dem Herzoge Friedrich übergehen werden sollte 2 ). Am 31. Juli fand sodann die feierliche Uebergabe statt. Herzog Friedrich, der Bischof von Brixen und ein grosser Theil der Räthe, Ritterschaft und übrigen Landschaft ritten wieder nach Schloss Taur und vollzogen den Act, indem sie den fürstlichen Knaben dem Vormunde übergaben, und dringend seiner väterlieben Obsorge empfahlen

3 ). Nun schien Alles nach dem Wunsche der tirolischen Stände aus gefallen zu sein. Sie glaubten sowohl durch mündliche Verständigung, als auch durch gesiegelte Urkunden für das Wohl und die Rechte ihres Erbfürsten 4 ), sowie für die Rübe und Selbstständigkeit des Landes, mit Ausschluss aller Zertheilung desselben gesorgt zu haben. Doch dem war, wie die Folge zeigte, leider nicht so; eine kleine Misshelligkeit zwischen' dem Herzoge Friedrich und der Landschaft trat, schon in den nächsten Tagen

ein. Am 28. Juli hatte Herzog Friedrich, als er im Rathhausgarten zu Hall den ihm vorgelegten Entwurf der Verschreibung mit Vergnügen annahm, die Landschaft aufgefordert, ihre Rechte und Freiheiten ihm zur Bestätigung vorzu- *) Bericht des franz, Gesandten Gaucourt über seine Unterhaltung mit dem Knaben Sigmund zwei Monate vor dem Tode des Herzogs Friedrich bei Chmel: Oesterreich. Geschichtsforscher II. p. 809. *) Haller Chronik p. 40. Burglehner p. 458. 3 ) Ebendort p. 40 und p, 810, 4 ) Aua der Verschreibung

geht klar hervor, dass die Tiroler Landschaft den Herzog Sigmund als ihren Erb fürsten betrachtete, und das Land als ein selbst ständiges, von jeder Theilung ausgeschlossenes Erbe ihm erhalten wissen wollte. Darum wird Sigmund in der Urkunde der »nagste angeunde erbe seines vatters zu seinen (dessen) Rechten* genannt; darum musste Friedrich sich verpflichten, das Land, wenn Herzog Albrecht auf einer Theilung bestehen und Tirol in die selbe einbeziehen wollte, noch vor der Theilung an Sigmund

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1885
¬Die¬ Blütezeit der Landstände Tirols : von dem Tode des Herzogs Friedrich mit der leeren Tasche 1439 bis zum Tode Kaisers Maximilian I. 1549.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 2, T. 2)
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Page 11 of 547
Author: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: VII, 539 S.
Language: Deutsch
Location mark: D II 8.654/2,2 ; II 8.654/2,2
Intern ID: 105363
der von Seife des jüngeren nichts weniger als ein friedlicher war, liess wegen etwaiger neuer Ländertkeilungen oder anderer Verfügungen auck über Tirol nickt ohne Besorgniss in die Zukunft klicken. Sie hatten zwar, sobald iknen von ihrem Vormunde, dem Herzoge Friedrich IV., ihre Länder überantwortet waren, über die Verwaltung derselben am 13. Mai 1436 ein Abkommen getroffen, dem zufolge die Länder sechs Jahre ohne Tkeilung bleiben, und Friedrich mit Einwilligung seines jüngeren Bruders

die Regierung; führen sollte. So gross war, wie es schien, die Uebereinstimmung der zwei Brüder, dass Allbrecht von Friedrich das Gelöbniss erhielt, er wolle sich ohne dessen Willen nicht vermählen. Allein Lichnowsky knüpft an dieses UÜbereinkommen die Bemerkung, „ es wäre gut gewesen, hätte dasselbe und die brüder liche Eintracht länger bestanden 1 ). In der tirolischen Linie hinterliess Herzog Friedrich IV. nur einen Sohn, den nach seinem kaiserlichen Taufpathen genannten Herzog Sigmund, der bei dem Tode

des Vaters erst 11 Jahre und 8 Monate zählte. Die übrigen Kinder Friedrichs: Wolfgang, Elisabeth, Mar garetha und Hedwig starben in frühester Jugend 2 ). An den jungen Herzog Sigmund knüpft sieh nun das ganze Interesse der I. Abthei lung des vorliegenden II. Theiles des zweiten Bandes der Geschichte der Tiroler Landstände. § 2. Die Uebertragung der Vormundschaft Uber Herzog Sigmund an Herzog Friedrich V. Die erste Gelegenheit, welche nach dem Tode des Herzogs Friedrich den Landständen Tirols gegeben

wurde, ihre bisher erlangte Bedeutsamkeit an den Tag zu legen, bot die Uebertragung der Vormundschaft über den jungen Herzog Sigmund an den Herzog Friedrich V. Auf dem Sterbebette hatte der Vater den hinterlassenen Prinzen seinen vertrautesten Rathen, dem Bischöfe von Brisen Georg von Stubai, seinem Kanzler, dem Hofmeister Konrad von Kreig, auch Kroy genannt, und dem Kammermeister Konrad von Wahingen em- die Söhne des Herzogs Ernst (des eisernen) von Steiermark, ln der Reihe der deutschen Kaiser

zählte Friedrich als der III. f ) Lichnowsky V. p. 266. 2 ) Lichnowsky folgt in der Angabe über Sigmunds Geburtsjahr und Tag Gerherts Monument, dom. Austr. IV. P. I. 209 und bezeichnet den 28. Juni 1424 als die fragliche Zeit. Allein Putsch, der aus den zuverlässigsten Quellen schöpfte, berichtet : »XXVI Octobris in feste S. Evaristi 1427 nascitur Oeniponti in Curia Bucis Sigmundus, dueis Austrias Frideriei et Annae Brunswicensis Mus, qui ibidem 28. Octobris baptizatus est, ab Episcopo Brixinensi

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1885
¬Die¬ Blütezeit der Landstände Tirols : von dem Tode des Herzogs Friedrich mit der leeren Tasche 1439 bis zum Tode Kaisers Maximilian I. 1549.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 2, T. 2)
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Page 57 of 547
Author: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: VII, 539 S.
Language: Deutsch
Location mark: D II 8.654/2,2 ; II 8.654/2,2
Intern ID: 105363
— 51 — Georg von Brixen als kostbare Heiligthümer zur Aufbewahrung über gebenen Urkunden, auf denen das Recht des Landes Tirol im Streite mit Friedrich beruhte, in Brixen erheben und nach Meran bringen. Man bedurfte ihrer zur Instruktion, welche der Botschaft nach Nürn berg mitgegeben werden sollte; es waren dies die von Friedrich aus gestellte Verschreibung und das Inventar des von Sigmunds Vater 1 unterlassenen Schatzes. Beide Documente waren die stärkste Waffe gegen den römischen König

; sie enthielten die von ihm beschwornen, der Landschaft 1439 zu Hall gegebenen Zusicherungen und Verpflich tungen, welche er damals übernommen, denen er aber zuwider ge handelt habe 1 ). Die der Botschaft mitgegebene Instruktion ist leider nicht be kannt; desto bekannter das Ergebniss der Verhandlungen zu Nürnberg; man gelangte zu keiner Verständigung. Friedrich bestand, festhaltend an dem von Konrad von Kreig ihm ertheilten Ratbe, „nur in keinem Stücke nachzugeben“, auf der Giltigkeit der mit dem Herzoge Sig

mund getroffenen Vereinbarungen 1 , vermöge welcher die Tiroler ihn auf 6 Jahre als ihren Landesfürsten betrachten müssten. Die Tiroler Botschaft berief sieh auf die Haller Verschreibung, mit welcher Fried rich sich verpflichtet habe, nach Ablauf der vier Vormundschaftsjahre alle Leute, Lande und Güter, sowie alle Schätze ohne Widerrede dem Herzoge Sigmund zu überantworten und die ganze Landschaft der ihm wegen der Vormundschaft geschworenen Eide zu entbinden, und das Alles habe Friedrich damals

bei seinen fürstlichen Treuen zn halten und dawider nicht zu handeln gelobt. Die mit Sigmund getroffenen Vereinbarungen vermöge die Botschaft nicht als gütig zu erkennen; die Haller Verschreibung sei mit der Landschaft ver einbart worden, und habe ohne deren Wissen und Zu stimmung nicht abgeändert werden können. Die Verhandlungen erhitzten sich in Folge dieser Stellung der beiden Theile in dem Masse, dass sie zu gegenseitigen Vorwürfen übergingen. Die Tiroler, weit mehr im Rechte als Friedrich, wiesen darauf

hin, dass Friedrich keinen einzigen der von ihm gelobten Punkte der Verschreibung eingehalten habe. Diese vielfachen Verletzungen derselben haben der Landschaft das Recht zum Widerstande gegen seine Willkürliehkeiten gegeben. Friedrich hingegen machte der Land schaft die eigenmächtige und widerrechtliche Verwendung der landes fürstlichen Gefälle zum Vorwürfe und setzte die verletzende Ver dächtigung hinzu, dass es fast scheine, sie beschwere sich über die 9 Siehe oben S. ID— n die Verschreibungen.

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1885
¬Die¬ Blütezeit der Landstände Tirols : von dem Tode des Herzogs Friedrich mit der leeren Tasche 1439 bis zum Tode Kaisers Maximilian I. 1549.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 2, T. 2)
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Page 32 of 547
Author: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: VII, 539 S.
Language: Deutsch
Location mark: D II 8.654/2,2 ; II 8.654/2,2
Intern ID: 105363
— 26 der Entsckliesstmgen Sigmunds gegen Torwürfe wegen angewendeten Zwanges sicherzustellen. Das Erste, was Friedrich von Sigmund ver langte, war die Freisprechung von aller Terantwortung und Rechnungs legung über Einnahmen, und Ausgaben, und über alle Handlungen während der Verwesung bis zum genannten Tage. Herzog Sigmund stellte diesen Quittbrief noch am Tage seiner Majorenn-Erklärung aus 1 ). Dann ging es an die Unterhandlungen wegen weiterer Fort führung der Regentschaft in Sigmunds Landen

*, sie begannen am 4. Juli. Die Form, in welche sie gekleidet wurden, trug ein sehr unschuldiges Aussehen. Herzog Sigmund sollte die Regierung seiner Lande auf weitere sechs Jahre dem Könige Friedrich überlassen, die Ueberlassung sollte aber so freiwillig als möglich erscheinen; darum sollte der Antrag von ihm ausgehen, er sollte seinen Vetter bitten, in Anbetracht seiner Jugend und der schweren Zeitläufe ihn und sein Land noch auf sechs Jahre in seiner Vormundschaft, Regierung und Verwesung zu behalten

2 * ); und Herzog Sigmund that es. Die Urkunde hierüber wurde am 31. Juli ansgefertigt 8 ). Acht Tage später, am 6. August, liess sich Friedrich in einer eigenen Urkunde von dem Herzoge Sigmund noch insbesondere von aller Rechenschaft über die Barschaft und fahrend Hab und Hut, welches er nach dem Tode des Herzogs Friedrich sich zugeeignet, gänzlich ledig und losspreehen 4 ). Sigmund erfüllte Friedrichs Ver langen und berief sich zur Begründung seiner Verzichtleistung auf die gute Behandlung, die er als Mündel

von seinem Vormunde erfahren, und auf das gleiche Vorgehen seines Vaters, der als Vormund der Söhne des Herzogs Ernst dessen Hab und Gut ebenfalls mehrere Jahre innegehabt habe 5 * * ). Mit diesen von dem Herzoge Sigmund ausgestellten Quitt- und Verzichtbriefen war die Haller Verschreibung vom 25. Juli 1439, so weit es von Friedrich und Sigmund abhing, für erloschen erklärt, dadurch aber die in derselben Verschreibung der Tiroler Landschaft gegebenen Zusicherungen und eingeräumten Rechte nicht wenig ver letzt

worden. Es ist nicht unwichtig, die Einflüsse und Mittel kennen *) "Urkunde bei Chmel; Materialien I. 126. a ) Sehrötter, Abhandlungen ans dem Österreich. Staatsrechte V. 325 , beruft sieb auf eine: Wien, St. Ulrichstag, 4. Juli, ausgestellte Urkunde, in -welcher Herzog Sigmund seine Bitte verbringt. *) Urkunde bei Chmel, a. a. 0 . p. 125. 4 ) Darunter wird wohl der von Herzog Friedrich hinterlassene Schatz zu ver stehen sein. Yergl. oben S. 21 und 24 . s ) Friedrich stellte aber seinem Neffen

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1885
¬Die¬ Blütezeit der Landstände Tirols : von dem Tode des Herzogs Friedrich mit der leeren Tasche 1439 bis zum Tode Kaisers Maximilian I. 1549.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 2, T. 2)
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Page 166 of 547
Author: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: VII, 539 S.
Language: Deutsch
Location mark: D II 8.654/2,2 ; II 8.654/2,2
Intern ID: 105363
160 Herzog© Albrecht und Sigmund in Betreff der Geldschulden und anderer Sachen, die von dem Todfalle des Cyllier herrührten, und welche sie gegen den Kaiser erheben könnten, aufgegeben sein. Den Herzog Sigmund müsste aber Friedrich bezüglich seines dritten Theiles der Renten und der Cyllischen Sachen halber mit Zuweisung von Schlössern; Gülten und Geld zufriedenstellen. Etwaige hierüber entstehende Strei tigkeiten sollen sie durch die Stände entscheiden lassen 1 2 ). Kaiser Friedrich wies

alle drei Vorschläge zurück 3 ),; wurde aber von den beiden Herzogen gezwungen auf drei Jahre folgenden Ver gleich einzugehen: Der Herzog Albrecht soll mit voller Macht das Land ob der Enns, Friedrich das Land unter der Enns besitzen, Her zog Sigmund mit einer Summe Geldes befriedigt werden, welche genau dem dritten Theile der Erträgnisse des Landes Oesterreich entspricht. Zwischen den Herzogen Albrecht und Sigmund wurden hierauf Vereinbarungen getroffen, welche mit der Geschichte Tirols in naher

Beziehung standen. Sigmund scheint mit obiger Vertheilung nicht vollkommen einverstanden gewesen zu sein; er hielt den ursprüng lichen Antrag, dass aus Ladislaus hmterlassenen Ländern drei Theile gemacht und einer ihm eingeräumt werden sollte, aufrecht. Da Kaiser Friedrich für dieses Begehren vom Anfänge her nicht zu gewinnen war, und auch Herzog Albrecht nicht darauf eingehen wollte, bot dieser seinem Vetter einen Tausch an, durch welchen ihm ein Ersatz für den dritten Theil von Oesterreich zugewendet

werden sollte. Er versprach ihm alle vorderösterreichischeu Länder, deren Regierung er nach dem Tode des Herzogs Friedrich erhalten hatte, abzutreten gegen Verzicht leistung von Seite Sigmunds auf den von ihm angesprochenen dritten Theil aus dem Erbe des Königs Ladislaus. Am 10. Mai 1458 stellten sich die beiden Fürsten gegenseitig die Vertrags- und Verzichtleistungs- Urkuhden aus. Herzog Albrecht bezeugt, dass er seinem Vetter; dem Herzoge Sigmund, alle Lande, Städte, Leute, Güter, Gülten und Renten, welche dem Hause

Oesterreich jenseits des Arls und Verns in Eisass, Sundgau, Breisgau, Hegau, auf dem Schwarzwald und in der Herr schaft Burgau und an anderen Orten in Schwaben gehören, mit voller Vemchtleistung abtrete 3 ), Herzog Sigmund erklärt in seiner Urkunde, dass er von dem Fürstentbume Oesterreich ob und unter der Enns, welches nach Ladis-, laus Tod erblich an Kaiser Friedrich, Herzog Albrecht und an ihn *) Urkunde in Font. rer. Austriaear, VII. p. 152—155. 2 ) Ebend. p, 158— 157 . 3 ) Urkunde in Chm eis

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1885
¬Die¬ Blütezeit der Landstände Tirols : von dem Tode des Herzogs Friedrich mit der leeren Tasche 1439 bis zum Tode Kaisers Maximilian I. 1549.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 2, T. 2)
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Page 12 of 547
Author: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: VII, 539 S.
Language: Deutsch
Location mark: D II 8.654/2,2 ; II 8.654/2,2
Intern ID: 105363
pfählen. Da naeli den österreichischen Hausgesetzen die Volljährigkeit erst mit dem 16. Jahre eintrat 1 ), musste wegen der Vormundschaft Vorsorge getroffen werden, Herzog Friedrich hatte hierüber, wie es scheint, nichts bestimmt; desto grösseres Gewicht legten die Räthe des verstorbenen Herzogs und die Tiroler Landschaft auf eine glückliche Ordnung dieser Angelegenheit, Sie glaubten nicht nur das Wohl des hoffnungsvollen fürstlichen Knaben, sondern auch das Wohl von Land und Leuten

Fürsten, den Herzogen Friedrich V. und Albrecht VI., herrschende Zerwürfedss leicht wieder die Quelle solch unseliger Streitigkeiten und Bedrängnisse des Landes werden könnte. In den ersten Tagen nach dem Tode des Herzogs Friedrich traten demnach die Prälaten, die Ritterschaft und der Adel an der Etsch, wohl ohnehin wegen der Leichenfeier in Innsbruck anwesend, mit dem Bischöfe Georg von Brisen und den herzoglichen Rathen zusammen, um sich sowohl über die Berufung des Vormunds

, als auch über die Aufrechthaltung ihrer Rechte und Freiheiten und über die Landes verwaltung zu verständigen. Sie kamen überein, eine Gesandtschaft am den Herzog Friedrich V., den nachherigen Kaiser, als den damals Aeltesten des Hauses 2 ) abzuordnen, und ibnn 1 wie es Recht und Her kommen des Hauses Oestereich verlange, die Vormundschaft über Sig mund, zu übertragen. In Betreff der Landesverwaltung beschlossen sie, eine Ordnung miteinander aufzurichten, nach welcher ein Aus schuss von herzoglichen Rathen und der gesammtem

Landschaft das Land Tirol, bis ihr Herr und Landesfürst zu seinen vogtbaren Jahren käme, verwalten sollte. Da aber ein so wichtiger Gegenstand S Vergl» was über die Volljährigkeit im österreichischem Hause im I, Theile des II. Bandes 8. 190 erörtert wurde. 3) Herzog Friedrich V. konnte von den Tiroler Ständen nur insofeme als der älteste des Hauses Oesterreich genannt werden, als er unter den Verwandten der steierischen Lime dieses Vorzuges sich erfreute. Die Urkunde bezeugt dies mit den Worten

; »Wir Friedrich — der Eltist Fürst der ungetheilton Lande", d. b. unter den Verwandten der Leopoldinisehen Linie, welche ihre Länder Krain, Steter, Kärnten, Tirol, und die Vorlande nicht getheilt hätten, n ach der Ansicht Friedrichs; ’ .

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1885
¬Die¬ Blütezeit der Landstände Tirols : von dem Tode des Herzogs Friedrich mit der leeren Tasche 1439 bis zum Tode Kaisers Maximilian I. 1549.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 2, T. 2)
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Page 9 of 547
Author: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: VII, 539 S.
Language: Deutsch
Location mark: D II 8.654/2,2 ; II 8.654/2,2
Intern ID: 105363
I. HAUPT STÜCK. DIE VORMUNDSCHAFT-STREITIGKEITEN TON 1439 BIS 1446. § 1. Die Zustände nach dem Tode des Herzogs Friedrich. Herzog Friedrich hinterliess bei seinem Tode das Land Tirol, soweit es unter seiner Herrschaft stand, in einem nicht unerfreulichen Zustande der Ruhe. Die inneren Adelsempörungen waren durch die Demüthigung der zwei mächtigen Hauser der Starkenberge und Spaur gebrochen; das Gleichgewicht der Kräfte des übrigen Adels durch Beseitigung des Uebergewichtes Einzelner, die Ruhe

Kanzler und einer seiner ergebensten Räthe gewesen; ihm vorzüglich hatte Friedrich auf dem Sterbebette seinen noch nicht 12 Jahre alten Sohn Sigmund empfohlen. Mit dem Bischöfe von Chur, Johann Abundi, war wenige Wochen vor Friedrichs Tod 4 ) der am 1. Nov. 1425 zur Aufrechthaltung der Ruhe und des Friedens zwischen den tirolischen und churischen Unterthanen im Münsterthale und Vintschgau auf 10 Jahre geschlossene Vertrag er neuert worden 5 6 ). *) Lichnowsky V. p. 276. 2 ) a. a. 0. regg. nr. 8855

Neuburg 10. Eebr. 1438. Herzog Ludwigs von Baiern Vertrag mit Herzog Friedrich und seinen Landen auf 6 Jahre. 3 ) Albrecht starb leider schon am 27. Öct. 1439, vier Monate nach Herzog Friedrich. 4 ) Herzog Friedrichs Todestag war der 24. Juni 1439. Breve Chronicon Stamsense bei Hieronym. Pez II. 460. 6 ) Freitag nach Georgi (i. Mai) 1489. Hall im Innthals. Urk. bei Burg- 1 ebner.

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1885
¬Die¬ Blütezeit der Landstände Tirols : von dem Tode des Herzogs Friedrich mit der leeren Tasche 1439 bis zum Tode Kaisers Maximilian I. 1549.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 2, T. 2)
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Page 34 of 547
Author: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: VII, 539 S.
Language: Deutsch
Location mark: D II 8.654/2,2 ; II 8.654/2,2
Intern ID: 105363
neuerdings in vormundschaftliche Abhängigkeit, und zwar auf sechs Jahre, zu versetzen. Das Ganze war ein auf Täuschung berechnetes Manöver. § 4. Der Landtag zu Meran. Im Laufe des Octobers gelangten, wie oben bemerkt, die ersten Nachrichten über das zwischen dem Könige Friedrich und dem Herzoge Sigmund getroffene üebereinkommen nach Tirol ; bald folgten die Zu schriften der beiden Fürsten. Die Entrüstung war eine ausserordent liche. Man konnte nicht begreifen, mit welchem Rechte solche Ver einbarungen

nur zwischen Friedrich und Sigmund ohne Wissen und Zuziehung der Tiroler Landschaft getroffen werden konnten, da die Haller Verschreibung nicht ?on Friedrich mit Sigmund, sondern mit den Ständen zu Stande geko mm en war. Man betrachtete das Vor gehen Friedrichs als eine Verletzung der Verschreibung und als Bruch des feierlich gegebenen Versprechens, für dessen Erfüllung man Brief, Unterschrift und Siegel Sri Majestät in Händen habe. Die Verschrei bung habe nicht einseitig und ohne Erfüllung aller in ihr enthaltenen

Verpflichtungen für kraftlos und erloschen erklärt werden können; denn so richtig es sei, dass mit dem 25, Juli 1443 die vier Jahre der Vormundschaft zu Ende gingen, so unwahr sei es, dass desshalb alle übrigen Bedingungen und Versprechungen ihre Geltung verloren haben. Wie König Friedrich schon das Gelöbniss, den jungen Fürsten nicht aus dem Lande zu führen, und den von dem Herzoge Friedrich Unterlassenen Schatz unverrückt für den Herzog Sigmund im Lande zu lassen, nicht eingehalten habe, so setze

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¬Die¬ Blütezeit der Landstände Tirols : von dem Tode des Herzogs Friedrich mit der leeren Tasche 1439 bis zum Tode Kaisers Maximilian I. 1549.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 2, T. 2)
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Page 365 of 547
Author: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: VII, 539 S.
Language: Deutsch
Location mark: D II 8.654/2,2 ; II 8.654/2,2
Intern ID: 105363
359 Am 18. und 19. Mai verkündigten Kaiser Friedrich und der römische König Maximilian in einem Manifeste*), das was in Tirol vorgegangen, allen Fürsten und Unterthanen des heil, römischen Reiches und ihrer Erbländer mit der Aufforderung an der Aufrechthaltung des Beschlos senen mitzuwirken. Es muss auffallen, dass eine reine Hausangelegen heit, wie es doch eine Hof- und Regiments-Ordnung für den Erzherzog Sigmund in Tirol war, vor das Forum des Reiches gebracht wurde. Die Aufklärung darf wohl

bewiesen; diesen galt das Manifest, Ehe Kaiser Friedrich Tirol verliess, wollte er die Landstände für die treuen Dienste, welche sie in den Sigmundischen Händeln dem Hause Oesterreich erwiesen, belohnen. Am 23 . Mai stellte er ihnen eine Urkunde aus, in welcher er alle ihre Privilegien bestätigte, ihre Verdienste um das Haus Oesterreich mit den anerkennendsten Worten belobte, und ihren treuen und ergebenen Bemühungen es zuschrieb, dass Tirol diesem Hause nicht entfremdet wurde. Mit besonderem Wohl

gefallen anerkannte er, dass sie die Erbhuldigung nach der Meraner Ordnung auch ihm und dem römischen Könige Maximilian, als den nächsten rechten Erben geleistet hatten 2 ). Am 3. Juni verliess Friedrich Tirol, um es nicht mehr zu sehen 3 ). Run übrigte noch ein Gegenstand, der in Ordnung zu bringen war, die Widerherstellung der guten Beziehungen zwischen den Häusern Habsburg und Baiern. Kaiser Friedrich hatte den Groll gegen den Herzog Albrecht wegen der Heirat mit Kunigunde und wegen Regens

- ') Urkunde des Kaisers, dd. Innsbruck 18. Mai 1489 in Bibi. Tirol. Tom. 1294. Maximilians Manifest, dd. 19. Mai bei Jak. Andr. Br an dis p. 314. Er war Mitte Februar aus den Mederlanden aufgebroehen, erscheint am 22. März in Mainz, 13. April in Ulm, 29. April zu Hall in Tirol. Vom 14. bis 25. Mai finden wir ihn in Innsbruck. 9 ) Urkunde, dd. Innsbruck 23. Mai 1489 in den Landesfreiheiten Mspt. und bei J. A. Brandig p. 316. 8 ) Friedrich kam über Portenau, wo er fast 2 Monate verweilte, über Lai bach

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Page 22 of 547
Author: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: VII, 539 S.
Language: Deutsch
Location mark: D II 8.654/2,2 ; II 8.654/2,2
Intern ID: 105363
Landschaft der ihm der Vormundschaft wegen geschworenen Eide ent binden. Stürbe Herzog Friedrich während der Vormundschaft, so sollte die ganze Tiroler Landschaft dem Herzoge Sig mund, als dem nächsten rechtmässigen Erben der Länder und Hechte seines Vaters, Gehorsam schwören. Eine weitere wichtige Bestimmung der Verschreibung betraf den Fall, wenn etwa während der Vormundschaftsdauer eine Ländertheüung zwischen Friedrich und seinem Bruder Albrecht unvermeidlich werden sollte. In diesem Falle

sollte Herzog Friedrich, wenn Albrecht die Einbeziehung der Länder Sigmunds in die Theilung verlangte, noch vor dieser Theilung alle Länder und Schätze, überhaupt Alles, was er als Vormund in Besitz' genommen, an Sigmund herausgeben, und alle Beeideten ihrer Pflicht entlassen und an Sigmund anweisen. Nach vollbrachter Theilung soll er die Vormundschaft über den jungen Herzog unter den früheren Bedingungen bis zum Ausgange der vier Jahre wieder übernehmen. Am Schlüsse verpflichtete die Verschrei bung

noch sowohl den Herzog Friedrich als auch Sigmund, alle Punkte derselben aufrichtig und treu zu erfüllen 1 ). Das ist der wesentliche Inhalt der durch ihre Bestimmungen, und noch mehr, wie wir sehen werden, wegen ihrer Folgen wichtigen Verschreibung. Was die ersteren betrifft, verdienen ein Paar noch eine besondere Bemerkung. Die fast ängstliche Beschränkung der Vormundschaft auf vier Jahre, d. h, da Herzog Sigmund damals 11 Jahre und 8 Monate alt war, bis zum Eintritte seines 16. Lebens jahres

, wahrte die Tiroler Landschaft, ebenso entschieden die Selbstständigkeit des Landes und des Fürsten, wie sie zugleich den immerwahrenden Zerrüttungen der Ländertheilungen vorzubeugen suchte, *) Urkunde dd. 25, Juli 1439 Hall im Innthale bei (Jhmel: Materialien zur österreichischen Gesch. I. Bd. 2, Heft Nr, XXXVI p. 58. Da die Ueberreichung dieser Verschreibung an Herzog Friedrich und ihre Annahme am 28. Juli ge schah, die Urkunde jedoch das Datum 25. Juli trägt, an welchem Tage die Tiroler Landschaft

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Page 65 of 547
Author: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: VII, 539 S.
Language: Deutsch
Location mark: D II 8.654/2,2 ; II 8.654/2,2
Intern ID: 105363
— 59 — aufgeben und dafür urkundlich bekennen, dass König Friedrich zugleich mit ihm ein ungetheilter Erbe der Grafschaft Tirol sei, und dieses Tand ihnen beiden in gleicher Weise an gehöre. Dem zufolge müsse Herzog Sigmund geloben, wenn er in das Land Tirol käme, ohne Wissen und Willen Friedrichs in der genannten Grafschaft weder Herrschaften, Schlösser und Städte, noch Äemter und Güter zu vergeben, zu verschreiben, zu verpfänden oder zu verändern, widrigenfalls König Friedrich als der älteste

und durch eine mit dem Land und Volke in Leid und Freud verwachsene Dynastie beraubt, und, da Friedrich auch den Vorbehalt zur Bedingung gemacht hatte, dass, wenn er und Herzog Alb recht jemals eine andere Verth eilung ihrer Erblande vornehmen wollten, Tirol von der Vertheilung nicht ausgenommen sein dürfe, allen Schwankungen und Zerrüttungen der Länderfcheilungen wieder ansgesetzt. Man wird daher begreifen, warum sich die Salzburger Zusammenkunft zerschlug, wenn Friedrich als Preis für die Entlassung Sigmunds

solche Bediugungen setzte und die Anerkennung solcher Grundsätze von den Tirolern verlangte. Welchen Eindruck das soeben beschriebene XJebereinkommen zwischen Friedrich und Sigmund auf die Gemüther in Tirol machte, lässt sich in Thatsaeben nicht nachweisen, weil keine Quelle darüber etwas berichtet. Dies ■ berechtigt zur Annahme, dass die neue Ver einbarung sehr geheim gehalten wurde; aber schon die Erfolglosigkeit der Salzburger Zusammenkunft und die zerstörten Hoffnungen, deren Erfüllung man so nahe

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1885
¬Die¬ Blütezeit der Landstände Tirols : von dem Tode des Herzogs Friedrich mit der leeren Tasche 1439 bis zum Tode Kaisers Maximilian I. 1549.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 2, T. 2)
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Author: Jäger, Albert / von Albert Jäger
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Language: Deutsch
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Intern ID: 105363
liehen Stuhles für sein Interesse zu sorgen. Und in der Thai rasch erliess Friedrich an das Concil und den Fapst, und an den Metropoliten von Salzburg die Aufforderung, bezüglich der Provision für die Kirche von Brixen keinen Schritt zu thun, ehe ihnen bekannt gegeben wäre, welchem Prälaten das königliche Gemüth sich zuneige; ebensowenig sollten sie einem Gewählten oder Postulirten die Be stätigung ertheilen 1 ). Aeneas Sylvius urtheilte richtiger: er hielt gerade die Absicht Friedrichs

. ') Aen. Sylvins a. a. 0. Sunt qui putent, obitum Brix. Episc. aeco- modum esse, quoniam is occulte mala haec fuerit exoraus, me aiia sententia tenet. — Chmel, Gesch. Kaiser Friedrich Bel. II. 285 nennt den Tod des Bisch. Georg einen Schlag für Friedrich, indem er seine Stütze verlor. Wenn Friedrich dachte, den erledigten Bischofssitz mit einem ihm ergebenen Manne zu besetzen, so konnte Georgs Tod kein Schlag für ihn sein, s ) Aen. Sylv. a. a. 0. 3 ) Sinnacher VI. 286. *) Chmel, Materialien II. 188

, 2. Jan. 1444. s ) Einem Gerüchte zufolge sollten Friedrich und Albrecht, sich bereits dem Lande nahen. fi } Der Bundesartikel lautete: , Oh von solcher Verschreibung wegen zu Hall gemacht, der Landschaft einigerlei Ungnade wollte zugehen und sie überzogen

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¬Die¬ Blütezeit der Landstände Tirols : von dem Tode des Herzogs Friedrich mit der leeren Tasche 1439 bis zum Tode Kaisers Maximilian I. 1549.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 2, T. 2)
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Author: Jäger, Albert / von Albert Jäger
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der Stadt Salzburg hinterlegen, so dass Friedrich ihn zu jeder beliebigen Zeit erheben könne. Herzog Sigmund und die Abgeordneten gingen auf diese Entscheidung ein 1 ). Jetzt erst stellten die beiden Brüder, König Friedrich und Herzog Albrecht, urkundlich die Versicherung aus, wegen der Vormundschafts-Streitig keiten keinen Menschen in Tirol ihre Ungnade fühlen zu lassen 2 ). Allein schon vier Tage darnach that König Friedrich einen Schritt, der das Verständigungswerk wieder in Frage zu stellen drohte

, dass am 6. April zwischen den drei Fürsten ein Vertrag in seinem Sinne zu Stande kam, dem zufolge die gegenwärtige Ordnung sechs Jahre fortdauern, nach deren Verlauf aber eine bleibende Erbtheilung vor genommen werden sollte. Nur in Betreff des Herzogs Albrecht wurde eine Ausnahme gemacht; er soll alle Länder, die er bisher als Bruder und Miterbe Friedrichs zugleich mit diesem innegehabt, auf die Dauer der sechs Jahre an Friedrich ab treten und dafür die gesummten Vorlande

3 ), und, da ihr Erträgniss wegen der Schweizer Kriege ein geringeres sei, von dem Herzoge Sigmund jähr lich 20.000 Gulden in den nächsten sechs Jahren erhalten 4 ). Nach diesem Löwen vertrage wollte sich Friedrich gegen Sigmund auch grossmüthig zeigen; er verlieh ihm das landesfürstliehe Hoheits- 1 ) Urk. dd. Wien 2. April 1446 bei Chmel, Materialien I. 2. p. 202. 2 ) Urkunden von demselben Datum in den Landesfreiheiten der Grafschaft Tirol. — Auch bei Chmel in den Regest. Kaiser Friedrichs Bd. I. im Anhänge

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¬Die¬ Blütezeit der Landstände Tirols : von dem Tode des Herzogs Friedrich mit der leeren Tasche 1439 bis zum Tode Kaisers Maximilian I. 1549.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 2, T. 2)
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des grössten Theils der ihm 1450 überlassenen schwäbischen Länder verlangte. Zwei Tage nach der Ertheilung der erzherzoglichen Würde hatte Kaiser Friedrich mit Albrecht eine Hausordnung ge troffen, die lebenslänglich dauern und beiden den Besitz ihrer Länder gegenseitig verbürgen sollte. Dem Erzherzoge Albrecht verbürgte er die lebenslängliche Regierung aller oberen Erblande mit Namen in Schwaben, Eisass, Sundgau, Aargau, Thurgau, Breisgau, am Schwarz wald, am Rhein, an der Donau und am Neckar ; ferner

die Graf schaften Habsbnrg, Kyburg, Pfirt und alle andern Erblande, Städte, Leute und Güter ausserhalb des Arls und Verns. Nun waren aber mehrere dieser oberen Erblande im Vertrage von 1450 von dem Her zoge Albrecht an Sigmund auf acht Jahre abgetreten 2 ) und vom Letzteren dafür bereits ein grosser Theil der damals stipulirten Summe bezahlt worden. Kaiser Friedrich sicherte seinem Bruder, um die Regierung der ihm zugewiesenen Länder desto löblicher führen und seinen fürst lichen Stand desto besser

einhalten zu können, eine Summe von 108.000 Gulden zu, die auf gewisse Städte verschrieben werden sollten. Da aber die Länder und Herrschaften, welche Herzog Sigmund regierte, weit einträglicher und in viel friedlicherem Stande wären als die ihrigen, so ermächtigte Friedrich seinen Bruder, mit Sigmund zu unter handeln, dass auch dieser, wie es nicht anders als billig wäre, zur fürstlicheren Ausstattung Albrechts beitragen sollte 3 ). Nur zu bald zeigte es sich, dass diese Neustädter Hausordnung, zumal

die dem Erzherzoge er theil te Ermächtigung, die Quelle viel- *) Urkunde dd. Neustadt 6. Jan. 1453 bei Chmel, Materialien II. SG. — Dass Cusanus nicht im Aufträge Sigmunds am kais. Hoflager weilte, geht am besten daraus hervor, dass er sich von Friedrich daß Bergwerks-Privilegium des Kaisers Friedrich II. vom Jahre 1218 bestätigen liess, welches später die Quelle der Zerwürfnisse zwischen Herzog Sigmund und Cusanus wurde. 2 ) Siehe oben S. 107—108. a ) Urkunden dd. Neustadt vom 8. bis 10. Jän. 1453 in'Chm eis

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1885
¬Die¬ Blütezeit der Landstände Tirols : von dem Tode des Herzogs Friedrich mit der leeren Tasche 1439 bis zum Tode Kaisers Maximilian I. 1549.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 2, T. 2)
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25 bleiben, dass Friedrich um diese Zeit theils mit den böhmischen und ungarischen Angelegenheiten, theils mit seiner Wahl zum römischen Könige vollauf beschäftigt war. Dem Lande Tirol schenkte er seine Aufmerksamkeit erst im December 1442, aber dort nur im Vorüb er gehen 1 ). Von grosser und folgenschwerer Wichtigkeit wurden hin gegen seine Beziehungen zu Tirol mit dem Jahre 1443. Mit dem 25. Juli 1443 gingen die 1439 für die Dauer der Vor mundschaft vertragsmässig festgesetzten vier Jahre

vom 18. und 19. August, sowohl vöm Könige Friedrich als auch vom Herzoge Sigmund Briefe kamen, welche jeden Zweifel beseitigten. Friedrich verkündete der gesammten Tiroler Land schaft, dass ein solches Uebereinkommen mit dem Herzoge Sigmund zu Stande gekommen; er ernenne daher zu seinen Anwälten in Tirol den Bischof Georg von Brisen, den Landeshauptmann Vogt Ulrich von Matsch, Hans Spaur, Wolfhard Fuchs, Wolfgang von Freunds- berg und Parcival von Ännenberg. Herzog Sigmunds Schreiben for derte die Genannten

, aber nicht, um ihn seinem Lande zurückzugeben, sondern um mit dem scheinbar Freien und Selbstständigen höchst eigennützige Vereinbarungen zu schliessen, und um sich den Tirolern gegenüber durch die scheinbare Freiheit *) C h m e 1 s Regesten Kais. Friedrich IV. Bd. I. liefern den Beweis, welche Thätigkeit Friedrich während seines kurzen Aufenthaltes in Innsbruck und Tirol Ende 1442 in Reichsgeschäften entwickelte, wie wenig aber die Tiroler sich veranlasst sahen, seine Gnaden in Anspruch zu nehmen, indem unter 50 Acten

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1885
¬Die¬ Blütezeit der Landstände Tirols : von dem Tode des Herzogs Friedrich mit der leeren Tasche 1439 bis zum Tode Kaisers Maximilian I. 1549.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 2, T. 2)
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Author: Jäger, Albert / von Albert Jäger
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66 Dieser Schritt der Tiroler that seine Wirkung. Wollte Friedrich sein Ansehen nicht vollends vernichten und den Streit mit Tirol ohne Aussicht auf Erfolg nicht verewigen, so musste er endlich nachgehen und in die Entlassung Sigmunds willigen. Selbst Chrnel gibt zu, dass Friedrich sich zur Nachgiebigkeit gezwungen sah, nur irrt er darin, dass er die Ursachen des Zwanges anderswo sucht, als in dem Drucke, den Tirol auf ihn ausühte, und dass er dem römischen Könige die Opfer Willigkeit

zu Salzburg, oder wo Friedrich das haben wolle, zu erlegen. Säunmiss oder Unterlassung soll den König berechtigen, sich an Sigmunds Hab und Gut schadlos zu halten 3 ). Zwei Tage später verlangte Friedrich von Sigmund und den in Wien anwesenden Tirolern 30.000 gülden von Meran. — Die Urkunde dd, Bruneck, Sunlag vor Pauls Bekehr ungs tag (23, Jan.) 1446. Das Original der Görzischen Urkunde im Meraner Stadtarchive, das von der Tiroler Landschaft ausgestellte Original im Geh. Archiv in Wien und ab- gedruekt

in Chm ei' s Geschichtsforscher II. im Anhänge Beil. V. 789. *) Chmel, Gesch. Friedrichs, Bd, II. 853. 359 sucht die Ursachen der Nach giebigkeit in Zuschriften König Karls VII. von Frankreich und in den Verhältnissen zur Schweiz. Allein Karls Zuschriften gehören zum Jahre 1444, und die Schweizer Verhältnis-e standen jetzt nicht schlecht, Beweis dafür, dass Friedrich und Albrecht über die zu machenden Eroberungen Theilungen projectirten. Die Abgeordneten der Landschaft waren vom Adel: Ludwig von Land

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1885
¬Die¬ Blütezeit der Landstände Tirols : von dem Tode des Herzogs Friedrich mit der leeren Tasche 1439 bis zum Tode Kaisers Maximilian I. 1549.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 2, T. 2)
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Page 18 of 547
Author: Jäger, Albert / von Albert Jäger
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12 von Wächtern mussten die ganze Nacht auf den Stadtwehren die Runde machen 1 ). Diesen Sieherheits-Massregeln war es ohne Zweifel zuzuschreiben, dass die Ruhe in Hall nicht gestört wurde. Bald begannen die Verhandlungen über die Vormundschaft. Beide Herzoge waren gekommen, nicht etwa um sieh friedlich darüber zu verständigen, sondern jeder forderte sie mit Ausschluss des andern für sich ganz allein. Herzog Friedrich verlangte von den in Hall an wesenden Rathen und Landherrn, dass sein Vetter

, der junge Herzog Sigmund, ihm, wie er sich ausdrückte, „ mit Leib und Gut in Gerhab- schafts Weise“ übergeben werde. Dasselbe begehrte Herzog Albrecht, denn auch er sei ein Herzog von Oesterreich und habe gleiche Rechte und Ansprüche wie sein Bruder Friedrich. Die Räthe und Landherrn halfen sich für den ersten Augenblick dadurch aus der Verlegenheit, dass sie den Fürsten, wie es ganz in der Ordnung war, erklärten, sie würden vermöge der Wichtigkeit der Sache eiligst den Adel, die Städte und Gerichte

der gesummten Landschaft auf den St. Jakobstag zn einem Landtage nach Hall einberufen; dieser sollte jedem der beiden Fürsten nach seinem Begehren Ant wort geben 2 ). Am 25. Juli erschien die Landschaft in grosser Anzahl in Hall. Die Berathung wurde am folgenden Tage eröffnet. Räthe und Land schaft verständigten sich über eine Verschreibung, welche Herzog Friedrich, denn dieser hatte das Anrecht auf die Vormundschaft, aus stellen musste, in welcher die Bedingungen enthalten waren, unter denen

ihm die Vormundschaft übertragen werden sollte. Der Entwurf wurde von der gesammten Landschaft angenommen. Die Haller Chronik erzählt den Hergang in folgender treuherzigen Weise: „Also kam menniglich von der Landschaft nach Hall. Da berathschlagten die Räthe und Landherm und der ganze Adel ohne die Land schaft 3 ), und Messen darauf hören die Oopie einer Verschreibung, .• welche Herzog Friedrich dem Herzoge Sigmund ausstellen sollte. Wollte er das also thun, und Herzog Sigmunden die nächsten vier Jahre

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1885
¬Die¬ Blütezeit der Landstände Tirols : von dem Tode des Herzogs Friedrich mit der leeren Tasche 1439 bis zum Tode Kaisers Maximilian I. 1549.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 2, T. 2)
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Page 312 of 547
Author: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
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Language: Deutsch
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Intern ID: 105363
— 306 — da kein, urkundlicher Nachweis hierüber vorliegt; dass aber Friedrich Eiheschlies.su ngen, wenn sie seinem .Streben nach Linder-Erwerbung in den Weg' traten, nicht gerne sah, und sie auch zu verhindern suchte, dafür sprechen Thatsachen. Unter den Artikeln des im Jahre 1462 mit seinem Gegenkönige von Ungarn, Mathias Hunyady, ge schlossenen Vertrages, fand sich auch die Bedingung, dass er nach dem Tode seiner kränkelnden Gemahlin, von welcher keine Kinder zu erwarten

waren, z u einer zweiten Ehe nicht schreiten sollte 1 ). Wenn auch Kaiser Friedrich eine solche Forderung nach Eleonoras Tod. an seinen Vetter nicht gestellt hatte, so muss es doch au.ial.leo,. das» Sigmunds Hilferufe an die Herzoge von Baiern, ihn hei seiner Regierung handzuhaben und davon nicht verdrängen zu lassen, gerade zur 'Zeit ertönten, welche seiner Vermählung mit Katharina unmittelbar voranging. Beruht der vorstehende Versuch zur Entdeckung der Motive, welche Sigmund mit Argwohn und Furcht vor seinem Vetter

brachten, seine Linder ans Hm» gegen Friedrich den Herzogen von Baiern zu verschreiben.. Werden wir fehlgehen, wenn wir annehmeu, das» dieselben ver rät herrschen Leute nebst anderen Motiven zur Verhetzung Sigmunds gegen den Kaiser sich auch der oben als Vermuthuug hingestellten bedient haben werden? 8 ) :| fi Siàlay ». ». 0 . p. 28 1— 832 . *) E* * wiid spater der Beweis geliefert werden, dues Kaiser Friedrich mit Urkunde »«* 2* Araber g der .Anschuldigung, j« die Absicht gebäht tu bähen, Sig mund ans

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¬Die¬ Blütezeit der Landstände Tirols : von dem Tode des Herzogs Friedrich mit der leeren Tasche 1439 bis zum Tode Kaisers Maximilian I. 1549.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 2, T. 2)
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Page 314 of 547
Author: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
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Language: Deutsch
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Intern ID: 105363
gong nur unter der Bedingung geben, dass alle von Sigmund rn Gunsten des Herzogs ton Badern, ausgestellten Verschreibungen zurück- genommen und aufgehoben werden sollten; denn Friedrich wollte nicht, dass von den Erblanden seines Hauses etwas abhanden komme'). Gegen Erfüllung dieser Bedingung erklärte er sich bereit, nicht nur seine Einwilligung zur Heirat zu geben, sondern seiner Tochter auch nebst den mütterlichen Kleinodien auch die durch den Tod des Niklas von Abensherg 3 ), des Letzten

seines Stammes, erledigte Herrschaft als Heiratsgut zukommen zu lassen a ); ja noch mehr, Friedrich und Maxi milian ermächtigten den Erzherzog Sigmund, einen förmlichen Heirats- Contract mit dem, Herzoge Äibrecht zu verabreden' 1 ), Erzherzog Sigmund liess am 25. Juli den Herzog Al brecht durch eine Gesandtschaft von der Gesinnung und den Aeusaerungeu des Kaken und des römischen Königs Maximilian in Kenntniss setzen, ln einer ausführlichen Instruction wurden die Gesandten angewiesen, den Herzog Äibrecht

sie fürderhin zu seinem Fürsteuthume gehören und dabei bleiben, sollte 0 ), Aus den vorstehenden Verhandlungen geht unzweifelhaft hervor, dass es eine Zeit gab, in welcher sowohl Kaiser Friedrich als auch der römische König Maximilian der Heirat Kunigundens mit dem, Her zoge Äibrecht von, Maiern nicht abgeneigt waren. Diese Zeit war die» welche dem 6. Juli voranging; nach dem 6. Juli gestalteten sich die Verhältnisse eines Ereignisses wegen wesentlich anders, so au, eine Zustimmung des Kaisers nicht mehr

zu denken war. en '1 atmigunde, Kaiser Friedrich« Tochter, ein Fragment au« der Qsterreichisch- Ueschichte sammt einem Codex probatioinim von Joseph Benedict Hejrenbach. Wien 1178. 8°. *t Er war in, einem Kampf® mit dem Herzoge Christof von Bai er u erschlag worden. *> Erkunde bei Herrgott, Monum. III. I. p. 44 und II c y r e n b a c h. *1 Heyreabaeh. *> Memorial an Herzog Äibrecht von Baiers, actum Innsbruck am 81. Jakobe tag (25. Juli) HS» bei Herrgott, Monum. IIL 1. p. 44. *) lleyrenbacb.

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Page 313 of 547
Author: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
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Intern ID: 105363
— 307 § 6. Die Vermählung der kaiserlichen Prinzessin Kunigunde mit dem Herzoge Albrecht von Baiern und Sigmunds Verschreibungen und Linder- Verkauf. 1486 und 1487. Gleichzeitig mit der Erwerbung der Markgrafschaft Burgau fanden die Herzoge von Baiern Gelegenheit, Sigmunds Freundschaft neuer dings ausEuheutea und zur Veräusserung habsburgisch er Besitzungen zu verleiten. Ben nächsten Anlass gab die kaiserliche Prinzessin Kuni gunde, welche ihr Vater Kaiser Friedrich 1485, flüchtig

vor dem Kö nige Mathias von Ungarn, nach Tirol in Sicherheit gebracht hatte. Kunigunde war ausgezeichnet durch Schönheit, Geist und Gemüth. Viele Fürsten hatten um ihre Hand geworben, aber von Friedrich ab schlägigen Bescheid erhalten. Am fröhlichen Hofe zu Innsbruck weilte oft und gern der be sondere Freund des Erzherzogs Sigmund, der Herzog Albrecht von Baiern. Kunigundens Schönheit, welche der Ruf lange schon ge priesen hatte, fesselte ihn mit unwiderstehlichem Zauber, und die Herzen Beider begegneten

wider den Willen des Vaters und ohne dessen Zustimmung zu Stande gekommen; der andere, und dafür liegen Documente vor, bezeugt, dass sie mit Wissen und Willen des Kaisers eingeleitet worden sei. Fassen wir zuerst den zweiten Bericht ins Auge. Im Monate Juli 1486 erschien der Bischof von Eichstadt, Wilhelm von Reichenau, am Hofe des Erzherzogs Sigmund. Nach Allem, was vorliegt, zu schliessen, war er im geheimen Aufträge des Herzogs Albrecht bei Kaiser Friedrich gewesen, um dessen Gesinnung in Betreff

’ der Ver mählung seiner Tochter mit dem Herzoge auazukundschatten. Der Bischof muss bei Friedrich grössere Geneigtheit gefunden haben, als er und sein Auftraggeber erwartet haben mochten. Er eilte nach Innsbruck und eröffnete dem Erzherzoge, dass sowohl der Kaiser als auch der römische König Maximilian dem Zustandekommen der bean tragten Heirat nicht abgeneigt seien, doch würden sie ihre Einwilli- ') Fugger, Spiegel dar Ehren etc. p. WS — 968.

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