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[1951]
Festschrift zur Feier des zweihundertjährigen Bestandes des Haus-, Hof- und Staatsarchivs ; Bd. 2. - (Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs ; 3)
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Page 318 of 572
Author: Santifaller, Leo [Hrsg.] / hrsg. von Leo Santifaller
Place: Wien
Publisher: Komm.-Verl. der Österr. Staatsdr.
Physical description: VIII, 559 S. : Ill.
Language: Deutsch
Location mark: II Z 3.091/3(1951)
Intern ID: 238819
310 Ohnsorye, geführte Identifizierung der Bulle Paris Eibl. Nat. Depart, des Médailles et Antiques Nr. 995 mit der Umschrift Renovatio Roman(i) J ) Imp(erii) um das mit Roma bezeichnete Stadttor auf dem Revers als Kaiserbulle Karls noch nicht kannte, bemerkt: „Die Umschrift von Ludwig des Frommen Bulle Renovatio Regni Francorum hätte dann nicht wohl auf der Bulle Karls stehen können ; man würde vielmehr' die Umschrift, die später Karl dem Kahlen beliebt hat, Renovatio Imperii Romanorum

, auch auf Karls des Großen Kaiserbulle erwarten, dann aber nicht recht verstehen, warum Ludwig, der doch auch Kaiser war, diese geändert und durch jene andere ersetzt hat'. Und weiter 2 ) sagt er: „Mir genügt es hier, darauf hinzuweisen, daß jene Umschrift (.Renovatio regni Francorum') bei den Nachfolgern, auf deren Metallsiegeln sie sicher nachweisbar ist (Ludwig der Fromme, Karl der Kahle, Karl III., Arnulf), weit weniger erklärlich ist, als bei dem größten der Karolinger, dem wir die Erfindung der Devise

gegen Karls nach Schramm 4 ) die Dinge so trefflich charakterisierende Devise durchgesetzt hat. Es dürfte endlich auch ein merk würdiges Zusammentreffen sein, daß gerade Ludwig, der alsbald die von Karl 813 absichtlich vermiedene Krönung durch den Papst nachholen läßt, das Römische auf seiner Bulle entfernt. Bresslau hat den wahren Sachverhalt durchaus geahnt, wenngleich seine Deutung der Renovatio Regni Francorum auf die Vorgänge des Jahres 771 5 ) nicht möglich ist. Alle Schwierigkeiten beheben

sich, wenn nicht Ludwig der Fromme, sondern Karl der Große der Urheber der für uns erstmalig auf der Bulle Ludwigs greifbaren Formel gewesen ist. Schramm hat mit der Bezeichnung der „Renovatio Regni Francorum' als „sinnlose Formel' 6 ) das Wesen von Karls politischem Wollen verkannt. Die „Renovatio Regni Francorum' ist der letzte und treffendste Ausdruck für das, was Karl im Grunde seit jeher erstrebte und was er im September 813 mit der Krönung seines Sohnes durch geführt hat. Nicht am Römerreich

hatte er ein Interesse. Wenn er sich im Laufe des Winters 800 zu 801, als es in Konstantinopel keinen Kaiser gab, dem Papst zuliebe zur Annahme des Kaisertitels verstand, wenn er 802 mit dem Papste zusammen bei Irene Verhandlungen über eine Heirat auf den römischen Kaiserthron führen ließ und im Verfolg dieser Haltung 802 seine Untertanen auf den Kaiser Karl vereidete und spätestens im Sommer 803 „iuxta consuetudinem imperialem' die Legimus-Unterschrift der oströmischen Kaiserbriefe in seine Urkunden aufnahm

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[1951]
Festschrift zur Feier des zweihundertjährigen Bestandes des Haus-, Hof- und Staatsarchivs ; Bd. 2. - (Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs ; 3)
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Page 319 of 572
Author: Santifaller, Leo [Hrsg.] / hrsg. von Leo Santifaller
Place: Wien
Publisher: Komm.-Verl. der Österr. Staatsdr.
Physical description: VIII, 559 S. : Ill.
Language: Deutsch
Location mark: II Z 3.091/3(1951)
Intern ID: 238819
regni Francorum hatte daneben noch, wie sich erst jetzt durch die Klärung der Stellung Karls zu Leo in den Jahren nach 805 ergibt, einen sehr demon strativen Sinn, einen ausgesprochenen Kampfcharakter gegen das römische, nach dem Constitutum Constantini vom Papst zu verleihende Kaisertum. Das Jahr 806 zieht den Trennungsstrich zwischen Karl und dem Papst in der Kaiserfrage. Hatte Karl nach 800/801 sein Reich als eine „Erneuerung' des Romanum Imperium verstan den, so „erneuerte

' er nach dieser nachträglich als Irrweg erkannten, universal orientierten, vom Papste beeinflußten römischen Periode nunmehr wiederum das Regnum Francorum. Die Kaiseridee in der Prägung der Jahre 800 bis 803 verlor, wie Ganshof eindrucksvoll gezeigt hat, für Karl plötzlich ihren Reiz. Es ergab sich dann aber für ihn die Notwendigkeit, dem Constitutum Constantini eine eigene, spezifisch fränkische Kaiser ideologie entgegenzusetzen. Karl brauchte das fränkisch-christliche (hegemoniale) Kaisertum innenpolitisch

hatte 2 ). Von der Kaisereinsetzung Ludwigs sagt Einhard 3 ) : susceptum est hoc eius consilium ab omnibus, qui aderant, magno cum favore, nam divinitus ei propter regni utilitatem videbatur inspiratum; auxitque maiestatem eius hoc factum et exteris nationibus non minimum terroris incussit. Die utilitas regni Francorum als Grundmotiv des Kaisertums, das ist der Sinn der „Renovatio Regni Francorum'. Etwa zu eben derselben Zeit der Einsetzung seines Sohnes, im September 813, hat Karl der Große die Bulleninschriften geändert

ff. Über den Strukturwandel des fränkischen Reiches unter Karl, der für die Renovatio regni Francorum sicher nicht ohne Bedeutung war, vgl. Lintzel, Abendländisches Kaisertum, S. 431 f. 2 ) Bresslau, S. 369. 3 ) Einhard, c. 30, a. a. O., S. 34. Auf diese Stelle sowie auf c. 28 der Vita Karoli, a. a. O., S. 32 f., gründe ich meine Annahme, daß Karl den Bullenstempel von 803 mit der Devise Renovatio Rom. imperii (als Kampfmittel gegen Byzanz) bis 813 weiter gebraucht hat.

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[1951]
Festschrift zur Feier des zweihundertjährigen Bestandes des Haus-, Hof- und Staatsarchivs ; Bd. 2. - (Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs ; 3)
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Page 387 of 572
Author: Santifaller, Leo [Hrsg.] / hrsg. von Leo Santifaller
Place: Wien
Publisher: Komm.-Verl. der Österr. Staatsdr.
Physical description: VIII, 559 S. : Ill.
Language: Deutsch
Location mark: II Z 3.091/3(1951)
Intern ID: 238819
les forces mème par des armes pour le soutien et l'effeetuation de la garantie 3 ). Auch der Verzicht auf das Farnesische Allod, auf welches Maria Theresia Anspruch besaß, war Gegenstand der Verhandlungen. Es bestand aus dem Palazzo Farnese und der „piccolo Palazzo' genannten Villa Farnese sowie der Villa Madonna in Rom, dem Schloß Capretola, den Statuen und Gemälden, die Karl nach Neapel gebracht hatte, und aus Lehensgütern in Neapel. Das farnesische Allod war im Besitz der Königinwitwe

von Spanien, Elisabeth Farnese, und fiel nach ihrem Tod an ihren erstgeborenen Sohn Karl, der entschlossen war, sich von den Schätzen nicht zu trennen. Der österreichische Anspruch auf die in Neapel liegenden Güter wurde gleich fallen gelassen, da Karl III. sich derselben Beweisgründe bediente wie der Vater der Kaiserin, als er sie als erledigte Lehen der neapolitanischen Kammer einverleibte 4 ). Dies geschah nach dem Ableben des letzten Farnese, als Don Carlos sich weigerte, Ponza und die andern Güter

als Vasall Karls VI. zu Lehen zu nehmen. Es war beiden Teilen klar, daß das einzige Äquivalent in den Plätzen an der toskanischen Küste bestand. Als Philipp II. das Fürstentum Siena, mit welchem ihn Karl V. belehnte, als Afterlehen an Cosmus von Medici übertrug, behielt er sich die toskanischen Präsidien vor und in dem Lehensbriefe, den Kaiser Rudolf II. in Prag am 21. Jänner 1604 an Philipp III. ausstellte, erklärte er ausdrücklich, daß bei der Afterbelehnung die Präsidien auszunehmen seien

, crediti esistenti nel Regno di Napoli, Beilage zu Weisung 15. September 1756, Fasz. 15. 4 ) B. 28. Juni, 25. November 1756, 25. April 1757, W. 15. September 1756, Fasz. 2. — B. 25. November 1756, 25. April 1757, Fasz. 2. — Instruktion an Neipperg 16. Dezember 1758, Fasz. 19. 5 ) Über die Präsidien Benedikt H., Das Königreich Neapel unter Kaiser Karl VI. Wien 1927, S. 149.

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[1951]
Festschrift zur Feier des zweihundertjährigen Bestandes des Haus-, Hof- und Staatsarchivs ; Bd. 2. - (Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs ; 3)
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Page 389 of 572
Author: Santifaller, Leo [Hrsg.] / hrsg. von Leo Santifaller
Place: Wien
Publisher: Komm.-Verl. der Österr. Staatsdr.
Physical description: VIII, 559 S. : Ill.
Language: Deutsch
Location mark: II Z 3.091/3(1951)
Intern ID: 238819
antwortete dem sardinischen Gesandten, Karl habe nichts von Österreich zu befürchten, da Neapel nicht entrissen, sondern durch Tausch erworben wurde. Diese Begründung zeigt eine beachtenswerte Veränderung in der staatsrechtlichen Theorie von der Erwerbung Neapels und ein Abgehen von der früher dem König durch den Duca di Salas eingeimpften Auffassung, daß er sein Reich mit dem Recht des Eroberers besitze 1 ). Karl und Amalia fürchteten sich nur vor Turin und bedauerten, daß Maria Theresia Truppen

Erklärung' abzugeben, „daß wir zu einer Vermählungsabrede zwischen unserm ältesten Sohn und der ältesten neapolitanischen Prinzessin zu stiften allerdings entschlossen seien'. Was die Verlobung des Erzherzogs Karl betreffe, könne dem Wunsche nach der Errichtung einer Secundogenitur mit Rücksicht auf die Hausverfassung und die Sanctio Pragmatica nicht entsprochen werden, doch sei die Kaiserin zu einer vertraulichen Abrede bereit, für den Fall, daß Joseph vor der Vermählung sterbe, den nachrückenden

und den Verzicht auf die farnesischen und mediceischen Allodien 5 ). Das Zeremoniell des Neapler Hofes war nicht so einfach wie in Schönbrunn, wo Marchese de Maio, sooft Karl III. es wünschte, eine Unterredung mit der Kaiserin unter vier Augen haben konnte. Es brauchte Zeit, um eine geheime Audienz zu ermöglichen, die auch infolge einer Erkrankung Firmians um einen Monat verschoben wurde. Der Botschafter überreichte die „Stillschweigeverheißung' der Kaiserin und nahm die des Königs entgegen

, der sich entschuldigte, daß sie von außen nicht allzu rein sei, da er sie seit dem 15. Oktober ständig bei sich trug. Kaunitz hatte Firmian eingeschärft, daß es „bei so häcklichsten und verwickelten Umständen' am sichersten sei, „auf die simpelste und natürlichste Art zu Werk zu gehen'. In dieser Audienz erhielt Karl das Wort der Kaiserin zur Vermählung des Kronprinzen Joseph mit seiner ältesten Tochter. In seiner Antwort bot er der Kaiserin auch seine Freundschaft als künftiger König von Spanien an, „daß die Zeiten

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[1951]
Festschrift zur Feier des zweihundertjährigen Bestandes des Haus-, Hof- und Staatsarchivs ; Bd. 2. - (Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs ; 3)
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Page 315 of 572
Author: Santifaller, Leo [Hrsg.] / hrsg. von Leo Santifaller
Place: Wien
Publisher: Komm.-Verl. der Österr. Staatsdr.
Physical description: VIII, 559 S. : Ill.
Language: Deutsch
Location mark: II Z 3.091/3(1951)
Intern ID: 238819
ein sehr schwieriger und nicht bloß antithetischer Schritt, wie Löwe 2 ) meint, wenn Karl später die Ranggleichheit als Kaiser auf der Basis des Fraterbegriffes erreichen will; letzterer tritt ja bekanntlich in seinem Brief von 811 an Nikephoros 3 ), also vor der griechischen Anerkennung 812 auf. Dieser Schritt setzt voraus, daß sich im Denken Karls in den Monaten von Dezember 800 bis Mai 801 bereits irgendwie keimhaft die fränkische Hegemonialidee zur fränkisch-christlichen (hegemonialen) Kaiseridee umgeformt

in den Köpfen einiger literarisch gelehrter Männer gelebt hatte, die Geburtshilfe der Tradition des römischen Weltreiches sowie der Rivalität mit dem Osten 7 ). Der neue Titel vom Mai 801 : II c ist, wie Caspar 8 ) gezeigt hat, aus I a, I b, I c, II a und II b herausgewachsen und nimmt Formen auf, die in den Kapitularien Karls bereits 769 und 798 auftreten. Er barg den Keim der Umdeutung des Begriffes „Imperator' vom römischen in den fränkischen, hegemonialen Sinn bereits in sich. Wenn Karl am Weihnachts

. auch Ohnsorge, Zweikaiserproblem, S. 23 f. Wenn die von Beumann, S. 122 f., ausgeführte These von der Nichtentrömisierungstendenz des Kaisertitels von 801 richtig ist, kann seine These vom Reichsvolk nicht stimmen, da dann derselbe Karl, der als Reichsvolk nicht die Römer wollte, gleichzeitig das Römische im Kaisertitel gleich zweimal betont hat: 1. augustus ... imperator (das ist eben der imperator Romanorum, der römische Weltkaiser), 2. Romanum gubernans imperium (das ist wieder der imperator Romanorum

und der von ihm zitierte Classen, als Bezeichnung für den römischen Weltkaiser unter Vermeidung des Ausdrucks „imperator Romanorum' auffasse; vgl. hiezu auch Caspar, S. 253, Löwe, Eine Kölner Notiz, S. 33, Anm. 139. 8 ) Vita Leonis III., in: Le Liber pontificalis ed. L. Duchesne, II, Paris 1892, S. 7; es ist sachlich völlig gleichgültig, ob Karl als Imperator oder als Imperator Romanorum akklamiert wurde, wie die Annales regni Francorum ed. Kurze, S. 112, angeben; vgl. B-M. Nr. 370 c, Heldmann, S. 259, Anm. 2, Caspar

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[1951]
Festschrift zur Feier des zweihundertjährigen Bestandes des Haus-, Hof- und Staatsarchivs ; Bd. 2. - (Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs ; 3)
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Page 274 of 572
Author: Santifaller, Leo [Hrsg.] / hrsg. von Leo Santifaller
Place: Wien
Publisher: Komm.-Verl. der Österr. Staatsdr.
Physical description: VIII, 559 S. : Ill.
Language: Deutsch
Location mark: II Z 3.091/3(1951)
Intern ID: 238819
266 J edìn y entfernen. Er starb am 12. Dezember 1476 in der kaiserlichen Acht, aber im ungestörten Besitz seiner Lande. Noch einmal trat Domenichi gegen die pfälzischen Wittelsbacher auf im Jahre 1475. Friedrichs Bruder Rupprecht, seit 1463 Erzbischof von Köln, war von seinen Untertanen vertrieben worden und hatte bei Karl dem Kühnen von Burgund Unterstützung gefunden, der mit einem mächtigen Heere an den Niederrhein rückte und Neuss belagerte. Der Kaiser begünstigte den an Rupprechts Stelle

mit Karl dem Kühnen seinen dem Kaiser geleisteten Treueid gebrochen und die Expedition gegen die Türken verhindert. Es bestehe die Gefahr, daß durch seine Schuld in Zukunft neue Zwistigkeiten unter den christlichen Fürsten ausbrächen. Spreche der Papst die Absetzung aus, so bürgten Kaiser und Reich für deren Durchführung. Sollte er jedoch Bedenken tragen, den vorgeschlagenen Weg einer Privation auf Grund notorischer Delikte zu beschreiten, so möge er die Untersuchung und Entscheidung der Sache

ein anderer, kleiner Auftrag zusammen, den Domenichi im Jahre 1475 übernahm: Übertragung des Kölner Kanonissenstiftes S. Caecilia an die Augustinerinnen von S. Maria in Piscina, deren Kloster von den Kölnern angesichts der drohenden Belagerung durch Karl den Kühnen abgebrochen worden war 3 ). Von neuem vertrat Domenichi den Standpunkt des Kaisers imKonstanzer Bistumsstreit. Hier hatte Friedrich III. gegen den Kandidaten der Kurie, Ludwig von Freiberg, Stellung genommen und begünstigte dessen Gegner

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[1951]
Festschrift zur Feier des zweihundertjährigen Bestandes des Haus-, Hof- und Staatsarchivs ; Bd. 2. - (Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs ; 3)
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Page 317 of 572
Author: Santifaller, Leo [Hrsg.] / hrsg. von Leo Santifaller
Place: Wien
Publisher: Komm.-Verl. der Österr. Staatsdr.
Physical description: VIII, 559 S. : Ill.
Language: Deutsch
Location mark: II Z 3.091/3(1951)
Intern ID: 238819
,, Renovatio regni Francorum. ' ' 309 mit dem „fränkischen' Kaisertum Karls herauszustellen begann 1 ). Es erkannte, daß hier keine Konkurrenz mit seinem eigenen Weltkaisertum vorlag, daß Karl den Byzantinern keineswegs das „Imperium entreißen' wollte 2 ), was diese von dem Gegenkaiser zunächst befürchten mußten, und fand sich daher in seiner Weise „durch eine charakteristische Umdeutung des gemachten Zugeständnisses' 3 ) mit der das Ostreich wenig berührenden, wenn auch „suspekten

, wie bei dem Titel Ludwigs, in dem gleichfalls das imperium Romanum gubernans des Vaters weggelassen wurde, zwei Maß nahmen, die zweifellos in Zusammenhang mit den fränkisch-byzantinischen Verhandlungen standen, da die Byzantiner die Bezeichnung römisch als ihr alleiniges Vorrecht betrachteten.' Schramm stand damals auf dem Standpunkt, daß Karl bis zu seinem Ende an der Bezeichnung Romanum gubernans Imperium in der Intitulatio festhielt, die zuletzt in MG. D. K. 218 vom 9. Mai 813 auftritt 9 ). Bereits Bresslau

, S. 61. ') Schramm P. E., Kaiser, Rom und Renovatio, I, Leipzig—Berlin 1929, S. 14.—Ganshof F. L., in: Le Moyen Age, 1949, S. 166, wendet sich gegen mich, besser gegen die Feststellung Caspars, S. 261 und 263, daß II d „der letzte Kaisertitel Karls des Großen' sei. In Wahrheit steht die Zeit von B-M. Nr. 476 a durchaus nicht fest; B-M. Nr. 476 a kann sehr gut nach B-M. 477 zu setzen sein; vgl. dazu auch Abel S.—Simson B., Jahrbücher des fränkischen Reiches unter Karl dem Großen, 2, Leipzig 1883, S. 498, Anm

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[1951]
Festschrift zur Feier des zweihundertjährigen Bestandes des Haus-, Hof- und Staatsarchivs ; Bd. 2. - (Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs ; 3)
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Page 473 of 572
Author: Santifaller, Leo [Hrsg.] / hrsg. von Leo Santifaller
Place: Wien
Publisher: Komm.-Verl. der Österr. Staatsdr.
Physical description: VIII, 559 S. : Ill.
Language: Deutsch
Location mark: II Z 3.091/3(1951)
Intern ID: 238819
Karl Ritter von Ohega. 465 Tätigkeit für ein Zustandekommen des von ihnen vorher ernstlich erwogenen Schienen weges (1838). Die beiden Ansuchen Sinas hatten die Staatsverwaltung vor schwerwiegende Ent scheidungen gestellt. Mußte sie doch nach der ganzen Sachlage befürchten, daß eine sofortige Bewilligung der beantragten Linie Wien—Gloggnitz nur allzu leicht die schon vom Bauwerber angestrebte und „schlechterdings nicht mehr zu verhindernde' Fortsetzung nach Triest, jedoch wegen der weit

Erträgnisse abgeworfen und die Anteilbesitzer auch für die Nutzung ihrer aufgewendeten Beiträge entschädigt. Doch der Ausbau der begonnenen Strecken drohte der Ungunst der Verhältnisse auf dem Geldmarkte zu erliegen, weshalb sich die zwei Unternehmen bemüßigt sahen, die Hilfe der Staatsverwaltung anzurufen. Dies bot dem Hofkammerpräsidenten Karl Friedrich Freiherrn v. Kübeck den Anlaß zur Erwirkung des denkwürdigen kaiserlichen Hand schreibens vom 19. Dezember 1841, in dem die für Österreichs Verkehr

Alpen immer mehr in den Vordergrund trat. Eine Fahrstraße nach heutigen Begriffen bestand jedoch bis Mitte vorigen Jahrhunderts nicht. Denn auch die unter Kaiser Karl VI. „auf das Fürwort der innerösterreichischen 30 Festschrift, II. Band.

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Year:
[1951]
Festschrift zur Feier des zweihundertjährigen Bestandes des Haus-, Hof- und Staatsarchivs ; Bd. 2. - (Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs ; 3)
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Page 311 of 572
Author: Santifaller, Leo [Hrsg.] / hrsg. von Leo Santifaller
Place: Wien
Publisher: Komm.-Verl. der Österr. Staatsdr.
Physical description: VIII, 559 S. : Ill.
Language: Deutsch
Location mark: II Z 3.091/3(1951)
Intern ID: 238819
mit Byzanz' zu erblicken sei, indem Karl damals die Worte „Romaimm gubernans imperium' (in II c) 5 ) „wegen der Qualifizierung seines Kaisertums als ,römisch' fallen' ließ, „während Michael I. gerade umgekehrt seinem Titel ßacsiXeo? /.ai. aikoxpäicop ein Twjtatwv' neu hinzufügte' G ). Vielleicht ist hier noch um einen Schritt weiter zu kommen. Es bedarf dazu zunäch st einer Betrachtung des augenblicklichen Standes der Diskussion über die Kaiserfrage 800. - 1 ) Die nachstehende Abhandlung gilt

der fränkischen Komponente im Staatsdenken Karls des Großen. Daneben steht der universale Gedanke, dem Karl vom Religiös-Kirchlichen aus zugänglich war, den er in der Politik jedoch ablehnte, wenngleich er ihm in den Jahren 801 bis 803 in der Aussicht, Ost und West gegen die Bilderverehrung zusammenzufassen, weitgehend entgegenkam. Darüber habe ich unter dem Titel: Orthodoxus Imperator im Jahrbuch der Gesellschaft für niedersächsische Kirchengeschichte 48, 1950, S. 17 ff. gehandelt. Daß das Constitutum

Constantini (ed. Zeumer, Der älteste Text des Constitutum Constantini in Festgabe für Rudolf von Gneist zum Doctor-Jubiläum, Berlin 1888, S. 47 ff.), 804 in Rom angefertigt, die päpstliche Lösung des Zweikaiserproblems von 803 darstellt, 804 von Leo nach Franzien mitgenommen, 805 von Karl abgelehnt wurde und zur völligen Ausschaltung des Papstes in der Kaiserfrage führte, deren Ausdruck die Roichsteilungsordnung von 806 ist, zeige ich in meiner Abhandlung: Die Konstantinische Schenkung, Leo III

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[1951]
Festschrift zur Feier des zweihundertjährigen Bestandes des Haus-, Hof- und Staatsarchivs ; Bd. 2. - (Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs ; 3)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/FSSA/FSSA_6_object_3920485.png
Page 6 of 572
Author: Santifaller, Leo [Hrsg.] / hrsg. von Leo Santifaller
Place: Wien
Publisher: Komm.-Verl. der Österr. Staatsdr.
Physical description: VIII, 559 S. : Ill.
Language: Deutsch
Location mark: II Z 3.091/3(1951)
Intern ID: 238819
Inhaltsverzeichnis des II. Bandes. V. Rechts-, Verfassungs- und Wirtschaftsgeschichte. 1. Österreich. Seite 49. Erwin M. Auer (Wien): Die Ordensgarderobe. Ein Beitrag zur Geschichte der kleinen Wiener Hofdienste. (Mit 1 Tafel.) 3—23 50. Hermann Baiti (Graz): Beiträge zur Geschichte der steirisehen und österreichischen Straf rechtskodifikationen im 15. und 16. Jahrhundert 24—34 51. Karl Bednar (Wien): Zur mittelalterlichen Besiedlungs- und Grundbesitzgeschichte der Schneeberggegend

35—43 52. Oswald Gschliesser (Innsbruck): Zur Geschichte der Grundrechte in der österreichischen Verfassung 44—60 53. Josef Karl Homma (Eisenstadt): Die Wüstungen des nördlichen Burgenlandes 61—81 54. Paul Roth (Basel): Easleriseh-Vorderösterreichische Schiffahrtsstreitigkeiten im Lichte geheimer Korrespondenzen (1760—1765) 82—93 55. Otto Stolz (Innsbruck): Wesen und Zweck des Staates in der Geschichte Österreichs ... 94—110 56. Rudolf Till (Wien): Der Sicherheitsausschuß des Jahres 1848 111—123 2. Kanonistik

. jö7. Johannes Baur (Brixen): Die Brixner Synode von 1318 in ihrer liturgiegeschichtlichen Bedeutung. (Mit 1 Tafel.) 124—151 58. Josef Prader (Brixen): Die Gerichtsbarkeit des Brixner Domkapitels 152—196 59. Benno Roth (Seckau): Das Seckauer Oblaywesen 197—225 60. Karl Wolfsgruber (Brixen): Die Wahlkapitulationen der Fürstbischöfe von Brixen ...226—244 VI. Kirchengeschichte. 61. Erika Weinzierl-Fischer (Wien): Visitationen und Reformversuche im Benediktiner kloster Millstatt

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