¬Das¬ Bauernhaus Siegwein zu Lannesdorf in Tirol.- (Flugblatt des katholisch-konservativen Volksvereins von Bozen und Umgebung ; 41 = Jg. 6, Nr. 1)
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Author:
Moriggl, Simon / von Simon Moriggl
Place:
Bozen
Publisher:
Selbstverl. des Vereins
Physical description:
24 S.
Language:
Deutsch
Notations:
In Fraktur<br>Tischler, Franz: ¬Das¬ Verhältnis zwischen Staat und Kirche oder: die Rechte der katholischen Kirche : mit besonderer Beachtung des Syllabus erklärt / von Fr. T.. - 1875. - 44 S. - In: ¬Das¬ Bauernhaus Siegwein zu Lannesdorf in Tirol <br>Denifle, Heinrich: Festpredigt bei Gelegenheit des ersten hl. Meßopfers Sr. Hochwürden des P. Paulus Maria Ritten von Toggenburg / gehalten von Heinrich Seuse Denifle. - 1875. - 16 S. - In: ¬Das¬ Bauernhaus Siegwein zu Lannesdorf in Tirol ; 41 = Jg. 6, Nr. 1 <br>¬Die¬ Gemeinde Weidefeld einst und jetzt : (ein Bild der Zeit). - 1875. - 21 S. - In: ¬Das¬ Bauernhaus Siegwein zu Lannesdorf in Tirol ; 41 = Jg. 6, Nr. 1 <br>Zallinger-Stillendorf, Franz ¬von¬: Verfassungstreu oder nicht?. - 1875. - 24 S. - In: ¬Das¬ Bauernhaus Siegwein zu Lannesdorf in Tirol ; 41 = Jg. 6, Nr. 1
Subject heading:
g.Lannesdorf;s.Bauernleben
Location mark:
II 4.233
Intern ID:
192803
ist; und wir begreifen nun auch, warum Pius IX, folgenden Satz im Syllabus verworfen hat: „Die Kirche ist vom Staate, der .Staat von der Kirche.zu trennen.' Es fragt' sich nun aber, worin' denn die rechte Verbindung des Staates mit der Kirche bestehe. Kurz .gesagt, besteht sie in ihrem Wesen darin,- daß der Staat als. solcher die Prinzipien des katholischen Glaubens annimmt und die Grundsätze der christlichen Sittenlehre anerkennt, daß er seine ganze Thätigkeit nach den. Wahrheiten und Gesetzen des Christenthums
ordnet und dieselben aus alle Verhältnisse im staatlichen Leben anwendet. Daraus ergibt sich von selbst, daß dann der Staat auch den Glauben und die Rechte der Kirche schützen muß.. Seine Pflicht ist es, ^die öffentliche Verhöhnung des Glaubens, die öffentliche | oder geheime Verbreitung irriger Lehren nicht zu dulden und sie durch seme . Machtmittel Zu verhindern; er darf die Einheit - des .Glaubens,, wo sie.im Volke noch vorhanden ist, nicht durch .feindliche-Einflüsse zerreißen'lassen, er muß
die öffentliche Gottes lästerung, die Entweihung der christlichen Heiligthümer ahnden, und überhaupt solche Anordnungen treffen,, daß die Uuterthanen deS ruhigen Bekenntnisses und der ruhigen Uebung ihres Glau bens sich erfreuen können. Und ebenso muß er die Rechte der Kirche schützen; denn wie der Rechtsschutz überhaupt zu den. wesentlichen Aufgaben des Staates gehört, so muß er ihn, wo es Nothweudig ist, auch der Kirche angedeihen lassen.' Nebst diesem Schutze nach außen, muß 'er .auch die Freiheit
der Kirche mach-innen, wahren und darf- .niemals eine .Herrschaft- über -die ' J Kirche und ihre innern Angelegenheiten in /Anspruch nehmen. ~ | Auf diesen Grundsätzen beruht der christliche Staat. Man sicht/ leicht, - daß 'er -dom christlichen Standpunkte - aus. vollkommen -. ! .-gerechtfertigt - ist, ja daß- das. Christenthum nothweudig einen solchen'Staat fordert. - . w ^ Hier kann nun auch etwas über die Konkordate mit dem päpstlichen Stuhle gesagt werden, da sie ja mit dem christlichen * 'Staate