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Books
Category:
History , Pedagogy, Education
Year:
[1920]
¬Die¬ Frage der Landstandschaft der Universität Innsbruck
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Page 11 of 38
Author: Wretschko, Alfred ¬von¬ / besprochen von Alfred Wretschko
Place: Ohne Ort
Physical description: 36 S.
Language: Deutsch
Notations: Aus : Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte ; 61, German. Abt.
Subject heading: c.Innsbruck / Universität;s.Landstände
Location mark: II 122.759
Intern ID: 1495
, denn für landesfürstliche Beamte zu halten, was selbstredend eine irrige Ansicht war. Ferner handelte es sich, wie St. aus führt, bei den Versammlungen der Stände Tirols seit alters her hauptsächlich um Bewilligung der vom Landesfürsten begehrten „ordentlichen und außerordentlichen Hilfen, um Übernahme landesherrlicher Schulden, um Antecipationen, um Steuersachen', schließlich um allgemeine und besondere Beschwerden der Stände und der durch sie vertretenen Be völkerung. Die Universität und ihre Lehrer aber gäben

zu den gemeinschaftlichen ständischen Lasten keinen Beitrag und auch ihre Einkünfte seien keiner landschaftlichen Be- *) TLA: Prov. 709 von 1793 im Schuber 76. — St AI: Prov, 8554.- -) TLA: KA 1233 von 1793. 3 ) St. dachte hierbei vor allem an die Universität Freiburg, die mit Rücksicht auf ihre Ausstattung in nutzbringenden Rechten, wie schon Riegger als Rektor 1773 betonte, „ohnehin alle Rustical- und Domi- nicalbeschwerden mittragen müsse', ohne damals noch Mitglied der Stände zu sein. Auch sie erlangte

dieses Vorrecht erst durch das Hofdekret Leopolds II. und wurde 1793 vom Prälatenstand als dessen jüngstes Mitglied aufgenommen. Vgl. H. Schreiber, Geschichte der Universität zu Freiburg im Breisgau (1860) III 48 ff; — Der Wiener Universität fehlte eine Ausstattung in Grund und Boden. Vgl. Probst 3, 29ff., 128, 172 und 200.

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Category:
History , Pedagogy, Education
Year:
[1920]
¬Die¬ Frage der Landstandschaft der Universität Innsbruck
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Page 33 of 38
Author: Wretschko, Alfred ¬von¬ / besprochen von Alfred Wretschko
Place: Ohne Ort
Physical description: 36 S.
Language: Deutsch
Notations: Aus : Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte ; 61, German. Abt.
Subject heading: c.Innsbruck / Universität;s.Landstände
Location mark: II 122.759
Intern ID: 1495
Schwierigkeiten konnte nur die Frage Bereiten, in welche der scharf voneinander abgegrenzten, in sich geschlossenen vier ständischen Gruppen die Universität einzureihen war, da ihr für jede die entsprechenden Voraussetzungen mangelten. Dieses Problem beschäftigte bekanntlich im Herbst 1790 auch das nieder österreichischc Verordnetenkolleg und die Ver sammlung der oberen drei Stände, als sie zum Hofdekret vom 4. Oktober 1790 Stellung zu nehmen hatten. Und selbst im Gremium der vereinigten

Hofkanzlei gingen die Mei nungen über die Frage, auf welcher Bank der Rektor den Sitz erhalten sollte, auseinander. Wach dem Gutachten Martinis erging aber seitens dieser Hofstelle das schon erwähnte Dekret am 1 ,1. März 1791, welches die Stellung der 'Wiener Universität im Landtage mit Nachdruck wahrte und die Anordnung traf, daß der Rektor „ohne Rücksicht auf den Stand der Person auf der Prälatenbank Sitz und Stimme zu nehmen' hätte, weil die 'Universität wegen ihres Ansehens „auch bei allen übrigen

öffentlichen Funktionen den Vorsitz selbst vor dem Herxenstand habe'. Dieser kaiserlichen Entschließung unterwarfen sich die drei oberen Stände, es erschien der Rektor der Wiener'Universität am 24. Oktober 179! zum ersten Male im Landtag und erhielt, seinen Sitz auf der Prälatenbank. 1 ) Diese Lösung hätte die Frage auch für den Tiroler Landtag finden können. Mit der Aufnahme in den Kreis der Landstände wäre .übrigens für die Universität nicht viel erreicht worden, da offene Landtage seit 1790 nicht mehr

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Category:
History , Pedagogy, Education
Year:
[1920]
¬Die¬ Frage der Landstandschaft der Universität Innsbruck
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Page 8 of 38
Author: Wretschko, Alfred ¬von¬ / besprochen von Alfred Wretschko
Place: Ohne Ort
Physical description: 36 S.
Language: Deutsch
Notations: Aus : Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte ; 61, German. Abt.
Subject heading: c.Innsbruck / Universität;s.Landstände
Location mark: II 122.759
Intern ID: 1495
bei der Genehmigung in die Fassung: „wo sie liegen' umgestaltet. 1 ) An die übrigen Länderstellen ergingen die nötigen 'Wei sungen erst mittels Hofdekrets am 8. Februar 1791 und zwar in zweifacher Ausfertigung. Eine an die Länder Böhmen, Galizien, Tirol und Yorderösterreich, in denen sich Universi täten befanden — auch Tirol wurde dazu gerechnet, da die Erhebung des vier Abteilungen, zwei Fakultäten und zwei Studien umfassenden Lyzeums zur Universität bevorstand —, die zweite an Inner Österreich, Mähren, das Land

jener Provinz er klärt habe, „wo sie liegen'. Hierbei schrieb er zunächst: „wo ihre G' besann . sich jedoch dann der erwähnten textlichen Änderung, tilgte die Buchstaben „ihre G' und setzte nach „wo' die Wörter „sie liegen' (IAW IV H 4, Nr. 92). Dort auch das Konzept eines Hofdekrets vom 8. April 1791 an das Konsistorium der Wiener Universität, in welchem der Aufnahm e der Universitäten in die Stände jener Länder gedacht wird „in welchem die Universität liegt'. B arth I 188 mit falscher Datierung. Vgl

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