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Title A - Z
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Books
Category:
History
Year:
1850
¬Die¬ Geschichte der Landeshauptleute von Tirol
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Page 10 of 636
Author: Brandis, Jakob Andrä ¬von¬ / von Jakob Andrä von Brandis
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: LIV, 573 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Tirol ; z.Geschichte Anfänge-1542 ; <br />c.Tirol / Landeshauptmann ; z.Geschichte Anfänge-1542 ; <br />p.Brandis, Jakob A. ¬von¬ ; f.Biographie
Location mark: III 59.346 ; III A-21.289
Intern ID: 94622
Il Bei dm Landtagen, die in der Folge häufig gehalten wurden, um vom Lande eine Unterstützung in den Türkenkriegen zu erhalten, war Jakob Andrà v. Brandis immer unter den Anwesenden, und als im Jahre 1597 der Lan deshauptmann I. I. Khuen v. Belasy durch Krankheit verhindert war, bei dem Durchzuge des päpstlichen Kriegsvolkes durch Bozen sein Amt zu versehen, hatte er dessen Stelle zu vertreten. Er war vom Erzherzoge Ferdinand, von der Regierung und Kammer, und dem Laudeshauptmanne schon

der Ehrenbergerklanse tapfer mitgcfochten, und hatte zur Ueberwinduug des Herzogs Friedrich von Sachsen im Jahre 1547, zur Einnahme von Konstanz im Jahre 1548, und in Ungarn besouders bei Eroberung von Siebenbürgen im Jahre 1551 zum glück lichen Erfolge beigetragen. Dafür hatte Kaiser Ferdinand ihm im Jahre 1553 eine allergnädigste Exspektanz von 3009 fl. verschrieben, die aber in der Folge nie ausbezahlt wurde. Jakob Andrà als Erbe des verstorbenen Komthurs verwendete sich dafür bei der Regierung m Innsbruck

ausgemittelt sepu würden, um dem Freiherrn Jakob Andrà v. Brandis in zwischen den kaiserlichen gnädigsten Willen zu bezeigen, sowohl die ansehnlichen Verdienste seiner Voreltern, als seine eigenen guten Fähigkeiten anzuerkennen, ernannte ihn Se. Majestät zum kaiserlichen Rache. Im folgenden Jahre Z602 übernahm der Hoch- und Teutschmeister Erzherzog Maximilian die Regierung des Landes im Namen seines Hauses, und eine seiner ersten Ernennungen war die des Jakob Andrà v. Brandis zum Regierungsrathe

und zu seinem Käm merer. Regierung und Kammer bildeten damals die oberste Verwaltungsbehörde des Landes; sie waren ein Körper in zwei Sektionen getheilt unter zwei ver schiedenen Präsidenten, und vereinigten sich bei außerordentlichen Berathschla- gungen. Eine Instruktion, welche der Erzherzog Maximilian für sie erließ*), gibt ein Bild des damaligen Geschäftslebens. Sie ist im A. Bande der FerdmandeumS-Zeitschrift abgedruckt.

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