Festschrift zur Feier des zweihundertjährigen Bestandes des Haus-, Hof- und Staatsarchivs ; Bd. 2. - (Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs ; 3)
form „respublica', von „populus' also der Volksstaat, „regnum' für das Königreich, ,,imperium' Kaiserreich, ferner „civitas', ausgehend von dem Begriff des Bürgers oder der Stadt, und ebenso das aus der griechischen Sprache übernommene „politia'. Diese Worte wurden auch im Mittelalter, das ja für den schriftlichen Gebrauch lange das Latein allein benützt hat, übernommen und für die entsprechenden Worte der deutschen Sprache angewendet, also „imperium' für das römisch-deutsche Kaiserreich, „regnum
' für das Königreich Deutschland, doch stets hiefür in den deutschen Texten meist Reich (riehe) allein. Für die „marca orientalis baioarica' kommt bereits im 10. Jahrhundert der deutsche Name „Ostarichi' vor, hiebei fällt auf, daß sonst eben nur Königreiche als Reich bezeichnet werden, nicht aber einzelne Länder von solchen. Doch kommt auch der Name „Osterlant' für Österreich bis ins 14. Jahrhundert vor, die latinisierte Form „Austria' auch schon seit dem 10. Jahrhundert 2 ). Übrigens war es bereits 1237 nahe
daran, daß die Herzogtümer Österreich und Steier zu einem „regnum' erhoben werden sollten. Selten ist im Mittelalter der Ausdruck „respublica', er findet sich in der Urkunde über die Immunität für den Erzbisehof von Salzburg von 837 und in einer über seine Steuer- pflicht gegenüber dem Reiche von 1277, sowie in dem großen Privileg für das Haus Österreich von 1453; in einer deutschen Übersetzung dieser letzteren Urkunde wird „respublica' mit „gemeiner Nutzen' wiedergegeben, ein Hinweis auf den Sinn