Nebenthäler. Vorarlberg. - (¬Das¬ Land Tirol : ein Handbuch für Reisende ; Bd. 3)
S3 Uuimer Brisen und Trient, und .Gebiethes der Grafen von Tirol liingestellt war, bemühten sich auch frühzeitig die Machthaber aller drei Geb i e the, das schöne, holzreiche, nlytenlustigel Thal an sich 7.11 reissen, mit dem Erfolge, dass 'il der That jeder derselbe 11 sein Anlheil bekam. Am niei- •ten getheilt, im eigentlichen Sinne vielköpfig y war die herrschaftliche Macht im Thale Cent bra. Hier zählte man nicht weniger als sechs verschiedene Gerichtsbezirke , den Antheil Königsberg
, Grumeis, Sevignano, Segonaano, Sover, und den Antlieil dea Stadtgebietes von Trient am vordem linken Stromnfer des Thals. Der erste , zur Feste Königs berg gehörig , einst Eigen th um der 'Grafen von Eppan, spä ter Lehen des Höchst!fites Trient an die Landesfiirsten von Tirol, wurde den Grafen von Zeno Ino /-um Afterlehen ge geben, und war als solcher rechtspflichtig nach Lav is. Das Gericht Grumeis , klein und unansehnlich - ein Ilesitzthum der bischöflichen Kirche zu Trient, -trugen im vorigen Jahr
hundert von ihr die Herren von Barbi zu Lenin. Das Ricli- teramt war eine auf den Bauernhöfen lastende, von Jahr zu Jahr rodelweise von einem auf den andern übergebende Gemeintlelast , das Amt eines Gerichtsdieners gleichfalls. §0 musste bisweilen der so eben gewesene Richter seinem häuerischen Nachfolger als Gerichtsdiener zur Seite stehen, aber unter dein stolzen Namen Com and ad 01*. Im Jahre 1778 trat das Hochslift Trient dieses Gericht an den tirolisclien Landesfürsten ab, als einen Bestandteil
der Vergütung für das an Trient iiborlassene Gericht Castello in Fleirns unter dein ausdrücklichen Vorbehalte des alten Lehonsbesitzcs. Die Herren von Barbi verkauften es jedoch bald im Einverständ nisse mit der Regierung an den Grafen von Zenobio, der es mit Königsberg vereinigte. Somit war das ganze rechte Strom ufer von Co mbra einem Gerichte unte filiali. Das linke umfasste. zuhinterst Sover, in der Mitte Segonzano , Sevi gnano , und im Vordergründe den Antheil der Frätur Trient. feNivei* und Sevignan