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Category:
History
Year:
1873
¬Der¬ Streit der Tiroler Landschaft mit Kaiser Friedrich III. wegen der Vormundschaft über Herzog Sigmund von Österreich von 1439-1446
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Page 140 of 177
Author: Jäger, Albert / Albert Jäger
Place: Wien
Publisher: Gerold
Physical description: 176 S.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; g.Tirol ; s.Vormundschaft ; z.Geschichte 1439-1446
Location mark: II 191.743
Intern ID: 253119
[227] 139 zurückgeben, mit Ausnahme jener Schlosser, Güter und Häuser und jenes Gutes, welche Herzog Friedrich der ältere besessen, und der römische König wegen der Vormundschaft über Her zog Sigmund ebenfalls innegehabt, aber entweder als Pfand oder in anderer Weise weggegeben hat. Was von solchen Schlössern, Häusern oder Gütern die Landschaft zu Händen des Herzogs Sigmund mit Beschlag belegt hat, das stellt sie diesem zur Verfügung: er soll damit, sobald er als freier Fürst in ' seinem Lande

die Seinigen Widerwillen gegen die Landschaft und ihre Anhänger gefasst hätten, keine Rache üben und darüber Versicherungsbriefe ausstellen. Sobald Herzog Sigmund in das Land kommt, soll die Landschaft ihn bitten, dass auch er allen, die gegen ihn ge handelt haben, gnädig vergeben wolle. Die Räthe des römischen Königs sollen erwirken, dass acht Tage vor Uns. Frauen Lichtmess der Landschaft zu Meran von Seite des römischen Königs sicheres Geleite zugeschickt werde, wie dies früher für ihre Botschaft

geschehen sei, damit die Landschaft dieselbe Botschaft nach Wien entsenden könne, wo sie ungefähr vierzehn Tage nach Lichtmess vor dem römischen Könige und Herzog Sigmund erscheinen soll. Auch Herzog Albrechts Botschaft soll mit Vollmacht dort zugegen sein. Die landschaftlichen Sendboten sollen alsdann diese ,Abrede' 1 dem Herzoge Sigmund übergeben. Wird sie von dem römischen Könige und dein Herzoge Sigmund angenommen, so sollen an demselben Tage von beiden Theilen Briefe in redlicher Form ausgefertigt

und gesiegelt werden. Sobald das geschehen, soll Herzog Sigmund zur Stunde frei entlassen werden und sich 1 So werden die von den beiden Markgrafen entworfenen Yerinittlungsvor- schlüge in der Urkunde genannt. 10*

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History
Year:
1873
¬Der¬ Streit der Tiroler Landschaft mit Kaiser Friedrich III. wegen der Vormundschaft über Herzog Sigmund von Österreich von 1439-1446
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Page 38 of 177
Author: Jäger, Albert / Albert Jäger
Place: Wien
Publisher: Gerold
Physical description: 176 S.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; g.Tirol ; s.Vormundschaft ; z.Geschichte 1439-1446
Location mark: II 191.743
Intern ID: 253119
[125] 37 Golde und Silber, in Kleinodien oder Silbergeschirr, in Edel steinen oder Perlen, gefasst oder ungefasst, bestehen; ebenso in Betreff aller Briefe, Urkunden und Waffen bestimmte die Verschreibung, dass der Vormund dieselben Stück für Stück aufzeichnen lassen und ein versiegeltes Inventar dem Herzoge Sigmund oder den Anwälten übergeben sollte ; hingegen sollte auch dem Vormunde ein von dem Bischof von Brixen und den Anwälten versiegeltes Verzeichniss eingehändigt

werden. Alle diese Schätze sollten während der Vormundschaft un verrückt im Lande beisammen bleiben, damit Herzog Sigmund sie beim Ausgange seiner Minderjährigkeit wohlbehalten vorfinde. Mit dem gemünzten und auch ungemünzten Golde und Silber möge der Vormund Herrschaften, Schlösser, Städte und Güter kaufen oder verpfändete einlösen, wo und wie er dies am vorteil haftesten erachtet, doch immer nach dem Rathe und mit Wissen und Willen der aus den Landleuten der Grafschaft Tirol ge wählten Anwälte. Alle Hauptleute

, Burggrafen, Pfleger und Amtleute sollen dem Herzoge Friedrich als Sigmunds Gerhaben für die Dauer der Vormundschaft Gehorsam schwören; nach Verlauf der vier Jahre soll aber dieser Eid sie nicht mehr binden, sondern sie sollen mit ihrem Gehorsame an Herzog Sigmund als Landesfürsten gewiesen sein. Geschehe eine Ver änderung mit einem dieser Beamten, so habe der Nachfolger denselben Eid zu wiederholen. Nach Verlauf der vier Vormundschaftsjahre werde Herzog Friedlich alle Lande, Herrschaften, Schlösser

, Güter und Leute, die er als Vormund in Besitz genommen, ferner alle Schätze und Briefe ohne Verzug und Widerrede dem Herzoge Sigmund überantworten, und alle Hauptleute, Burggrafen, Pfleger und Amtleute, alle Bürger in Städten und Märkten, und die ganze Landschaft der Grafschaft Tirol der ihm der Vormundschaft wegen geschworenen Eide entbinden. Stürbe Herzog Friedrich während der Vormundschaft, so sollte die ganze Tiroler Land schaft dem Herzoge Sigmund, als dem nächsten rechtmässigen Erben

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Category:
History
Year:
1873
¬Der¬ Streit der Tiroler Landschaft mit Kaiser Friedrich III. wegen der Vormundschaft über Herzog Sigmund von Österreich von 1439-1446
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Page 41 of 177
Author: Jäger, Albert / Albert Jäger
Place: Wien
Publisher: Gerold
Physical description: 176 S.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; g.Tirol ; s.Vormundschaft ; z.Geschichte 1439-1446
Location mark: II 191.743
Intern ID: 253119
nach der Annahme der Verschreibung durch Herzog Friedrich, 29- Juli, ritt ein Ausschus von Rathen und Landherren auf das Schloss Taur zum Herzoge Sigmund, und setzten den weit über sein Alter entwickelten und verständigen jungen Fürsten 1 von allem, was in Hall vorgegangen, in Kennt- niss. Sie Hessen ihn die Verschreibung anhören und eröffneten ihm, dass er nun mit Leib und Gut seinem Vetter, dem Her zoge Friedrich, als Vormund übergeben werden sollte. 2 Am 31. Juli fand sodann die feierliche Uebergabe statt

und gesiegelte Urkunden für das Wohl und die Rechte ihres Erbfürsten sowie für die Ruhe und Selbstän- 1 Bericht des französischen Gesandten Gancourt über seine Unterhaltung mit dem Knaben Sigmund ?;wei Monate vor dem Tode des Herzogs Friedrich. Bei Chmel: Österreich. Geschichtsforscher IL p. 453, 454. 2 Chronik der Stadt Hall S. 40. — Burglehner p. 309. 3 Chronik der Stadt Hall S. 41. — Burglehner p. 310. * Au9 der dem Herzoge Friedrich vorgelegten und von ihm auch ange nommenen Verschreibung geht klar

hervor, dass die Tiroler Landschaft den Herzog Sigmund als ihren Erbfiirsten betrachtete, und das Land als sein Erbe ihm erhalten und als ein selbständiges von jeder Thei- lung ausgeschlossen wissen wollte. Darum wird Sigmund in der Urkunde der ,nagste angeunde erbe seins vatter zu seinen (dessen) Rechten 1 ge nannt; darum musste Friedrich sich verpflichten, das Land, wenn Herzog Albrecht auf einer Theilung bestehen und Tirol in dieselbe einbeziehen

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History
Year:
1873
¬Der¬ Streit der Tiroler Landschaft mit Kaiser Friedrich III. wegen der Vormundschaft über Herzog Sigmund von Österreich von 1439-1446
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Page 94 of 177
Author: Jäger, Albert / Albert Jäger
Place: Wien
Publisher: Gerold
Physical description: 176 S.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; g.Tirol ; s.Vormundschaft ; z.Geschichte 1439-1446
Location mark: II 191.743
Intern ID: 253119
solatia prajbuerit, porro etiaui in quibuscunquo defectionibus revocandis «ut castigando perdiiolliouibus revertentes ad se perduellcs rejecit ac cxpnlit.' 1 Zwischen Herzog Friedrich und dem König Karl VII. von Frankreich wurde früh schon bezüglich der einstigen Vermälung ihrer Kinder, dem Herzoge Sigmund und der Princcssin Radegund, eine Vereinbarung ge troffen. Schon im Jahre 1420 (nach dein Schatz-Archivs-Repertor. in Innsbruck V. p. 453) — nach Fugger's Ehrenspiegel 1430, dd. Scnonis, 15. Sept

., suchte König Karl eine Verbindung mit Herzog Friedrich von Oesterreich, indem er Friedrichen für dessen Sohn Sigmund seine Tochter Radegund antrug, oder wenn Sigmund stürbe, für einen zweiten Sohn, oder wenn Radegund stürbe, eine zweite Tochter. S. 453. Im Jahre 1430 fand auch die Verlobung der Kinder sUift. In Prim isser's Col- Icctunecn (Bibl. Tirol. Tom. 255) findet sich die Abschrift eines Schrei bens des Herzogs Friedrich an den Herzog von Lothringen, dd. Inns bruck, 19. Dec. 143G

. in welchem diesem mitgetheilt wird, er werde von der Verlobung Sigmunds mit Radegunde sicher schon gehört haben. Nun habe er (Friedrich lange schon eine Gesandtschaft an den König von Frankreich abordnen wollen, sei aber immer verhindert worden, er bitte den Herzog von Lothringen, die Hindernisse, die aufgezählt werden, dem Könige zur Entschuldigung vorzutragen. (Das Origina! im Tnnsbrucker Regierung.«-Archi ve.) Seitdem galt König Karl VII. als Schwiegervater die Herzogs Sigmund. Die Antwort desselben an die Tiroler Land

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Category:
History
Year:
1873
¬Der¬ Streit der Tiroler Landschaft mit Kaiser Friedrich III. wegen der Vormundschaft über Herzog Sigmund von Österreich von 1439-1446
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Page 40 of 177
Author: Jäger, Albert / Albert Jäger
Place: Wien
Publisher: Gerold
Physical description: 176 S.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; g.Tirol ; s.Vormundschaft ; z.Geschichte 1439-1446
Location mark: II 191.743
Intern ID: 253119
[127] 39 Renten soll Friedrich zu keiner Rechnungslegung verpflichtet sein, sondern sie beziehen und aus ihnen den herzoglichen Hofstaat und die Regierung der Länder nach bestem Vermögen bestreiten. Gefälle, die bei dem Ausgange der Vormundschaft noch rückstandig auf den Aemtern liegen, sollen dem Herzoge Friedrich nachträglich verrechnet und überantwortet werden. Endlich sollen Herzog Friedrich und Herzog Sigmund zur aufrichtigen und treuen Erfüllung dieser Versehreibimg in allen ihren Punkten

verhalten sein/ 1 Das ist der Inhalt der durch ihre Bestimmungen, und noch mehr, wie wir später sehen werden, wegen ihrer Folgen wichtigen Verschreibung. Was die ersteren betrifft, so finden in ihr zuvörderst die Rechte des Hauses Oesterreich die offenste Anerkennung und Achtung, das Wohl und die Rechte des jungen Herzogs Sigmund die zärtlichste Vorsorge, und die Rechte und Selbständigkeit des Landes Tirol die ernsteste Wahrung. Die Hausgesetze der Habsburger, welche in Vor mundschaftsfällen

den Aoltesten zur Führung derselben berufen, werden ohne Rückhalt respectirt; alle mit der Vormundschaft verbundenen Vortheile dem Herzoge Friedrich ungeschmälert eingeräumt. Die fast ängstliche Beschränkung der Vormund schaft auf vier Jahre, d. h. da Herzog Sigmund damals eilf Jahre und acht Monate zahlte, bis zum Eintritte seines 16. Lebensjahres, war nicht eine unbillige oder misstrauische Be engung des Vormundes, sondern nur eine im Rechte und Familiengesetze begründete Forderung. In dem wiederholten

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