77 items found
Sort by:
Relevance
Relevance
Publication year ascending
Publication year descending
Title A - Z
Title Z - A
Books
Year:
1885
¬Die¬ Advocaten-Ordnung : vom 6. Juli 1868, sammt dem Disciplinarstatute, der Geschäftsordnung der niederösterreichischen Advocatenkammer, den Statuten des juridischen Doctoren-Collegiums und der damit verbundenen Witwen- und Waisensocietät und den den Advocatenstand betreffenden Stiftungen.- (Manzsche Separat-Ausgabe der österreichischen Gesetze ; 30)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/351504/351504_10_object_5282376.png
Page 10 of 176
Author: Niederösterreichische Advocatenkammer / hrsg. von der niederösterr. Advocatenkammer
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: 169 S.
Language: Deutsch
Location mark: I 100.868
Intern ID: 351504
am 5. Juni 1869 genehmigten Beschlüsse und in U eberein stimmung mit dem durch Erlaß des Justiz- Ministeriums vom 9. Juni 1676, Z. 7040, sämmtlichen Ober landesgerichten zur Kenntniß gebrachten Gutachten des k. k. obersten Gerichtshofes — demzufolge die von einem Rechts praktikanten bei einem st. d. Bezirksgerichte vollstreckte Praxis demselben bei Darthuung der zur Ausübung der Advocatur erforderlichen praktischen Verwendung zwar allerdings in die im §. 2, Kt, b, Adv. Odg. erwähnte sechsjährige

Berwendungs- zeit, nicht aber nach §. 2 , lit. a als eine bei einem Gerichts höfe vollstreckte ^Praxis angerechnet werden könne (Br. Jos. Kaser er, Handbuch der österr. Justizverwaltung II. Band, Seite 103) — wird in die einjährige Gerichtspraxis die bei einem Bezirksgerichte oder bei einem st. d. Bezirksgerichte ge nommene Praxis nicht eingerechnet. Die Zeugnisse über die Advooatenpraxis sind nicht direct vom Ausschüsse auszustellen, sondern es sind die diesfalls von den Advocaten ausgestellten Zeugnisse

1
Books
Year:
1885
¬Die¬ Advocaten-Ordnung : vom 6. Juli 1868, sammt dem Disciplinarstatute, der Geschäftsordnung der niederösterreichischen Advocatenkammer, den Statuten des juridischen Doctoren-Collegiums und der damit verbundenen Witwen- und Waisensocietät und den den Advocatenstand betreffenden Stiftungen.- (Manzsche Separat-Ausgabe der österreichischen Gesetze ; 30)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/351504/351504_44_object_5282410.png
Page 44 of 176
Author: Niederösterreichische Advocatenkammer / hrsg. von der niederösterr. Advocatenkammer
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: 169 S.
Language: Deutsch
Location mark: I 100.868
Intern ID: 351504
nämlich die von dem Advocaten Vr. N. gegen A. und Genossen als Erben nach S. auf Zahlung des Ex- pensars und, Honorars xr. fl. 1048.71 eingebrachte Klage de praes, 21. October 1881 von dem k. k. Bezirksgerichte in P. mit dem Bescheide vom 22. October 1881, Z. 17659, als einen zur Verhandlung im Proceßwege nicht geeigneten Anspruch be treffend, zurückgewiesen, und dem Kläger zurückgestellt, weil nach der Bestimmung des Hofdecretes vom 4. Oktober 1833, Nr. 2633 I. G. S., die Gebühren des Advocaten

, um die es sich auch vorliegend handelt, von dem Richter, vor welchem das Geschäft verhandelt wurde, im ämtlichen Wege und mit Ausschluß eines förmlichen Processes zu liquidiren sind und diese den Klags weg ausschließende Bestimmung von Amtswegen und ohne die Parteieneinwendung abzuwarten, zu berücksichtigen ist. Ueber den Reeurs des Or. R. hat das k. k. Oberlandes- gericht in Gratz mit Verordnung vom 23. November 1881, Z. 14317, den erstrichterlichen Bescheid aufgehoben und dem k. k. Bezirksgerichte aufgetragen, die Klage

3