Hieronymus von Klebelsberg, k.k. Ober-Landesgerichtsrath und Landeshauptmann in Tirol
Der Landes - Ausschuß besonders weiß die Schwere des Schlages und die Unersetzlichkeit des Verlustes zu würdigen, mit dem die edle, trauernde Gattin heimgesucht ist, — denn der Außschuß vorzugsweise war ja in der Lage, die seltenen Geistes und Herzens-Gaben des Verblichenen zu kennen und zu ehren, in dem er selbst den erprobten Leiter und Freund verlor. Möge Gott, der da nimmt und gibt, Ihrem Herzen, Hoch- wohlgeborne, gnädige Frau! jene erhabenen, nimmer versiegenden Tröstungen in vollem Maße
, gnädige Frau, eine allseitige und ungeheuchelte Theilnahme entgegenkommt! Nehmen Sie, gnädige Frau! diesen einfachen, aber herz lichen Ausdruck des Beileids und der Hochachtung, die Ihnen der Landes-Ausschuß hiemit entgegenbringt, wohlwollend und freundlich auf. Innsbruck am 10. December 1862. (Folgen die Unterschriften.) Hochwohlgeborne, gnädigste Frau! Auf daö tiefste erschüttert und betrübt durch das Hinscheiden unseres, wie ein Vater geliebten Herrn Oberschützenmeisters, waren wir über den herben
Verlust des Trostes selber so bedürftig, daß wir keine Worte fanden, die Ihnen, Hochverehrte gnädige Frau, einen Trost in dem schweren Unglücke hätten bringen können. Auch heute noch kann unsere Beileidsbezeugung Ihnen keinen andern Trost bieten, als den, welchen der Blick auf einen Leides gefährten zu gewähren vermag.