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Title A - Z
Title Z - A
Books
Category:
Medicine
Year:
1848
Systematisch geordnete Sammlung der in der Provinz Tirol und Vorarlberg bis Ende Juni 1845 erflossenen und noch in Wirksamkeit bestehenden Gesetze und Verordnungen im Sanitätswesen, nebst einem chronologisch geordneten Nachtrage der von Ende Juni 1845 bis Ende Juni 1847 für dieselbe Provinz kundgemachten Sanitäts-Verordnungen : zum Gebrauche dür ämmtliche angestellte und nicht angestellte Aerzte und Wundärzte, Apotheker, reisämter und Landgerichte
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Page 162 of 573
Author: Laschan, G. I. [Hrsg.] / hrsg. von G. Ignaz Laschan
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XII, 559 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II A-9.581
Intern ID: 192413
darauf, daß die Mädchen nicht mit einem steifen, der Gesundheit und dem Wüchse schäd lichen Schnürleibe in die Schule kommen. §. 234. Er warne die Kin der ernstlich und sehe bei der Schule darauf, daß sie nicht erhitzt und vom Schweiße triefend trinken, oder sich auf den kühlen Erdboden legen, im Winter sich nicht unvorsichtig dem heißen Ofen nähern und sich schmerzliche Frostbeulen zuziehen. §. 235. Nicht minder ernstlich warne er die Kinder vor dem Essen unbekannter Wurzeln, Kräuter, Beeren

eher verdorben werde. § „238. Kin der mit einem ansteckenden oder ekelhaften Ausschlage an Händen oder am Kopfe, Kinder, die geblättert haben und den Schorf noch am Leibe tragen, müssen bis zur völligen Genesung von der Schule ausgeschlossen werden. §. 239. Uebrigcns fordert die Sorge, für die Gesundheit der Jugend, daß das Lehrzimmer nicht übermäßig warm geheitzt, nach jeder Schulzeit gelüftet und jeden zweiten Tag vom Staube und Unrathe ge- reiniget werde. §- 312. Den schulfähigen Kindern, deren

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