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History
Year:
1873
¬Der¬ Streit der Tiroler Landschaft mit Kaiser Friedrich III. wegen der Vormundschaft über Herzog Sigmund von Österreich von 1439-1446
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Page 130 of 177
Author: Jäger, Albert / Albert Jäger
Place: Wien
Publisher: Gerold
Physical description: 176 S.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; g.Tirol ; s.Vormundschaft ; z.Geschichte 1439-1446
Location mark: II 191.743
Intern ID: 253119
[217] 129 sandten als massgebend für ihr Verhalten mitgegeben werden sollten. Vor allem soll verlangt werden, dass Herzog Sigmund als ein freier, durch nichts gebundener Fürst in sein Land ent lassen werde. Will alsdann Herzog Sigmund zu seinem Ein züge in Tirol die Strasse von Salzburg her wählen, so mag er in Begleitung der Herzoge Heinrich und Albrecht von Baiern, des Erzbischofes von Salzburg 1 und des Bischofes von Passau ins Land kommen ; wählt er aber die Strasse über Lienz herauf

, so mag er die Grafen Heinrich von Görz und Ulrich von Cilly und die Bischöfe von Gurk, Lavant und Seckau als seine Be gleiter mitbringen. Dem Herzoge Sigmund, wie auch allen den genannten Herren, mögen sie auf der einen oder der anderen Strasse kommen, sollen alle Klausen, Städte und Schlösser der Grafschaft Tirol mit Beseitigung der Besatzungen offen stehen ; im Gegentheil, die Besatzungsmannschaften sollen sowohl dem Herzoge, als auch seinen Begleitern zur Reise her und zurück als sicheres Geleite

beigegeben werden. Hach seiner Ankunft im Lande mag Herzog Sigmund als ein freier und unabhängiger Fürst sich mit Rathen nach seinem Belieben umgeben, worauf die Landschaft ihm nacli den Bestim mungen der II aller Versehreibung gehorsam und gewärtig sein wird, bis ihm dieselbe Landschaft den Huldigungseid ge schworen haben wird. Oeber den Huldigungseid sollen sich der römische König und die Herzoge Albrecht und Sigmund mit einander verständigen; die Landschaft nimmt sichs nicht heraus, vor der Hand

zwischen ihre gnädigen Herren sich zu drängen und den Inhalt des Eides zu bestimmen; sie wird den Eid schwören, so weit sie hiezu verpflichtet ist. 1 Sobald Herzog Sigmund als freier Fürst in der bezeich neten Weise sich im Lande eingerichtet hat, soll die ganze Landschaft der Grafschaft Tirol, Geistliche und Weltliche, Edle und Unedle, aller Eide und Gelöbnisse, womit sie sich bis jetzt insgesammt oder theilweise zu einander verpflichtet haben, ledig und entbunden, und dafür dem Herzoge Sigmund gehorsam

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Category:
History
Year:
1873
¬Der¬ Streit der Tiroler Landschaft mit Kaiser Friedrich III. wegen der Vormundschaft über Herzog Sigmund von Österreich von 1439-1446
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Page 140 of 177
Author: Jäger, Albert / Albert Jäger
Place: Wien
Publisher: Gerold
Physical description: 176 S.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; g.Tirol ; s.Vormundschaft ; z.Geschichte 1439-1446
Location mark: II 191.743
Intern ID: 253119
[227] 139 zurückgeben, mit Ausnahme jener Schlosser, Güter und Häuser und jenes Gutes, welche Herzog Friedrich der ältere besessen, und der römische König wegen der Vormundschaft über Her zog Sigmund ebenfalls innegehabt, aber entweder als Pfand oder in anderer Weise weggegeben hat. Was von solchen Schlössern, Häusern oder Gütern die Landschaft zu Händen des Herzogs Sigmund mit Beschlag belegt hat, das stellt sie diesem zur Verfügung: er soll damit, sobald er als freier Fürst in ' seinem Lande

die Seinigen Widerwillen gegen die Landschaft und ihre Anhänger gefasst hätten, keine Rache üben und darüber Versicherungsbriefe ausstellen. Sobald Herzog Sigmund in das Land kommt, soll die Landschaft ihn bitten, dass auch er allen, die gegen ihn ge handelt haben, gnädig vergeben wolle. Die Räthe des römischen Königs sollen erwirken, dass acht Tage vor Uns. Frauen Lichtmess der Landschaft zu Meran von Seite des römischen Königs sicheres Geleite zugeschickt werde, wie dies früher für ihre Botschaft

geschehen sei, damit die Landschaft dieselbe Botschaft nach Wien entsenden könne, wo sie ungefähr vierzehn Tage nach Lichtmess vor dem römischen Könige und Herzog Sigmund erscheinen soll. Auch Herzog Albrechts Botschaft soll mit Vollmacht dort zugegen sein. Die landschaftlichen Sendboten sollen alsdann diese ,Abrede' 1 dem Herzoge Sigmund übergeben. Wird sie von dem römischen Könige und dein Herzoge Sigmund angenommen, so sollen an demselben Tage von beiden Theilen Briefe in redlicher Form ausgefertigt

und gesiegelt werden. Sobald das geschehen, soll Herzog Sigmund zur Stunde frei entlassen werden und sich 1 So werden die von den beiden Markgrafen entworfenen Yerinittlungsvor- schlüge in der Urkunde genannt. 10*

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History
Year:
1873
¬Der¬ Streit der Tiroler Landschaft mit Kaiser Friedrich III. wegen der Vormundschaft über Herzog Sigmund von Österreich von 1439-1446
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Page 133 of 177
Author: Jäger, Albert / Albert Jäger
Place: Wien
Publisher: Gerold
Physical description: 176 S.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; g.Tirol ; s.Vormundschaft ; z.Geschichte 1439-1446
Location mark: II 191.743
Intern ID: 253119
132 [220 1 ] des Herzogs Sigmund in Besitz genommen und als Pfand schaften oder in anderer Weise weggegeben hat, wozu er laut der Haller Verschreib™)g weder Macht noch Gewalt hatte. Was von diesen Schlössern, Häusern und Gütern die Landschaft zu Händen des Herzogs Sigmund eingezogen hat, das zurückzu stellen glaubt die Landschaft nicht ermächtigt zu sein ; sie ver schiebt die Entscheidung auf die Zeit, wann Herzog Sigmund als freier Fürst in seinein väterlichen Erbe sein wird, er soll alsdann

in dieser Sache nach seinem Willen handeln. In Betreff des Bisthums Trient glaubt die Landschaft jetzt in keine Unterhandlung und in keinen Ausgleich eingehen zu sollen; 1 sie überlässt auch diese Angelegenheit dem Herzoge Sigmund, der, sobald er in seinem väterlichen Erbe sein wird, die Verhältnisse des Stiftes Trient nach Massgabe der früheren Verträge und Verschreibungen ordnen kann.' 2 Die Gesandten sollen dem Herzoge die Verleumdungen bekannt geben, die wider die Landschaft ausgestreut seien

: Da Theobald v. Wolkenstein nicht, im Einvernehmen mit der Landschaft erwählt wurde, so soll er die Verwaltung des Bisthuins nicht antreten dürfen bis zur Ankunft des Herzogs. Was alsdann der Er wählte vom Herzoge erlangen mag, dabei soll es bleiben. (Urkunde des Merauer Archives.) 2 Sigmund brachte es nach seinem Regierungsantritte daliin, dass beide Gegcnbischöfe 1-146 ihren Ansprüchen entsagton, Benedict nicht mit gutem Willen. (Bonelli, Monumenta etc. p. 138.) 3 Siehe oben S. 198

. 4 Nach dieser urkundlichen Stelle wird es zur Gewissheit, dass auch König Friedrich mit dem Herzoge Sigmund auf . dem Salzburger Tage anwesend

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History
Year:
1873
¬Der¬ Streit der Tiroler Landschaft mit Kaiser Friedrich III. wegen der Vormundschaft über Herzog Sigmund von Österreich von 1439-1446
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Page 105 of 177
Author: Jäger, Albert / Albert Jäger
Place: Wien
Publisher: Gerold
Physical description: 176 S.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; g.Tirol ; s.Vormundschaft ; z.Geschichte 1439-1446
Location mark: II 191.743
Intern ID: 253119
104 [192] aus der Vormundschaft und aus den Ländern Steier, Kärnthen und Krain mit Gewalt verdrängte, und diese Länder als sein väterliches Erbe an sich ri ss, von dieser Vcrschreibung nichts wusste; warum sie jetzt für ihn, Sigmund, plötzlich gelten sollte? Sigmund soll seine Einsetzung in sein väterliches Erbe fordern, und jede Verhandlung darüber verweigern, ehe er als selbständiger Fürst in seinem Lande und mit seinen Käthen darüber Rede und Antwort geben könne. Werde er gefragt, warum

er so plötzlich seine Freiheit verlange, soll er auf die vielfachen Verletzungen der Hailer Vcrschreibung durch Fried rich hinweisen, der Pfleger und Richter gegen dieselbe will kürlich ein- und absetze, die Kleinodien aus dem Lande geführt habe, und noch fortwährend vertragsmässig nicht bewilligte Gegenstände fortschaffen lasse. Weiter wird dem Herzoge mit- geteilt, dass Friedrich und Albrecht mit dem Plane umgehen, Tirol aufzutheilen ; ihm, Sigmund, würde höchstens ein Dritt- theil, und welches, möge

er selbst ermessen, überlassen werden; er möge sich um fremde Hilfe umsehen, etwa bei dem Grafen Heinrich von Görz, bei dem Bischöfe vom Passau und dem Herzoge Albrecht, bei diesem aber mit grosser Vorsicht, da er an der ThciJung des Landes Interesse haben dürfte. Zum Schlüsse folgte noch einmal die dringende Aufforderung an Sigmund, mit seinen Zuschriften nicht zu säumen, sobald der König im Reiche sein werde. Um so mehr müsse er eilen, als Fried rieh gedroht habe, nach seiner Xuriiekkunft das Land derart

Cimici jswkì Anfpibc». In don ,Ma to ria lion' setzt or es in das Jahr 1444; in der ,Gcscli. Friedrichs« in da.s Jahr 1-143. AHoin im Jahre 14-14 hätte dio AnH'orderiing an .Sigmund, keine weitere Verselireibnng auszustellen, keinen .Sinn mehr gehabt, da ja eine solche auf neue sechs Jahre von Sigmund schon am HI, .Juli 1-143 ausgestellt worden war. (Siehe oben S. 144 etc.l — In der ,Ooser. Friedrichs' setzt, zwar Chmel die Schrift in das Jahr 1443, fügt aber hinzu, dass

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Category:
History
Year:
1873
¬Der¬ Streit der Tiroler Landschaft mit Kaiser Friedrich III. wegen der Vormundschaft über Herzog Sigmund von Österreich von 1439-1446
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Page 66 of 177
Author: Jäger, Albert / Albert Jäger
Place: Wien
Publisher: Gerold
Physical description: 176 S.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; g.Tirol ; s.Vormundschaft ; z.Geschichte 1439-1446
Location mark: II 191.743
Intern ID: 253119
dahin, den Herzog- Sigmund dem römischen Könige abzufordern und ihm wieder zu seinen Landen und Leuten zu verhelfen; sie sei dies ihrer Ehre und den geschworenen Eiden schul die:: ^ o ' die Stände, edel und unedel, seien es gewesen, welche sich um die Bestellung- eines Vormundes annahmen, und auf Grund der Haller Verschrei bung den jungen Herzog mit Leib und Gut dem römischen König, der dazumal noch Herzog war, über antworteten. Zu solchem Beschhisse verpflichte sie auch ihr Gewissen

und die ehrenrührige Nachrede, die sie in und ausser Landes vernehmen müsse. 1 Hat einmal Herzog Sigmund als freier Herr von seinem Land und Erbe Besitz genommen, und sich mit Rath und Wissen der Landschaft mit geschworenen Käthen umgeben, will er dann sich zu Verschreibungen gegen den römischen König herbeilassen, so mag er dies nach dem Rathe seiner Rüth e und der Landschaft thun, jedoch in solcher Weise, dass dabei für die Landschaft vorgesorgt, und sie nicht in Streit und Krieg verwickelt oder aus dem Besitze

und Ge nüsse ihrer Rechte und Freiheiten und guten alten Gewohn heiten verdrängt werde. Wollte aber der römische König den Herzog Sigmund nicht in das Land senden, oder damit zögen), so sollen alle Nutzungen und Zinse von allen Äemtern und Gerichten Tirols zurückbehalten und zu Sigmunds Iianden verwahrt werden. Die Sperre soll dauern, bis Herzog Sigmund im Lande sein wird. Sollte aber innerhalb dieser Zeit das Land mit Krieg überzogen werden, so sollen die zurückbehal tenen Gefälle zum Schutze von Land

und Leuten verwendet werden. Zuschriften, welche während dieser Zeit vom römischen Könige an die Landschaft erlassen werden, glaube sie nicht mehr schuldig zu sein anzunehmen, da laut der Haller Ver schreibung die Vormundschaft zu Ende sei; aber auch vom Herzoge Sigmund glaube sie keine Zuschriften annehmen zu müssen, da sicherem Vernehmen zufolge derselbe keine ver lässlichen Räthe an seiner Seite habe, wie er sie als freier Fürst nach der erwähnten Verschreibung haben sollte, und da ferner Se. Gnaden

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History
Year:
1873
¬Der¬ Streit der Tiroler Landschaft mit Kaiser Friedrich III. wegen der Vormundschaft über Herzog Sigmund von Österreich von 1439-1446
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Page 138 of 177
Author: Jäger, Albert / Albert Jäger
Place: Wien
Publisher: Gerold
Physical description: 176 S.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; g.Tirol ; s.Vormundschaft ; z.Geschichte 1439-1446
Location mark: II 191.743
Intern ID: 253119
[225] 137 Rath gewählt haben wird, sollen der römische König und die Herzoge Albrecht und Sigmund sich entweder selbst auf den Sonntag Vocem jueunditatis 1 nach Salzburg verfügen, oder, wenn sie das nicht wollen, ihre bevollmächtigten Räthe dazu senden, um über den der Tiroler Landschaft abzunehmenden Huldigungseid einig zu werden. Könnten sie sich hierüber nicht vereinbaren, so sollten sie dies noch an demselben Tage den beiden. Markgrafen schriftlich anzeigen. Diese sollen ge mäss

der mit ihnen getroffenen Uebereinknnft die Macht haben, in versiegelten Briefen, die sie in der Zeit von dein Tage zu Salzburg bis St. Laurenzentag einem jeden der genannten Herren und aneli der Tiroler Landschaft zusenden müssten, einen Eid festzustellen, den die Landschaft dem Herzoge Sigmund und den anderen Herren als ungetheilten Miterben schwören soll. Bei einer Zusammenkunft der Räthe des Königs und der zwei Herzoge, vierzehn Tage nach Lichtmess, sollen Compromisa- bi'iefe ausgefertigt

, oder nachdem ihn die Markgrafen übergeben haben, soll die Landschaft der Grafschaft Tirol denselben Eid schwören, jedoch ohne Nachtheil für ihre Freiheiten und Herkommen, Sobald die Landschaft geschworen hat, soll Herzog Sigmund zur Stunde der Landschaft ihre Privilegien, gute Gewohnheiten und alte Herkommen, die ihr von Königen, Fürsten, Markgrafen, Grafen und Gräfinnen bestätigt wurden, gnädig bestätigen und sie dabei handhaben und bleiben lassen. Sobald Herzog Sigmund als ein freier 'lind unverbundener

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Category:
History
Year:
1873
¬Der¬ Streit der Tiroler Landschaft mit Kaiser Friedrich III. wegen der Vormundschaft über Herzog Sigmund von Österreich von 1439-1446
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Page 103 of 177
Author: Jäger, Albert / Albert Jäger
Place: Wien
Publisher: Gerold
Physical description: 176 S.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; g.Tirol ; s.Vormundschaft ; z.Geschichte 1439-1446
Location mark: II 191.743
Intern ID: 253119
und Mündel und in die geheimen Complotto und Ver bindungen einen tiefen Einblick gewährt welche schon früh vor Ablauf der V orimindschaftszeit zwischen Sigmund und einer ihm ergebenen Partei in Tirol hinter dem Rücken Friedrichs eingeleitet waren, sondern auch desswegen, weil uns diese Schrift mehr als irgend etwas anderes begreiflich macht, wie sehr der gleichen geheime Verabredungen und Pläne das Gemiith Fried richs verbittern und zu noch grösserer Härte gegen Sigmund und Unnachgiebigkeit gegen Tirol

reizen mussten. 1 Gleich Anfangs wird Sigmund in dieser Schrift aufgefordert, an der Treue seiner Anhänger in Tirol nicht zu verzweifeln : es werden ihm mehrere genannt, die bereif, sind, Leib und Gut und all ihr Vermögen für ihn zu opfern, besonders die zwei Wolkensteiner Michael und Oswald, Heinrich von Mörsberg, Joachim von Montany und der Königsberger. Auf keinen Fall soll er sich, wenn ihm dies zum ninth et würde, zu einer weiteren Vorsehreibung herbeilassen, dies würde seine Getreuen in 1 irol

einem Zweifel unter liegen, wenn man berücksichtigt, wie v li hi o. I zu den Briefen gelangte. Kl- fand sie (man söhn Regent. Friedrichs IV. Nr. 20:!3 jmg. *202) im gnli. J faus,'ircliivo. Da Sigmunds geheime Correspojidenz, besonders das in Krage stehende Document für ihn und insbesondere für den Schreiber in hohem Grade. eomproiniltircnd wir, und dieser am .Schlüsse den jungen Fürsten bat, das Schriftstück eben aus diesem Grunde zu vertilge», so kann uiehf. angenommen werden, dass Sigmund

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Category:
History
Year:
1873
¬Der¬ Streit der Tiroler Landschaft mit Kaiser Friedrich III. wegen der Vormundschaft über Herzog Sigmund von Österreich von 1439-1446
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Page 110 of 177
Author: Jäger, Albert / Albert Jäger
Place: Wien
Publisher: Gerold
Physical description: 176 S.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; g.Tirol ; s.Vormundschaft ; z.Geschichte 1439-1446
Location mark: II 191.743
Intern ID: 253119
[197] ion welcher Friedrich sich verpflichtet habe, nach Ablauf der vier Vornnindsehaftsjahre alle Lande, Herrschaften, Schlösser, Güter und Leute, sowie alle Schätze und Briefe ohne Verzug- und Widerrede dem Herzoge Sigmund zu überantworten, und die ganze Landschaft der ihm der Vormundschaft wegen geschwore nen Eide zu entbinden, und alles das habe Friedlich damals bei seinen fürstlichen Treuen unverbrüchlich zu halten und dawider nicht zu handeln gelobt. Die Botschaft vermöge

die mit dem Herzog Sigmund getroffenen Vereinbariingen nicht als giltig zu erkennen, da Sigmund nicht als freier in sein Erbe einge setzter Fürst mit Wissen und Willen seiner Käthe und Land schaft dieselben eingegangen sei. Die Haller Verschreibung sei mit der Landschaft vereinbart worden, und habe ohne deren Wissen und Zustimmung nicht, abgeändert werden können. Die Verhandlungen erhitzten sich in Folge dieser Stellung der beiden Theile in dem Masse, dass sie zu gegenseitigen Vorwürfen übergingen

. Er habe zugesichert, dass aus dem schiedsrichterlichen Spruche des weiland Herzogs Albrecht vom Jahre 1435 kein Vorwand zur Verweigerung oder Verzögerung der Landesabtretung an Herzog Sigmund abgeleitet, werden solle, und doch -wolle der König jetzt auf Grund desselben Schiedsspruches die Herr schaft über Tirol für sich in Anspruch nehmen, oder sogar eine Theilung des Landes einleiten. 1 Diese vielfachen Ver letzungen der Haller Verschreibung haben der Tiroler Land schaft das Becht zum Widerstande

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Category:
History
Year:
1873
¬Der¬ Streit der Tiroler Landschaft mit Kaiser Friedrich III. wegen der Vormundschaft über Herzog Sigmund von Österreich von 1439-1446
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Page 153 of 177
Author: Jäger, Albert / Albert Jäger
Place: Wien
Publisher: Gerold
Physical description: 176 S.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; g.Tirol ; s.Vormundschaft ; z.Geschichte 1439-1446
Location mark: II 191.743
Intern ID: 253119
152 [240] Am 9. April war also Herzog Sigmund von Friedrich end lich entlassen worden. Am 13. kam Nachricht, dass er von Wien sich erhoben und die Reise nach Tirol angetreten habe. Die Trennung von Friedrich mag ihm kaum schwer gefallen sein; desto fröhlicher gestaltete sich sein Einzug in Tirol, denn der lang Ersehnte kam in die Mitte seines Volkes, das ihn als seinen Erbfürsten 1 jubelnd empfing. 2 Der Bischof Johann von Brixen war ihm mit zahlreichen Landleuten schon in den Oster- tagen

3 entgegengeritten; bei seiner Ankunft in Innsbruck am 28. April begrüsste ihn mit vieler Feierlichkeit der Abt Georg von Stanis, ein thiitiger und einflussreicher Mann, an der Spitze der Landschaft: 4 die Huldigung wurde ihm mit Freude ge leistet. 5 Das erste, was. Sigmund vornahm, war die Wahl eines Rathes, in welchen er den Vogt Ulrich von Matsch den älteren, Landeshauptmann an der Etsch, Ludwig von Landsee, Deutsch or den s-Oomthur der Bailei an der Etsch, Heinrich von Mörsberg, Wolfgang von Freundsberg

, Parzival von Annenberg und Oswald den S ebner berief. Nicht den günstigsten Eindruck machte es, dass er vier Ausländer mit sich brachte ; vermuth- licli befanden sich darunter Jakob Tropp und die zwei Brüder Vigilius und Bernard Gradner.Was Herzog Sigmund und das Land Tirol voir den zwei Gradnern später zu erfahren hatte, rechtfertigte den Widerwillen gegen die Fremden. Wie gross und berechtigt die Erwartungen waren, welche Tirol an die Regierung Sigmunds knüpfte, bezeugen die TJrtheile

, dass Herzog Sigmund in die Regierung' Tirols als erblicher Fürst eintrat. 2 Sigismundus restitntns est suis ditionibns magno mim inni gaudio et ex- spectatione. Guilliniann. IL 1383. 3 Sinnacher VT. 307. 4 Ladurner: Gesch. d. Bischöfe v. Chnr. Mscpt, ex Archiv. Stanis. D Burglehner Tir. Adi. I. 2. p. 311. 6 Sinnaoher loc. eit.

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Category:
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Year:
1873
¬Der¬ Streit der Tiroler Landschaft mit Kaiser Friedrich III. wegen der Vormundschaft über Herzog Sigmund von Österreich von 1439-1446
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Page 143 of 177
Author: Jäger, Albert / Albert Jäger
Place: Wien
Publisher: Gerold
Physical description: 176 S.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; g.Tirol ; s.Vormundschaft ; z.Geschichte 1439-1446
Location mark: II 191.743
Intern ID: 253119
sollte, bis Herzog Sigmund als ein freier und selbständiger Fürst in den Besitz seiner Lande und Leute der Grafschaft Tirol kommen würde. Der Graf von Görz verpflich tete sich, seine Lande, Städte, Märkte, Thal er, Schlösser, Pässe, Strassen, Wege und Stege Niemandem zu offnen, der in der Absicht käme, die Tiroler Landschaft, zu beschädigen, zu über ziehen oder zu bekriegen. Durch die Klause ober Lienz soll Niemandem zu ziehen, zu reiten oder zu gehen gestattet sein, er werde denn gefragt und untersucht

;, ob er etwas führe oder treibe, was wider Herzog Sigmund und seine Landschaft wäre. Die tirolischen Landesverweser, die bei dem Abschlüsse des Bündnisses in Bruneck zugegen waren, 2 gelobten dem Grafen von Görz hin wider dieselben Si cherh ei t s m asfc regel nund noch darüber die Stellung von 400 Knechten zum »Schutze seiner Schlösser und Pässe. Sobald Herzog Sigmund in seinem Lande sein werde, wird sich die Landschaft verwenden, dass er dem 1 Urkunde dd. Heran am nechsten montag nach Dorothee (7. Febr.) 1416

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1873
¬Der¬ Streit der Tiroler Landschaft mit Kaiser Friedrich III. wegen der Vormundschaft über Herzog Sigmund von Österreich von 1439-1446
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Page 40 of 177
Author: Jäger, Albert / Albert Jäger
Place: Wien
Publisher: Gerold
Physical description: 176 S.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; g.Tirol ; s.Vormundschaft ; z.Geschichte 1439-1446
Location mark: II 191.743
Intern ID: 253119
[127] 39 Renten soll Friedrich zu keiner Rechnungslegung verpflichtet sein, sondern sie beziehen und aus ihnen den herzoglichen Hofstaat und die Regierung der Länder nach bestem Vermögen bestreiten. Gefälle, die bei dem Ausgange der Vormundschaft noch rückstandig auf den Aemtern liegen, sollen dem Herzoge Friedrich nachträglich verrechnet und überantwortet werden. Endlich sollen Herzog Friedrich und Herzog Sigmund zur aufrichtigen und treuen Erfüllung dieser Versehreibimg in allen ihren Punkten

verhalten sein/ 1 Das ist der Inhalt der durch ihre Bestimmungen, und noch mehr, wie wir später sehen werden, wegen ihrer Folgen wichtigen Verschreibung. Was die ersteren betrifft, so finden in ihr zuvörderst die Rechte des Hauses Oesterreich die offenste Anerkennung und Achtung, das Wohl und die Rechte des jungen Herzogs Sigmund die zärtlichste Vorsorge, und die Rechte und Selbständigkeit des Landes Tirol die ernsteste Wahrung. Die Hausgesetze der Habsburger, welche in Vor mundschaftsfällen

den Aoltesten zur Führung derselben berufen, werden ohne Rückhalt respectirt; alle mit der Vormundschaft verbundenen Vortheile dem Herzoge Friedrich ungeschmälert eingeräumt. Die fast ängstliche Beschränkung der Vormund schaft auf vier Jahre, d. h. da Herzog Sigmund damals eilf Jahre und acht Monate zahlte, bis zum Eintritte seines 16. Lebensjahres, war nicht eine unbillige oder misstrauische Be engung des Vormundes, sondern nur eine im Rechte und Familiengesetze begründete Forderung. In dem wiederholten

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