¬Die¬ Glaubenseinheit in Tirol und der Gesetzvorschlag des Tiroler Landtages vom 17. April 1861
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Author:
Tinkhauser, Georg / von dem Standpunkt der Geschichte und des Rechtes beleuchtet und erörtert durch G. T.
Place:
Innsbruck
Publisher:
Dr. und Verl. der Vereinsbuchdr.
Physical description:
151 S.
Language:
Deutsch
Notations:
Aus: Tiroler Stimmen ; 1862. - In Fraktur
Subject heading:
g.Tirol ; s.Kirche ; s.Einheit
Location mark:
696
Intern ID:
182247
eigen Hum in den deutschen Ländern Oesterreichs zu erwerben, daß es dasselbe vielmehr auf eine bestimmte Art desselben, näm lich auf die Rustikalgüter beschränkt, und folglich, nicht die Aus legung meines Gegners, sondern jene, welche ich beifügte, be stätiget. Wir gehen nun Zur zweiten Frage über. V. Welche Einwirkung liegt dem deutschen Bund ob in Beziehung auf die innere GtaatSeinrich- tung und Staatsverwaltung der Bundes staaten? Wenn ich bei der Beantwortung dieser Frage etwas län ger
verweile, und tiefer eingehe, als mein nächster Endzweck es fordert; so fürchte ich nicht die Leser Zu ermüden., sondern" hoffe vielmehr eine klarere Einsicht in daS. Wesen deS deut schen Bundes ihnen bieten zu können. W. Behr G. 37. von den rechtlichen Gränzen der Einwirkung des deutschen Bundes auf die Derfaffung, Gesetzgebung und Rechtspflege seiner Gliederstaaten spricht demselben jede Einwirkung in die i n n e r e Einrichtung und V e r w a l t 11 n g der einzelnen Bundesstaaten
ab. . Wenn auch diese Behauptung 'nicht halt bar ist, indem sie offenbar dem Zwecke deS deutschen Bundes und den klaren Bestimmungen der BundeSakte widerstrebt; so gehen doch auch wieder unsere Gegner zu weit, wenn sie der anerkannten vollen Souveränität dev einzelnen Bundesstaa ten zu nahe treten, oder das, was anfangs der Bund viel leicht anstràm wollte, oder anstrebte, mit dem, was er wirklich erreichte, verwechseln. Ich will versuchen eine 'Reihe von Grundsätzen zusammen zu stellen, welche sich auS den zwei Grundgesetzen
. deS deutschen Bundes, nämlich aus der BundeSakte'von 1915 ' wnfo der Wiener Schlußakte