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Title A - Z
Title Z - A
Books
Category:
General, Reference works
Year:
[1913]
Innsbrucker Adreßbuch; 1914
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Page 353 of 460
Place: Innsbruck [u.a.]
Publisher: Tyrolia-Verl.
Physical description: Getr. Zählung
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Location mark: II Z 278/1914
Intern ID: 483097
wendig findet, vornehmen zu lassen. Dem Rauchfang kehrer liegt die Pflicht ob, sein Erscheinen wenigstens einen Tag früher der betreffenden Partei anzu sagen oder im vorhinein einen bestimmten Tag im Monate, an welchem die Reinigung vorgenommrn werden soll, mit den Parteien zu vereinbaren. 8 3 , ' Der Reinigung sind, selbstverständlich im Benüt- Zungsfalle, zu unterziehen: :. a) Alle 14 Tage: Kamine bei großen und an haltenden Feuerungen, Kamine für gewerbliche Un ternehmungen. b) Alle Monate

einmal: Enge sogenannte russische Kamine, Sparherde und Rauchrohren, sowie überhaupt Kamine mit drei oder mehr Feuerungen. c) Alle 2 Monate einmal: Schliefbare Kamine mit offener Feuerung, sowie alle sonstigen Kamine. 8 4. / Dir Reinigung der Kamine, Rauchrohren, Oefen, und Sparherde darf nicht durch die Partei selbst, sondern nur durch befugte Kaminkehrer vorgenom men werden. Wenn mit der Reinigung von Kachelofen oder Sparherden aber Hafnerarbeiten (Lehmarbeiten) ver bunden sind, so steht diese Reinigung

, wenn sie es für notwendig erachtet, öfter vor zunehmende Reinigungen bestimmen, welche vom be treffenden Leiter der Feuerbeichau-Kommission im Büchel anzumerken und dem Magistrate zur Anzeige zu bringen sind. 8 8 . Vorgefundene Gebrechen sind vom Kaminfeger der Partei und in jedem Falle auch dem Hausherrn un verzüglich zur Abhilfe bekannt zu geben und im Falle der Nichtbehebung des Gebrechens dem Magi strate zur Anzeige zu bringen. 8 9. Uebcrtretungen der vorstehenden Anordnungen seitens der Hauseigentümer

sind von der Partei bezw. vom Hausbe sitzer dem Stadtmagistrate anzuzeigen und werden, insoferne selbe nicht einer durch die allgemeinen Straf gesetze festgesetzten Strafe unterliegen, mit einer Geld strafe bis zu 200 Kronen, eventuell auch mit Arrest bis zu 20 Tagen nach der Gewerbe-Ordnung ge ahndet. ' Die bisher in Geltung gestandene Rauchfang kehrerordnung für Innsbruck wird außer Kraft gesetzt. (Kaminfeger-Gebühren siehe Abschnitt „Tarife'.) IX. Abschnitt. Sperrstunde für Gast In Berücksichtigung

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Category:
General, Reference works
Year:
[1913]
Innsbrucker Adreßbuch; 1914
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Page 425 of 460
Place: Innsbruck [u.a.]
Publisher: Tyrolia-Verl.
Physical description: Getr. Zählung
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Location mark: II Z 278/1914
Intern ID: 483097
wird. Der genannte Betrag bleibt so lange als Earantietare erliegen, als die Partei Bücher entlehnt. Ist das nicht mehr der Fall, so wird ihr gegen die vom Bibliothekar abgestempelte Legitimationskarte die Earantietare zurückerstattet. , Jeder Band ist mit der Bibliotheksnummer und mit der Vereinsstampiglie versehen. Die Bücherausgabe findet jeden Dienstag und tfretiag von halb 7 bis halb 8 Uhr abends statt. Für verloren gegangene Legitimationskarten werden keine Duplikate ausgefertigt, auch wird ein Ersatz

hiefür nicht geleistet. Das Ausleihen der Bücher geschieht nur gegen Ver langzettel, welche von der Partei auszufüllen sind, wozu gedruckte Formulare zur Ausfüllung auf liegen. Bücher mittleren Umfanges und unterhaltenden Inhaltes werden für 8 Tage, gröberen Umfanges oder belehrenden Inhaltes bis zu 30 Tagen aus geliehen. Parteien, welche den Nückgabetermin über schreiten, werden zur Zahlung einer Strafgebühr von 20 Hellern verhalten. Be st mögliche Schonung und Rein haltung der Bücher wird unbedingt

erwar tet, im entgegengesetzten Falle wird von der schuld tragenden Partei je nach Umständen ganze oder teilweise Entschädigung gefordert. Das Bibliothekslokal befindet sich Herzog Fried- richstratze Nr. 21 (Stadtturm) 1. Stock. - Bergführer in Innsbruck und Amgebung. Kroll Franz, Hötting, Bildgasse 6. | Murr Karl, Eoethestratze 15. Kuen Josef, Hötting. Bachgasse 7. | Waldburger Josef, Hölting, Dorfg. 24. Auskünfte darüber: Alpe'wereinslokal Meinhardstraße Nr. 14, I. Stock tinks.'f I. für Wechsel

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