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Books
Year:
[1927]
Bozner Jahrbuch für Geschichte, Kultur und Kunst ; 1. 1927
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Page 59 of 161
Place: Bozen
Publisher: Vogelweider
Physical description: 158 S. : Ill.
Language: Deutsch
Notations: <br />Huter, Franz: ¬Die¬ Quellen des Meßgerichts-Privilegs der Erzherzogin Claudia für die Boznermärkte : (1635) / von Franz Huter. - 1927<br />Mayr, Karl Maria: Archäologisch-epigraphische Notizen / von Karl M. Mayr. - 1927
Location mark: D II Z 193/1 (4. Expl.) ; D II Z 193/1 (3. Expl.) ; D II Z 193/1 (2. Expl.) ; D II Z 193/1 (1. Expl.) ; II Z 193/1
Intern ID: 252374
8 Nationen wechseln in, der Besetzung des Konsulpostens ab, und zwar wurde er im 8jährigen Turnus ausgelost. Auf jeden Fall sollte stets ein Venezianer im Magistrat vertreten sein, so daß also, wenn die Venezianer nicht den Konsulposten innehatten, ein Ratsposten ihnen frei gehalten werden mußte. Derselbe Wahlmodus galt für die Räte bzw. für den zweiten Rat der ersten Instanz und wohl auch für alle drei Richter 22 ) der zweiten Instanz (Kap. 2 der Gerichtsordnung). In Bolzano, auf dessen Messen

ja die ausländischen Be sucher unbedingt 'vorherrschten, war das Bedürfnis der Bevorzugung einer bestimmten Kaufleute- bzw. Nationengruppe nicht vorhanden. Hier löste sich die Frage leicht nach dem allgemeinen im Gl. St. zu beobachtenden Prinzip der Gleichberechtigung der Nationen. Im übrigen trifft die bereits angeführte Gleichsetzung: Gontisten als bevorzugte Marktbesucher in Besancon - Piacenza und Verona =— Mitglieder der Kontrattantschaft in Bolzano teilweise auch bezüglich des Wahlrechtes

zu. Dort haben nur die Contisten passives Wahl recht 2S ), hier nur die Kontrattanten aktives und passives Wahlrecht. In Verona hatten aktives Wahlrecht außer den Marktbesuchern auch die Handelshäuser Venedigs 24 ). Das Recht der Bestätigung des erwählten Magistrats durch die Regierung ist auch in Besancon - Piacenza und Verona durch den Senat von Genua bzw. durch die Cinque Savi della Mercanzia gehandhabt worden. Ebenso ist die Amtsdauer in Bolzano mit beiden Plätzen gemeinsam 25 ). Auch die Bestimmung der Ersatzwahl

auch der 2. Verwandtschaftsgrad zwischen Richter und Partei als gültiger Grund zur Ab lehnung des Richters. In Bolzano war diese Bestimmung wohl nicht nötig, weil bei dem Charakter der Marktbesucher (Ausländer, wenig Einheimische) so nahe verwandtschaftliche Beziehungen nur selten vorgekommen sein konnten. 27) S. Beilage VI. bei Silberscbmidt, Entstehung S. 176 Cap. 7.

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Books
Year:
[1927]
Bozner Jahrbuch für Geschichte, Kultur und Kunst ; 1. 1927
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Page 19 of 161
Place: Bozen
Publisher: Vogelweider
Physical description: 158 S. : Ill.
Language: Deutsch
Notations: <br />Huter, Franz: ¬Die¬ Quellen des Meßgerichts-Privilegs der Erzherzogin Claudia für die Boznermärkte : (1635) / von Franz Huter. - 1927<br />Mayr, Karl Maria: Archäologisch-epigraphische Notizen / von Karl M. Mayr. - 1927
Location mark: D II Z 193/1 (4. Expl.) ; D II Z 193/1 (3. Expl.) ; D II Z 193/1 (2. Expl.) ; D II Z 193/1 (1. Expl.) ; II Z 193/1
Intern ID: 252374
, in ihrer und ihrer Waren Sicherheit durch die Kriegsvorbereitungen (die allerdings als gegen Frankreich gerichtet hingestellt wurden) nicht gestört werden sollen (Wolff, Venezianer Politik Max I., Bei lage I.). 37) 1546, August 16, wenden sich Augsburger Kaufleute an die Stadt Bolzano mit der Bitte, ihnen bei der Innsbrucker Regierung freies Geleit für Leib und Gut zum Besuch des Ägidiusinarktes zu verschaffen. Die Bozner haben sich mit Erfolg an die Regierung gewandt (Gleichzeitige Kopien im B. Stdt.-A., Ak, 205 und 228

). 38) B. Stdt.-A., Ratsprotokoll der Stadt Bolzano des Jahres 1634, fol. 85 (zum 16- Juni): Befehl des Innsbrucker Regiments an die Stadt, die Untertanen des Bistums Augsburg, wenn sie mit Ausweisen ihrer Obrigkeit versehen sind, durch reisen zu lassen. Speziell auf den Besuch des Bozner Corporis-Christimarktes bezugliche Erlaubnis erteilte Erzherzogin Claudia den Augsburger Kaufleuten, die n ? ,t Ausweisen versehen sind, mit 28. April 1633. Am nächsten Tage rechtfertigte ffle ihr Vorgehen vor Kaiser

S. 13, 23 f., 28 f. Es handelt sich um ein landesfürstl. Amt für Tirol (entsprechend dem Maximilians für Niederösterreich in Wien, während es dort vorher ein Stadt. Amt gewesen, vgl. Koehne, Hansgrafenamt S. 70), das aller dings in Bolzano seinen Sitz hatte (vgl unten S. 28 Anm. 1).

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