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1881
¬Die¬ Entstehung und Ausbildung der socialen Stände und ihrer Rechtsverhältnisse in Tirol : von der Völkerwanderung bis zum XV. Jahrhundert.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 1)
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Page 274 of 728
Author: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: VIII, 720 S.
Language: Deutsch
Location mark: D II 8.654/1 ; II 8.654/1
Intern ID: 105361
' — M Bauerngut zu Wüten' besäss ' 1 );‘ die andere die Erwerbung einiger Besitzungen zu Matrei betrifft 2 ). Von theilweisa grossem Werthe waren Erwerbungen, welche Al buin ausser den Gränzen des Gebirgslandes Tirol machte. König Heinrich II., Kaiser Otto’s III. (f 1002) Nachfolger aus der baierischen Linie des sächsischen Hauses, bedachte bald nach seiner Wahl zum deutschen Könige, wie viele andere Bischöfe und Klöster, so auch den Bischof Albuin von Sähen mit Gaben königlicher Munifieenz

. Er beschenkte ihn am 16. November 1002 mit einer Hofstätte zu Regensburg, und wie Hirsch bemerkt, als rechnete man auf öftere und längere Anwesenheit dieses Bischofes am königlichen Hofe zu Regensburg, ganz in der Nähe noch mit einem Gute zu Tejgen bei Abeeh 3 ). Zwei Jahre später, 1004, als König Heinrich durch unsere Alpenthäler gegen Arduin von Ivrea, der sich nach Otto’s III. Tode zum Könige von Italien aufgeworfen hatte, zu Felde zog 4 ), gab er zu Trient am 10. April dem Bischöfe Albuin

, sehr wahrscheinlich zur Belohnung der dem königlichen Unternehmen geleisteten kräf tigen Unterstützung, das bedeutende Gut Veldes in Krain 5 ), eine Be sitzung, die bis auf unsere Tage bei dem Hochstifte Brixen gebliehen war. Mit der Schenkung war sogleich die Immunität verbunden worden. Im Jahre 1011 bestätigte König Heinrich dem Bischöfe Adalbero von Säben, Albuins Nachfolger die Schenkung von Veldes und vermehrte sie mit 30 königlichen Kammerhöfen in dem Gaue Krain, in der Grafschaft Udalrichs

hei Beseh L. p. 701—704. — Hirsch 1. c. I. 283. Mehrere Bischöfe und Aebte hatten zu Kegensburg eigene Höfe. 4 ) Hirsch 1. c, I 286 und 802, an letzterer Stelle auch die Darstellung der Schwierigkeiten, mit welchen König Heinrich den Ausgang aus den Alpen erzwingen musste. 5 ) Die Urkunde bei Besch p. 701— 710. Hirsch 1. c. p. 802. ®) Sinnacher IL p. 198, 362. Urkunde dd. Begensburg, 22. Mai 1011. XL Cal. Jun. entspricht dem 22. Mai). 7 ) Besch 1. c. p, 671 nr. 81. ®) Dem. p, 624 nr. 12 7.

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Year:
1881
¬Die¬ Entstehung und Ausbildung der socialen Stände und ihrer Rechtsverhältnisse in Tirol : von der Völkerwanderung bis zum XV. Jahrhundert.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 1)
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Page 692 of 728
Author: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: VIII, 720 S.
Language: Deutsch
Location mark: D II 8.654/1 ; II 8.654/1
Intern ID: 105361
— 685 — den Befehl, zu Mais weder Gastung noch Niederlage zu gestatten, selbst wenn er (König Heinrich) Briefe oder Handvesten zu Gunsten der Kaiser gegeben hätte oder geben würde; denn er wolle, dass die Niederlage und Gastung nur in der Stadt Meran stattfinden dürfe. Dawiderhandelnde Kaiser sollen, so oft sie einen Gast beherbergen, von dem Gerichte mit einer Strafe von 50 Pfund belegt werden. Diesen seinen entschiedenen Willen verbürgte Heinrich mit Brief und Siegel 1 ). Im Jahre 1331

erneuerte König Heinrich, ohne dass bekannt wäre, was ihn dazu bewog, „ seinen Bürgern und der ganzen Gemeinde der Stadt Meran “ alle Freiheiten und Gnaden, die sie von seinen Vorfahren und von ihm selbst erhalten hatten, und in deren Besitze und Genüsse sie sich seit langer Zeit befanden. Insbesondere erneuerte er ihnen die von seinen Brüdern ertheilte Freiung von den Zöllen zu Bozen, an der Toll und anderswo 2 ). Wie diese zur Erthei- lung ihres Privilegiums die Zustimmung des Bischofes von Trient

als Eigenthümers von Zollstätten in Bozen erlangt haften, so sicherte König Heinrich den Bürgern von Meran die Anerkennung seines Privilegiums auch von Seite seiner Vettern, der Grafen von Görz, zu, so dass sie an allen Zöllen ohne Zwang und ohne Pfändung vorbei fahren konnten 3 ). König Heinrich starb im Jahre 1335. Seine Nachfolger, Mark graf Johann von Mähren, der erste Gemahl der Erbtochter Heinrichs, Margaretha, zugenannt die Maultasche, Markgraf Ludwig von Bran denburg, Sohn Kaiser Lndwigs des Baiers

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Year:
1881
¬Die¬ Entstehung und Ausbildung der socialen Stände und ihrer Rechtsverhältnisse in Tirol : von der Völkerwanderung bis zum XV. Jahrhundert.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 1)
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Page 690 of 728
Author: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: VIII, 720 S.
Language: Deutsch
Location mark: D II 8.654/1 ; II 8.654/1
Intern ID: 105361
— 683 : — gesalzene 1 * ), durften gleichfalls nur in der Stadt, und zwar nur vor dem Hause des Königs Heinrich, verkauft werden, und, wie die Satzung hinzufügt, nicht heimlich, sondern öffentlich, damit Jedermann, der ihrer bedurfte, sie dort finde. Wer sie anderswo verkauft, zahlt 2Pfund 5 Schilling Strafe. „ Wollen aber wir selbst sie haben,“ erklärt König Heinrich in dem von ihm gegebenen Statute, „ so soll man sie uns geben vor andern Heuten wie es billig und recht ist. Bringt ein Fremder

-Satzungen ohne Vergleich besser, un der im Mittelalter vorhandene bürgerliche Gemeinsinn konnte nur auf dieser Grundlage erblühen. König Heinrich war aber für Meran nicht nur der Schöpfer des Stadtrechtes und erster Ordner des Gemeinwesens, er sorgte noch weiter für das Wohl seiner Stadt und Bürger durch Verbesserung der Rechtspflege, durch polizeiliche Verordnungen, durch Begünstigung der Gewerbe und des Handels. Im Stadtrechte war bestimmt worden, dass nur einmal in der Woche, am Freitag

eine Gerichtssitzung stattfinden sollte. Das genügte dem Bedürfnisse nicht. Darum richtete die Bürgerschaft schon nach 3 Jahren die Bitte an den König, anzuord nen, dass wöchentlich wenigstens zweimal, Dienstag und Freitag, Recht Es werden folgende Species aufgewühlt: Aschen, Vöreben, Alten, Pärbeln, Telben, die in der Passer oder Etsch oder in anderen Gewässern des Landes gefangen werden. *) Gädemlär (— inquilinus, dem Bürger entgegengesetzt) von Gadern — ein Hans, das nur aus einem Raume, einer Stube besteht

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Year:
1881
¬Die¬ Entstehung und Ausbildung der socialen Stände und ihrer Rechtsverhältnisse in Tirol : von der Völkerwanderung bis zum XV. Jahrhundert.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 1)
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Page 284 of 728
Author: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: VIII, 720 S.
Language: Deutsch
Location mark: D II 8.654/1 ; II 8.654/1
Intern ID: 105361
— 277 3. Die volle Ausbildung des Fürstenthums durch die Kaiser Heinrich III. und IV. und Friedrich I. Kaiser Heinrich III. bestätigte schon im ersten Jahre seiner Re gierung dem Bischöfe Poppo, der sich wahrscheinlich wegen früherer Beziehungen zu dem kaiserlichen Hofe 1 ) der besonderen Gunst des Kaisers erfreute, nicht nur alle von Konrad dem Hochstifte zuge wendeten Schenkungen 2 ), sondern trat ihm auch einen zu den könig lichen Krongütern gehörigen Wald ab zwischen den zwei Flüssen, Sowa

, von ihrem Ursprünge bis zu ihrem. Zusammenflüsse in der Mark Krain im Comitate des Markgrafen Eberhard sammt den Alpen und allen gegenwärtigen und zukünftigen Nutzungen, König Hein rich erklärte, er habe diesen Wald zu einem geschlossenen Forst und in der Art zu einem Bannwalde gemacht, dass ohne Erlaubnis« des Bi- schofes und seiner Nachfolger Niemand, wer er auch sei, in demselben jagen oder in anderer Weise Wild fangen dürfe 3 ). Zu dieser Schen kung fügte er ein in derselben Mark Krain und ebenfalls in Eber

zur Ertheilung dieses Privilegiums lässt sich nur annehmen, dass die Freien des bi schöflichen Comitates oder wenigstens ein grosser Theil derselben sich mit dem Bischöfe im Heere Heinrichs befanden 5 ). Der König *) Sin na eher II. p. 289 vermuthet, Poppo habe sich in früheren Jahren am Hofe Kaiser Konrads II. und dann seines Sohnes Heinrich HI. aufgehalten, und desshalb sich der besonderen Gunst des Letzteren zu erfreuen gehabt. Er ward von diesem 1048 sogar auf den päpstlichen Stuhl befördert

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