¬Der¬ Streit der Tiroler Landschaft mit Kaiser Friedrich III. wegen der Vormundschaft über Herzog Sigmund von Österreich von 1439-1446
[125] 37 Golde und Silber, in Kleinodien oder Silbergeschirr, in Edel steinen oder Perlen, gefasst oder ungefasst, bestehen; ebenso in Betreff aller Briefe, Urkunden und Waffen bestimmte die Verschreibung, dass der Vormund dieselben Stück für Stück aufzeichnen lassen und ein versiegeltes Inventar dem Herzoge Sigmund oder den Anwälten übergeben sollte ; hingegen sollte auch dem Vormunde ein von dem Bischof von Brixen und den Anwälten versiegeltes Verzeichniss eingehändigt
werden. Alle diese Schätze sollten während der Vormundschaft un verrückt im Lande beisammen bleiben, damit Herzog Sigmund sie beim Ausgange seiner Minderjährigkeit wohlbehalten vorfinde. Mit dem gemünzten und auch ungemünzten Golde und Silber möge der Vormund Herrschaften, Schlösser, Städte und Güter kaufen oder verpfändete einlösen, wo und wie er dies am vorteil haftesten erachtet, doch immer nach dem Rathe und mit Wissen und Willen der aus den Landleuten der Grafschaft Tirol ge wählten Anwälte. Alle Hauptleute
, Burggrafen, Pfleger und Amtleute sollen dem Herzoge Friedrich als Sigmunds Gerhaben für die Dauer der Vormundschaft Gehorsam schwören; nach Verlauf der vier Jahre soll aber dieser Eid sie nicht mehr binden, sondern sie sollen mit ihrem Gehorsame an Herzog Sigmund als Landesfürsten gewiesen sein. Geschehe eine Ver änderung mit einem dieser Beamten, so habe der Nachfolger denselben Eid zu wiederholen. Nach Verlauf der vier Vormundschaftsjahre werde Herzog Friedlich alle Lande, Herrschaften, Schlösser
, Güter und Leute, die er als Vormund in Besitz genommen, ferner alle Schätze und Briefe ohne Verzug und Widerrede dem Herzoge Sigmund überantworten, und alle Hauptleute, Burggrafen, Pfleger und Amtleute, alle Bürger in Städten und Märkten, und die ganze Landschaft der Grafschaft Tirol der ihm der Vormundschaft wegen geschworenen Eide entbinden. Stürbe Herzog Friedrich während der Vormundschaft, so sollte die ganze Tiroler Land schaft dem Herzoge Sigmund, als dem nächsten rechtmässigen Erben