An der Spitze der politischen Verwaltung steht die Statt- halterei in Innsbruck. Von den neun Statthaltereiräthen haben fünf in Innsbruck und drei in Trient (nebst einem in Bregenz) den Amtssitz. Als besondere Abthei lungen der Statthalterei bestehen: die Landesschulbehörde, der Landessani tätsrath, die Bau-. Forst-, Rechnungs- und Polizeiabtheilung, die Landes- vertheidigungSoberbehörde und verschiedene Commissionen. Tirol ist in politischer Hinsicht eingethM: 1. in vier Städtebezirke
, d. i. Städte, deren Magistraten auch die politische Verwaltung ihrer Bezirke übertragen ist, nämlich Innsbruck, Bozen, Trient und Roveredo; -2. in 21 Bez irkshauptm an nsch asten oder Landbezirke, von denen jeder Einen oder mehrere (bis zu 7) Gerichtsbezirke um schließt. Dieselben sind: a) 13 in Deutschtirol: Innsbruck, Schwaz, Knsstein, Kitz- bnhel, Jmst, Lavdeck, Rentte, Brixen, Bruneck, Lienz, Ampezzo, Bozen und Meran; d) 8 in Walschtirol: Trient, Cles, Cav alese, Primör, Borgo, Roveredo, Riva und Tione
. Die Bezirkshauptmannschaften sind zugleich Bezirksschulbehörden. Die Einteilung des Landes in die aufgezählten Bezirke besteht erst seit 1867. Bis dahin war vom Jahre 1850 an Tirol in drei Kreise nämlich Innsbruck (Nordtirol), Brixen (Deutsch-Südtirol) und Trient (Wälschtirol) getheilt gewesen. Vor 1850 bestanden in Tirol sechs Kreise nämlich Oberinnthal (Jmst) , Unterinnthal (Schwaz), Pusterthal (Bruneck), an der Etsch (Bozen), Trient und an den italienischen Granzen (Roveredo). Diese Eintheilung war das Werk des Kaisers Josef
H. (1784); nur kam der Kreis Trient erst 1303 in Folge der Säku- larisirung des geistlichen Fürstenthumes hinzu. Kreish auptleute, aber nicht eigentliche Kreisämter, gab es schon seit dem I. 17S4 (in Reutte Hall, Dietenheim bei Bruneck, Bozen, Meran und Roveredo). An der Spitze der Justiz- oder GerichtsverW altung steht das Oberlandesgericht in Innsbruck, welchem das Landes gericht in Innsbruck, die Kreisgerichte in Bozen, Trient und Roveredo und 66 Bezirksgerichte (40 in Deutschtirol