Meran : hundert Jahre Kurort 1836 - 1936 ; [Festschrift der alten Hauptstadt des Landes zum hundertjährigen Bestande als Kurort]
mit seiner landesfürstlichen Autorität deckte und zu einem dauernden gestaltete. So bedeutete dieser Vorgang für die Stadt Meran einen ersten Höhepunkt im Rah men des landständischen Verfassungslebens. Einen zweiten erreichte sie durch die volle Auswirkung dieser ihrer Stellung im innenpolitischen Leben des Landes ein Viertel]ahrhundert später. Bevor wir jedoch darauf eingehen, wird es notwendig sein, zu beobachten, inwieweit sich dieselbe schon'vorher und im allgemeinen äußerte. Auf die Wahl des Tagungsortes der Landtage
hatte sie bis dahin offenbar noch keinen bestimmenden Einfluß, wenn auch Herzog Friedrich sich durch die treue Haltung Merans bewogen fühlen mochte, für ihn so wichtige Ständeversammlungen wie die um Pfingsten und im November 1423, wo es galt, die Aufhebung des kurz vorher geschlossenen Adelsbundes durchzusetzen, hier abzuhalten, um genügende Rückendeckung gegenüber seinen noch immer zahlreichen Widersachern zuhaben 64 ). Im übrigen aber wechselten in dieser Zeit die Tagungen zwischen Meran, Bozen und Brixen
. Dagegen sehen wir die Stadt Meran oder deren Vertreter tatsächlich immer an der Spitze der Städte genannt ebenso wie das Burggrafenamt an erster Stelle unter den Gerichten. Vor allem jedoch findet ihr landständischer Vorrang darin seinen Ausdruck, daß sie, durch das bestgeordnete und angesehenste Gemeinwesen unter den Südtiroler Städten dazu berufen, als Hüterin der ständischen Freiheiten und Bewahr erin ihrer Verbriefungen wie als Treuhanderin für alle aus den stän dischen Verhandlungen
und Beziehungen zum Landesfürsten erwachsenen Geschäfts stücke auftritt, eine Eolle, die sie späterhin mit der Stadt Hall geteilt hat. Wenn auch über die erste der genannten Funktionen keine direkten Nachrichten vorliegen, so darf man dies daraus vermuten, daß die ältesten Abschriften der wichtigsten älteren Landesprivilegien — insbesondere des grundlegenden Freiheitsbriefes der Herzoge Leopold und Friedrich von 1406 Febr. 24 und seiner Bestätigung durch H. Ernst 1415 Juli 10 — in den Jahren 1418 und 1423
in Meran hergestellt bzw. auch von der Stadt Meran mitbeglaubigt wurden 55 ), — daß einzelne ständische Ur- M ) S. die Beurkundung dieser Verhandlungen von 1423 Nov. 30, Meran, Orig. im Wiener Staatsarchive, gedruckt bei Clemens Graf Brandis, Tirol unter Friedrich von Österreich S. 492 n. 122, und die Darstellung bei Jäger, Landständ. Verfassung 2, I, S. 366—377. M ) Notarielles Vidimus 1418 Nov. 23 des Freiheitsbriefes von 1406 Febr. 24, mit 3 Siegeln, an dritter Stelle das größere Meraner Stadtsiegel