¬Der¬ Streit der Tiroler Landschaft mit Kaiser Friedrich III. wegen der Vormundschaft über Herzog Sigmund von Österreich von 1439-1446
[227] 139 zurückgeben, mit Ausnahme jener Schlosser, Güter und Häuser und jenes Gutes, welche Herzog Friedrich der ältere besessen, und der römische König wegen der Vormundschaft über Her zog Sigmund ebenfalls innegehabt, aber entweder als Pfand oder in anderer Weise weggegeben hat. Was von solchen Schlössern, Häusern oder Gütern die Landschaft zu Händen des Herzogs Sigmund mit Beschlag belegt hat, das stellt sie diesem zur Verfügung: er soll damit, sobald er als freier Fürst in ' seinem Lande
die Seinigen Widerwillen gegen die Landschaft und ihre Anhänger gefasst hätten, keine Rache üben und darüber Versicherungsbriefe ausstellen. Sobald Herzog Sigmund in das Land kommt, soll die Landschaft ihn bitten, dass auch er allen, die gegen ihn ge handelt haben, gnädig vergeben wolle. Die Räthe des römischen Königs sollen erwirken, dass acht Tage vor Uns. Frauen Lichtmess der Landschaft zu Meran von Seite des römischen Königs sicheres Geleite zugeschickt werde, wie dies früher für ihre Botschaft
geschehen sei, damit die Landschaft dieselbe Botschaft nach Wien entsenden könne, wo sie ungefähr vierzehn Tage nach Lichtmess vor dem römischen Könige und Herzog Sigmund erscheinen soll. Auch Herzog Albrechts Botschaft soll mit Vollmacht dort zugegen sein. Die landschaftlichen Sendboten sollen alsdann diese ,Abrede' 1 dem Herzoge Sigmund übergeben. Wird sie von dem römischen Könige und dein Herzoge Sigmund angenommen, so sollen an demselben Tage von beiden Theilen Briefe in redlicher Form ausgefertigt
und gesiegelt werden. Sobald das geschehen, soll Herzog Sigmund zur Stunde frei entlassen werden und sich 1 So werden die von den beiden Markgrafen entworfenen Yerinittlungsvor- schlüge in der Urkunde genannt. 10*