Rescript vom iß. April 180fi wurden auf ein mal alle kirchlichen Zustände Tirols, der Bestand der Dorncapitel und Beneficien, die Existenz der Prälaturen und Mönchsklöster, selbst die Örtlichkeit und Zahl der bischöflichen Sitze, und die bisherige Diöcesan-Eintheilung, alle Studienanstalten u. s. w, auf den schwan kenden Fuss eines ungewissen Provisoriums gesetzt. Die Be ängstigung und Aufregung der Gemüther wurde noch grösser, als die Ibairisehe Regierung nebst vielen kleineren Plackereien
gegen den niedern Klerus, drei Forderungen an die Ordinariate stellte, welche das Wesen der bischöflichen Rechte im innersten Kern anzugreifen drohten. Erstens verlangte die Regierung, dass die Bischöfe keinen Kleriker mehr zu den höhern Weihen befördern sollten, der nicht von den Professoren der Universität zu Innsbruck geprüft und gutgeheissen wäre. Zweitens sollten die Bischöfe an die gesamrnte Seelsorgsgeist- lichkeif ein Circulare erlassen, worin diese angehalten würde, allen Verordnungen der Regierung
in Bezug auf Kirchen polizei unver züglichen Gehorsam zu leisten, und drittens sollten die Bischöfe die Verleihung aller Beneficien auch der Pfarreien in ihren Diöccsen dem Könige überlassen. Da der erste Punct den Sinn ausdrückte, als dürfe der Bischof in Zukunft Niemand mehr weihen, als wen sie, die Regierung, dazu tauglich fände; da der zweite Punkt den wahrlich neuen Grundsatz aufstellte, dass zukünftig in kirchlichen Dingen der Staat Gesetzgeber, und der Bischof und Klerus nur Vollzieher