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[1951]
Festschrift zur Feier des zweihundertjährigen Bestandes des Haus-, Hof- und Staatsarchivs ; Bd. 2. - (Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs ; 3)
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Page 483 of 572
Author: Santifaller, Leo [Hrsg.] / hrsg. von Leo Santifaller
Place: Wien
Publisher: Komm.-Verl. der Österr. Staatsdr.
Physical description: VIII, 559 S. : Ill.
Language: Deutsch
Location mark: II Z 3.091/3(1951)
Intern ID: 238819
Lorenz von Steins Berujung nach Wien. 475 des schleswig-holsteinischen Landtages, 1852 jedoch wurde er zusammen mit den acht Urhebern der Denkschrift von 1846 seiner Stelle als Professor enthoben. Journalistische Absichten führten ihn nach München. Nach dem Scheitern eines neuerlichen Versuchs, eine Professur an einer deutschen Universität zu erlangen, reiste er mit verschiedenen Plänen nach Wien, wo ihn das Schicksal endgültig der akademischen Laufbahn zuführte. Man soll die Geister

des 19. Jahrhunderts, die stark unter dem Einflüsse des deutschen Idealismus standen, nicht bloß in der Entwicklung ihres Denkens betrachten. Stein war wohl in der Hauptsache ein Mann der Wissenschaft und der Universität, aber nicht nur Gelehrter allein. Ihn beherrschte auch ein starker Drang, an den Zeitereignissen Anteil zu nehmen, sowie der Wunsch, in das Geschehen tätig einzugreifen. Mancherlei Einflüsse, akademische Ideen und auch sehr reale Beobachtungen im Bereiche der Tagespolitik

, um ihnen eine ungefährliche Richtimg zu geben. Das Studium Frankreichs und seiner Rechtsverhältnisse machte ihm die Abhängigkeit des Rechtslebens von sozialen Gegebenheiten klar. Die Entwicklung Frankreichs wurde ihm zum Paradigma der deutschen, im weiteren Sinne der gesamten europäischen Entwicklung überhaupt. Wenn er nach 1848 die Bedeutung des Grund besitzes und die Notwendigkeit seiner Erhaltung sehr betont hat, kann man dies neben Einflüssen aus Familie und Heimat durch die Erfahrungen beim Ausgang der Revolution

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Year:
[1951]
Festschrift zur Feier des zweihundertjährigen Bestandes des Haus-, Hof- und Staatsarchivs ; Bd. 2. - (Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs ; 3)
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Page 101 of 572
Author: Santifaller, Leo [Hrsg.] / hrsg. von Leo Santifaller
Place: Wien
Publisher: Komm.-Verl. der Österr. Staatsdr.
Physical description: VIII, 559 S. : Ill.
Language: Deutsch
Location mark: II Z 3.091/3(1951)
Intern ID: 238819
form „respublica', von „populus' also der Volksstaat, „regnum' für das Königreich, ,,imperium' Kaiserreich, ferner „civitas', ausgehend von dem Begriff des Bürgers oder der Stadt, und ebenso das aus der griechischen Sprache übernommene „politia'. Diese Worte wurden auch im Mittelalter, das ja für den schriftlichen Gebrauch lange das Latein allein benützt hat, übernommen und für die entsprechenden Worte der deutschen Sprache angewendet, also „imperium' für das römisch-deutsche Kaiserreich, „regnum

' für das Königreich Deutschland, doch stets hiefür in den deutschen Texten meist Reich (riehe) allein. Für die „marca orientalis baioarica' kommt bereits im 10. Jahrhundert der deutsche Name „Ostarichi' vor, hiebei fällt auf, daß sonst eben nur Königreiche als Reich bezeichnet werden, nicht aber einzelne Länder von solchen. Doch kommt auch der Name „Osterlant' für Österreich bis ins 14. Jahrhundert vor, die latinisierte Form „Austria' auch schon seit dem 10. Jahrhundert 2 ). Übrigens war es bereits 1237 nahe

daran, daß die Herzogtümer Österreich und Steier zu einem „regnum' erhoben werden sollten. Selten ist im Mittelalter der Ausdruck „respublica', er findet sich in der Urkunde über die Immunität für den Erzbisehof von Salzburg von 837 und in einer über seine Steuer- pflicht gegenüber dem Reiche von 1277, sowie in dem großen Privileg für das Haus Österreich von 1453; in einer deutschen Übersetzung dieser letzteren Urkunde wird „respublica' mit „gemeiner Nutzen' wiedergegeben, ein Hinweis auf den Sinn

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