¬Die¬ Tiroler Landesvertheidigung im Reichsrathe und Landtage 1868 und 1869
des Wehrgezetzes enthalten sei. Die Ausnahme dürste daher um so weniger schaden, als zu wünschen sei, daß alle Bestimmungen, welche auf die Landwehr Bezug haben, schon wegen der Oekonomie des Ge setzes hier aufgenommen werden. Es erhob sich kein Widerspruch im Abgeordnetenhause, und so wurde bei der Abstimmung der Antrag an genommen, und bildet den Z. 35 des Landwehrgesetzes. Auf gleiche Weise wurden auch die Klauseln in den M. 7 und 8 dieses Gesetzes, welche mit den Worten: „Tirol
und Vorarlberg ungerechnet,' und „von Tirol und Vorarlberg abgesehen' unser Land von den allge meinen Gesetze ausnahmen, ohne Widerspruch beibehalten. Obwohl die Ausnahmsstellung Tirols bei den Debatten über dieses Gesetz von keinerSeite angefochten wurde, ergriff dennoch Freiherr Jgnaz v. Giovanelli einmal das Wort, um den Standpunkt, den Tirol in der Landwehrfrage einnimmt, treffend zu bezeichnen. „Sagen Sie nicht, meine Herren!' sprach er, „wir Tiroler haben schon eine selbstständige Landesvertheidigung
, wir hätten daher Ihnen gegenüber ein leichtes Spiel in dieser Frage. Nun, meine Herren, wenn wir für die Lan desvertheidigung in Tirol einstehen, so stehen wir eben dadurch auch für die Macht und Einheit des Reiches ein. In allen denjenigen Beziehungen aber, welche der Einheit und Macht des Kaiserstaates Oesterreich nicht im Wege stehen, stehen wir ein für die Autonomie, für die Freiheit und Selbstständigkeit der Länder und für die Rechte .derselben'. Und ich glaube, jedes Land ist befugt, seine Rechte
zu wahren und auf seine eigene Freiheit bedacht zu sein. Dort, wo die Verhältnisse des Reiches der Art sind, daß die Länder etwas von ihrem Rechte aufgeben oder nachlassen müssen, werde ich, (Baron Gio vanelli hätte sagen können: wird Tirol) nie zögern, einzustehen für das Reich, auch mit Opfern. Darum möchte ich nur noch beifügen, daß, während ich (Tirol) in denjenigen Fragen, welche die Einheit und Macht des ganzen Reiches, die Dynastie und den Fürsten betref fen, immer für den Thron
und für die Erhaltung und Förderung des Ganzen wirken und zu Opfern bereit sein werde, ich eben so sehr for dern muß, daß den einzelnen Besonderheiten der Länder, und insbe sondere auch meinem Vaterlande Tirol, in seinen Rechten und seiner Selbstständigkeit alle jene Rücksicht getragen werde, die mit der Sicher heit, Macht und Einheit des Ganzen vereinbar ist.'