Abhandlungen über die Pflichten und den Geist der Diener des Altars. Uebers. und Hrsg. Johann Pircher
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Author:
Riccardi, Antonio ; Pircher, Johann [Hrsg.] ; Feichter, Michael [Mitarb.] / von Antonius Riccardi. Nebst einer aus dem Lateinischen übers. Abhandlung über die Verwaltung des heiligen Bußsakramentes / von Michael Feichter
Place:
Innsbruck
Publisher:
Wagner
Physical description:
XVIII, 690 S.
Language:
Deutsch
Subject heading:
s.Priester ; s.Katholische Kirche ; s.Geistliches Leben ; z.Geschichte 1854 ; f.Quelle
Location mark:
II A-21.682
Intern ID:
97916
schlimm möchte es wohl in keinem Orte stehen, daß die Seel sorger, Hilfspriester und Beneficiaten, wenn sie anders gesund sind, nicht frühzeitig genug im Beichtstühle, und somit in der Kirche sich einfänden. Wollten sie das nicht thnn, so würden sie bald sich von ihrer Herde Verlassen sehen, und alle ihre Leute würden jenen Orten zuströmen, wo die Priester und besonders Ordensleute unermüdet in der Spendung der heil. Sakramente sind. Es giebt in größern Orten wohl auch einige wenige Priester
, die als Deficienten ohne Anstellung sich aufhalten, aber von wirklich kränklichen Männern kann man das voll ständige Abwarten des Gottesdienstes nicht verlangen. In Deutschland, wo keine Ordensleute sind, ist es leider der Fall, daß manche Seelsorger erst dann in die Kirche und in den Beichtstuhl gehen, wenn Beichtleute denselben angemeldet werden. Da ist denn bis Zum Hochamte und Predigt an Festtagen die Kirche völlig leer, wahrend dem gar leicht ab zuhelfen wäre, wenn nur der Priester den Beichtstuhl besetzen
möchte, und eine frühere Messe mit Frühpredigt oder wenig stens das Roftnkranzgebeth mit Aussetzung des hochwürdigsten Gutes abgehalten würde. Ueber solche Seelsorger, die an hohen Festen und Sonntagen die Kirche gar nicht zu beleben wissen, mag jeder eifrige Katholik wohl tiefes Bedauern fühlen, und sollten die Geistlichen Obern mit Ernst emschrei- ten. Aber leider Zwingt der Priestermangel die Vorgesetzten auch gegen die Lauen Nachsicht zu tragen. Ein anderes ist es in Italien, wo nebst
dem Seelsorger selbst in kleinern Orten viele privarisirende Geistliche sind, die keiner Kirche angehören. Nun von diesen gilt, was der Auctor sagt, daß dieselben verpflichtet sind, bei dem pfarrlichen Gottesdienste sich an Sonn- und Festtagen emzufinden, und zur Ehre Gottes wenigstens durch ihre Anwesenheit im Pnesterchore mitzuwirken. Auf dieselben ist also anzuwenden, was unser Auctor anführt. Abwesende Geistliche widersetzen sich der Kirche Gottes. Denn schon die ältesten Kanonen und zuletzt