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Books
Category:
History
Year:
1872
¬Das¬ alte Raetien : staatlich und kulturhistorisch dargestellt
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Page 277 of 546
Author: Planta, Peter Conradin ¬von¬ / von P. C. Planta
Place: Berlin
Publisher: Weidmann
Physical description: 530 S., 2 Faltbl. : Kt.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Rätien ; z.Geschichte Anfänge-1000
Location mark: II 103.237 ; II A-569
Intern ID: 102465
auch Beisitzer der jenigen Nationalität, weicher die Parteien angehörten, zuzog, Fin die verschiedenen, beisammen wohnenden deutschen Völker schaften konnte auch ein Bedilrfniss nach eigener Gerichtsverfassung gar nicht bestehen, da ohnehin allen deutschen Stämmen die sog. Gauverfassung gemein gewesen zu sein scheint, wonach das Volk, in gewisse Unterabteilungen zerfiel, deren jeder ein Graf, oder wie er sonst Mess, als Richter und als Kriegsführer vorstand. Verschieden war aber das Verhält

ni ss zu den römischen Pro vincial en. Du nämlich dieselben, ausser bei den Ostgothem, anfänglich nicht als den herrschenden Deutschen ebenbürtige Vollfreie angesehen wurden 3 ), auch nicht waffenfähig waren 4 ), so konnten sie ursprüng lich keinen Bestandteil der deutschen Volks- beziehungsweise Gau-Gemeinde bilden. Es hatte dies die natürliche Folge, dass in Römer sowol als die Langobarden sollen je nach ihren eigenen Gesetzen erben mit! Frevelbussen bezahlen, fügt aber bei-. „De ceteris vero causis communi lege

der Betreffende ..lege Salica, Romana, Ilipuaria , Gotha, Alemanna, Boiaria' oder ..Gimdebalda vivit.' -I Noch im J. S5S musate Ludwig IL schwören „umeuique competentem legem et iustitiam conservabo' (Cap it. leg. Fr an cor. XXVI). n l Dass die Romanen ursprünglich im Frankenreich minderen Rechtes als die Deutschen, also nicht Yollbürger waren, ersieht man schon aus der Ver schiedenheit des Wehrgeldes, welches die Lex Salica (XL1II, 1. 7) für die freien Franken auf 200 solidi, für die freien romanischen

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Books
Category:
Geography, Travel guides
Year:
1872
Landeskunde von Tirol
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Page 44 of 123
Author: Schneller, Christian / von Christian Schneller
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: IV, 116 S. : Kt.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Tirol ; s.Landeskunde
Location mark: II A-3.991
Intern ID: 155061
Volkes sind eben die La din er. Dagegen reichte aber auch das deutsche Ele ment im Süden weit über die Gränzen des Landes bis Verona und Vi cenza hinab; namentlich waren die Gebirge am linken Etschuser von Deutschen bevölkert. Dort haben sich noch deutsche Gemeinden erhalten. Die Ursache, daß in Wälschtirol das italienische Element allmälig das deutsche überwucherte und in sich aufnahm, ist in der srühern vollkomme neren Ausbildung der italienischen Sprache und in dem namentlich seit

der Reformation eingetretenen Bestreben der tridentinischen Geistlichkeit, die Deutschen zu romanisiren, zu suchen. Dazu kommt aber auch noch, daß der Italiener lebhafter, rühriger und für alles, was zur Besserung seiner äußern Lebensverhältnisse und Vermehrung des Erwerbes dient, empfäng licher ist, als der Deutsche. Ohne Zweifel ist der Italiener auch viel ge nügsamer, wenn auch nicht nüchterner. Jedes Volk hat seine Tugenden und seine Fehler, — das bessere ist jenes, welches sich eifriger bestrebt

, seine Tugenden zu vermehren und seine Fehler Zu vermindern! Die deutschen Mundarten Tirols gehören der oberdeutschen bai- rischen Volkssprache an, nur in Oberinnkhal und Vinstgau mischt sich Schwäbisches ein, welches im Bezirke Reutte sogar vorherrscht. Die La- diner gebrauchen als Haussprache verschiedene unter einander ziemlich ab weichende Mundarten, in welche viele deutsche Worte Eingang gesunden haben; dieselben sind jenen romanischen Dialekten sehr ähnlich, welche als sogenanntes Romaunsch noch heute

im Schweizerkanton Graubünden namentlich im Engadin, gesprochen werden. Die Volkssprache der Wälsch- tiroler schließt sich theils der lombardischen, theils der venetianischen Mundart an. Wie in der deutschen Mundart in Südtirol namentlich in Bezug auf Feld- und Weinbau sich italienische Wörter und Ausdrücke (wie z. B. Pergel, Torkel, Jhrn, Saltner u. a. m.) eingemischt haben, so haben auch die Wälschtiroler viele deutsche Wörter aufgenommen oder behalten, beson- ders in Bezug auf einige Gewerbe (wie z. B. tiàr

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Books
Year:
1872
¬Das¬ moderne Völkerrecht der civilisirten Staaten als Rechtsbuch dargestellt
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Page 388 of 547
Author: Bluntschli, Johann Caspar / von J. C. Bluntschli
Place: Nördlingen
Publisher: Beck
Physical description: XIV, 528 S.. - 2., mit Rücksicht auf die Ereignisse von 1868 bis 1872 erg. Aufl.
Language: Deutsch
Location mark: 1035
Intern ID: 184056
374 Achtes Buch. suchen, diesen Grundsatz vertreten und seine Durchführung, sei es bei den ver bündeten deutschen Regierungen, sei es bei den Mächten des Congresses, in Anregung bringen zu wollen. 3. Der gleichstimmige Ausspruch und die gleichstimmige Einwirkung auf ihre Regierung von Seiten Aller, welchen die Durchführung jenes Grundsatzes im eigenen, wie im Interesse des Rechts und der Civilisation am Herzen liegt, ist möglichst zu erstreben. 4. Zur Ausführung dieser Beschlüsse

wird ein Comité niedergesetzt, welches namentlich die Mittheilung derselben an Einen Hohen Senat, an die Handelskammer, an die hier residirenden Consnln anderer Staten und in ausgedehntem Masse an solche Kreise und Personen Deutschlands und des Auslandes, die an der Wohl fahrt des Seeverkehrs eng betheiligt sind, mit der Aufforderung übernehmen wird, in gleichem Sinne thätig sein zu vollen.' In dem deutschen Kriege von 1866 verzichteten Preussen, Italien und Oester reich auf Prisen von Handelsschiffen

diese Beform fordern werde. F- Zu Anfang des französisch-deutschen Krieges machte König 'Wilhelm den kühnen Versuch, das humane Princip, sogar ohne Zusicherung des Gegenrechts, zur Anerkennung zu bringen. Die Proclamation vom 18. Juli 1870 sagt: „Französische Handelsschiffe sollen der Aufbringung und Wegnahme durch die Fahrzeuge der Bundeskriegsmarme nicht unterliegen.' Leider ist Frankreich, im Gefühl seiner Uebermacht zur See, diesem Beispiel nicht gefolgt und hat de© überlieferten Miss brauch

fortgesetzt. So kam es, dass die humane Massregel der deutschen Bundes gewalt nur der neutralen und der französischen Schifffahrt zu gute kam, aber die deutsche Schifffahrt darunter litt. Die schlimmen Kriegserfahrungen bestimmten sogar gegen Ende des Kriegs die deutsche Heeresführung dazu, die Anwendung jenes humanen Grundsatzes zu suspendiren und-auch den französischen Handel mit Repressalien zu bedrohen. (Note vom 12. Jan. 1871.) Dann hat freilich der Schrecken, welchen das deutsche Kriegsschiff

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Books
Year:
1872
¬Das¬ moderne Völkerrecht der civilisirten Staaten als Rechtsbuch dargestellt
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Page 112 of 547
Author: Bluntschli, Johann Caspar / von J. C. Bluntschli
Place: Nördlingen
Publisher: Beck
Physical description: XIV, 528 S.. - 2., mit Rücksicht auf die Ereignisse von 1868 bis 1872 erg. Aufl.
Language: Deutsch
Location mark: 1035
Intern ID: 184056
98 Zweites Buch. darf auch der Kaisertitel nicht von der anmasslichen Eitelkeit blosser Volks- und Landesfürsten missbraucht werden. Die fränkischen und die deutschen Könige des Mittelalters erhielten denselben als römische Kaiser und standen als Verwalter des Weltfriedens und der christlichen Weltordnung (damals imperium mundi genannt) an. der Spitze der abendländischen Christenheit. Der Russische Czar Peter der Grosse nahm den Kaisertitel 1701 in der Absicht an, die Erinnerung an das Ost

römische Kaiserthum zu erneuern. Napoleon I. wollte das Eeich Karls des Grossen in moderner Gewalt wieder aufrichten, als er 1804 den Kaisertitel sich aneignete. Das Oesterreichische Kaiserthum (seit 1804) und das zweite fran zösische (seit 1852) haben eine weniger universelle, aber doch nicht eine bloss nationale und einzelstatliche Bedeutung. Die Würde des deutschen Kaisers (seit 18. Jan. 1871) hat Bezug auf die grosse Statengemeinschaft des deutschen Reiches und erhebt sich dadurch

üb e r die Würde der Königslcronen, welche den deutschen Einzelstaten zugehören. 86. Der Kaiserliche Rang eines States ist nicht bedingt durch den Kaisertitel. Auch eine von Königen regierte Weltmacht hat Anspruch auf kaiserlichen Bang und ebenso eine weltm'ächtige Republik. Die Grossbrittanische Krone hat den Königsnamen aber den Kaiser lichen Rang. Keine andere steht ihr an universeller Bedeutung gleich. Nichts wird die Bundesrepublik der Vereinigten Staten von Nordamerika hindern, wenn sie sich als Weltmacht darstellen

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Books
Year:
1872
¬Das¬ moderne Völkerrecht der civilisirten Staaten als Rechtsbuch dargestellt
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Page 357 of 547
Author: Bluntschli, Johann Caspar / von J. C. Bluntschli
Place: Nördlingen
Publisher: Beck
Physical description: XIV, 528 S.. - 2., mit Rücksicht auf die Ereignisse von 1868 bis 1872 erg. Aufl.
Language: Deutsch
Location mark: 1035
Intern ID: 184056
acheinen mochte, aber dem heutigen Rechtsbewusstsein nicht mehr entspricht. Ebenso war das Verfahren, welches während des nordamerikanischen Bürgerkriegs in einem südstatlichen Ge- fängniss gegen Kriegsgefangene der Union gehandhabt wurde, indem die Leute an Luft und Nahrung heftigen Mangel litten und überdem noch roh behandelt wurden, wider das Völkerrecht. Während des französisch-deutschen Krieges wurden die in deutscher Gewalt befindlichen französischen Kriegsgefangenen zu Ende des Jahres 1870

auf die bisher in der Kriegsgeschichte unerhörte Summe von 11,160 Offizieren und 333,885 Mann gezählt, während die Zahl der deutschen Kriegsgefangenen in französischer Gewalt kaum einige tausend Mann im Ganzen betrug. Trotzdem zeigte sich die auffallende Erscheinung, dass von Seite der deutschen Kriegen fangenen viele Klagen über pöbelhafte Beleidigungen, denen sie auf dem Transport ausgesetzt worden, vernommen wurden, während die französischen Kriegsgefangenen in Deutschland keine Misshandlung erfuhren

. Dagegen waren die französischen Dienstvorschriften günstiger für die Gefangenen als die deutschen, indem jenen eine grössere Besoldung als diesen zugewiesen war. Vgl. darüber die Correspon- denz zwischen dem Grafen Bismarck vom 4. Oct. 1870 und dem französischen Delegirten des Auswärtigen von Chaudordy vom 28. Oct. 1870. — Es verdient übrigens Erwähnung, dass die menschenfreundliche Gesinnung vorzüglich der gebildeten Classen sich auch hier bewährt und vielfältig das harte Loos der Gefangenen

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Books
Category:
History
Year:
1872
¬Das¬ alte Raetien : staatlich und kulturhistorisch dargestellt
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Page 445 of 546
Author: Planta, Peter Conradin ¬von¬ / von P. C. Planta
Place: Berlin
Publisher: Weidmann
Physical description: 530 S., 2 Faltbl. : Kt.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Rätien ; z.Geschichte Anfänge-1000
Location mark: II 103.237 ; II A-569
Intern ID: 102465
ihres ursprünglichen Bmfanges herabgesetzt wurde. Die Geschichte Currätieus, besonders seines Bisthums und. seiner Klöster, seit Einführung der Gauverfassung ist zugleich die Geschichte des deutschen Kaiserreiches : wie dort, so vergab der deutsche Kaiser allenthalben, Stück für Stück, alle staatlichen Be sitzungen, Regalien und Hoheiten, und zwar vorzugsweise an die Bistliiimer. die überall zu unabhängigen Herrschaften heranwuchsen, aber auch an die Grafen und Herzoge, die sich überall erbliche Herrschaften

gründeten — bis er selbst kaum mehr als den Na men des Staatsoberhauptes übrig behielt. Und dennoch waren die deutschen Könige ursprünglich, der Idee nach, eben so ausschliessliche Inhaber aller Staatsgewalt wie die römischen Kaiser! Der scheinbare Widerspruch erklärt sich aus dem Widerstreit zwischen dem römischen und dem deutschen Staatssystem. Die Franken hatten in den von ihnen eroberten römischen Provinzen, mit vielen andern römischen Einrichtungen, auch die Idee der Allmacht des Staatsoberhauptes

angenommen, und die fränkischen Könige, die in Allem in die Fusstapfen der römischen Kaiser zu treten und als deren Nachfolger zu erscheinen wünschten, betrachteten sich auch als Erben ihrer Rechte. Allein die lebenskräftigen Deutschen waren nichts gleich den erschlafften Römern, für die Despotie empfänglich ] ihr Volksstaat war aristo-

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Books
Category:
Geography, Travel guides
Year:
1872
Elsaß-Lothringen : Naturansichten und Lebensbilder
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Page 212 of 288
Author: Noë, Heinrich / von Heinrich Noé
Place: Glogau
Publisher: Flemming
Physical description: VIII, 275 S. : Ill.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Elsass-Lothringen
Location mark: II A-3.926
Intern ID: 155103
, daß wir Preußen werden müssen?' Und als ich dann, um die Sonde anzulegen, bejahte, da senkten sie den Kopf, wie die Türken, wenn sie das Wort Kismet! aussprechen und fügten kleinlaut hinzu: „Sie sind die Herren. Was können wir machen? Nichts!' An solchem Gebühren waren aber vornehmlich drei Dinge schuld. Erstlich die unsinnigsten Vorstellungen über den deutschen Mi litär-Dienst und zum Zweiten die nur bei solcher Unwissenheit mögliche unklare und verworrene Vorstellung, daß die schlimme Zeit

, welche mit dem deutschen Heer für Handel und Wandel natürlich eingezogen war, mit der Herrschaft der Deutschen fort dauere, oder mit anderen Worten, daß solch traurige Wirtschaft den „Prüßen' so Zu sagen in den Kleidern steckte. Drittens endlich war es das „pmßische und schwabische Gald' (Geld), welches sie verwirrte und in seiner germanischen Mannigfaltigkeit auch leicht verwirren konnte — eine Confusion, die wir ihnen selbst am wenigsten in Uebel nehmen können, Weil wir ebenso wenig an die Borzüge

dieser Erscheinungsweise unserer gepriesenen Vielgestaltigkeit glauben mögen. Die Dörfer zwischen Belfori und. Maasmünster sehen nicht so verlottert aus wie die in der Nähe des Rheines, dennoch aber auch bei Weitem nicht so sauber, wie die echt deutschen Dörfer in den Vogesen-Gegenden. Die Häuser sind zwar auch niedrig, z. B. in St. Germain und Rougemont, aber es fehlt ihnen.die Zierde kleiner Gärichen nicht und nicht der Hain von Kirsch-

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Books
Category:
Geography, Travel guides
Year:
1872
Elsaß-Lothringen : Naturansichten und Lebensbilder
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Page 146 of 288
Author: Noë, Heinrich / von Heinrich Noé
Place: Glogau
Publisher: Flemming
Physical description: VIII, 275 S. : Ill.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Elsass-Lothringen
Location mark: II A-3.926
Intern ID: 155103
Gegend der Vogesen vor dem Kriege den deutschen Touristen so unbekannt geblieben, wie manche Schriftsteller vermuthlich aus dem Grunde meinen, weil die Deutschen so wenig darüber ge schrieben haben. Geht man von den drei Nehren in das walsche Orbey und noch weiter bis zum Weißen See, so hört man über all von durchwandernden Sommervögeln, insbesondere von Heidel berger Studenten erzählen, welch letztere hier so gewöhnlich gesehen werden, daß man auch den Verfasser dieser Betrachtungen

Gesichtskreis gegen die Berge hin — dazu ein immerwährendes Auf- und Absteigen, derlei läßt sich wohl auch in minder begnadigten Gegenden beobachten oder ge nießen. Merkwürdig aber erscheint dem Fremdling die walsche Insel mitten im deutschen Sprachgebiet: die Hirten oder Holz fäller, denen er da begegnet, wissen ihm keine deutsche Antwort mehr zu geben. Ein französischer Streifen züngelt hier über den „Col du Bonhomme' her in 's deutsche Elsaß hinein — und die drei auf den Bergen verstreuten Dörfer

Poutroye, Bonhomme und Baroche. nebst Orbey unterscheiden sich von ihren Nachbarn so, wie sich eben Franzosen von Deutschen unterscheiden. Orbey — natürlich wieder ein Fabrik-Ort — liegt in einer tiefen Mulde, in welche man durch Fichtenwald hinabsteigt. Ob gleich uns die „Sonne' dort mit der Inschrift einladet „Is sàll là pour tout Is Iiwiiäk' (die Sonne scheint für Jedermann), so Hut man doch gut, sich in den Schatten zu stellen und bài gold-

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Books
Category:
Literature
Year:
1872
Dichter, Kaiser und Papst : Walther von der Vogelweide als politischer Dichter
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Page 6 of 87
Author: Thurnwald, Andreas / A. Thurnwald
Place: Wien
Publisher: Braumüller
Physical description: 80 S.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Walther <von der Vogelweide> ; s.Politische Literatur
Location mark: II 9.954
Intern ID: 214081
Walther — am wonniglichen Hofe der Babenberger — Lenz und Minne und sang Lieder Zu Gottes Lob und Preis' als aber mit dem Tode des Kaisers Heinrich die schwere Not über Deutschland herein- brach, ließ er der Minne süße Kunst und wurde politischer Dichter. Walther war keinen Augenblick im Zweifel, wie er Stellung nehmen sollte. Er steht — gegen den Papst — auf Seite des deutschen Volkes und des rechtmäßig gewählten Kaisers, verteidigt dessen Recht und straft in zornvollen Worten das Gebahren

Roms und seiner Diener. Was Deutschland während des langjährigen Kampfes zwischen Kaiser und Papst gelebt, empfunden, genossen und gelitten, das alles klingt treulich wieder in seinen politischen Gedichten, in seinen „Sprüchen'. Und das ist auch der Grund , dass. Walther der Lieblingsdichter des deutschen Volkes war und noch ist, weil seine Sprüche das Urteil einer hochwichtigen Vergangenheit, die Ansichten eines dahingeschiedenen Geschlechtes sind über Ereignisse, die sich noch in der Gegenwart

wiederholen, über dieselben Ereignisse, die noch jetzt nach sechshundert jährigem unablässigen, immer noch nicht ganz erfolgreichen Ringen und Kämpfen die Gemüter der Deutschen bewegen und durchglnhen. Möge die Schrift, die ein Bild dieses Kampfes geben will, in dem Dichter und Kaiser für Deutschlands Größe und Ehre fochten, die Päpste und Priester aber auf dieses Reiches Schwäche und Spott sannen, dem deutschen Volke zu Nutz und Fromme» sein. Wien, 1. Mai 1872. Dr. U. Mumwald, Professor an der Mediier

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Books
Category:
Geography, Travel guides
Year:
1872
Landeskunde von Tirol
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Page 43 of 123
Author: Schneller, Christian / von Christian Schneller
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: IV, 116 S. : Kt.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Tirol ; s.Landeskunde
Location mark: II A-3.991
Intern ID: 155061
. d) Nach dem Stande. Ledig . . . 259,665 männliche und 260,087 weibliche Personen; verheirathet 102,849 „ „ 106,848 „ „ verwitwet . 17,512 „ „ 29,301 „ „ geschieden . 12 „ 9 „ .. Unter der anwesenden Bevölkerung befanden sich 434 Blinde und 639 Taubstumme. o) Nach der Religion. Die größte Mehrzahl der Bevölkerung (775,476) ist katho lisch. Protestanten fanden sich 670, Unitarier und andere christliche Glaubensgenossen 29, Israeliten (Juden) 107, Heiden 1. 6) Nach Sprache und Nationalität. Die Deutschen bewohnen

Nordtirol, dann in Südtirol die Bezirke Brixen, Bruneck (mit Ausnahme von ElmeSerg), Aenz, Bozen (mit Ausnahme von Gröben) und Meran, außerdem noch eine kleine Anzahl von Dörfern (Enklaven) in Wälschtirol. Die Ladiner, bei denen übrigens die Kenntmß der deutschen Sprache allgemein verbreitet ist, bewohnen die Gerichtsbezirke Enneberg, Ampezzo, Bu chenstein, Fassa und das Thal Gröden. Der übrige Theil des Landes ist von Italienern bewohnt, so daß im Etschthale die Enge von Salurn die Sprachgrenze bildet

. Nach den kirchlichen Schematismen vom I. 1870 berechnet stellen sich heraus: Deutsche 434,844 Ladiner . 22,822 Italiener . . . . . . 361,907 Im Mittelalter war die Scheidung zwischen Deutschen und Ro manen (so heißen die Italiener und Ladiner, weiterhin auch die Franzosen und Spanier mit gemeinsamem Namen) in Tirol nicht so scharf, wie heut zutage. Manche uns unverständliche Ortsnamen bezeugen, daß Romanen einst auch in Nordtirol durch das ganze Innthal hinab bis in die Gegend von Schwaz dicht seßhaft warm

12
Books
Year:
1872
¬Das¬ moderne Völkerrecht der civilisirten Staaten als Rechtsbuch dargestellt
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Page 366 of 547
Author: Bluntschli, Johann Caspar / von J. C. Bluntschli
Place: Nördlingen
Publisher: Beck
Physical description: XIV, 528 S.. - 2., mit Rücksicht auf die Ereignisse von 1868 bis 1872 erg. Aufl.
Language: Deutsch
Location mark: 1035
Intern ID: 184056
. Phillimore III. 183 f. 2. Die Verordnungen des deutschen Oberfeldherrn vom 16. unci 19, August, welche Spione, Misswegeführer und andere Verräther und Missethäter gegen die Sicherheit der Truppen mit der Todesstrafe bedrohen, sind von Vielen getadelt worden. Die Drohung der Todesstrafe ist wohl -unentbehrlich, aber sie darf doch nur in schweren Fällen wirklicher Verschuldung angewendet werden. Rolin- Jaequemyns, Genter Revue du Droit Intern, H S. 669. 629. Als Spion wird betrachtet, wer heimlicher Weise

liche — Erspähen der feindlichen Rüstungen und Waffenplätze vor dem Ausbruch des Kriegs kann je nach Umständen polizeilich geahndet, darf aber nicht als Spionerie kriegsgerichtlich bestraft werden. Nur im Kriege und nach Kriegsrecht gibt.es Spione. Auch dann aber muss man sich hüten, allzuleicht auf Spionerie zu schliessen. In dem deutschen Kriege von 1866 war die Spionenriecherei besonders la den süddeutschen Heeren zu einer' Manie geworden, welche eine Menge höchst unschuldiger Personen momentan

arg belästigte, aber schliesslich doch nirgends ernste Folgen hatte. Gefährlicher war die Sucht der Französen im Jahr 1870, in den deutschen Privaten Spione zu wittern. 630. ' ' Militarpersonen, welche als erkennbare Feinde in die feindliche Linie eindringen, wenn auch in der Absicht, die Stellung und die Verhältnisse des Feindes zu erkundigen und Truppentheile, welche recognosciren, dürfen wohl kriegsgefangen gemacht, nicht aber als Spione behandelt werden. Die Entsendung

15
Books
Year:
1872
¬Das¬ moderne Völkerrecht der civilisirten Staaten als Rechtsbuch dargestellt
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Page 97 of 547
Author: Bluntschli, Johann Caspar / von J. C. Bluntschli
Place: Nördlingen
Publisher: Beck
Physical description: XIV, 528 S.. - 2., mit Rücksicht auf die Ereignisse von 1868 bis 1872 erg. Aufl.
Language: Deutsch
Location mark: 1035
Intern ID: 184056
Völkerrechtliche Personen. 83 Wohl aber lassen sich auch bei Einverleibungen bestimmte Verfassungs- zustände und Einrichtungen erhalten und es kommt wohl vor, dass das ver- tragsmässig verabredet wird. So sind z. B. bei der Vereinigung der deutschen Ostseeländer mit dem Russischen Reiche bestimmte Zusicherungen gegeben worden, zum Schutz der bestehenden politischen und confessionellen Rechte, der Bewohner. Ebenso enthält die Wiener Congressacte manche derartige Vor behalte bezüglich

der Zutheilung von Ländern an die anerkannten europäischen Staten. Dieselben haben freilich nur eine beschränkte Wirksamkeit und sind immerhin unsicher, weil die Einigung innerhalb eines States mit der Zeit Fort schritte macht, und es schwer, oft unmöglich und unzulässig ist, der souveränen Statsgewalt Widerstand zu leisten, wenn sie an die Stelle des alten ein neues Recht zu setzen entschlossen ist. Die Fortdauer der französischen Gesetzgebung in den linksrheinischen deutschen Ländern war anfangs

wohlbegründet, wird aber durch die gemeinsame Fortbildung sowohl der deutschen Reichsgesetzgebung als der besondern Landesgesetzgebung nach und nach begrenzt und beendet. 54. Das Statsyermögen der untergehenden Staten geht in Actiyen und Passiven auf den oder die Nachfolgestaten über. Es gibt ein statsrechtliches Folgerecht, das eine gewisse Analogie hat mit dem privatrechtlichen Erbrecht, aber nicht mit demselben zu verwechseln ist. Da das Yolk des einverleibten States als Theil des Volkes

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Books
Category:
History
Year:
1872
¬Das¬ alte Raetien : staatlich und kulturhistorisch dargestellt
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Page 331 of 546
Author: Planta, Peter Conradin ¬von¬ / von P. C. Planta
Place: Berlin
Publisher: Weidmann
Physical description: 530 S., 2 Faltbl. : Kt.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Rätien ; z.Geschichte Anfänge-1000
Location mark: II 103.237 ; II A-569
Intern ID: 102465
320 FÜNFTER ABSCHNITT. des Eigenthums fällig waren. 1 .) Danacli wäre ihre Rechtsstellung — ähnlich derjenigen der deutschen Hörigen — die gewesen, dass sie zwar Rechtsfähigkeit besassen, aber bleibend an ein Dienst- verhältniss gekettet waren. 2 ) Das Gesetz des Bischofs Romedius bestätigt somit die Schlüsse, die wir aus dem Testamente des Bischofs Tello in Bezug auf den Stand der Unfreien gezogen haben. Eine eigene Klasse in Bezug auf das Wehrgeld bilden in diesem Gesetz die höheren Hofdiener

angemessener als ..Leibeigen.' 3 i In karolingiseher Zeit war im fränkischen Reich die Goldwährung durch die silbenrährung und der Gold-Solidus durch den Silber - Solidus verdrängt -worden, welcher letztere aus 12 Denaren à ],53 Gramm Silber bestand, somit an Silbergehalt dem 'W orth von fr. 4.12 entsprach (So ctb e er, Beitr. zur Gesch. des Geld- und Münzwes. in Deutsch!, in den „Forsch, zur deutschen Gesch.' Bd. IT). Da aber in Italien zur Zeit Karls des Gr. der byzantinische Go l d- Solidus (à ir. 151

als Münzfuss fortdauerte, darf wol angenommen werden, dass derselbe damals auch in Currätien seine Geltung noch beibehalten hatte und somit auch den Bussansätzen der Capitals ep. Remcdi zu Grunde gelegt wurde. Es erscheint dies um so wahrscheinlicher, als sonst das Wchrgeld dieses Strafgesetzes im Verhältniss zu den in den deutschen Volksrechten üblich ge wesenen gar zu geringfügig erschiene, wenn man auch thcils der muthmasslichcn Arnault der rätischen Bevölkerung thcils dem Umstand liechnuiig tragen

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Books
Category:
History
Year:
1872
¬Das¬ alte Raetien : staatlich und kulturhistorisch dargestellt
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Page 278 of 546
Author: Planta, Peter Conradin ¬von¬ / von P. C. Planta
Place: Berlin
Publisher: Weidmann
Physical description: 530 S., 2 Faltbl. : Kt.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Rätien ; z.Geschichte Anfänge-1000
Location mark: II 103.237 ; II A-569
Intern ID: 102465
VERFASSUNG UND BEGRENZUNG CURRAETIENS, 267 rönaiselien Gegenden^ in welchen keine oder docli nur seine wenige Deutsche sicli niedeiiiessen, ihre Gauverfassung nicht wol in Wirk samkeit treten konnte und dass auch die deutschen Herrscher selbst kein wirkliches Interesse hatten, sie in solchen Gegenden einzuführen : in so weit haftete nicht nur das Privatrecht des Deut schen (im Gegensatz zu den Provinzialen), sondern auch dessen öffentliches Ree lit an seiner Nationalität So lässt es sich denken

, dass es ini ausgedehnten Frankenreich Gebiete von rein römischer (romanischer) Bevölkerung geben konnte, in welchen so lange bis die freien Provinzialen den freien Deutschen gleichgestellt wurden 1 ) oder bis die deutsche Einwanderung sich erheblich vermehrt hatte, nicht nur das römische Recht, sondern auch römische Provinzial- und Kommunal-Einrichtiiiigen sich forterhalten konnten. In der Tbat war dies namentlich der Fall im südlichen Gal lien, wo die Gothen die römischen Einrichtungen so zu sagen

auch durch den von Carl dein Grossen organisirten allge meinen Heerbann. mag aucli im öffentlichen Recht die Gleichstellung des Ro manen mit dem Deutschen sich vollzogen haben. In Italien war diese Gleich stellung oline Zweifel schon vollzogen, als durch, ein Gesetz Lotars I. den Romanen freigestellt wurde zu erklären, nach welchem Recht sie leben wollten: „Volumus, ut cunctus populus Romanus interrogetur, quali lege uilt viveie. ut tali lege, quali vivere professi sunt, vivant' (Capit. Lotarii, legib. Lango- bard

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