14 items found
Sort by:
Relevance
Relevance
Publication year ascending
Publication year descending
Title A - Z
Title Z - A
Books
Category:
Pedagogy, Education
Year:
1849
Entwurf der Organisation der Gymnasien und Realschulen in Österreich
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/EOGR/EOGR_49_object_3909308.png
Page 49 of 263
Author: Österreich / Ministerium für Kultus und Unterricht / vom Ministerium des Cultus und Unterrichts
Place: Wien
Publisher: k.k. Hof- und Staatsdruckerei
Physical description: 258 S.
Language: Deutsch
Notations: Xerokopie
Subject heading: g.Österreich ; s.Gymnasium ; s.Schulreform ; z.Geschichte 1849 ; <br />g.Österreich ; s.Realschule ; s.Schulreform ; z.Geschichte 1849
Location mark: III A-5.866
Intern ID: 141979
und Fertigkeiten besitzt, hat derselbe, mag er durch eine öffentliche Volksschule oder durch Privatunterricht vorgebildet sein, ein Zeug- niss der Volksschule beizubringen. Dem Gymnasium steht dabei, da es für den wissenschaftlichen Fortgang seiner Schüler verantwortlich ist, das Recht zu, sich durch eine Aufnahmspriilung über das wirkliche Vorhandensein der gefor derten Kenntnisse und Fertigkeiten sicher zu stellen, und die Auf nahme wegen mangelhafter Vorbildung zu versagen. Dieses 11 echt er- öS o o wächst

der Volksschule, welches seine Elementarbildung beweist, beizubringen, und sowohl in diesem Falle, als auch wenn er den frü heren Besuch eines öffentlichen Gymnasiums unmittelbar vor seiner Meldung durch längere Zeit ausgesetzt hat, sich einer Aufnahmsprit- fung zur Bestimmung der Klasse, in welche er eintreten soll, zu un- teriverfen. Diese Aufnahmsprüfung wird nach:Bestimmung und unter Leitung des Direktors von den Lehrern der Klasse gehalten, in wel che voraussichtlich der Aufzunehmende kommen

1
Books
Category:
Pedagogy, Education
Year:
1849
Entwurf der Organisation der Gymnasien und Realschulen in Österreich
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/EOGR/EOGR_223_object_3909655.png
Page 223 of 263
Author: Österreich / Ministerium für Kultus und Unterricht / vom Ministerium des Cultus und Unterrichts
Place: Wien
Publisher: k.k. Hof- und Staatsdruckerei
Physical description: 258 S.
Language: Deutsch
Notations: Xerokopie
Subject heading: g.Österreich ; s.Gymnasium ; s.Schulreform ; z.Geschichte 1849 ; <br />g.Österreich ; s.Realschule ; s.Schulreform ; z.Geschichte 1849
Location mark: III A-5.866
Intern ID: 141979
dieser Schule, dass der Unterricht, den sie ortheilt, im Ganzen nur'ein populärer sein kann und soll. Allein nur ein kleiner Tb eil der Schüler, welche eines mittleren Grades gewerblicher Vorbildung bedürfen, ist in der Lage, nach dem Austritte aus der Volksschule noch vier Jahre seines Lebens auf diese Vorbildung wenden zu können : soli der grössere Theil nicht ohne alle Hilfe von Seite der Schule bleiben, so umso für ihn die Unter- Realschule auf drei, und viel häufiger noch auf zwei Jahrgänge herab

gesetzt werden. Es wäre eben so thörieht, Schulen gründen au wol len , fur welche es keine Schüler gibt, als hart , den Schülern die ihnen notwendigen Schulen zu versagen. Eine Unter-Realschule von zwei Jahrgängen kann nicht eine selbstständige Stellung einnehmen; sie würde darin verkümmern. Sie muss sich daher überall mit einer Volksschule zu einem grös seren und dadurch auch pädagogisch kräftigeren Ganzen verbinden : und diess entspricht zugleich dem .Masse von Bildung, welches sie zu geben vermag

2
Books
Category:
Pedagogy, Education
Year:
1849
Entwurf der Organisation der Gymnasien und Realschulen in Österreich
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/EOGR/EOGR_8_object_3909227.png
Page 8 of 263
Author: Österreich / Ministerium für Kultus und Unterricht / vom Ministerium des Cultus und Unterrichts
Place: Wien
Publisher: k.k. Hof- und Staatsdruckerei
Physical description: 258 S.
Language: Deutsch
Notations: Xerokopie
Subject heading: g.Österreich ; s.Gymnasium ; s.Schulreform ; z.Geschichte 1849 ; <br />g.Österreich ; s.Realschule ; s.Schulreform ; z.Geschichte 1849
Location mark: III A-5.866
Intern ID: 141979
, der In halt muss ein wesentlich neuer sein. Zu vermeiden sind aber aller dings und mit aller Sorgfalt Missverständnisse der Lehrer, welche die Grenzen beider Unterrichtsstufen durch willkürliche Uebergriffe verwischen. Es ist sehr zu wünschen, dass irgend eine Modalität aufgefun den werde, durch die es Knaben, welche die Volksschule verlassen, um in eine Mittelschule überzutreten, möglich wird, die schwierige Wahl ihres künftigen Lebensberufes und damit die Entscheidung, ob sie in eine Gymnasial

- oder Realschule eintreten sollen , noch um einige Jahre zu verschieben ; es wäre hiezu erforderlich, dass künf tige Gymnasial- wie künftige Realschüler nach beendeter Volksschule noch durch einige Jahre in einer und derselben Schule mit genügen dem Erfolge für ihre Bildung könnten beisammen gehalten werden. Es wurde vorgeschlagen , das hier beabsichtigte Untergymna sium als diese gemeinsame Schule einzurichten, anderwärts sollen die ersten drei Klassen des Gymnasiums diesem Zwecke dienen. Allein

3
Books
Category:
Pedagogy, Education
Year:
1849
Entwurf der Organisation der Gymnasien und Realschulen in Österreich
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/EOGR/EOGR_9_object_3909229.png
Page 9 of 263
Author: Österreich / Ministerium für Kultus und Unterricht / vom Ministerium des Cultus und Unterrichts
Place: Wien
Publisher: k.k. Hof- und Staatsdruckerei
Physical description: 258 S.
Language: Deutsch
Notations: Xerokopie
Subject heading: g.Österreich ; s.Gymnasium ; s.Schulreform ; z.Geschichte 1849 ; <br />g.Österreich ; s.Realschule ; s.Schulreform ; z.Geschichte 1849
Location mark: III A-5.866
Intern ID: 141979
5 eine fiber die Sphäre der Volksschule hinausreiehende Bildung suchen, zu einem wenn auch nur dreijährigen Studium der lateinischen Sprache zu verpflichten. Die gesellschaftlichen Ver hältnisse und Bedürfnisse stehen einer solchen Einrichtung entschie den entgegen. Wenn demnach eine gemeinsame Schule für beide Bildungs richtungen nicht möglich ist, so dürfte doch Alles, was für den in Rede stehenden Zweck geschehen kann, und diess ist nicht Unbedeutendes, in dem vorliegenden Entwürfe enthalten

sein. Das t Untergymnasium wird eben sowohl für die oberen Klassen der Realschule wie für das Obergymnasium vorbereiten; wer also über haupt in der Lage ist, eine Wahl zwischen höheren gelehrten und technischen Studien treffen zu können, der kann sich die Freiheit dieser Wahl auch für spätere Jahre seiner Studienzeit völlig unge kränkt bewahren, wenn er nach vollendeter Volksschule in das Untergymnasiuiu eintritt. Allein die Bürger- oder niedern Real schulen , welche neben den Untergymnasien für gewiss© prak tische

5